Version 21 ÖPO-2003
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Ö S T E R R E I C H I S C H E
P R Ü F U N G S O R D N U N G
für
Hundeführschein-Prüfung
Rettungshunde-Eignungsprüfung
Begleithunde-Prüfungen
Gehorsams-(Obedience)-Prüfungen
Gebrauchshunde-Prüfungen
Fährtenhunde-Prüfungen
des
ÖSTERREICHISCHEN KYNOLOGENVERBANDES
ÖKV
A 1230 Wien, Johann-Teufel-Gasse 8
Ausgabe 2003
Beschlossen vom Vorstand des ÖKV am 6. November 2002
und Änderungen vom 28.01.2004
für den ÖKV-Vorstand :
Dr. Michael Kreiner, Präsident Eberhard Strasser, Leistungsreferent
Ó
Copyright 2003 Nachdruck und Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Österreichischen Kynologenverbandes ( ÖKV )A 2362 Biedermannsdorf, Siegfried Marcusstraße 8
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Inhaltsverzeichnis :
Allgemeiner Teil
..................................................................................................................Seite 3 - 12Gültigkeit .......................................................................................................................................... Seite 3
Allgemeines ..................................................................................................................................... Seite 3
Prüfungssaison ................................................................................................................................ Seite 3
Veranstaltungsgenehmigung............................................................................................................ Seite 3
Prüfungsaufbau................................................................................................................................ Seite 4
Die einzelnen Prüfungen ................................................................................................................... Seite 4
Prüfungsorganisation / Prüfungsleiter ............................................................................................... Seite 5
Leistungsrichter ................................................................................................................................ Seite 5
Prüfungsteilnehmer ........................................................................................................................... Seite 5
Zulassungsbestimmungen ................................................................................................................ Seite 6
Unbefangenheitsprobe..................................................................................................................... Seite 6
Bewertung........................................................................................................................................ Seite 7
Auswertung...................................................................................................................................... Seite 8
„TSB"-Bewertung .............................................................................................................................. Seite 8
Disqualifikation ................................................................................................................................. Seite 8
Bewertungsliste................................................................................................................................ Seite 8
Leistungsheft.................................................................................................................................... Seite 8
Leistungstitel .................................................................................................................................... Seite 9
Haftpflicht ......................................................................................................................................... Seite 9
Impfungen ........................................................................................................................................ Seite 9
Fährtenaufsicht ................................................................................................................................ Seite 9
Helferbestimmungen ......................................................................................................................... Seite 9
Prüfungsaufsicht ............................................................................................................................. Seite 12
Pflichtenheft ................................................................................................................................... Seite 12
Hinweis auf die ÖKV-Satzung § 24a Veranstaltungs- und Zuchtsperren........................................ Seite 12
Die Prüfungen
...................................................................................................................Seite 14 - 62Hundeführschein-Prüfung HFS ................................................................................................... Seite 14
Rettungshunde-Eignungprüfung RH-E ...................................................................................... Seite 15
Begleithundeprüfung BgH-A ....................................................................................................... Seite 17
Begleithundeprüfung BgH-1 ....................................................................................................... Seite 19
Begleithundeprüfung BgH-2 ....................................................................................................... Seite 21
Begleithundeprüfung BgH-3 ....................................................................................................... Seite 22
Gehorsamsprüfung GH-1 ............................................................................................................ Seite 26
Gehorsamsprüfung GH-2 ............................................................................................................ Seite 30
Gehorsamsprüfung GH-3 ............................................................................................................ Seite 33
Gebrauchshundeprüfung ÖPO-1 ................................................................................................ Seite 37
Gebrauchshundeprüfung ÖPO-2 ................................................................................................ Seite 44
Gebrauchshundeprüfung ÖPO-3 ................................................................................................. Seite 52
Fährtenhundeprüfung FH-1 .........................................................................................................
Seite 61Fährtenhundeprüfung FH-2 ......................................................................................................... Seite 62
Fährtenhundeprüfung FH-3 ......................................................................................................... Seite 63
Anlagen zur ÖPO-2003
........................................................................................................ Seite 64Skizzen ......................................................................................................................................... Seite 64
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Allgemeine Kurzbezeichnungen :
FCI = Fédération Cynologique Internationale
ÖKV = Österreichischer Kynologenverband
AKZ = Ausbildungskennzeichen
LR = Leistungsrichter/in
PL = Prüfungsleiter/in
HL = Helfer/in
HF = Hundeführer/in
FL = Fährtenleger/in
HZ = Hörzeichen
PO = Prüfungsordnung
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Allgemeiner Teil:
Gültigkeit
Diese Prüfungsordnung tritt am 01. März 2003 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Bestimmungen.
Die Prüfungsordnung gilt für alle Verbandkörperschaften des Österreichischen Kynologenverbandes ÖKV. Alle
Prüfungsveranstaltungen (Prüfungen und Turniere) unterliegen diesen Vorschriften und Regeln.
Allgemeines
Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe sollen zwei Zielen dienen. Durch das Ablegen einer Prüfung sollen
einerseits die einzelnen Hunde für ihren jeweiligen Verwendungszweck als geeignet herausgestellt werden, andererseits
sollen die Prüfungen in der Zucht dazu beitragen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Hunde im Sinne der
Gebrauchstüchtigkeit von Generation zu Generation zu erhalten bzw. zu steigern. Sie dienen ferner zur Förderung und
Erhaltung der Gesundheit und Fitness. Das Ablegen einer Prüfung kann auch als Nachweis der Zuchttauglichkeit des
Hundes gelten.
Den Verbandskörperschaften (VK) wird empfohlen, die ÖPO zu fördern. Alle Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe
unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Vorschriften der
Prüfungsordnung sind für alle Beteiligten bindend. Alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu
erfüllen. Die Leistungsveranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter. Ort und Beginn sind den Mitgliedern öffentlich
bekannt zu geben.
Jugendveranlagungsprüfungen, Zuchttauglichkeitsprüfungen und Körungen sind Angelegenheit der zuständigen
Verbandskörperschaften. Für den Bereich der Zucht ist es den Verbandkörperschaften (Rasse-Zuchtvereinen)
überlassen, welche Prüfungen zur Erlangung der Zuchttauglichkeit anerkannt werden.
Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe müssen den kompletten Prüfungsstufen oder einzelnen kompletten
Abteilungen der jeweiligen Prüfungsstufen entsprechen. Turnierordnungen, die diesen Bestimmungen nicht
entsprechen, müssen vom ÖKV-Leistungsreferat genehmigt werden. Eine im Rahmen einer Veranstaltung erfolgreich
abgelegte komplette Prüfungsstufe gilt in jedem Fall als Ausbildungskennzeichen. Die Ausbildungskennzeichen müssen
von allen VK anerkannt werden.
Im Ausland abgelegte Leistungsprüfungen werden anerkannt. Solche Prüfungen gelten als Ausbildungskennzeichen,
wenn sie einer der Prüfungsstufen der ÖPO (bzw. IPO) entsprechen. Eine Eintragung in das Leistungsregister kann
über die zuständige Verbandskörperschaft auf Kosten des Antragstellers erfolgen.
Prüfungssaison
Prüfungsveranstaltungen können an jedem Tag der Woche und das ganze Jahr hindurch durchgeführt werden, wenn die
Witterungsverhältnisse es zulassen und die Sicherheit und Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet ist. Die
Entscheidung darüber trifft der LR.
BgH-A, BgH-1 bis 3, und GH-1 bis 3 können auch in einer geeigneten Halle durchgeführt werden. Die Abmessung des
Vorführplatzes in der Halle muss mindestens 15 x 30 m aufweisen.
Veranstaltungsgenehmigung
Prüfungsveranstaltungen dürfen alle Verbandskörperschaften durchführen, die sich mit der Ausbildung befassen. Die
Veranstaltungsgenehmigung (Formular) erteilt der ÖKV bzw. eine Verbandskörperschaft im Auftrag des ÖKV. Der
Veranstalter einer Prüfungsveranstaltung muss die Veranstaltungsgenehmigung mindestens vier Wochen vor dem
Prüfungstermin einreichen. Die Prüfungsveranstaltung darf nicht durchgeführt werden, wenn die Veranstaltungsgenehmigung
am Tage der Prüfungsveranstaltung nicht vorliegt.
Eine Prüfungsveranstaltung wird nur als solche anerkannt, wenn mindestens 4 HF daran teilnehmen.
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Prüfungsaufbau :
BgH-A HFS BgH-1 RH-E
BgH-2 verschiedene
Rettungshundeprüfungen
siehe PO des ÖKV
BgH-3 für Rettungshundeprüfungen
FH-1 ÖPO-1 GH-1
FH-2 ÖPO-2 GH-2
FH-3 ÖPO-3 GH-3
Die Ausbildungslaufbahnen BgH, FH, ÖPO und GH können unabhängig voneinander mit folgenden Prüfungsstufen
begonnen werden : BgH-1, GH-1, ÖPO-1, FH-1. Der Hund muss immer in der höchsten erreichten Prüfungsstufe geführt
werden, ausgenommen wenn keine Reihung oder Qualifikation mit der Prüfung verbunden ist. FH-1, FH-2, FH-3 sind
gleichrangig mit BgH-2 oder BgH-3. GH-1, GH-2, GH-3 sind gleichrangig mit BgH-3. Hunde mit ÖPO-1,2,3, die das 7.
Lebensjahr vollendet haben, können wieder in BgH-3 geführt werden. Jede Prüfungsstufe kann beliebig oft wiederholt
werden.
Die einzelnen Prüfungen :
Hundeführschein-Prüfung (HFS)
Sachkunde für den Hundehalter, Gehorsams- und Umweltverträglichkeitsprüfung für den Hund
Rettungshunde-Eignungsprüfung (RH-E)
Grundstufe der Rettungshundeausbildung
Begleithundeprüfung Stufe A (BgH-A)
Folgsamkeitsübungen an der Leine
Begleithundeprüfung Stufe 1 (BgH-1)
Folgsamkeitsübungen, im einfachen Schwierigkeitsgrad, mit und ohne Leine
Begleithundeprüfung Stufe 2 (BgH-2)
Folgsamkeitsübungen, im mittleren Schwierigkeitsgrad, mit und ohne Leine, mit einer Bringübung
Begleithundeprüfung Stufe 3 (BgH-3)
Folgsamkeitsübungen, im größeren Schwierigkeitsgrad, mit und ohne Leine, mit wechselnder Übungsfolge
Gehorsamsprüfung Stufe 1 (GH-1)
Unterordnungsübungen, im mittleren Schwierigkeitsgrad, mit Bringen und Identifizieren
Gehorsamsprüfung Stufe 2 (GH-2)
Unterordnungsübungen im höheren Schwierigkeitsgrad
Gehorsamsprüfung Stufe 3 (GH-3)
Spezial-Unterordnungsübungen im höchsten Schwierigkeitsgrad
entsprechend der internationalen Obedience-Prüfungsordnung
Gebrauchshundeprüfungen Stufen 1-3 (ÖPO-1, ÖPO-2, ÖPO-3)
Abteilungen in Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzarbeit
entsprechend der internationalen Prüfungsordnung für Gebrauchshunde (IPO-2003)
Fährtenhundeprüfung Stufe 1 (FH-1)
Fährtenarbeit und BgH-2-Unterordnung
Fährtenhundeprüfung Stufe 2 (FH-2)
Fährtenarbeit im mittleren Schwierigkeitsgrad
Fährtenhundeprüfung Stufe 3 (FH-3)
Spezialfährtenarbeit im höchsten Schwierigkeitsgrad
entsprechend der internationalen Fährtenhundeprüfung (IPO-2003)
Ab dem 7.
Lebensjahr
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Prüfungsorganisation/Prüfungsleiter (PL)
Für den organisatorischen Teil der Prüfungsveranstaltung ist der PL verantwortlich. Er erledigt und überwacht alle
erforderlichen Arbeiten zur Vorbereitung und Durchführung einer Prüfungsveranstaltung. Er muss den ordnungsgemäßen
Ablauf der Prüfungsveranstaltung gewährleisten und dem amtierenden Richter für die Gesamtzeit der Prüfungsveranstaltung
zur Verfügung stehen.
Der PL darf demnach keinen Hund vorführen oder andere Funktionen übernehmen. Ihm obliegt u.a.:
·
Einholen sämtlicher Veranstaltungsgenehmigungen. · Einholen des Terminschutzes.·
Bereitstellung von PO entsprechendem Fährtengelände für allePrüfungsstufen.
·
Bereitstellung der erforderlichen PO-gerechten Gerätschaften undsicherer HL Schutzbekleidung.
·
Absprache mit den Eigentümern des Fährtengeländes und denjeweiligen Jagdausübungsberechtigten.
·
Bereitstellung schriftlicher Unterlagen wie Richterblätter undBewertungslisten für alle Prüfungsstufen.
·
Bereitstellung von fachkundigem Hilfspersonal wie z. B. Helfer imSchutzdienst, Fährtenleger, Personengruppe usw.
·
Bereithaltung der Leistungshefte, Ahnentafeln, Impfnachweise und -falls erforderlich - Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
Der PL muss mindestens drei Tage vor der Prüfungsveranstaltung dem LR Ort, Beginn, Anfahrtsbeschreibung, Art der
Prüfungen und Anzahl der zu prüfenden Hunde bekannt geben. Wird dies versäumt, so hat der LR das Recht, von seiner
Verpflichtung zurückzutreten.
Die Veranstaltungsgenehmigung ist vor Prüfungsbeginn dem LR vorzulegen.
Leistungsrichter
Bei Prüfungsveranstaltungen dürfen nur ÖKV-Leistungsrichter amtieren, die für die jeweiligen Prüfungsarten zugelassen sind.
Es gelten alle Bestimmungen der ÖKV-Richterordnung.
Zu den Prüfungsveranstaltungen sind von der veranstaltenden Vereinsleitung die Leistungsrichter aus der Richterliste des
ÖKV selbst einzuladen. Für Staatsmeisterschaften und vom ÖKV vergebene Turniere werden die Leistungsrichter durch die
zuständige ÖKV-Fachkommission bestellt. Die Anzahl der einzuladenden Leistungsrichter ist dem Veranstalter überlassen,
jedoch dürfen von einem Leistungsrichter pro Tag maximal 36 Einzelabteilungen gerichtet werden.
HFS, BgH-A, BgH-1, BgH-2, BgH-3, GH-1, GH-2, GH-3 eine Abteilung
RH-E, FH-1, FH-2 zwei Abteilungen
ÖPO-1, ÖPO-2, ÖPO-3, IPO-1, IPO-2, IPO-3, FH-3 drei Abteilungen
Für die vom ÖKV festgelegten Großveranstaltungen können Sonderregelungen durch das ÖKV-Leistungsreferat bestimmt
werden.
Die Berufung eines ausländischen Leistungsrichters kann nur entsprechend der Richterordnung des ÖKV (§3 Abs.3 und §21
Abs.3) erfolgen.
Der Leistungsrichter darf Hunde nicht richten, die in seinem Eigentum oder Besitz stehen oder deren Halter er ist, Hunde
deren Eigentümer, Besitzer oder Halter mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben; Hunde die von Personen vorgeführt
werden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Außerdem darf der Leistungsrichter nicht in der eigenen Ortsgruppe,
oder zweimal hintereinander in der selben Ortsgruppe richten. Veranstaltungen bei denen die LR durch den ÖKV oder der
zuständigen ÖKV-Fachkommission zugeteilt werden, sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.
Der LR darf durch sein Verhalten die Arbeit des Hundes weder stören noch beeinflussen. Der LR ist für die Einhaltung und
korrekte Beachtung der Bestimmungen der geltenden PO verantwortlich. Er ist berechtigt, bei Nichtbeachtung der PO und
seiner Anweisungen, die Prüfung abzubrechen. Der LR hat in diesen Fällen einen Bericht an den ÖKV-Leistungsreferenten
abzugeben.
Die Richterentscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom
Hundesportgelände und eventuelle Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. In begründeten Fällen, die sich nicht auf
Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße des LR beziehen, ist innerhalb von acht Tagen eine Beschwerde
möglich. Diese Beschwerde ist schriftlich, mit Unterschrift des Beschwerdeführers und mindestens einem weiteren Zeugen
über den Prüfungsleiter bei dem veranstaltenden Verein bzw. VK einzubringen. Aus der Annahme einer Beschwerde leitet
sich kein Anspruch auf Revidierung der Bewertung des LR ab. Die Entscheidung über eine Beschwerde trifft das zuständige
Gremium der VK. Die VK kann die Beschwerde an das Leistungsreferat bzw. die zuständige Fachkommission weiterleiten,
die in letzter Instanz entscheidet.
Die Richterspesen legt der ÖKV fest, und verlautbart diese in der Zeitschrift des ÖKV „Unsere Hunde" (UH).
Prüfungsteilnehmer
Der Prüfungsteilnehmer muss den Meldeschluss der Prüfungsveranstaltung einhalten. Mit Abgabe der Meldung
verpflichtet sich der Teilnehmer, die Startgebühr zu bezahlen. Sollte ein Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen am
Erscheinen verhindert sein, muss er dies unverzüglich dem PL mitteilen. Der Teilnehmer muss die für den
Veranstaltungsort geltenden Veterinär- und Tierschutzbestimmungen einhalten. Der Teilnehmer muss sich den
Anweisungen des LR und des PL fügen. Der Prüfungsteilnehmer muss seinen Hund in sportlich einwandfreier Weise
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vorführen und hat ungeachtet des Ergebnisses in einer Abteilung, seinen Hund in allen Abteilungen einer Prüfungsstufe
vorzuführen. Das Ende der Prüfung ist mit der Verlautbarung des Prüfungsergebnisses (Siegerehrung) und der
Übergabe des Leistungsheftes gegeben.
Der LR ist berechtigt, einen verletzten oder in seiner Leistung eingeschränkten Hund - auch gegen die Einsicht des HF -
aus der Prüfung zu nehmen. Wenn ein HF seinen Hund unentschuldigt zurückzieht, erfolgt die Eintragung „Mangelhaft"
in das Leistungsheft. Wenn ein HF seinen Hund wegen einer offensichtlichen Verletzung zurückzieht oder ein
dementsprechendes Attest eines Tierarztes vorliegt, erfolgt die Eintragung „Abbruch wegen Krankheit" in das
Leistungsheft. Der LR ist berechtigt, bei unsportlichem Verhalten, bei offensichtlichem Mitführen von
Motiviergegenständen oder Futter, bei Verstößen gegen die PO, gegen die Regeln des Tierschutzes und gegen die
guten Sitten, die Disqualifikation des HF zu verfügen. Ein vorzeitiger Abbruch der Prüfung ist in jedem Fall mit
Begründung im Leistungsheft zu vermerken. Bei einer Disqualifikation werden alle erworbenen Punkte aberkannt.
Der HF muss während der gesamten Prüfung eine Leine mitführen. Dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein
einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband tragen muss. An der Leine darf das Kettenhalsband nicht auf
Zug eingestellt sein. Andere zusätzliche Halsbänder wie z. B. Lederhalsbänder, Zeckenhalsbänder u. ä. sind während
der Prüfung nicht erlaubt. Die Leine kann sowohl unsichtbar für den Hund mitgeführt, als auch von links oben nach
rechts unten umgehängt werden
Hörzeichen sind normal gesprochene, kurze, aus einem Wort bestehende Befehle. Sie können in jeder Sprache
erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein.
Werden mehrere Teilnehmer in der gleichen Prüfungsstufe geprüft, so muss die Startreihenfolge durch Los ermittelt
werden.
Zulassungsbestimmungen
Am Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter vollendet haben. Es dürfen keine
Ausnahmen gemacht werden.
HFS, BgH-A, BgH-1, RH-E 12 Monate
BgH-2 14 Monate
BgH-3, FH-1, GH-1,2+3 15 Monate
FH-2 17 Monate
ÖPO-1 18 Monate
ÖPO-2 19 Monate
ÖPO-3, FH-3 20 Monate
Bei Prüfungsveranstaltungen dürfen alle Hunde ohne Rücksicht auf Größe, Rasse oder Abstammungsnachweis teilnehmen.
Für Sieger- oder Qualifikationsprüfungen innerhalb der Verbandskörperschaften können zusätzliche
Zulassungsbestimmungen erlassen werden.
Rassehunde, die im Ausland gezüchtet wurden, in österreichischem Besitz stehen und zu einer Prüfungsveranstaltung
angemeldet werden, müssen im ÖHZB (Österreichisches Hundezuchtbuch) eingetragen sein.
Ein HF darf pro Tag nur an einer Prüfungsveranstaltung teilnehmen. Ein HF darf an einer Veranstaltung mit Reihung
höchstens zwei Hunde zur Prüfung führen. Ein Hund darf an einem Tag nur zu einer Prüfung geführt werden.
Jede Prüfungsstufe kann beliebig oft wiederholt werden. Die Prüfungsstufen sind der Reihe nach (Stufe 1 – 2 – 3)
abzulegen. Zur nächst höheren Prüfungsstufe darf der Hund erst nach bestandener niedrigerer Prüfungsstufe vorgeführt
werden. Das Alterslimit ist zu berücksichtigen. Der Hund muss immer in der höchsten erreichten Prüfungsstufe geführt
werden, ausgenommen wenn keine Reihung oder Qualifikation mit der Prüfung verbunden ist.
Hitzige Hündinnen sind zu allen Prüfungsveranstaltungen zugelassen, müssen jedoch gesondert von den übrigen
Prüfungsteilnehmern gehalten werden. Sie werden in der Abteilung „A" nach Zeitplan, in den übrigen Abteilungen als letzte
Teilnehmer am Schluss der Veranstaltung geprüft. Sichtbar trächtige oder säugende Hündinnen sind nicht zugelassen.
Kranke und ansteckungsverdächtige Tiere sind von allen Prüfungsveranstaltungen ausgeschlossen.
Unbefangenheitsprobe
Zu Beginn jeder Prüfung, vor der ersten abzuleistenden Abteilung, muss der LR den Hund einer Unbefangenheitsprobe
unterziehen. Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung der Identität des Hundes (z. B.: Überprüfen der
Tätowiernummer, Chip, usw.). Hunde, die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, können an der Prüfung nicht
teilnehmen bzw. müssen disqualifiziert werden. Der Veranstalter und der Eigentümer von gechipten Hunden müssen
dafür sorgen, dass eine Identifizierungsmöglichkeit vorhanden ist.
Darüber hinaus beobachtet der LR die Unbefangenheit (Wesen) des Hundes während der gesamten Prüfung. Der
Leistungsrichter ist verpflichtet, den Hund bei Erkennen von Wesensmängeln sofort zu disqualifizieren. Die Disqualifikation
muss im Leistungsheft mit Angabe der Wesensmängel eingetragen werden. Hunde, die wegen Wesensmängeln
disqualifiziert wurden, müssen dem zuständigen Gremium der VK schriftlich gemeldet werden.
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Durchführung der Unbefangenheitsprobe
1. Die Unbefangenheitsprobe hat unter normalen Umwelteinflüssen an einem für den Hund neutralen Ort zu
erfolgen.
2. Alle teilnehmenden Hunde sind dem Leistungsrichter einzeln vorzuführen.
3. Der Hund ist mit einer gebräuchlichen Leine angeleint vorzustellen. Die Leine muss lose gehalten werden.
4. Der LR hat jegliche Reizeinflüsse zu unterlassen. Ein Anfassen des Hundes durch den LR ist nicht gestattet.
Beurteilung :
a) positives Verhalten des Hundes : Der Hund verhält sich bei der Überprüfung z. B. neutral, selbstbewusst, sicher,
aufmerksam, temperamentvoll, unbefangen.
b) noch zu vertretende Grenzfälle : Der Hund verhält sich z. B. etwas unstet, leicht überreizt, leicht unsicher. Diese
Hunde können zugelassen werden, sie sind jedoch im Prüfungsverlauf genauestens zu beobachten.
c) negatives Verhalten des Hundes bzw. Wesensmängel : Der Hund verhält sich z. B. scheu, unsicher, schreckhaft,
schussscheu, unführig, bissig, aggressiv (Disqualifikation)
Bewertung:
Die Bewertung der gezeigten Leistungen erfolgt nach Noten (Qualifikation) und Punkten. Die Note (Qualifikation) und die
dazugehörenden Punkte müssen der Ausführung der Übung entsprechen.
Punktetabelle :
Punktezahl vorzüglich sehr gut gut befriedigend mangelhaft
2 Punkte 2 2 2 1,5 1,0 -0
3 Punkte 3 3 2,5 2,5 2,0 - 0
5 Punkte 5 4,5 4,0 3,5 3,0 - 0
7 Punkte 7 6,5 6 5,5 - 5,0 4,5 - 0
10 Punkte 10 9,5 - 9,0 8,5 - 8,0 7,5 - 7,0 6,5 - 0
15 Punkte 15,0 - 14,5 14,0 - 13,5 13,0 - 12,0 11,5 - 10,5 10,0 - 0
20 Punkte 20,0 - 19,5 19,0 - 18,0 17,5 - 16,0 15,5 - 14,0 13,5 - 0
25 Punkte 25,0 - 24,0 23,5 - 22,5 22,0 - 20,0 19,5 - 17,5 17,0 - 0
30 Punkte 30,0 - 29,0 28,5 - 27,0 26,5 -24,0 23,5 - 21,0 20,5 - 0
40 Punkte 40,0 - 38,5 38,0 - 36,0 35,5 - 32,0 31,5 - 28,0 27,5 - 0
70 Punkte 70,0 - 66,5 66,0 - 63,0 62,5 - 56,0 55,5 - 49,0 48,5 - 0
80 Punkte 80,0 - 76,0 75,5 -72,0 71,5 - 64,0 63,5 - 56,0 55,5 - 0
100 Punkte 100 - 96,0 95,5 - 90,0 89,5 - 80,0 79,5 - 70,0 69,5 - 0
Prozentrechnung :
vorzüglich = mindestens 96 % oder bis minus 4 %
sehr gut = 95 bis 90 % oder minus 5 bis 10 %
gut = 89 bis 80 % oder minus 11 bis 20 %
befriedigend = 79 bis 70 % oder minus 21 bis 30 %
mangelhaft = unter 70 % oder minus 31 bis 100 %
Bei der Gesamtbewertung einer Abteilung sollen nur ganze Punkte vergeben werden. Bei den einzelnen Übungen kann
dagegen mit Teilpunkten gewertet werden. Sollte sich beim Endergebnis einer Abteilung rechnerisch keine volle Punktzahl
ergeben, so wird diese nach Gesamteindruck der Abteilung auf- oder abgerundet.
Bei Punktegleichheit entscheidet die höhere Punktzahl in der Abteilung C. Sind auch diese Punkte gleich, so entscheidet die
höhere Punktzahl in der Abteilung B. Ergebnisse, die in allen drei Abteilungen übereinstimmen, werden innerhalb der
Platzierung gleich gestellt.
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Auswertung
Eine Prüfung gilt als „bestanden", wenn der Hund in jeder Abteilung einer Prüfungsstufe mindestens 70 % der möglichen
Punkte erreicht hat.
Höchstpunktezahl vorzüglich sehr gut gut befriedigend nicht
bestanden
100 Punkte 100 - 96 95 - 90 89 - 80 79 - 70 69 - 0
Höchstpunktezahl vorzüglich sehr gut gut befriedigend nicht
bestanden
200 Punkte 200 - 191 190 - 180 179 - 160 159 - 140 139 - 0
Höchstpunktezahl vorzüglich sehr gut gut befriedigend nicht
bestanden
300 Punkte 300 - 286 285 - 270 269 - 240 239 - 210 209 - 0
TSB - Bewertung (für ÖPO-Prüfungen)
Die „TSB"-Bewertung soll die Wesensveranlagungen des Hundes im Hinblick auf eine Zuchtverwendung beschreiben.
Die „TSB"-Bewertung hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der Prüfung bzw. auf eine Reihung. Um eine „TSB"-
Bewertung zu erhalten, muss der Hund mindestens eine Verteidigungsübung abgeleistet haben.
Mit den Prädikaten ausgeprägt (a), vorhanden (vh) und nicht genügend (ng) werden folgende Eigenschaften bewertet:
T
riebveranlagung, Selbstsicherheit und Belastbarkeit.TSB „ausgeprägt" erhält ein Hund: Bei großer Arbeitsbereitschaft, klarem Triebverhalten, zielstrebigem Ausführen der
Übungen, selbstsicherem Auftreten, uneingeschränkter Aufmerksamkeit und außergewöhnlich großem
Belastungsvermögen.
TSB „vorhanden" erhält ein Hund: Bei Einschränkungen bei der Arbeitsbereitschaft, im Triebverhalten, in der
Selbstsicherheit, in der Aufmerksamkeit und in der Belastbarkeit.
TSB „nicht genügend" erhält ein Hund: Bei Mängel in der Arbeitsbereitschaft, bei mangelnder Triebveranlagung,
fehlender Selbstsicherheit und ungenügender Belastbarkeit.
Disqualifikation
Verlässt ein Hund während der Prüfung den HF oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges Rufen nicht zurück, wird
der Hund disqualifiziert.
Bei einer Disqualifikation werden alle bis dahin vergebenen Punkte aberkannt. Im Leistungsheft werden weder Noten
(Qualifikationen) noch Punkte eingetragen.
Bewertungsliste
Der Leistungsrichter ist zur Kontrolle der vom PL vollständig und richtig ausgefüllten Bewertungslisten, in denen alle
Prüfungsdaten eingetragen sein müssen, verpflichtet. Der Leistungsrichter ist auch für die Weiterleitung der Bewertungslisten
nach den jeweils geltenden Bestimmungen verantwortlich.
Leistungsheft
Ein Leistungsheft ist für jeden Prüfungshund obligatorisch. Alle Prüfungshunde, die in österreichischem Besitz stehen und zu
einer Prüfungsveranstaltung angemeldet werden, müssen ein ÖKV-Leistungsheft haben. Alle Prüfungshunde, die in
ausländischem Besitz stehen oder bei der ersten Prüfung in ausländischem Besitz standen und zu einer
Prüfungsveranstaltung angemeldet werden, müssen ein Leistungsheft ihres Herkunftslandes haben.
Das ÖKV-Leistungsheft muss in der Ahnentafel, Registrierung oder Hundesportlizenz von einem Leistungsrichter oder
Clubvorsitzenden eingetragen sein. Die Eintragung der Ausstellung (Datum, Angabe des Ausstellenden) im ÖKVLeistungsheft
einerseits und auf der Ahnentafel, Registrierung oder Hundesportlizenz andererseits, muss übereinstimmen.
Für Hunde, die keine Ahnentafel, Registrierung oder Hundesportlizenz haben, wird die Ausgabe des ÖKV-Leistungsheftes
durch die Verbandskörperschaft oder Ortsgruppe listenmäßig festgehalten.
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Das Leistungsheft mit der Ahnentafel, Registrierung oder der Hundesportlizenz (oder deren Kopie) muss vor Prüfungsbeginn
dem PL übergeben werden Das Prüfungsergebnis ist in jedem Fall in das Leistungsheft einzutragen, vom Leistungsrichter
und - sofern vorgesehen - vom PL zu kontrollieren und zu unterschreiben.
Leistungstitel
Der Titel „Internationaler Arbeitschampion" wird auf Antrag des HF an den ÖKV von der FCI zuerkannt. Dazu sind zwei
CACIT (CACIOB) oder Reserve-CACIT (Reserve-CACIOB), die mindestens ein Jahr und einen Tag auseinander liegen
und in zwei verschiedenen Ländern unter zwei verschiedenen Leistungsrichtern erreicht worden sein müssen, sowie
eine Ausstellungsbewertung mit mindestens „SEHR-GUT" auf einer Internationalen FCI-Rassehundeausstellung.
Die Vergabe von CACIT (CACIOB bei Obedience) und Reserve-CACIT (Reserve-CACIOB bei Obedience) erfolgt bei
Wettbewerben, die von der FCI dazu das Recht erhalten haben. Zu einer CACIT-Veranstaltung müssen alle LAO
eingeladen werden. Es müssen dazu mindestens zwei PR eingeladen werden, davon muss mindestens ein PR aus
einer zweiten LAO kommen. Die Vergabe erfolgt auf Antrag der LR. Für das CACIT bzw. das Reserve-CACIT können
nur Hunde vorgeschlagen werden, die auf der FCI-Liste der nichtjagenden Gebrauchshunde angeführt sind, und bei der
Prüfung in der Stufe IPO-3 die Bewertung „Vorzüglich" oder „Sehr-gut" erhalten haben. Die Vergabe des CACIT ist nicht
automatisch an den erreichten Rang gekoppelt.
Der Titel „Nationaler Arbeitschampion" wird auf Antrag des HF vom ÖKV zuerkannt. Dazu sind zwei CACAT (CACAOB)
nachzuweisen, die mindestens ein Jahr und einen Tag auseinander liegen. Die Vergabe von CACAT (CACAOB) und
Reserve-CACAT (Reserve-CACAOB) erfolgen bei Wettbewerben, die vom ÖKV dazu das Recht erhalten haben. Die
Vergabe erfolgt auf Antrag der Leistungsrichter. Die Vergabe des CACAT (CACAOB) ist an die höchste Prüfungsstufe
und an das Prädikat „Vorzüglich" oder „Sehr-gut" gebunden.
Der Titel „ÖKV-Staatsmeister" (der jeweiligen Sparte) wird einmal pro Jahr in der jeweilig höchsten Prüfungsstufe
vergeben (BgH-3, GH-3, ÖPO-3, FH-3). Staatsmeisterschaften werden vom ÖKV ausgeschrieben und durchgeführt
bzw. den Verbandskörperschaften übertragen.
Die Verbandskörperschaften können Siegerprüfungen für ihren Bereich durchführen. Dabei wird jährlich der Titel
„Leistungssieger" (des jeweiligen Vereines) vergeben.
Landes-, Bezirks-, Stadtmeisterschaften, Vereinsmeisterschaften, usw. unterliegen keinen besonderen Bestimmungen.
Haftpflicht
Der Eigentümer eines Hundes hat für alle Personen- und Sachschäden aufzukommen, die durch seinen Hund verursacht
werden. Er muss daher gegen die Folgen versichert sein. Für etwaige Unfälle während der gesamten Prüfungsveranstaltung
haftet der HF für sich und seinen Hund. Die vom Leistungsrichter bzw. vom Veranstalter gegebenen Anweisungen werden
vom HF freiwillig angenommen und auf eigene Gefahr ausgeführt.
Impfungen
Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR bzw. PL vor
Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen.
Fährtenaufsicht
Bei einer größeren Anzahl von Fährten kann ein Leistungsrichter oder eine fachkundige Person das Legen der Fährten
als Fährtenaufsicht überwachen. Die Aufgaben der Fährtenaufsicht sind :
·
bei der Auswahl des Fährtengeländes mitzuwirken·
bei der Erstellung des Zeitplanes mitzuhelfen·
die Fährtenleger einzuweisen (eventuell zu instruieren)·
die Art der Gegenstände und die Reihenfolge des Auslegens festzulegen·
die Numerierung der Fährtengegenstände und der Fährtentafeln zu veranlassen·
Das Verwittern der Gegenstände zu kontrollieren·
das ordnungsgemäße Legen der einzelnen Fährten zu kontrollieren·
das insgesamt korrekte Auslegen der Fährten für den amtierenden Richter zu bestätigenDie Fährtenaufsicht hat folgende Rechte :
·
Ablehnen eines Geländeabschnittes, der in der Bodenbeschaffenheit stark von den übrigen Fährten abweicht·
Ablehnen eines Fährtenlegers, wenn er die Anweisungen wiederholt nicht befolgtHelferbestimmungen
A) Voraussetzungen für den Einsatz als Helfer in Abteilung
„C"1. Die Richtlinien und Bestimmungen bezüglich der Helfertätigkeit der Prüfungsordnung sind zu beachten.
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2. Der HL in Abteilung „C" ist am Tag der Prüfung der Assistent des Leistungsrichters
3. Im Hinblick auf seine persönliche Sicherheit sowie auch aus versicherungsrechtlichen Gründen hat der HL, sowohl im
Ausbildungsbetrieb wie auch bei Prüfungen und Wettkämpfen, Schutzbekleidung (Schutzhose, Schutzjacke, Schutzarm,
Tiefenschutz und evtl. Handschuhe) zu tragen.
4. Das Schuhwerk des HL muss den Witterungs-/Bodenverhältnissen angepasst, standsicher und rutschfest sein.
5. Vor Beginn der Abteilung „C" wird der HL vom LR eingewiesen. Er hat seine Tätigkeit nach den Weisungen des LR
verbindlich auszuführen.
6. Der HL hat bei Entwaffnungen/Durchsuchungen auf Anweisung des HF zu arbeiten, soweit dies nach der PO erwartet
wird. Er muss es dem HF ermöglichen, den Hund vor Beginn des Seiten- und Rückentransportes nochmals in
Grundstellung zu nehmen.
7. Bei Vereinsprüfungen kann mit einem HL gearbeitet werden. Ab 6 Hunden in einer Prüfungsstufe sollten jedoch zwei HL
eingesetzt werden. Bei überregionalen Veranstaltungen wie z. B. Wettkämpfen, Qualifikationsprüfungen,
Meisterschaften usw. sind generell mindestens zwei HL einzusetzen. Ein mit dem HF in häuslicher Gemeinschaft
lebender HL darf bei allen Veranstaltungen eingesetzt werden.
B) Grundsätze zum Helferverhalten bei Prüfungseinsätzen:
1. Allgemein
Im Rahmen einer Prüfung sollen der Ausbildungsstand und, soweit möglich, die Qualität des vorgeführten Hundes (z. B.
Triebveranlagung, Belastungsfähigkeit, Selbstsicherheit und Führigkeit) vom LR beurteilt werden. Der LR kann das
objektiv beurteilen, was er im Verlauf der Prüfung akustisch und visuell erfasst.
Dieser Aspekt, vor allem aber auch die Wahrung des sportlichen Charakters der Prüfung (d. h. möglichst gleiche
Voraussetzungen für alle Teilnehmer) erfordern es, dass die Helferarbeit dem LR ein weitgehend zweifelsfreies Bild
bieten muss.
Es darf also nicht der Willkür des HL überlassen bleiben, wie die Abteilung „C" gestaltet wird. Vielmehr hat der HL eine
Reihe von Regeln zu beachten.
Vom LR sind bei den Prüfungen in den einzelnen Übungselementen die wichtigsten Beurteilungskriterien für die
Abteilung „C" zu überprüfen. Diese sind z. B. Belastbarkeit, Selbstsicherheit, Triebverhalten, Führigkeit. Darüber hinaus
ist auch die Griffqualität der vorgeführten Hunde zu beurteilen. Demzufolge muss der Hund, wenn z. B. die Griffqualität
beurteilt werden soll, vom Helfer die Möglichkeit erhalten einen „guten Griff" überhaupt zu setzen, oder wenn die
Belastbarkeit bewertet werden soll, ist es erforderlich, dass durch entsprechenden Einsatz des Helfers „Belastung"
erfolgt. Anzustreben ist daher ein möglichst einheitliches Helferverhalten, das den Forderungen an die
Beurteilungsmöglichkeit genügt.
2. Stellen und Verbellen (Prüfungsstufen 1 - 3)
Der HL steht – für HF und Hund nicht sichtbar – mit leicht angewinkeltem Schutzarm bewegungslos und ohne
„drohende" Körperhaltung im zugewiesenen Versteck. Der Schutzarm dient als Körperschutz. Der Hund ist beim „Stellen
und Verbellen" vom HL zu beobachten, zusätzliche Reizlagen sowie Hilfestellungen aller Art, sind nicht zulässig. Der
Softstock wird seitlich nach unten gehalten. Anstoßen und Zufassen des Hundes dürfen vom HL nicht durch
Abwehrbewegungen beantwortet werden.
3. Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers (Prüfungsstufen 1 - 3)
Der HL kommt nach Aufforderung durch den HF in normaler Gangart aus dem Versteck und stellt sich an dem vom LR
zugewiesenen Platz (markierte Fluchtposition) auf. Die Position des HL muss dem HF ermöglichen, seinen Hund in
einer Distanz von 5 Schritten an einer ebenfalls zugewiesenen Stelle seitlich vom HL auf der Schutzarmseite abzulegen.
Für den HF muss die Fluchtrichtung erkennbar sein.
Der HL unternimmt auf Anweisung des LR in schnellem und forschen Laufschritt einen Fluchtversuch in gerader
Richtung, ohne dabei übertrieben und unkontrolliert zu laufen. Der Schutzarm wird nicht zusätzlich in Bewegung
versetzt, der Hund soll eine optimale Griffmöglichkeit vorfinden. Der HL darf sich während des Fluchtversuches
keinesfalls zum Hund drehen, er kann jedoch den Hund im Blickwinkel haben. Das Wegziehen des Schutzarmes hat zu
unterbleiben. Hat der Hund gefasst, läuft der HL in gerader Richtung weiter, er zieht dabei den Schutzarm aus der
Bewegung heraus dicht an den Körper.
Die Länge der vom HL zurücklegenden Fluchtdistanz wird vom LR festgelegt. Der HL stellt auf Anweisung des LR den
Fluchtversuch ein. Wenn der Fluchtversuch mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der LR
eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z. B. übertriebenes Anbieten des
Schutzarmes vor dem Griff, Reizlaute oder Anschlagen mit dem Softstock an die Schutzhose vor Beginn oder während
des Fluchtversuches, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Zugriff, Minderung der Fluchtgeschwindigkeit,
selbständiges Einstellen des Fluchtversuches usw. sind nicht zulässig.
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Einstellen : siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)
4. Abwehr eine Angriffes aus der Bewachungsphase (Prüfungsstufen 1 - 3)
Nach der Bewachungsphase unternimmt der HL auf Anweisung des LR einen Angriff auf den Hund. Hierbei wird der
Softstock mit drohenden Bewegungen oberhalb des Schutzarmes eingesetzt, ohne den Hund zu schlagen. Im gleichen
Augenblick wird der Hund, ohne dass der Schutzarm zusätzlich in Bewegung versetzt wird, frontal durch Vorwärtslaufen
mit dem entsprechenden Widerstand angegriffen. Der Schutzarm wird hierbei dicht am Körper gehalten. Hat der Hund
gefasst, ist er aus der Bewegung durch den HL seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader Richtung
beginnt. Der HL muss alle Hunde in derselben Richtung bedrängen. Der LR hat sich so zu positionieren, dass es ihm
möglich ist, bei allen Hunden das Verteidigungsverhalten, das Verhalten während der Belastungsphase, das
Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in Richtung des HF ist nicht
zulässig.
Die Stockschläge mit dem Softstock erfolgen auf die Schultern und im Bereich des Widerristes. Die Stockschläge sind
bei allen Hunden in derselben Intensität anzubringen. Der 1. Schlag erfolgt nach ca. 4 – 5 Schritten, der 2. Schlag nach
weiteren 4 – 5 Schritten in der Belastungsphase. Nach dem 2. Schlag ist ein weiteres Bedrängen ohne Stockschläge zu
zeigen.
Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der LR. Der HL stellt auf Anweisung des LR die Belastung ein. Wenn der
Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der LR eine optimale Beurteilungsmöglichkeit.
Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z. B. Anbieten des Schutzarmes vor dem Griff, Reizlaute oder Anschlagen mit
dem Softstock an die Schutzhose vor Beginn des Angriffes, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Zugriff
während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität während der Belastungsphase und bei den Stockschlägen,
selbständiges Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw. sind nicht zulässig.
Einstellen siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)
5. Rückentransport (Prüfungsstufen 2 + 3)
In normaler Gangart führt der HL nach Aufforderung durch den HF einen Rückentransport über eine Distanz von ca. 30
Schritten durch. Den Verlauf des Transportes bestimmt der LR. Der HL darf während des Transportes keine ruckartigen
Bewegungen durchführen. Der Softstock und der Schutzarm sind so zu tragen, dass sie für den Hund keine zusätzliche
Reizlage bilden. Insbesondere der Softstock ist hierbei verdeckt zu tragen. Der HL geht bei allen Hunden in derselben
Schrittgeschwindigkeit.
6. Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport (Prüfungsstufen 2 + 3)
Der Überfall aus dem Rückentransport erfolgt aus der Bewegung auf Anweisung der LR. Der Überfall wird vom HL
durch eine dynamische Links- oder Rechtskehrtwendung und druckvolles Vorwärtslaufen in Richtung des Hundes
durchgeführt. Der Softstock wird oberhalb des Schutzarmes unter drohenden Bewegungen eingesetzt. Der Schutzarm
ist frontal zur Laufrichtung am Körper des HL zu halten. Zusätzliche Bewegungen des Schutzarmes sind zu vermeiden.
Hat der Hund gefasst, ist er aus der Bewegung durch den HL seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader
Richtung beginnt. Der HL muss alle Hunde in dieselbe Richtung bedrängen. Der LR hat sich so zu positionieren, dass
es ihm möglich ist bei allen Hunden das Verteidigungsverhalten, das Verhalten während der Belastungsphase, das
Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in Richtung des HF ist nicht
zulässig.
Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der LR. Der HL stellt auf Anweisung des LR die Belastung ein. Wenn der
Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der LR eine optimale Beurteilungsmöglichkeit.
Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z. B. übertreiben seitliches Abweichen des HL vor dem Griff, Anbieten des
Schutzarmes vor dem Griff, Reizlaute oder Anschlagen mit dem Softstock an die Schutzhose bei Beginn des Überfalls,
spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Zugriff während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität
während der Belastungsphase, selbständiges Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw. sind
nicht zulässig.
Einstellen siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)
7. Angriff auf den Hund aus der Bewegung (Prüfungsstufe 1 - 3)
Der HL verlässt auf Anweisung des LR sein ihm zugewiesenes Versteck und überquert in normalem Schritt
(Prüfungsstufe 1) bzw. im Laufschritt (Prüfungsstufe 2 + 3) das Vorführgelände bis zur Mittellinie. Der HF fordert den HL
durch Zuruf zum Anhalten auf. Der HL missachtet die Aufforderung – und
·
geht aus dem normalen Schritt direkt in den Laufschritt über und greift den HF und Hund unter Abgabe vonVertreibungslauten und Drohbewegungen mit dem Softstock frontal an (Prüfungsstufe 1).
·
greift den HF und Hund ohne den Laufschritt zu unterbrechen und unter Abgabe von Vertreibungslauten undDrohbewegungen mit dem Softstock frontal an (Prüfungsstufe 2 + 3).
Der Hund muss mit elastischer Schutzarmhaltung, ohne dass der HL zum Stillstand kommt, angenommen werden.
Beim Annehmen des Hundes muss – soweit erforderlich – eine Drehung des Körpers durchgeführt werden, um den
Schwung des Hundes abzufangen. Der Hund darf auf keinen Fall umlaufen werden. Hat der Hund gefasst, ist er aus der
Bewegung durch den HL seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader Richtung beginnt. Hierbei muss ein
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Überrollen des Hundes auf jeden Fall vermieden werden. Der HL muss alle Hunde in die selbe Richtung bedrängen. Der
LR hat sich so zu positionieren, dass es ihm möglich ist, bei allen Hunden das Verteidigungsverhalten, das Verhalten
während der Belastungsphase, das Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein
Bedrängen in Richtung des HF ist nicht zulässig.
Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der LR. Der HL stellt auf Anweisung des LR die Belastung ein. Wenn der
Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der LR eine optimale Beurteilungsmöglichkeit.
Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z. B. Minderung der Angriffsgeschwindigkeit, Annahme des Hundes im Stand,
übertrieben seitliches Abweichen des HL vor dem Griff, Umlaufen des Hundes, Anbieten des Schutzarmes vor dem
Griff, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Zugriff während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität
während der Belastungsphase, selbständiges Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw. sind
nicht zulässig.
Einstellen siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)
8. Einstellen (gilt für alle Übungen)
Das Einstellen bei allen Verteidigungsübungen ist so durchzuführen, dass der LR das Griffverhalten, das Ablassen und
die Bewachungsphase des Hundes beobachten kann (nicht mit dem Rücken zum LR einstellen, Blickkontakt zum LR
halten). Nach dem Einstellen einer Verteidigungsübung ist der Widerstand gegen den Hund zu verringern, der HL hat
die Bewegungsreize einzustellen, ohne den Schutzarm deutlich zu lockern. Der Schutzarm ist nicht hoch angewinkelt zu
tragen, sondern er verbleibt in der Position, in der er auch während der vorangegangenen Übung gehalten wurde. Der
Softstock wird für den Hund nicht sichtbar seitlich am Körper nach unten gehalten. Für das Ablassen dürfen vom HL
keinerlei Hilfestellungen gegeben werden. Nach dem Ablassen hält der HL Blickkontakt zum Hund - zusätzliche
Reizlagen sowie Hilfestellungen aller Art sind nicht zulässig. Um den Hund im Auge zu behalten, kann sich der HL
während der Stellphasen bei umkreisenden Bewegungen des Hundes langsam, ohne ruckartigen Bewegungen
mitdrehen.
9. Unsicherheiten und Versagen des Hundes
Ein Hund, der bei einer Verteidigungsübung nicht zufasst oder in einer Belastungsphase den Griff löst und ablässt, ist
durch den HL weiter zu bedrängen, bis der LR die Übung abbricht. Der HL darf in einer solchen Situation keinesfalls
Hilfestellungen geben oder selbständig die Übung einstellen. Hunde, die nicht ablassen, dürfen seitens des HL durch
entsprechende Haltung oder Bewegung des Softstockes nicht zum Ablassen gebracht werden. Hunde, die während der
Stellphasen dazu neigen, den HL zu verlassen, dürfen seitens des HL nicht durch Reizeinwirkungen gebunden werden.
Der HL hat sich bei allen Übungen und Übungsteilen gemäß den Forderungen der PO aktiv oder neutral zu verhalten.
Stößt oder beißt ein Hund während der Stellphasen zu, sind Abwehrbewegungen durch den HL zu vermeiden.
Prüfungsaufsicht
Der ÖKV-Leistungsreferent bzw. die Leistungsreferenten der VK oder eine von diesen beauftragte fachkundige Person
können unangemeldet Prüfungsaufsichten durchführen. Der Kontrolle unterliegen die Einhaltung der Bestimmungen der
Prüfungsordnung und die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung.
Die Rechte bzw. Aufgaben der Prüfungsaufsicht sind :
·
Zutrittsrecht zu allen Prüfungsstätten·
Überprüfung der objektiven, in der PO vorgegebenen Rahmenbedingungen·
Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen der PO·
Kontrolle der Identität der vorgeführten Hunde·
Kontrolle der schriftlichen Dokumentation der Prüfung, einschließlich der Kontrolle der HundedokumenteÜber die durchgeführte Prüfungsaufsicht erhält der ÖKV-Leistungsreferenten einen schriftlichen Bericht. Wenn die
Prüfungsaufsicht verweigert wird oder Mängel bei der Durchführung der Prüfung festgestellt werden, kann über
Beschluß des ÖKV-Vorstandes ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, dass die Aberkennung der zuerkannten
Ausbildungskennzeichen zur Folge haben kann.
Pflichtenheft
Die Durchführung der verschiedenen ÖKV-Staatsmeisterschaften, WM-Qualifikationen und ähnlichem können durch weitere
Bestimmungen (Pflichtenheft) geregelt werden. Die Herausgabe bzw. Änderungen des Pflichtenheftes obliegt dem ÖKV bzw.
der zuständigen Fachkommission.
Hinweis auf die ÖKV-Satzung § 24a Veranstaltungs- und Zuchtsperren
1. Die Teilnahme an nicht vom ÖKV/FCI genehmigten dissidenten Veranstaltungen durch Ausstellen von Hunden, Antritt
zu Hundeprüfungen, in einer Funktion als Leistungs- oder Formwertrichter sowie die Organisation von derartigen
Veranstaltungen ist Funktionären und Richtern sowie Mitgliedern von ÖKV - Verbandskörperschaften ausdrücklich nicht
gestattet. Eine Verletzung dieser Vorschrift führt automatisch, sohin ohne jegliche weitere Maßnahme des ÖKV oder
einer Verbandskörperschaft, zu einer Sperre für jegliche ÖKV – Veranstaltung.
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2. Inhabern von FCI geschützten Zwingernamen ist es untersagt, Eintragungen in andere Zuchtbücher (Dissidenz) als
dem ÖHZB vornehmen zu lassen. Eine Verletzung dieser Vorschrift führt automatisch, sohin ohne jegliche weitere
Maßnahme des ÖKV oder einer Verbandskörperschaft, zu einer Sperre für weitere Eintragungen in das ÖHZB.
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Hundeführschein-Prüfung HFS
Gliedert sich in: Sachkundeprüfung des HF 30 Punkte
Gehorsam und Sozialverträglichkeit des Hundes 100 Punkte
Höchstpunktezahl 130 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Die HFS-Prüfung ist vom organisatorischen Aufwand nicht zu unterschätzen und bedarf einer guten Vorbereitung. Der
Prüfungsleiter braucht unbedingt ein bis zwei Helfer. Hundeführschein-Prüfungen können sowohl auf
Vereinsübungsplätzen und Sportplätzen, als auch an einem öffentlichen Ort durchgeführt werden, sofern eine genügend
große Personengruppe, Lärmbelastung und Fahrzeugbewegungen vorhanden sind.
Der aktuelle Fragenkatalog ist bei den Vereinen bzw. dem ÖKV erhältlich.
Auswertung : Sowohl bei der Sachkundeprüfung des Hundehalters als auch bei der Gehorsams- und
Sozialverträglichkeitsprüfung des Hundes müssen jeweils 70 % der Punkte erreicht werden um die HFS-Prüfung zu
bestehen.
V SG G B NB
130 - 125 124 - 117 116 - 104 103 - 91 90 – 0
30 - 29 28 - 27 26 - 24 23 - 21 20 – 0
100 - 96 95 - 90 89 - 80 79 - 70 69 - 0
Sachkunde für den Hundehalter 30 Punkte
Der Prüfling erhält 30 willkürliche aus dem Fragenkatalog ausgewählte Fragen aus verschiedenen Wissensgebieten :
Allgemeines Wissen über Hundehaltung in der heutigen Gesellschaft, artgerechte Haltung, Pflichten des Hundehalters,
Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zur Hundehaltung, Erste Hilfe beim Hund, Hygiene und Gesundheit,
Verständigung zwischen Mensch und Hund, Erziehung, Wesen, Trieb- und lnstinktveranlagung, Körpersprache und
Ausdrucksverhalten des Hundes, Konditionierung, usw.
Die 30 Fragen sollen willkürlich erst kurz vor der Prüfung ausgewählt werden, sodass der Prüfling sich nicht auf bestimmte
Fragen vorbereiten kann und möglichst alle Antworten kennen muss. Wenn mehrere Prüflinge gleichzeitig geprüft werden,
sollen nicht alle die gleiche Fragenauswahl bekommen bzw. ist darauf zu achten, dass nicht abgeschrieben wird. Die
Beantwortung der 30 Fragen muss unter Aufsicht des Leistungsrichters erfolgen.
Gehorsams- und Sozialverträglichkeitsprüfung des Hundes 100 Punkte
Übung 1 : Leinenführigkeit 15 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß".
b) Ausführung: Der Hundehalter begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum Prüfer, läßt seinen Hund absitzen und stellt
sich vor. Die Leine muss locker durchhängend gehalten werden. Von der Grundstellung aus muss der Hund dem
Hundehalter auf das Hörzeichen „Fuß" 30 Schritte geradeaus und wieder zurück aufmerksam, freudig folgen, immer an
der linken Seite des Hundehalter bleiben und sich beim Anhalten selbständig setzen oder stehen bleiben. Es sind dann
mindestens je eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung und ein Anhalten auszuführen.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes
entwerten entsprechend.
Übung 2 : Freifolge 15 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß"
b) Ausführung: Der Hundehalter nimmt seinen Hund in Grundstellung, legt ihm einen Maulkorb an und leint ihn ab. Von der
Grundstellung aus muss der Hund dem Hundehalter auf das Hörzeichen „Fuß" 30 Schritte geradeaus und wieder zurück
aufmerksam, freudig folgen, immer an der linken Seite des Hundehalters bleiben und sich beim Anhalten selbständig
setzen oder stehen bleiben. Dann nimmt der Hundehalter dem Hund den Maulkorb wieder ab. Von der Grundstellung aus
muss der Hund erneut dem Hundehalter auf das Hörzeichen „Fuß" aufmerksam, freudig folgen, immer an der linken Seite
des Hundehalter bleiben und sich beim Anhalten selbständig setzen oder stehen bleiben. Es sind dann wieder
mindestens je eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung und das Anhalten auszuführen.
c) Bewertung: Abneigung gegen Maulkorb, Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, Geräuschempfindlichkeit,
Ablenkung bzw. Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
Übung 3 : Freilaufen mit Heranrufen 10 Punkte
a) Hörzeichen: beliebig
b) Ausführung: Der Hundehalter läßt seinen Hund frei. Wenn sich der Hund zwanglos mindestens 10 Meter entfernt hat, ruft
ihn der Hundehalter auf Anweisung des Prüfers mit einem beliebigen Hörzeichen zu sich. Der Hund soll sofort und freudig
zum Hundehalter kommen.
c) Bewertung: Zögerndes Reagieren und Hereinkommen entwerten entsprechend.
Übung 4 : Leinenführigkeit unter Ablenkung insgesamt 50 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß"
b) Teil 1 10 Punkte
Ausführung: Auf Anweisung des Prüfers oder Prüfungsleiters geht der Hundehalter mit seinem angeleinten Hund einen
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Weg oder eine Straße entlang. Der Hund soll seinem Hundeführer auf der linken Seite an lose hängender Leine willig
folgen. Auf seinem Weg wird der Hundehalter von einer vorbeilaufenden Person geschnitten. Der Hund soll sich neutral
und unbeeindruckt zeigen. Hundehalter und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von
mindestens sechs Personen, in der eine Person den Hundehalter anspricht und begrüßt. Der Hund soll neben seinem
Hundehalter sitzen oder liegen und sich während der kurzen Unterhaltung ruhig verhalten.
Teil 2 10 Punkte
Ausführung: Danach werden Hundehalter und angeleinter Hund zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der
dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt dem Hundehalter und Hund entgegen.
Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Der Hundehalter darf beim Vorbeifahren des Radfahrers das
Hörzeichen „Fuß" wiederholen. Er kann seinen Hund aber auch in die Sitz- oder Platzposition bringen. In jedem Fall hat
sich der Hund unbeeindruckt zu zeigen.
Teil 3 10 Punkte
Ausführung: Danach werden Hundehalter und angeleinter Hund von mindestens zwei Joggern überholt. Haben sich die
Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hundhalter und Hund entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne ihre
Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden und
entgegenkommenden Personen aber nicht belästigen. Der Hundehalter darf beim Vorbeilaufen der Personen das
Hörzeichen „Fuß" wiederholen. Er kann seinen Hund aber auch in die Sitz- oder Platzposition bringen. Statt der Jogger
können auch ein oder zwei Inline-Skater Hund und Hundehalter überholen und ihnen wieder entgegen kommen. In jedem
Fall hat sich der Hund unbeeindruckt zu zeigen.
Teil 4 10 Punkte
Ausführung: Danach geht der Hundehalter mit angeleintem Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der
Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während Hundehalter und Hund weitergehen,
hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der Hundehalter um eine Auskunft gebeten.
Dabei soll der Hund sitzen oder liegen. Der Hund soll sich ruhig und unbeeindruckt zeigen.
Teil 5 10 Punkte
Ausführung: Danach überholen den Hundehalter mit angeleintem Hund mindestens 2 andere Hundehalter mit ihren
angeleinten Hunden und kommen ihnen wieder entgegen. Beim Überholen und Entgegenkommen anderer Hunde muss
der Hund neutral, unbefangen und ohne Aggression gegenüber diesen Hunden bleiben. Der Hundeführer kann hierbei
das Hörzeichen „ Fuß" wiederholen oder den Hund dabei in die Sitz- oder Platzposition bringen.
c) Bewertung: Der angeleinten Hund soll sich gegenüber den Passanten, dem Radfahrer, den Joggern, den
Verkehrsgeräuschen und Autos, sowie gegenüber anderen Hunden unbefangen zeigen. Unsicheres und/oder ängstliches
Verhalten des Hundes entwerten entsprechend.
Übung 5 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Platz", „Sitz"
b) Ausführung: Der Hundehalter legt seinen Hund zu Beginn der Arbeit eines anderen Hundes mit dem Hörzeichen „Platz"
an einem vom Prüfer angewiesenen Platz ab, und zwar ohne die Leine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen.
Nun geht der Hundehalter wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und bleibt zum Hund gewendet stehen. Der Hund muss
ohne Einwirkung des Hundehalters ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 4 zeigt. Während der
Übung 4 des anderen Hundes geht der Hundehalter in der Personengruppe mit. Nach der Personengruppe geht der
Hundehalter selbständig zu seinem Hund und stellt sich bis zum Ende der Übung 4 an dessen rechte Seite. Während
dem Rest der Übungen 4 des anderen Hundes fährt ein Fahrradfahrer (Moped, Auto) und laufen Jogger oder Inline-
Skater an dem abgelegten Hund vorbei. Nach Anweisung des Prüfers muss sich der Hund auf das Hörzeichen „Sitz"
aufsetzen. Der HF leint seinen Hund an.
c) Bewertung: Unruhiges Liegen des Hundes entwerten entsprechend. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 3
des vorgeführten Hundes vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.
Rettungshunde – Eignungsprüfung RH-E
Gliedert sich in: Nasenarbeit 100 Punkte
Unterordnung mit Gewandtheit 100 Punkte
Höchstpunktezahl 200 Punkte
Abteilung A - Nasenarbeit
Höchstpunktezahl: 100 Punkte
Halten der Fährte 70 Punkte
Gegenstände 3 x 10 Punkte 30 Punkte
Ausarbeitungszeit: 15 Minuten, Eigenfährte ca. 600 Schritte, 30 Minuten alt, 2 Winkel dem Gelände angepaßt, 3
Gebrauchsgegenstände auf der Fährte in Schuhgröße, 10 m Leine oder Freifährte, Abgang ist gekennzeichnet.
Allgemeine Bestimmungen:
Es dürfen vom Hundeführer nur gut verwitterte Gebrauchsgegenstände benutzt werden, welche die angegebene Größe
nicht überschreiten und sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben sollen. Der erste Gegenstand wird am
1. Schenkel, der zweite am 2. Schenkel, der dritte am Fährtenende abgelegt. Der Fährtengeruch soll beim Ablegen
eines Gegenstandes möglichst nicht verändert werden. Der Hundeführer (=Fährtenleger) darf nicht scharren und nicht
stehenbleiben. Die Gegenstände sollen nicht neben, sondern auf die Fährte gelegt werden.
Ein Abbruch der Arbeit durch den LR erfolgt, wenn der HF mehr als 10 m von der Fährte entfernt ist. In schwierigem
Gelände kann der LR eine größere Distanz erlauben. Der Abbruch erfolgt in jedem Fall, wenn der LR den Eindruck hat,
dass der Hund aus eigener Kraft die Fährte nicht mehr aufnehmen kann.
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HZ:
„Such". Das HZ ist bei Fährtenbeginn und nach jedem Gegenstand erlaubt. Auch gelegentliches Loben und
gelegentliches HZ „Such" ist, ausgenommen an den Winkeln und bei den Gegenständen, erlaubt.
Ausführungsbestimmungen:
Nach Aufruf meldet sich der Hundeführer (HF) mit seinem Hund beim Leistungsrichter (LR). Vor der Fährtenarbeit,
während des Ansetzens und während der gesamten Fährte ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Der HF folgt seinem
Hund und hat den Abstand von 10 m auch bei Freisuche beizubehalten. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden
hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen
stehenbleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen
ist fehlerhaft. Das Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) geschehen. Hat der Hund den
Gegenstand verwiesen, begibt sich der HF zu seinem Hund. Durch Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der
Hund gefunden hat. Hierauf setzt der HF mit seinem Hund die Fährtenarbeit fort. Nach Beendigung der Fährtenarbeit
sind die gefundenen Gegenstände dem LR zu übergeben. Die Übung endet mit der Abmeldung des HF und mit der
Bekanntgabe der Bewertung durch den LR.
Abteilung B - Unterordnung und Gewandtheit:
Höchstpunktezahl 100 Punkte
Übung 1: Leinenführigkeit 10 Punkte
Übung 2: Freifolge 15 Punkte
Übung 3: Begehen von unangenehmem Material 10 Punkte
Übung 4: Freilaufen mit Herankommen 10 Punkte
Übung 5: Gehen durch eine Personengruppe 10 Punkte
Übung 6: Überqueren von 3 verschiedenen Hindernissen 15 Punkte
Übung 7: Überqueren einer starren Holzbrücke 10 Punkte
Übung 8: Tragen und Übergeben 10 Punkte
Übung 9: Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Beginn und Ausführung der Übungen werden vom LR oder von einer von ihm benannten Person angesagt. In der
Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des Hundes mit dem Knie
des HF abschließt.
Ausführungsbestimmungen:
1. Leinenführigkeit 10 Punkte
HZ: „Fuß". Das HZ ist bei jedem Angehen erlaubt. Der HF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum LR, läßt seinen
Hund absitzen und stellt sich vor. Die Leine muss in der linken Hand locker durchhängend gehalten werden. Von der
Grundstellung aus muss der Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit dem
Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig, schnell und
gerade setzen. Vordrängen, Zurückbleiben, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei
den Wendungen sind fehlerhaft. Es sind dann eine Links, eine Rechts- und eine Kehrtwendung zu zeigen. Das Anhalten
ist zweimal zu zeigen. Beim letzten Anhalten ist abzuleinen.
2. Freifolge 15 Punkte
HZ: „Fuß". Das HZ ist bei jedem Angehen erlaubt. Von der Grundstellung aus muss der Hund dem HF auf das HZ „Fuß"
aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben
und sich beim Anhalten selbständig, schnell und gerade setzen. Vordrängen, Zurückbleiben, seitliches Abweichen des
Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft. Es sind dann eine Links, eine Rechts-
und eine Kehrtwendung zu zeigen. Das Anhalten ist einmal zu zeigen. Während der Freifolge erfolgt die Ablenkung
durch Abgabe von zwei Schüssen (Kaliber 6-9 mm) und Motorengeräusch. Der Hund hat sich schußgleichgültig zu
verhalten. Zeigt sich der Hund schuß- oder lärmscheu scheidet er von der Prüfung aus. Wird der Hund auf den Schuß
angriffslustig, so ist dies bedingt fehlerhaft, sofern er noch in der Hand des HF steht. Volle Punktzahl kann nur ein
umweltlärmgleichgültiger und schußgleichgültiger Hund erhalten. Aggressive und ängstliche Hunde sind von der Prüfung
zu verweisen.
3. Begehen von unangenehmem Material 10 Punkte
Hindernis: Auf einer Fläche von ca. 3x3 m sind mit Steinen unterlegte Blechtafeln, Baustahlgitter, Folien, Schutt oder
ähnliches Material auszulegen.
HZ: „Fuß". Der HF nimmt mit seinem Hund vor dem Hindernis Grundstellung ein. Mit dem HZ „Fuß" betritt der HF das
Hindernis und geht mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund einmal hin und einmal zurück, wobei beim Zurückgehen ein
einmaliges Anhalten zu zeigen ist. Nach verlassen der Fläche nimmt der HF mit seinem Hund Grundstellung ein.
4. Freilaufen mit Heranrufen 10 Punkte
HZ: beliebig. Von der Grundstellung aus läßt der HF seinen Hund auf Anweisung des LR frei. Der HF verändert seine
Position nicht. Wenn sich der Hund mindestens 10 m entfernt hat, ruft ihn der HF auf Anweisung des LR mit einem
beliebigen HZ (HZ) zu sich. Der Hund soll sofort und freudig zum HF kommen.
5. Gehen durch eine Gruppe 10 Punkte
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HZ: „Fuß". Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem frei folgenden Hund durch eine sich bewegende, aus
mindestens vier Personen bestehende, Gruppe. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten.
6. Hindernisse 15 Punkte
HZ: „Fuß", „Hopp". Der Hund wird nacheinander mit dem HZ „Fuß" zu drei natürlichen Hindernissen geführt. Als
Hindernisse sind z. B. ein Busch, ein Faß und ein Pfosten geeignet, die eine Höhe von mindestens 0,4 m und
höchstens 0,8 m aufweisen. Mit dem HZ „Hopp" muss der Hund die Hindernisse im Freisprung oder mit Aufsetzen
überqueren. Der HF geht seitlich mit.
7. Überqueren einer starren Holzbrücke 10 Punkte
HZ: „Fuß". Der Hund wird zu einer starren Holzbrücke mit Aufgang geführt. Die Holzbrücke soll ca. 4,5 m lang, ca. 0,4 m
hoch und maximal 0,4 m breit sein. Mit dem HZ „Fuß" muss der Hund ruhig und sicher auf den Aufgang und über die
Holzbrücke gehen. Der HF geht in normalem Schritt seitlich mit.
8. Tragen und Übergeben 10 Punkte
HZ: beliebig. Der Hund wird vom Boden oder einer erhöhten Stelle (z. B. Detachiertisch) vom HF oder einer anderen
Person weggehoben, ca. 10 m getragen und dem HF oder einer zweiten Person übergeben. Die zweite Person trägt
den Hund ebenfalls ca. 10 m und stellt ihn dann zu Boden. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund zu sich,
nimmt die Grundstellung ein und leint seinen Hund an. Der Hund darf weder gegen seinen HF noch gegen die
Hilfspersonen Aggression zeigen.
9. Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte
HZ: „Platz", „Sitz". Der HF legt seinen Hund zu Beginn der Arbeit eines anderen Hundes mit dem HZ „Platz" an einem
vom LR angewiesenen Platz ab, und zwar ohne die Leine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht
der HF wenigstens 30 Schritte vom Hund weg und bleibt zum Hund gewendet stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung
des HF ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 8 zeigt. Während der Übung 5 des anderen Hundes
geht der HF in der Gruppe mit. Nach Übung 5 geht der HF wieder selbständig zu seinem ursprünglichen Platz zurück.
Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte Seite. Auf erneute Anweisung des
LR gibt der HF das HZ „Sitz". Der Hund muss sich schnell und gerade aufsetzen Der HF leint seinen Hund an.
Dieser Prüfungsteil endet mit der Abmeldung des HF und mit der Bekanntgabe der Bewertung durch den LR.
Begleithundeprüfung BgH-A
Übung 1 : Geradeausgehen an der Leine 10 Punkte
Übung 2 : Wendungen an der Leine 10 Punkte
Übung 3 : Gangarten an der Leine 10 Punkte
Übung 4 : Sitzen an der Leine 10 Punkte
Übung 5 : Ablegen an der Leine 10 Punkte
Übung 6 : Stehen an der Leine 10 Punkte
Übung 7 : Leinenführigkeit unter Ablenkung 20 Punkte
Übung 8 : Alleinlassen 20 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen :
Der LR oder der PL gibt die Anweisungen für alle Übungen. Ein kurzes Lob ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Zu
jedem HZ ist zusätzlich ein Sichtzeichen erlaubt. Ein Sichtzeichen ist eine einmalige, kurze Handbewegung, ohne den
Hund dabei zu berühren.
In dieser Prüfungsstufe dürfen keine Wettbewerbe durchgeführt werden.
1. Geradeausgehen an der Leine 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß". Das HZ ist nur beim Angehen erlaubt.
b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum LR, läßt seinen Hund absitzen und stellt
sich vor. Die Leine muss in der linken Hand locker durchhängend gehalten werden. Von der Grundstellung aus muss der
Hund dem HF auf das Hörzeichen „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in
Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben. Der HF muss mit seinem Hund im normalen Schritt 50 Schritte geradeaus
gehen ohne anzuhalten und nach einem Bogen nach rechts wieder 50 Schritte zurückgehen.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Hilfen mit der Leine,
Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
2. Wendungen an der Leine 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß" bei jeder Wendung
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b) Ausführung: Auf Anweisung des LR oder PL muss der HF mit seinem angeleinten Hund im normalen Schritt je
2 Kehrt-, Rechts- und Linkswendungen ausführen. Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund
kann bei der Kehrtwendung entweder hinter dem HF herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss
innerhalb einer Prüfung gleich sein.
c) Bewertung: seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Hilfen mit der Leine, Unaufmerksamkeit
und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
3. Gangarten an der Leine 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß" bei jeder Gangartänderung
b) Ausführung: Auf Anweisung der LR oder PL muss der HF mit seinem Hund nach einigen normalen Schritten
jeweils mindestens 10 bis 15 Schritte den Laufschritt und den langsamen Schritt zeigen. Der Übergang vom Laufschritt
in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten müssen sich
deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Hilfen mit der Leine,
Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
4. Sitzen an der Leine 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Sitz", „Fuß"
b) Ausführung: Der HF mit seinem Hund gehen in normalem Schritt geradeaus. Auf Anweisung des LR oder PL
muss sich der Hund auf das HZ „Sitz" schnell und gerade neben den HF setzen. Er muss bis zum Weitergehen ohne
weitere HZ ruhig sitzen. Nach ca. 5 Sekunden geht der HF mit seinem Hund mit dem HZ „Fuß" in normalem Schritt
weiter.
c) Bewertung: Leinenhilfe zum Absetzen, unruhiges Sitzen und/oder zusätzliche HZ entwerten entsprechend.
Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehenbleibt, werden 5 Punkte abgezogen.
5. Ablegen an der Leine 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Platz", „Fuß"
b) Ausführung: Der HF mit seinem Hund gehen in normalem Schritt geradeaus. Auf Anweisung des LR oder PL
muss sich der Hund auf das HZ „Platz" schnell und gerade neben den HF legen. Er muss bis zum Weitergehen ohne
weiteres HZ ruhig liegen. Nach ca. 5 Sekunden geht der HF mit seinem Hund mit dem HZ „Fuß" in normalem Schritt
weiter.
c) Bewertung: Leinenhilfe zum Ablegen, unruhiges Liegen und/oder zusätzliche HZ entwerten entsprechend.
Wenn der Hund anstatt zu liegen, sich setzt oder stehenbleibt, werden 5 Punkte abgezogen.
6. Stehen an der Leine 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Steh", „Fuß"
b) Ausführung: Der HF mit seinem Hund gehen in normalem Schritt geradeaus. Auf Anweisung des LR oder PL
muss der Hund auf das HZ „Steh" sofort und gerade neben dem HF stehen bleiben. Er muss bis zum Weitergehen ohne
weiteres HZ ruhig stehen. Nach ca. 5 Sekunden geht der HF mit seinem Hund mit dem HZ „Fuß" in normalem Schritt
weiter.
c) Bewertung: Leinenhilfe zum Abstellen, unruhiges Stehen und/oder zusätzliche HZ entwerten entsprechend.
Wenn der Hund anstatt zu stehen, sich legt oder setzt, werden 5 Punkte abgezogen.
7. Leinenführigkeit unter Ablenkung 20 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß", „Sitz", „Fuß"
b) Ausführung: Auf Anweisung des LR oder PL geht der HF mit seinem angeleinten Hund durch eine sich
bewegende, aus mindestens vier Personen bestehende, Gruppe. Eine Person führt einen sich ruhig verhaltenden Hund
mit sich. In der Gruppe hält der HF an und läßt den Hund mit HZ „Sitz" absitzen. Nach einer kurzen Pause geht der HF
mit seinem Hund weiter.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, starke Ablenkung durch den Hund in der Gruppe,
Hilfen mit der Leine, ängstliches Verhalten des Hundes entwerten entsprechend.
8. Alleinlassen 20 Punkte
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a) Hörzeichen: „Bleib"
b) Ausführung: Auf Anweisung des LR oder PL befestigt der HF seinen Hund mit der Leine an einem Zaun,
Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht. Nachdem der HF ca. eine Minute abwesend ist, geht ein
Passant in einer seitlichen Entfernung von ca. 5 Schritten am Prüfungshund vorbei. Nach ca. einer weiteren Minute geht
ein Passant mit einem angeleinten und sich ruhig verhaltenden Hund in einer seitlichen Entfernung von 5 Schritten am
Prüfungshund vorbei. Der alleingelassene Hund muss sich ruhig verhalten, ohne stark zu zerren oder andauernd zu
bellen. Der Hund darf liegen, sitzen oder stehen. Nach fünf Minuten erscheint der HF wieder und holt seinen Hund ab.
c) Bewertung: starkes Zerren oder Springen an der Leine, starkes Bellen, ängstliches oder drohendes Verhalten
des Hundes entwerten entsprechend.
Begleithundeprüfung BgH-1
Übung 1 : Leinenführigkeit 30 Punkte
Übung 2 : Freifolge 30 Punkte
Übung 3 : Sitz aus der Bewegung 15 Punkte
Übung 4 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 15 Punkte
Übung 5 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen :
Der LR oder PL gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Anhalten, Wechseln der
Gangart usw. werden ohne Anweisung ausgeführt. Auf Wunsch des HF können diese Anweisungen auch gegeben
werden.
Die HZ sind in der Prüfungsordnung verankert. Führt ein Hund nach dem dritten gegebenen HZ eine Übung nicht aus,
ist diese zu beenden (Bewertung 0 Punkte). Beim Abrufen kann anstelle des HZ „Hier" auch der Name des Hundes
verwendet werden. Der Name des Hundes in Verbindung mit dem HZ „Hier" gilt jedoch als Doppelhörzeichen.
In der Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des Hundes mit
dem Knie des HF abschließt. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. Die Abschlussgrundstellung einer
Übung gilt als Anfangsgrundstellung der nächsten Übung, sofern ein Positionswechsel nicht erforderlich ist. Das
Einnehmen der Grundstellung am Anfang der Übung ist nur einmal erlaubt.
Aus der Grundstellung heraus erfolgt die sogenannte Entwicklung. Der HF muss sie mindestens 10, jedoch höchstens
15 Schritte zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung gegeben wird. Zwischen den Übungsteilen Vorsitzen und
Abschluss oder beim Herantreten an den abliegenden Hund, sind deutliche Pausen einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim
Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an seinen Hund herantreten.
Ein kurzes Lob ist nur nach jeder beendeten Übung und nur in Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine neue
Grundstellung einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und Neubeginn ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 sec.)
eingehalten werden.
Die Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu zeigen. Ein Auflockern oder
Spielen ist nicht erlaubt.
Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der Kehrtwendung entweder hinter dem HF
herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich sein.
Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die Grundstellung gehen.
Wird eine Übung oder ein Übungsteil nach drei HZ nicht ausgeführt, so ist die jeweilige Übung abzubrechen. Verläßt der
Hund den HF oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges Rufen nicht zurück, wird die Unterordnung
abgebrochen.
Zu jedem HZ ist zusätzlich ein Sichtzeichen erlaubt. Ein Sichtzeichen ist eine einmalige, kurze Handbewegung, ohne
den Hund dabei zu berühren.
1. Leinenführigkeit 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß". Das HZ ist beim Angehen, bei den Wendungen und beim Wechsel der Gangart erlaubt.
b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum LR, läßt seinen Hund absitzen und stellt
sich vor. Die Leine muss in der linken Hand locker durchhängend gehalten werden. Von der Grundstellung aus muss der
Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an
der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig, schnell und gerade setzen. Zu Beginn der Übung
muss der HF mit seinem Hund 50 Schritte geradeaus gehen ohne anzuhalten, nach der Kehrtwendung und weiteren 10
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bis 15 Schritte den Laufschritt und den langsamen Schritt zeigen (jeweils mindestens 10 Schritte). Der Übergang vom
Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten
müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. Im normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-,
Links- und Kehrtwendung auszuführen. Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt zu zeigen. Auf
Anweisung des LR muss der HF mit seinem Hund durch eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen
gehen. Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links umgehen und mindestens einmal
in der Gruppe anhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Der HF mit seinem Hund verlässt die
Gruppe.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit
und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
2. Freifolge 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß". Das HZ ist beim Angehen, bei den Wendungen und beim Wechsel der Gangart erlaubt.
b) Ausführung: Der HF nimmt seinen Hund in Grundstellung und leint ihn ab. Von der Grundstellung aus muss
der Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe
an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig, schnell und gerade setzen. Zu Beginn der
Übung muss der HF mit seinem Hund 50 Schritte geradeaus gehen ohne anzuhalten, nach der Kehrtwendung und
weiteren 10 bis 15 Schritte den Laufschritt und den langsamen Schritt zeigen (jeweils mindestens 10 Schritte). Der
Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Die verschiedenen
Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. Im normalen Schritt ist dann mindestens eine
Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt zu
zeigen.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit
und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
3. Sitz aus der Bewegung 15 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß", „Sitz"
b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15
Schritten muss sich der Hund auf das HZ „Sitz" schnell und gerade setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht,
verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 20 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um.
Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen und unruhiges Sitzen entwerten entsprechend.
Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehenbleibt, werden 7 Punkte abgezogen.
4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 15 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß", „Platz", „Hier", „Fuß"
b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15
Schritten muss sich der Hund auf das HZ „Platz" schnell und gerade hinlegen, ohne dass der HF seine Gangart
unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der HF geht noch etwa 20 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht sich
sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ „Hier" oder dem Namen des
Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade vor den HF setzen.
Auf das HZ „Fuß" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF setzen. Der HF leint seinen Hund an.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen bzw.
Langsamerwerden beim Hereinkommen, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder
steht der Hund nach dem HZ „Platz", werden 7 Punkte abgezogen.
5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Platz", „Sitz"
b) Ausführung: Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund mit dem HZ „Platz"
an einem vom LR angewiesenen Platz ab, und zwar ohne die Leine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen.
Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und
bleibt zum Hund gewendet ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des HF ruhig liegen, während der andere
Hund die Übungen 1 bis 4 zeigt. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte
Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ „Sitz" schnell und gerade aufsetzen. Der
HF leint seinen Hund an.
c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes, zu
frühes Aufstehen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am
Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 2 des vorgeführten Hundes
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um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verläßt der Hund danach den
Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3
Punkten.
Begleithundeprüfung BgH-2
Übung 1 : Leinenführigkeit 20 Punkte
Übung 2 : Freifolge 20 Punkte
Übung 3 : Sitz aus der Bewegung 15 Punkte
Übung 4 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 15 Punkte
Übung 5 : Bringen 10 Punkte
Übung 6 : Voransenden 10 Punkte
Übung 7 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen :
Der LR oder PL gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Anhalten, Wechseln der
Gangart usw. werden ohne Anweisung ausgeführt. Auf Wunsch des HF können diese Anweisungen auch gegeben
werden.
Die HZ sind in der Prüfungsordnung verankert. Führt ein Hund nach dem dritten gegebenen HZ eine Übung nicht aus,
ist diese zu beenden (Bewertung 0 Punkte). Beim Abrufen kann anstelle des HZ „Hier" auch der Name des Hundes
verwendet werden. Der Name des Hundes in Verbindung mit dem HZ „Hier" gilt jedoch als Doppelhörzeichen.
In der Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des Hundes mit
dem Knie des HF abschließt. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. Die Abschlussgrundstellung einer
Übung gilt als Anfangsgrundstellung der nächsten Übung, sofern ein Positionswechsel nicht erforderlich ist. Das
Einnehmen der Grundstellung am Anfang der Übung ist nur einmal erlaubt.
Aus der Grundstellung heraus erfolgt die sogenannte Entwicklung. Der HF muss sie mindestens 10, jedoch höchstens
15 Schritte zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung gegeben wird. Zwischen den Übungsteilen Vorsitzen und
Abschluss oder beim Herantreten an den abliegenden Hund, sind deutliche Pausen einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim
Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an seinen Hund herantreten.
Ein kurzes Lob ist nur nach jeder beendeten Übung und nur in Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine neue
Grundstellung einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und Neubeginn ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 sec.)
eingehalten werden.
Die Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu zeigen. Ein Auflockern oder
Spielen ist nicht erlaubt.
Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der Kehrtwendung entweder hinter dem HF
herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich sein.
Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die Grundstellung gehen.
Wird eine Übung oder ein Übungsteil nach drei HZ nicht ausgeführt, so ist die jeweilige Übung abzubrechen. Verläßt der
Hund den HF oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges Rufen nicht zurück, wird die Unterordnung
abgebrochen.
Zu jedem HZ ist zusätzlich ein Sichtzeichen erlaubt. Ein Sichtzeichen ist eine einmalige, kurze Handbewegung, ohne
den Hund dabei zu berühren.
1. Leinenführigkeit 20 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß" Das HZ ist beim Angehen, bei den Wendungen und beim Wechsel der Gangart erlaubt.
b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum LR, läßt seinen Hund absitzen und stellt
sich vor. Die Leine muss in der linken Hand locker durchhängend gehalten werden. Von der Grundstellung aus muss der
Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an
der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig, schnell und gerade setzen. Zu Beginn der Übung
muss der HF mit seinem Hund 50 Schritte geradeaus gehen ohne anzuhalten, nach der Kehrtwendung und weiteren 10
bis 15 Schritten den Laufschritt und den langsamen Schritt zeigen (jeweils mindestens 10 Schritte). Der Übergang vom
Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten
müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. Im normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-,
Links- und Kehrtwendung auszuführen. Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt zu zeigen. Auf
Anweisung des LR muss der HF mit seinem Hund durch eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen
Version 21 ÖPO-2003
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gehen. Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links umgehen und mindestens einmal
in der Gruppe anhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Der HF mit seinem Hund verlässt die
Gruppe, hält an und leint seinen sitzenden Hund ab.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit
und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
2. Freifolge 20 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß". Das HZ ist beim Angehen, bei den Wendungen und beim Wechsel der Gangart erlaubt.
b) Ausführung: Von der Grundstellung aus muss der Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und
gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten
selbständig, schnell und gerade setzen. Zu Beginn der Übung muss der HF mit seinem Hund durch eine sich
bewegende Gruppe von mindestens vier Personen gehen. Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und
eine Person links umgehen und mindestens einmal in der Gruppe anhalten. Der HF mit seinem Hund verlässt die
Gruppe und begibt sich zum Ausgangspunkt. Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund 50 Schritte ohne
anzuhalten geradeaus, und zeigt nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten den Laufschritt und den
langsamen Schritt (jeweils mindestens 10 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne
Zwischenschritte ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit
unterscheiden. Im normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Das
Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt zu zeigen.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit
und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
3. Sitz aus der Bewegung 15 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß", „Sitz"
b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15
Schritten muss sich der Hund auf das HZ „Sitz" schnell und gerade setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht,
verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 20 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um.
Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen und unruhiges Sitzen entwerten entsprechend.
Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehenbleibt, werden 7 Punkte abgezogen.
4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 15 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß", „Platz", „Hier", „Fuß"
b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15
Schritten muss sich der Hund auf das HZ „Platz" schnell und gerade hinlegen, ohne dass der HF seine Gangart
unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der HF geht noch etwa 20 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht sich
sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ „Hier" oder dem Namen des
Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade vor den HF setzen.
Auf das HZ „Fuß" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF setzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen bzw.
Langsamerwerden beim Hereinkommen, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder
steht der Hund nach dem HZ „Platz", werden 7 Punkte abgezogen.
5. Bringen auf ebener Erde 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Bring", „Aus", „Fuß"
b) Ausführung: Aus der Grundstellung wirft der HF ein dem HF gehörendes Bringholz etwa 10 Schritte weit weg.
Das HZ „Bring" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende
Hund muss auf das HZ „Bring" schnell und direkt auf das Bringholz zulaufen, es sofort aufnehmen und seinem HF
schnell und direkt bringen. Der Hund muss sich dicht und gerade vor seinen HF setzen und das Bringholz so lange ruhig
im Fang halten, bis der HF ihm nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ „Aus" abnimmt. Das
Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten
werden. Auf das HZ „Fuß" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF setzen. Der HF darf während
der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen, langsames
Zurückkommen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Fehler beim Vorsitzen und
Abschluss entwerten entsprechend. Zu kurzes Werfen des Bringholzes und Hilfen des HF ohne Veränderung des
Version 21 ÖPO-2003
23
Standortes entwerten ebenfalls entsprechend. Verläßt der HF seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die
Übung mit „Mangelhaft" bewertet. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.
6. Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß", „Voran", „Platz", „Sitz"
b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund in der ihm angewiesenen
Richtung geradeaus. Nach 10-15 Schritten gibt der HF dem Hund unter gleichzeitigem, einmaligem Erheben des Armes
das HZ „Voran" und bleibt stehen. Hierauf muss sich der Hund zielstrebig, geradlinig und in schneller Gangart
mindestens 30 Schritte in der angezeigten Richtung entfernen. Auf Richteranweisung gibt der HF das HZ „Platz", worauf
sich der Hund sofort hinlegen muss. Der HF darf den Arm so lange richtungsweisend hochhalten, bis sich der Hund
gelegt hat. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und tritt rechts neben ihn. Nach ca. 3 Sek. muss
sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ „Sitz" schnell und gerade aufsetzen. Der HF leint seinen Hund an.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Mitlaufen des HF, zu langsames Voranlaufen, starkes seitliches
Abweichen, zu kurze Entfernung, zögerndes oder vorzeitiges Hinlegen, unruhiges Liegen bzw. vorzeitiges Aufstehen
beim Abholen entwerten entsprechend.
7. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Platz", „Sitz"
b) Ausführung: Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund mit dem HZ „Platz"
an einem vom LR angewiesenen Platz ab, und zwar ohne die Leine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen.
Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und
bleibt zum Hund gewendet ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des HF ruhig liegen, während der andere
Hund die Übungen 1 bis 5 zeigt. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte
Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ „Sitz" schnell und gerade aufsetzen. Der
HF leint seinen Hund an.
c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes, zu
frühes Aufstehen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am
Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 3 des vorgeführten Hundes
um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verläßt der Hund danach den
Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3
Punkten.
Begleithundeprüfung BgH-3
Übung 1 : Freifolge 20 Punkte
Übung 2 : Sitz aus der Bewegung 10 Punkte
Übung 3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte
Übung 4 : Stehenbleiben aus dem Schritt 10 Punkte
Übung 5 : Bringen auf ebener Erde 15 Punkte
Übung 6 Bringen über eine Schrägwand (140 cm) 15 Punkte
Übung 7 : Voransenden 10 Punkte
Übung 8 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen :
Der LR oder PL gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Anhalten, Wechseln der
Gangart usw. werden ohne Anweisung ausgeführt. Auf Wunsch des HF können diese Anweisungen auch gegeben
werden.
Die HZ sind in der Prüfungsordnung verankert. Führt ein Hund nach dem dritten gegebenen HZ eine Übung nicht aus,
ist diese zu beenden (Bewertung 0 Punkte). Beim Abrufen kann anstelle des HZ „Hier" auch der Name des Hundes
verwendet werden. Der Name des Hundes in Verbindung mit dem HZ „Hier" gilt jedoch als Doppelhörzeichen.
In der Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des Hundes mit
dem Knie des HF abschließt. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. Die Abschlussgrundstellung einer
Übung gilt als Anfangsgrundstellung der nächsten Übung, sofern ein Positionswechsel nicht erforderlich ist. Das
Einnehmen der Grundstellung am Anfang der Übung ist nur einmal erlaubt.
Aus der Grundstellung heraus erfolgt die sogenannte Entwicklung. Der HF muss sie mindestens 10, jedoch höchstens
15 Schritte zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung gegeben wird. Zwischen den Übungsteilen Vorsitzen und
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Abschluss oder beim Herantreten an den abliegenden Hund, sind deutliche Pausen einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim
Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an seinen Hund herantreten.
Ein kurzes Lob ist nur nach jeder beendeten Übung und nur in Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine neue
Grundstellung einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und Neubeginn ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 sec.)
eingehalten werden.
Die Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu zeigen. Ein Auflockern oder
Spielen ist nicht erlaubt.
Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der Kehrtwendung entweder hinter dem HF
herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich sein.
Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die Grundstellung gehen.
Wird eine Übung oder ein Übungsteil nach drei HZ nicht ausgeführt, so ist die jeweilige Übung abzubrechen. Verläßt der
Hund den HF oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges Rufen nicht zurück, wird die Unterordnung
abgebrochen.
Zu jedem HZ ist zusätzlich ein Sichtzeichen erlaubt. Ein Sichtzeichen ist eine einmalige, kurze Handbewegung, ohne
den Hund dabei zu berühren.
1. Freifolge 20 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß". Das HZ ist beim Angehen, bei den Wendungen und beim Wechsel der Gangart erlaubt.
b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem frei folgenden Hund zum LR, lässt seinen Hund absitzen und stellt
sich vor. Aus gerader Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen,
mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig, schnell
und gerade setzen. Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem Hund 50 Schritte ohne anzuhalten geradeaus, nach
der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten muss der HF den Laufschritt und den langsamen Schritt zeigen
(jeweils mindestens 10 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte
ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. Im
normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Das Anhalten ist mindestens
einmal aus dem normalen Schritt zu zeigen. Am Ende der Übung geht der HF mit seinem Hund auf Anweisung des LR
in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts
und eine Person links umgehen und mindestens einmal in der Gruppe anhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine
Wiederholung zu fordern. Der HF mit seinem Hund verlässt die Gruppe und nimmt Grundstellung ein.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit
und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
Die Reihenfolge der Übungen 2 bis 6 werden vom LR aus folgenden 5 Varianten durch Los festgestellt :
Variante 1 : Übung 2 - 4 - 5 - 6 - 3
Variante 2 : Übung 4 - 3 - 6 - 2 - 5
Variante 3 : Übung 6 - 4 - 5 - 3 - 2
Variante 4 : Übung 3 - 2 - 6 - 5 - 4
Variante 5 : Übung 5 - 6 - 3 - 2 - 4
Alle Teilnehmer müssen die Übungen 2 bis 6 in der gleichen Reihenfolge vorführen.
2. Sitz aus der Bewegung 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß", „Sitz"
b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15
Schritten muss sich der Hund auf das HZ „Sitz" schnell und gerade setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht,
verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 20 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um.
Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen und unruhiges Sitzen entwerten entsprechend.
Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehenbleibt, werden 5 Punkte abgezogen.
3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß", „Platz", „Hier", „Fuß"
b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15
Schritten muss sich der Hund auf das HZ „Platz" schnell und gerade hinlegen, ohne dass der HF seine Gangart
unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der HF geht noch etwa 20 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht sich
sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ „Hier" oder dem Namen des
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Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade vor den HF setzen.
Auf das HZ „Fuß" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF setzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen bzw.
Langsamerwerden beim Hereinkommen, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder
steht der Hund nach dem HZ „Platz", werden 5 Punkte abgezogen.
4. Stehenbleiben aus dem Schritt 10 Punkte
a) Hörzeichen „Fuß", „Steh", „Sitz"
b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15
Schritten muss der Hund auf das HZ „Steh" sofort und gerade stehenbleiben, ohne dass der HF die Gangart unterbricht,
verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 20 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um.
Auf Anweisung des LR geht der HF direkt zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3
Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ „Sitz" schnell und gerade setzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Nachziehen beim HZ, unruhiges Stehen, Nachgehen, unruhiges
Verhalten beim Zurückkommen des HF, langsames Absitzen beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder liegt
der Hund nach dem HZ „Steh" werden 5 Punkte abgezogen.
5. Bringen auf ebener Erde 15 Punkte
a) Hörzeichen: „Bring", „Aus", „Fuß"
b) Ausführung: Aus der Grundstellung wirft der HF ein dem HF gehörendes Bringholz etwa 10 Schritte weit weg.
Das HZ „Bring" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende
Hund muss auf das HZ „Bring" schnell und direkt auf das Bringholz zulaufen, es sofort aufnehmen und seinem HF
schnell und direkt bringen. Der Hund muss sich dicht und gerade vor seinen HF setzen und das Bringholz so lange ruhig
im Fang halten, bis der HF ihm nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ „Aus" abnimmt. Das
Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten
werden. Auf das HZ „Fuß" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF setzen. Der HF darf während
der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen, langsames
Zurückkommen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung des HF,
Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Zu kurzes Werfen des Bringholzes und Hilfen des HF
ohne Veränderung des Standortes entwertet ebenfalls. Verläßt der HF seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist,
wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.
6. Klettersprung über eine Schrägwand (140 cm) 15 Punkte
a) Hörzeichen: „Hopp", „Bring", „Aus", „Fuß"
b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund in angemessener Entfernung vor der auf eine Höhe von 140 cm
gestellte Schrägwand Grundstellung ein. Aus der Grundstellung wirft der HF ein dem HF gehörendes Bringholz über die
Schrägwand. Das HZ „Hopp" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem
HF sitzende Hund muss auf die HZ „Hopp" - „Bring" (das HZ „Bring" muss während des Sprunges gegeben werden)
über die Schrägwand klettern, schnell und direkt auf das Bringholz zulaufen, es sofort aufnehmen, sofort über die
Schrägwand zurückklettern und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund hat sich dicht und
gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis der HF ihm nach einer Pause
von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ „Aus" abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten
ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf das HZ „Fuß" muss sich der Hund schnell
und gerade links neben seinen HF setzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Springen und Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,
langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung
des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend.
Punkteaufteilung für Bringen über eine Schrägwand:
Hinsprung Bringen Rücksprung
5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte
Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen – Rücksprung)
mindestens zwei Teile erfüllt werden.
Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte
Hin- oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte
Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 10 Punkte
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Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des
LR die Möglichkeit das Bringholz ohne Punkteabzug erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben.
HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes, entwerten entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort bevor der
Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet.
7. Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß", „Voran", „Platz", „Sitz"
b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund in der ihm angewiesenen
Richtung geradeaus. Nach 10-15 Schritten gibt der HF dem Hund unter gleichzeitigem, einmaligem Erheben des Armes
das HZ „Voran" und bleibt stehen. Hierauf muss sich der Hund zielstrebig, geradlinig und in schneller Gangart
mindestens 30 Schritte in der angezeigten Richtung entfernen. Auf Richteranweisung gibt der HF das HZ „Platz", worauf
sich der Hund sofort hinlegen muss. Der HF darf den Arm so lange richtungsweisend hochhalten, bis sich der Hund
gelegt hat. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und tritt rechts neben ihn. Nach ca. 3 Sek. muss
sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ „Sitz" schnell und gerade aufsetzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Mitlaufen des HF, zu langsames Voranlaufen, starkes seitliches
Abweichen, zu kurze Entfernung, zögerndes oder vorzeitiges Hinlegen, unruhiges Liegen bzw. vorzeitiges Aufstehen
beim Abholen entwerten entsprechend.
8. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Platz", „Sitz"
b) Ausführung: Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund mit dem HZ „Platz"
an einem vom LR angewiesenen Platz ab, und zwar ohne die Leine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen.
Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und
bleibt zum Hund gewendet ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des HF ruhig liegen, während der andere
Hund die Übungen 1 bis 6 zeigt. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte
Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ „Sitz" schnell und gerade aufsetzen.
c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes, zu
frühes Aufstehen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am
Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 3 des vorgeführten Hundes
um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verläßt der Hund danach den
Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3
Punkten.
Gehorsamsprüfungen (Obedience) GH
Allgemeine Bestimmungen:
Der ebene gut gepflegte Prüfungsplatz mit den Maßen von 25 x 40 Meter ( Halle 20 x 30 Meter) muss ausreichend
abgegrenzt sein. Wenn zwei oder mehr Ringe angelegt sind, muss ein Abstand von 8 bis 10 Meter eingehalten werden
oder so sicher getrennt sein, dass ein Hund nicht in den anderen Ring gelangen kann.
Die einzelnen Übungen können in beliebiger Reihenfolge durchgeführt werden, müssen jedoch innerhalb einer Prüfung
für alle Hunde gleich sein. Die Reihenfolge bestimmt der LR.
Die Bewertung erfolgt nach Noten und Punkten, sie muss genau der Ausführung der Übung entsprechen. Jede Übung
wird nach einer Punkteskala bewertet : 10 / 9,5 / 9 / 8,5 / 8 / 7,5 / 7 / 6,5 / 6 / 5,5 / 5 / 0. Die Bewertung muss vom LR
nach jeder beendeten Übung mittels einer gut sichtbaren Anzeigetafel bekannt gegeben werden. Die erreichte
Punktezahl wird mit dem für die Übung vorgesehenen Koeffizienten multipliziert und ergibt die Bewertung der Übung.
Wenn mehrere Leistungsrichter tätig sind, wird der Durchschnitt, der von den einzelnen LR gegebenen Punkte für die
Übung errechnet. Bei Punktegleichheit entscheidet in der GH-1+2 die höhere Gesamtpunktezahl der Übungen 2, 6 und
8, in der GH-3 die höhere Gesamtpunktezahl der Übungen 3, 5 und 6. Sollte auch diese Bewertung gleich sein, kann die
Reihung durch ein Stechen in diesen drei Übungen ermittelt werden.
Bei 10 oder mehr Teilnehmer ist ein eigener Helfer für die Dokumentation und Berechnung der Bewertungen
einzusetzen.
Bei allen Prüfungen und Turnieren mit Reihung muss ein geprüfter Obedienceprüfungsleiter eingesetzt werden. Als
Helfer stehen den PL Stewards zur Verfügung. Jedem LR muss ein eigener Steward zugeteilt sein. Der Parcours kann
in Absprache zwischen PL und LR individuell eingerichtet sein. Der Parcours muss dem Hund ein fließendes Arbeiten
erlauben. Alle Übungen werden auf Anweisung des Prüfungsleiters durchgeführt, auch alle Teilübungen. Die in der PO
angegebenen Hörzeichen sind ein Vorschlag, andere Wörter dürfen verwendet werden. Führt ein Hund nach dem dritten
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gegebenen HZ eine Übung nicht aus, ist diese mit der Bewertung 0 Punkte zu beenden. Verlässt der Hund den HF
und/oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges Rufen nicht zurück, oder ist zu irgendeinem Zeitpunkt nicht unter
Kontrolle des HF, wird der Hund disqualifiziert.
In der Grundstellung sitzt oder steht der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des
Hundes mit dem Knie des HF abschließt. Die Abschlussgrundstellung einer Übung gilt als Anfangsgrundstellung der
nächsten Übung, sofern ein Standortwechsel des HF nicht erforderlich ist. Das Einnehmen der Grundstellung am Anfang
der Übung ist nur einmal erlaubt. Beim Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an seinen Hund herantreten.
Jede Übung beginnt mit der Erklärung „Bereit" des HF, falls es bei einer Übung nicht anders vorgeschrieben ist. Nach
„Bereit" sind Loben und ein Berühren des Hundes nicht mehr erlaubt. Jede Übung endet mit der Erklärung „Beendet"
des HF, falls es bei einer Übung nicht anders vorgeschrieben ist. Der LR entscheidet ob der HF für diese Erklärungen zu
viel Zeit benötigt. Der PL bestätigt die Meldungen „Bereit" und „Übung beendet".
Es muss eine stabile mindestens 1 Meter breite und 1 Meter hohe Hürde ohne Seitenflügel zur Verfügung stehen, die in
10 cm Stufen verstellbar ist. Es sind Bringhölzer in verschiedener Größe und dem Gewicht von 650, 400 und 200
Gramm und drei Metallhanteln mit dem Gewicht von 50, 100 und 200 Gramm bereitzuhalten. Holzgegenstände 2 x 2 x
10 cm für die Übung „Identifizieren" sind in genügender Anzahl vorzubereiten. Für Markierungen sind Kegel,
Durchmesser 20 cm, Höhe 30 cm notwendig.
Loben ist nach jeder Übung erlaubt, nachdem diese als beendet erklärt wurde. Bei übertriebenem Lob kann der
Leistungsrichter den HF ermahnen. Spielen oder die Verwendung von Motivationsgegenständen sowie Futter ist nicht
gestattet.
Wenn sich der Hund während einer Übung entleert, verliert er die Punkte dieser Übung und weitere 20 Punkte in GH-1
bzw. 40 Punkte in GH-2+3 vom Gesamtergebnis. Entleert sich der Hund zwischen den Übungen, so verliert er nur die
20 Punkte in GH-1 bzw. 40 Punkte in GH-2+3 vom Gesamtergebnis.
Die Kehrtwendungen können vom HF sowohl nach links als auch nach rechts ausgeführt werden, außer in der
Übungsbeschreibung wird ausdrücklich eine bestimmte Kehrtwendung verlangt. Der Hund kann bei der Kehrtwendung
entweder hinter dem HF herumkommen oder vorne zurückgehen. Die Ausführung der Wendungen muss innerhalb einer
Prüfung nicht gleich sein. Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die
Grundstellung gehen, die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich sein.
Bei allen Übungen des Hereinrufens und Bringens muss der Hund nicht Vorsitzen, sondern kann gleich in Grundstellung
gehen. Beim Bringen gibt der Hund das Bringholz an der linken Seite des HF sitzend, ab. Die Ausführung muss
innerhalb einer Prüfung immer gleich sein.
Als Halsband darf nur ein eingliederiges Kettenhalsband verwendet werden.
Ein Sichtzeichen ist eine einmalige, kurze Handbewegung ohne den Hund dabei zu berühren und kann anstatt eines
Hörzeichens gegeben werden oder gleichzeitig, falls es die Übung erlaubt.
Auswertung :
V SG G NB
250 - 200 199,9 - 175 174,9 - 150 149,9 – 0
320 - 256 255,9 - 224 223,9 - 192 191,9 – 0
10 – 9,5 – 9 – 8,5 - 8 7,5 - 7 6,5 - 6 5,5 – 5 - 0
Gehorsamsprüfung GH-1
Übung 1 : Liegen in der Gruppe Koeffizient 2 Maximale Punkteanzahl: 20
Übung 2 : Leinenführigkeit und Freifolge Koeffizient 2 Maximale Punkteanzahl: 20
Übung 3 : Absetzen aus der Bewegung Koeffizient 2 Maximale Punkteanzahl: 20
Übung 4 : Ablegen mit Hereinkommen Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30
Übung 5 : Abstellen mit Hereinkommen Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30
Übung 6 : Freisprung über die Hürde Koeffizient 2 Maximale Punkteanzahl: 20
Übung 7 : Voraussenden Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40
Übung 8 : Bringen Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40
Übung 9 : Identifizieren Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30
Gesamt Maximale Punkteanzahl : 250
1. Liegen in der Gruppe Koeffizient 2 20 Punkte
a) Hörzeichen: „Platz", „Bleib", „Sitz"
b) Ausführung: Die Übung muss mit mindestens 3 und maximal 6 Hunden ausgeführt werden. Die Hunde
werden angeleint in einer Reihe in einem Abstand von zirka 3m voneinander in Grundstellung aufgestellt und auf
Anweisung des PL abgeleint. Die Hunde werden mit dem HZ „Platz" abgelegt, ein HZ „Bleib" beim Wegtreten ist
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gestattet. Die HF entfernen sich zirka 30 Schritte, halten an und wenden sich zu den Hunden. Ab diesem Zeitpunkt
müssen die Hunde 2 Minuten ruhig liegen. Nach Ablauf der Zeit treten die HF zu ihren Hunden und nehmen auf
neuerliche Anweisung den Hund mit HZ „Sitz" in Grundstellung. Danach wird der Hund angeleint. Der LR kann das
Ablegen und das Aufsetzen einzeln oder gemeinsam abverlangen. Das Wegtreten und zum Hund gehen wird immer
gemeinsam gezeigt.
c) Bewertung: Die Bewertung erfolgt ab der Anweisung „Ableinen" bis zur abschließenden Grundstellung. Ein
Hund, der sich aufsetzt, aufsteht oder sich mehr als eine Körperlänge bewegt, dauerhaft bellt oder winselt, erhält 0
Punkte. Ein Hund, der sich unruhig verhält, teilweise bellt oder winselt, erhält höchstens 8 Punkte. Ein Hund welcher
beim Zurückkommen des HF seine Position ändert ohne seinen Platz zu verlassen, erhält maximal 5 Punkte.
2. Leinenführigkeit und Freifolge Koeffizient 2 20 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß" (bei jedem Angehen und Gangartwechsel).
b) Ausführung: Der LR gibt ein Schema für Leinenführigkeit und Freifolge vor, nach dem alle Hunde im Bewerb
vorgeführt werden müssen. Der Hund ist nicht auf Zug angeleint. Die Leine muss in der linken Hand locker gehalten
werden und durchhängen. Von der Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und
gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten
selbständig schnell und gerade setzen. Der HF soll die Arme natürlich bewegen. Zu Beginn der Übung müssen 30
Schritte geradeaus und wieder zurück ohne anzuhalten, beim Zurückgehen 10 Schritte im langsamen Schritt, gezeigt
werden. In der Grundstellung wird der Hund abgeleint (Loben ist nicht gestattet). Danach folgt eine Freifolge im
normalen Schritt mit mindestens 2 Anhalten, 1 Links- und 1 Rechtswendung, 1 Kehrtwendung (die Kehrtwendung kann
vom LR als Links- oder Rechtskehrtwendung verlangt werden), sowie im Laufschritt 1 Kehrtwendung, 1 Links- und 1
Rechtswendung. Der Gangartwechsel kann sowohl aus der Grundstellung als auch aus der jeweiligen Gangart verlangt
werden.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit
und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend. Ein Hund, welcher bei der Leinenführigkeit überwiegend an
gespannter Leine geht oder in der Freifolge mehr als einen Meter Abstand zum HF hat, erhält 0 Punkte.
3. Absetzen aus der Bewegung Koeffizient 2 20 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß", „Sitz".
b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10 -
15 Schritten erhält der HF vom PL die Anweisung den Hund abzusetzen. Der Hund muss sich auf das Hörzeichen „Sitz"
schnell und gerade setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 20
Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich auf Anweisung des PL zu seinem Hund um. Auf Anweisung des PL geht
der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen und unruhiges Sitzen entwerten entsprechend.
Ein Hund der, anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, erhält höchstens 5 Punkte. Verändert der Hund seine
Position können höchstens 7 Punkte vergeben werden. Ein Hund, welcher sich mehr als eine Körperlänge entfernt, kann
keine Punkte erhalten.
4. Ablegen mit Herankommen Koeffizient 3 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß", „Platz", „Hier", „Fuß".
b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10 -
15 Schritten erhält der HF vom PL die Anweisung den Hund abzulegen. Der Hund muss sich auf das HZ „Platz" schnell
und gerade hinlegen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 20
Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich auf Anweisung zu seinem Hund um. Auf Anweisung des PL ruft der HF
seinen Hund mit dem HZ „Hier" zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und
gerade vor den HF setzen, oder gleich in Grundstellung gehen. Aus dem Vorsitzen muss sich der Hund auf das HZ
„Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen
bzw. langsamer werden beim Hereinkommen, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten entsprechend. Ein
Hund, der ein zweites HZ „Hier" benötigt, erhält höchstens 6 Punkte. Ein Hund, der sich aufsetzt oder aufsteht bevor der
HF ihn ruft, erhält höchsten 7 Punkte. Ein Hund, welcher sich mehr als eine Körperlänge entfernt oder selbständig
kommt kann keine Punkte erhalten.
5. Abstellen mit Herankommen Koeffizient 3 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß", „Steh", „Hier", „Fuß".
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b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10 -
15 Schritten erhält der HF vom PL die Anweisung den Hund abzustellen. Der Hund muss sich auf das HZ „Steh" schnell
und gerade stehen bleiben, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 20
Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich auf Anweisung des PL zu seinem Hund um. Auf Anweisung des PL ruft der
HF seinen Hund mit dem HZ „Hier" zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und
gerade vor den HF setzen, oder gleich in Grundstellung gehen. Aus dem Vorsitzen muss sich der Hund auf das HZ
„Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, nachgehen beim HZ, unruhiges Stehen, langsames Hereinkommen
bzw. langsamer werden beim Hereinkommen, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten entsprechend. Ein
Hund, der ein zweites HZ „Hier" benötigt, erhält höchstens 6 Punkte. Ein Hund, der sich setzt oder hinlegt bevor der HF
ihn ruft, erhält höchsten 7 Punkte. Ein Hund, welcher sich mehr als eine Körperlänge entfernt oder selbständig kommt,
kann keine Punkte erhalten.
6. Freisprung über die Hürde Koeffizient 2 20 Punkte
a) Hörzeichen: „Hopp" – „Platz, Sitz, Steh" - „Fuß"
b) Ausführung: Der HF gibt bekannt welche Position sein Hund nach der Hürde einnehmen wird. Der HF nimmt
mit seinem Hund ca. 3m vor der Hürde Grundstellung ein. Die Höhe der Hürde entspricht der Widerristhöhe des
Hundes, aufgerundet auf die nächsten vollen 10 cm, höchstens aber 60cm. Der Hund muss auf das HZ „Hopp" im
Freisprung über die Hürde springen. Nachdem der Hund die Hürde überquert hat, erfolgt wahlweise das HZ „Platz" „Sitz"
oder „Steh". Sobald der Hund die entsprechende Position eingenommen hat, geht der HF auf Anweisung des PL an der
Hürde vorbei, tritt zum Hund und nimmt ihn auf Anweisung des PL mit HZ „Fuß" in Grundstellung.
c) Bewertung: Ein Hund, der vorzeitig abspringt, oder der HF die Grundstellung leicht verändert erhält
höchstens 6 Punkte. Ein Hund, der nach dem Sprung nicht die angesagte Position einnimmt oder verändert bevor der
HF beim Hund ist erhält höchstens 7 Punkte. Ein Hund, der einen Sprung verweigert oder die Position mehr als eine
Körperlänge verlässt erhält 0 Punkte.
7. Voraussenden Koeffizient 4 40 Punkte
a) Hörzeichen: „Voran" (Hör und / oder Sichtzeichen), „Steh", „Platz", „Sitz"
b) Ausführung: Von der Grundstellung aus wird der Hund mit Hör – und/ oder Sichtzeichen, in ein in einer
Distanz von 20 m. vom HF zum Mittelpunkt des mit Kegeln markierten Quadrates ( 4 x 4 m ), geschickt. Der Hund muss
geradlinig und in schneller Gangart ins Quadrat laufen und kann (muss aber nicht) im Quadrat das Stoppkommando
„Steh" erhalten. Auf das HZ „Platz" muss der Hund sich sofort hinlegen. Danach geht der HF zu seinem Hund und tritt
rechts neben ihn und nimmt ihn auf Anweisung des PL mit dem HZ „Sitz" in Grundstellung.
c) Bewertung: Um Punkte zu erhalten, muss der Hund mehrheitlich mit dem Körper im Quadrat liegen
(Tischprinzip). Die Rute wird nicht gewertet. Ein Hund, welcher die falsche Position einnimmt, kann max. 7 Punkte
erhalten. Ein Hund, welcher seine Position verändert, erhält maximal 8 Punkte. Ein Hund, welcher selbständig stehen
bleibt oder sich ablegt erhält maximal 6 Punkte. Ein Hund welcher teilweise aus dem Quadrat liegt kann max. 7 Punkte
erhalten (Tischprinzip). Bei frühzeitiger Grundstellung werden nicht mehr als 8,5 Punkte vergeben. Mitlaufen des HF
ergibt 0 Punkte, zu langsames Voranlaufen, zögerndes Hinlegen oder unruhiges Liegen entwerten entsprechend.
Verlässt der Hund seinen Platz selbständig, kann er keine Punkte erhalten.
8. Bringen Koeffizient 4 40 Punkte
a) Hörzeichen: „Bleib", „Bring", „Aus", „Fuß"
b) Ausführung: HF und Hund nehmen die Grundstellung ein. Alle Teilübungen werden auf Anweisung
durchgeführt. Der PL legt 20 Schritte vom HF entfernt das dem HF gehörende Bringholz ab (welches Gewicht
entscheidet der HF). Auf das HZ „Bring" muss der Hund schnell und direkt auf das Bringholz zulaufen, es sofort
aufnehmen und seinem HF schnell und direkt bringen und sich dicht und gerade vor den HF setzen oder gleich in
Grundstellung gehen. Er muss das Bringholz so lange ruhig im Fang halten, bis der HF ihm das Bringholz mit dem HZ
„Aus" abnimmt. Nach dem Abnehmen des Bringholzes im Vorsitzen muss sich der Hund auf das HZ „Fuß" schnell und
gerade links neben seinen HF setzen.
c) Bewertung: Fehler beim Aufnehmen, Fallenlassen, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz entwerten
entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort leicht, werden höchsten 6 Punkte vergeben, bei starker Veränderung 0
Punkte. Verändert der Hund seine Position während des Auslegens können höchstens 7 Punkte vergeben werden.
9. Identifizieren Koeffizient 3 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Riech", „Aus", „Fuß". Ausarbeitungszeit ist maximal eine Minute.
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b) Ausführung: Zu Beginn der Übung 2 erhält der HF einen zu verwitternden Gegenstand, der mit der
Startnummer gekennzeichnet ist. Wenn der LR die Übungen in geänderter Reihenfolge verlangt, muss dem HF
mindestens 5 Minuten zum Verwittern des Gegenstandes eingeräumt werden. Der HF muss diesen Gegenstand in eine
rechte Tasche geben, er darf diesen Gegenstand dem Hund weder zeigen, noch daran wittern lassen oder in den Fang
geben.
Der HF nimmt seinem Hund Grundstellung ein und dreht sich um. Der Hundeführer darf beim Auslegen der
Gegenstände nicht zusehen, der Hund darf zusehen. Der HF übergibt den verwitterten Gegenstand dem PL, welcher
ihn, ohne mit den Händen zu berühren, mit weiteren zwei gleichen Neutralen, die mit der Hand ausgelegt werden
müssen, ca. 10m vom HF entfernt, in zirka 30 cm Abstand zueinander, vertikal, horizontal oder im Halbkreis gut sichtbar
auslegt. Auf Anweisung des PL dreht sich der HF wieder um. Der Hund muss auf das HZ „Riech" zu den Gegenständen
laufen, den Richtigen aufnehmen und dem HF bringen, gerade Vorsitzen oder gleich in Grundstellung gehen und den
Gegenstand solange ruhig im Fang halten, bis der HF ihm den Gegenstand mit dem HZ „Aus" abnimmt. Nach Abnahme
des Gegenstandes im Vorsitzen muss der Hund auf HZ „Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen. Die
Übung muss in einer Minute beendet sein.
c) Bewertung: . Die Bewertung der Übung beginnt mit der Übergabe des Gegenstandes an den PL und der
Erklärung „Bereit" des HF. Ein Hund, dem vom HF der verwitterte Gegenstand gezeigt oder in den Fang gegeben wird,
erhält 0 Punkte. Ein Hund, welcher eine Hilfe über den Gegenständen erhält oder den falschen bringt erhält 0 Punkte.
Ein Hund welcher den Gegenstand fallen lässt, knautscht oder einen falschen aufnimmt und wieder fallen lässt, bevor er
den richtigen bringt, erhält höchstens 5,5 Punkte. Bei dreimaliger Aufnahme eines falschen Gegenstandes können keine
Punkte vergeben werden. Dies gilt, auch wenn der Hund den Richtigen mehr als dreimal im Fang hatte ohne zu bringen.
Gehorsamsprüfung GH-2
Übung 1 : Sitzen in der Gruppe Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30
Übung 2 : Liegen in der Gruppe Koeffizient 2 Maximale Punkteanzahl: 20
Übung 3 : Freifolge Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30
Übung 4 : Abstellen und Absetzen aus der Bewegung Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30
Übung 5 : Heranrufen mit Abstellen Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40
Übung 6 : Voraussenden Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40
Übung 7 : Bringen über die Hürde (Metall) Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30
Übung 8 : Bringen auf Anweisung (Holz) Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40
Übung 9 : Identifizieren Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30
Übung 10: Kontrolle auf Distanz Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30
Gesamt Maximale Punkteanzahl : 320
1. Sitzen in der Gruppe Koeffizient 3 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Sitz" „Bleib"
b) Ausführung: Die Übung muss mit mindestens 3 und maximal 6 Hunden ausgeführt werden. Die Hunde werden
angeleint in einer Reihe in einem Abstand von zirka 3m voneinander in Grundstellung aufgestellt und auf Anweisung des
PL abgeleint. Der PL gibt die Anweisung für das HZ „Sitz", ein HZ „Bleib" beim Wegtreten ist gestattet. Die HF entfernen
sich ca. 30 Schritte, halten an und wenden sich zu den Hunden. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Hunde 1 Minute ruhig
sitzen. Nach Ablauf der Zeit treten die HF zu ihren Hunden, um sie auf Anweisung des PL anzuleinen.
c) Bewertung: Die Bewertung erfolgt ab der Anweisung „Ableinen" bis zum „Anleinen". Ein Hund, der aufsteht,
hinlegt oder sich mehr als eine Körperlänge bewegt, dauerhaft bellt oder winselt, erhält 0 Punkte. Ein Hund, der sich
unruhig verhält, bellt oder winselt, erhält höchsten 8 Punkte. Ein Hund welcher beim Zurückkommen des HF seine
Position ändert ohne seinen Platz zu verlassen erhält maximal 5 Punkte.
2. Liegen in der Gruppe Koeffizient 2 20 Punkte
a) Hörzeichen: „Platz" „Bleib" „Sitz"
b) Ausführung: Die Übung muss mit mindestens 3 und maximal 6 Hunden ausgeführt werden. Die Hunde werden
angeleint in einer Reihe in einem Abstand von zirka 3m voneinander in Grundstellung aufgestellt und auf Anweisung des
PL abgeleint. Die Hunde werden mit dem HZ „Platz" abgelegt, ein HZ „Bleib" beim Wegtreten ist gestattet. Die HF
entfernen sich außer Sicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Hunde 3 Minuten ruhig liegen. Nach Ablauf der Zeit treten
die HF 3 Meter hinter ihre Hunde, auf neuerliche Anweisung gehen die HF zu ihren Hunden, um auf Anweisung des PL
den Hund mit HZ „Sitz" in Grundstellung zu nehmen. Der LR kann das Ablegen und das Aufsetzen einzeln oder
gemeinsam abverlangen. Das Wegtreten und zum Hund gehen wird immer gemeinsam gezeigt.
c) Bewertung: Die Bewertung erfolgt ab der Anweisung „Ableinen" bis zur abschließenden Grundstellung. Ein
Hund, der sich aufsetzt, aufsteht oder sich mehr als eine Körperlänge bewegt, dauerhaft bellt oder winselt, erhält 0
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Punkte. Ein Hund, der sich unruhig verhält, teilweise bellt oder winselt, erhält höchsten 8 Punkte. Ein Hund welcher beim
Zurückkommen des HF seine Position ändert ohne seinen Platz zu verlassen, erhält maximal 5 Punkte.
3. Freifolge Koeffizient 3 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß" (bei jedem Angehen und Gangartwechsel)
b) Ausführung: Der LR gibt ein Schema für die Freifolge vor, nach dem alle Hunde im Bewerb vorgeführt werden
müssen. Von der Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit
dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig schnell und
gerade setzen. Der HF soll die Arme natürlich bewegen. Es müssen mindestens aus dem normalen Schritt 2 Anhalten, 1
Links- und 1 Rechtswendung, 2 Kehrtwendung (die Kehrtwendungen können vom LR als Links- und /oder
Rechtskehrtwendung verlangt werden), sowie im Laufschritt 1 Links- und 1 Rechtswendung und 1 Kehrtwendung, und
im langsamen Schritt 2 Anhalten, 1 Links- und 1 Rechtswendung und 1 Kehrtwendung, gezeigt werden. Der
Gangartwechsel kann sowohl aus der Grundstellung als auch aus der jeweiligen Gangart verlangt werden.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit
und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend. Ein Hund, der während dem größten Teil der Übung mehr
als einen halben Meter Abstand zum HF hat, erhält 0 Punkte.
4. Abstellen und Absetzen aus der Bewegung Koeffizient 3 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß", „Steh" „Fuß" „ Sitz" „ Fuß"
b) Ausführung: Der Hund wird an der Außenseite eines mit Kegeln markierten Dreiecks von 10 m Seitenlänge
gegen den Uhrzeigersinn herum geführt. Die Übung beginnt und endet mit der Grundstellung in der Mitte des ersten
Schenkels. Der Hund muss einwandfreie Freifolge zeigen. An den Ecken des Dreiecks sind korrekte Wendungen
auszuführen. Das jeweilige HZ für die einzelnen Positionen erfolgt aus der Bewegung in der Mitte der jeweils nächsten
Dreieckseite, ohne das der HF seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der Hund muss auf das HZ die
jeweilige Position sofort einnehmen. Nach vollendeter Runde wird der Hund in der Bewegung mit HZ „Fuß"
mitgenommen. Der HF kann auch beim folgenden Kegel umdrehen, beim Hund vorbei zum vorherigen Kegel zurück,
wieder zum Hund gehen und ihn in der Bewegung mit dem HZ „Fuß" mitnehmen. Der LR entscheidet welche Variante
gezeigt werden muss. Alle Hunde im Bewerb zeigen die selbe Variante.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Abstellen – Absetzen und unruhiges Verhalten entwerten
entsprechend. Ein Hund welcher eine Position nicht einnimmt erhält höchstens 7 Punkte. Bewegt sich der Hund nach
dem HZ um mehr als eine Körperlänge,oder hat der Hund die Position nicht eingenommen bevor der HF den nächsten
Kegel erreicht hat, gilt die Position als nicht eingenommen.
5. Hereinrufen mit Abstellen Koeffizient 4 40 Punkte
a) Hörzeichen: „Platz", „Hier", „Steh" „Hier" „Fuß"
b) Ausführung: Der Hund wird aus der Grundstellung mit den HZ „Platz" und „Bleib" abgelegt. Auf Anweisung des
PL entfernt sich der HF zirka 30 Schritte von seinem Hund, dreht sich auf Anweisung zu seinem Hund und ruft in
ebenfalls auf Anweisung mit dem HZ „Hier" zu sich. Der Hund muss freudig, schnell (mindestens im schnellen Trab) und
direkt herankommen, nach zirka der halben Distanz wird der Hund entweder auf Anweisung oder bei einer für den HF
gut wahrnehmbare Markierung mit dem HZ „Steh" abgestellt. Auf Anweisung ruft der HF seinen Hund, der freudig,
schnell (mindestens im schnellen Trab) und direkt herankommen soll. Der Hund kann sich vor dem HF setzen oder
gleich in Grundstellung gehen. Aus dem Vorsitzen, muss sich der Hund auf das HZ „Fuß" schnell und gerade links
neben seinen HF setzen.
c) Bewertung: Langsames Ablegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen bzw. langsamer werden beim
Hereinkommen, entwertet entsprechend. Ein Hund welcher nicht Stehen bleibt erhält 0 Punkte. Ein Hund darf höchstens
drei Körperlängen benötigen um die Position Steh einzunehmen um Punkte zu erhalten (die Schnelligkeit des
Herankommens wird hier berücksichtigt). Langsames stehen bleiben, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss
entwerten entsprechend. Ein Hund welcher ein Zusatzkommando „Hier" benötigt, erhält höchstens 6 Punkte. Ein Hund
der sich aufsetzt oder aufsteht, erhält maximal 7 Punkte. Ein Hund, welcher sich mehr als eine Körperlänge bewegt,
erhält 0 Punkte. Ein Hund der selbständig kommt kann keine Punkte erhalten.
6. Voraussenden Koeffizient 4 40 Punkte
a) Hörzeichen: „Voran" „Steh" „Voran" „Platz" „Sitz". ( Bei dem Hz „Voran" ist ein gleichzeitiges Hör und
Sichtzeichen gestattet ). Der Hund darf (muss aber nicht) im Quadrat ein Stoppkommando erhalten („Steh") und wird
dann sofort abgelegt, der Hund darf aber nicht die Position Sitz einnehmen beim Stoppkommando. Falls ein
Stoppkommando verwendet wird muss der HF das Platz sofort und nicht auf Anweisung geben.
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b) Ausführung: Aus der Grundstellung wird der Hund mit dem Hör und / oder Sichtzeichen „Voran" zu einem 10 m
entfernten Kegel geschickt, welcher in einen markiertem Kreis (
Æ 4 m) steht. Der Hund muss auf das HZ „Steh" beimKegel mit allen 4 Pfoten innerhalb des Kreises ruhig stehen, um die Anweisung des PL ins Quadrat zu laufen, zu
erhalten. Auf Anweisung des PL wird der Hund mit dem HZ „Voran" zu einem in gerader Linie 15 m entfernten mit
Kegeln gut sichtbar markierten Quadrat ( 4 x 4m )geschickt. Auf das HZ „Platz" muss sich der Hund innerhalb des
Quadrates hinlegen. Auf Anweisung geht der HF zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ „Sitz" in Grundstellung.
c) Bewertung: Um Punkte zu erhalten muss der Hund mit allen vier Pfoten im Kreis stehen und mehrheitlich mit
dem Körper im Quadrat liegen (Tischprinzip). Die Rute wird nicht gewertet. Ein Hund welcher beim Kegel die falsche
Position einnimmt, kann max. 7 Punkte erhalten. Ein Hund welcher beide Positionen falsch einnimmt, kann keine Punkte
erhalten. Ein Hund, welcher seine Position verändert, erhält maximal 7,5 Punkte. Ein Hund welcher selbständig stehen
bleibt oder sich ablegt erhält maximal 6 Punkte. Ein Hund welcher teilweise außerhalb des Quadrates liegt, kann max. 7
Punkte erhalten (Tischprinzip).Bei frühzeitiger Grundstellung werden nicht mehr als 8,5 Punkte vergeben. Mitlaufen des
HF ergibt 0 Punkte. Zu langsames Voranlaufen, zögerndes Hinlegen oder unruhiges Liegen entwerten entsprechend.
Verläßt der Hund das Quadrat selbständig bzw. verlässt seinen Platz kann er keine Punkte erhalten.
7. Bringen über die Hürde (Metall) Koeffizient 3 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Hopp" – „Bring – Aus"- „Fuß"
b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund zirka 3 Meter vor der Hürde Grundstellung ein. Die Höhe der
Hürde soll in Wideristhöhe des Hundes aufgerundet auf 10 cm sein, höchstens aber 80 cm. Aus der Grundstellung wirft
der HF eine Metall-Hantel (welches Gewicht entscheidet der HF) über die Hürde. Der Hund muss auf das HZ „Hopp"
und „Bring" (das HZ Bring muss vor der Überquerung gegeben werden) im Freisprung über die Hürde springen, schnell
und direkt auf die Hantel zulaufen und sofort aufnehmen, über die Hürde zurück springen und sich dicht und gerade vor
den HF setzen oder gleich in Grundstellung gehen. Er muss die Hantel solange ruhig im Fang halten bis es ihm der HF
mit dem HZ „Aus" abnimmt. Nach dem Abnehmen der Hantel aus dem Vorsitzen, muss sich der Hund auf das HZ „Fuß"
schnell und gerade links neben seinen HF setzen.
c) Bewertung: Ein Hund der vorzeitig abspringt die Hantel fallen läßt, oder knautscht erhält höchstens 7 Punkte,
bei extrem starken Knautschen können bis zu 5 Punkte abgezogen werden. Ein Hund, der abspringt bevor die Hantel
den Boden erreicht, erhält 0 Punkte. Bei Auslassen eines Sprunges sowie kein Bringen werden 0 Punkte vergeben.
Wenn der Hund die Hantel nicht gleich findet aber sucht erfolgt kein Punktabzug.
8. Bringen auf Anweisung Koeffizient 4 40 Punkte
a) Hörzeichen: „ Voran - Steh" „Bring Links/Rechts" und/oder Sichtzeichen. „Aus" „Fuß
b) Ausführung: Der LR lost bei jedem Hund, ob das linke oder rechte Bringholz zu bringen ist. Der HF nimmt mit
seinem Hund Grundstellung ein und nach der Erklärung „Bereit" legt der PL 20 m vom HF entfernt, in einer Linie mit 10
m Abstand, zwei dem HF gehörende Bringhölzer aus (welches Gewicht entscheidet der HF). Das zu bringende Holz
wird zuerst abgelegt. Aus der Grundstellung wird der Hund mit dem Hör und / oder Sichtzeichen „Voran" zu einem 10
Meter entfernten Kegel geschickt, welcher in einem markierten Kreis (
Æ 4 m) steht. Der Hund muss mit allen vier Pfoteninnerhalb des Kreises stehen. Auf Anweisung des PL und einem HZ und oder Sichtzeichen muss der Hund schnell und
direkt auf das angewiesene Bringholz zulaufen, es sofort aufnehmen und seinem HF schnell und direkt bringen und sich
dicht und gerade vor den HF setzen oder gleich in Grundstellung gehen. Er muss das Bringholz solange ruhig im Fang
halten bis es ihm der HF mit dem HZ „Aus" abnimmt. Nach dem Abnehmen des Bringholzes aus dem Vorsitzen, muss
sich der Hund auf das HZ „Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen.
c) Bewertung: Um Punkte zu erhalten muss der Hund mit allen vier Pfoten im Kreis stehen. Kein direktes
Hinauslaufen in der angegebenen Richtung, zögerndes Aufnehmen, fallen lassen, spielen, knautschen mit dem
Bringholz - entwertet entsprechend. Bei geringfügiger Standortveränderung des HF, werden höchstens 6 Punkte
vergeben. Ein Hund welcher nicht bringt, oder das falsche Holz mit dem Fang einmal aufnimmt, kann keine Punkte
erhalten. Ein richtungsweisendes Zusatzkommando ist einmal ohne Punkteabzug gestattet. Gleichzeitige Hör und
Sichtzeichen dürfen nur bei Richtungsanweisung gegeben werden ( nicht bei Steh und Fuß).
9. Identifizieren Koeffizient 3 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Riech" „Aus" „Fuß"
b) Ausführung: Zu Beginn der Übung 3 erhält der HF einen zu verwitterten Gegenstand, der mit der Startnummer
gekennzeichnet ist. Wenn der LR die Übungen in geänderter Reihenfolge verlangt, muss dem HF mindestens 5 Minuten
zum Verwittern des Gegenstandes eingeräumt werden. Der HF muss diesen Gegenstand in eine rechte Tasche geben,
er darf diesen Gegenstand dem Hund weder zeigen, noch daran wittern lassen oder in den Fang geben.
Der HF nimmt seinem Hund Grundstellung ein und dreht sich um. Der Hundeführer darf beim Auslegen der
Gegenstände nicht zusehen, der Hund darf zusehen. Der HF übergibt den verwitterten Gegenstand dem PL, welcher
ihn, ohne mit den Händen zu berühren, mit weiteren drei gleichen Neutralen, die mit der Hand ausgelegt werden
müssen, ca. 10m vom HF entfernt, in zirka 30 cm Abstand zueinander, vertikal, horizontal oder im Halbkreis gut sichtbar
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auslegt Auf Anweisung des PL dreht sich der HF wieder um. Der Hund muss auf das HZ „Riech „ zu den Gegenständen
laufen, den Richtigen aufnehmen und dem HF bringen, gerade Vorsitzen oder gleich in Grundstellung gehen und den
Gegenstand solange ruhig im Fang halten, bis der HF ihm den Gegenstand mit dem HZ „Aus" abnimmt. Nach Abnahme
des Gegenstandes im Vorsitzen muss sich der Hund auf HZ „Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen.
Die Übung muss in einer Minute beendet sein.
c) Bewertung: . Die Bewertung der Übung beginnt mit der Übergabe des Gegenstandes an den PL und der
Erklärung „Bereit" des HF. Ein Hund, dem vom HF der verwitterte Gegenstand gezeigt oder in den Fang gegeben wird,
erhält 0 Punkte. Ein Hund, welcher eine Hilfe über den Gegenständen erhält oder den falschen bringt erhält 0 Punkte.
Ein Hund welcher den Gegenstand fallen lässt, knautscht oder einen falschen aufnimmt und wieder fallen lässt, bevor er
den richtigen bringt, erhält höchstens 5,5 Punkte. Bei dreimaliger Aufnahme eines falschen Gegenstandes können keine
Punkte vergeben werden. Dies gilt, auch wenn der Hund den Richtigen mehr als dreimal im Fang hatte ohne zu bringen.
Langsames arbeiten – spielen – knautschen – einriechen ( z.B bei der Hand) sowie extra Hör und Sichtzeichen
entwerten.
10. Kontrolle auf Distanz Koeffizient 3 30 Punkte
a) Hörzeichen: Hör und /oder Sichtzeichen „Sitz", „Platz", „Fuß"
b) Ausführung: Auf Anweisung wird der Hund vor einer für ihn unsichtbaren Linie, die markiert wird, abgelegt. Auf
Anweisung des PL entfernt sich der HF 20 Schritte von seinem Hund. Der Hund muss 4 x die Position zwischen sitzen
und liegen wechseln. Nach dem letzten Wechsel soll der Hund liegen. Der PL, der sich hinter dem Hund aufstellt, zeigt
dem HF im Abstand von 3 Sekunden mit Hilfe von Signaltafeln, welche Position jeweils ausgeführt werden soll. Der HF
gibt dem Hund aus der Entfernung das jeweilige Hör- und/oder Sichtzeichen. Der Hund darf sich während den
Positionswechseln höchstens eine Körperlänge von der Linie weg bewegen. Zwischen den einzelnen Positionen ist ein
Zeitraum von ca. 3 Sekunden einzuhalten. Danach wird der HF angewiesen zu seinem Hund zurück zugehen und sich
rechts neben ihn zu stellen und auf weitere Anweisung den Hund mit dem HZ „Sitz" in Grundstellung zu nehmen
c) Bewertung: Um Punkte zu erhalten muss der Hund mindestens 3 mal eine korrekte Positionsänderung
durchgeführt haben. Ein Hund der sich eine halbe Körperlänge nach vor bewegt kann nicht mehr als 7,5 Punkte
erhalten. Wenn der Hund sich nach dem letzen Wechsel aufsetzt, bevor der HF wieder in Grundstellung ist, kann nicht
mehr als 8 Punkte erhalten. Ein Hund, der eine Position ausläßt, erhält höchstens 7 Punkte. Extra Hör oder
Sichtzeichen, langsames Arbeiten, sowie übertriebene Körpersprache entwerten. Ein Hund welcher mehr als zwei
Zusatzhilfen benötigt od. sich mehr als eine Körperlänge bewegt, erhält 0 Punkte. Jedes vor oder zurück oder seitlich
wird auf die Körperlänge addiert. Beispiel: der Hund geht eine halbe Körperlänge vor und bei der letzten Anweisung eine
halbe zurück, dann ist eine Körperlänge erreicht.
Gehorsamsprüfung GH-3
Übung 1 : Sitzen in der Gruppe Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30
Übung 2 : Liegen in der Gruppe Koeffizient 2 Maximale Punkteanzahl: 20
Übung 3 : Freifolge Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30
Übung 4 : Abstellen, Absetzen und Ablegen a.d.BewegungKoeffizient 3
Maximale Punkteanzahl: 30
Übung 5 : Heranrufen mit Abstellen und Ablegen Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40
Übung 6 : Voraussenden mit Anweisungen Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40
Übung 7 : Bringen mit Richtungsanweisungen Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30
Übung 8 : Bringen über die Hürde (Metall) Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30
Übung 9 : Identifizieren Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30
Übung 10: Kontrolle auf Distanz Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40
Gesamt Maximale Punkteanzahl : 320
1. Sitzen in der Gruppe Koeffizient 3 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Sitz", „Bleib"
b) Ausführung: Die Übung muss mit mindestens 3 und maximal 6 Hunden ausgeführt werden. Die Hunde werden
in einer Reihe in einem Abstand von zirka 3m voneinander in Grundstellung aufgestellt. Der PL gibt die Anweisung für
das HZ „Sitz", ein HZ „Bleib" beim Wegtreten ist gestattet. Die HF entfernen sich außer Sicht. Ab diesem Zeitpunkt
müssen die Hunde 2 Minuten ruhig sitzen. Nach Ablauf der Zeit treten die HF zu ihren Hunden.
c) Bewertung: Die Bewertung erfolgt ab der Anweisung des PL für das HZ „Sitz" und endet wenn der HF wieder
zum Hund zurückgekehrt ist. Ein Hund, der aufsteht, hinlegt oder sich mehr als eine Körperlänge bewegt, dauerhaft bellt
oder winselt, erhält 0 Punkte. Ein Hund, der sich unruhig verhält, zeitweise bellt oder winselt, erhält höchsten 8 Punkte.
Ein Hund welcher beim Zurückkommen des HF seine Position ändert, ohne seinen Platz zu verlassen, erhält maximal 5
Punkte.
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2. Liegen in der Gruppe Koeffizient 2 20 Punkte
a) Hörzeichen: „Platz", „Bleib", „Sitz"
b) Ausführung: Die Übung muss mit mindestens 3 und maximal 6 Hunden ausgeführt werden. Die Hunde werden
in einer Reihe in einem Abstand von zirka 3m voneinander in Grundstellung aufgestellt. Die Hunde werden mit dem HZ
„Platz" abgelegt, ein HZ „Bleib" beim Wegtreten ist gestattet. Die HF entfernen sich außer Sicht. Ab diesem Zeitpunkt
müssen die Hunde 4 Minuten ruhig liegen. Als Ablenkung geht eine Person einen Slalom zwischen den abgelegten
Hunden. Nach Ablauf der Zeit treten die HF 3 Meter hinter ihre Hunde, auf Anweisung des PL gehen die HF zu ihren
Hunden, um auf neuerliche Anweisung des PL den Hund mit HZ „Sitz" in Grundstellung zu nehmen. Der LR kann das
Ablegen und das Aufsetzen einzeln oder gemeinsam abverlangen. Das Wegtreten und zum Hund gehen wird immer
gemeinsam gezeigt.
c) Bewertung: Die Bewertung erfolgt ab der Anweisung des PL für das HZ „Platz" bis zur abschließenden
Grundstellung. Ein Hund, der sich aufsetzt, aufsteht oder sich mehr als eine Körperlänge bewegt, dauerhaft bellt oder
winselt, erhält 0 Punkte. Ein Hund, der sich unruhig verhält, zeitweise bellt oder winselt, erhält höchsten 8 Punkte. Ein
Hund welcher beim Zurückkommen des HF seine Position ändert, ohne seinen Platz zu verlassen, erhält maximal 5
Punkte.
3. Freifolge Koeffizient 3 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Fuß" (bei jedem Angehen und Gangartwechsel)
b) Ausführung: Der LR gibt ein Schema für die Freifolge vor, nach dem alle Hunde im Bewerb vorgeführt werden
müssen. Von der Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit
dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig schnell und
gerade setzen. Der HF soll die Arme natürlich bewegen. Es müssen mindestens 2 Anhalten, 2 Kehrtwendungen (die
Kehrtwendung kann vom LR als Links- oder Rechtskehrtwendung verlangt werden), 2 Links- und 2 Rechtswendungen
im normalen und langsamen Schritt, sowie 1 Kehrtwendung, 2 Links- und 2 Rechtswendungen im Laufschritt und zwei –
drei Schritte aus der Grundstellung nach links, nach rechts, nach vor und zurück, die Reihenfolge bestimmt der LR,
gezeigt werden. Der Gangartwechsel kann sowohl aus der Grundstellung als auch aus der jeweiligen Gangart verlangt
werden.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit
und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend. Ein Hund, der während dem größten Teil der Übung mehr
als einen halben Meter Abstand zum HF hat, erhält 0 Punkte.
4. Abstellen, Absetzen, Ablegen a.d. Bewegung Koeffizient3 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Steh", „Sitz", „Platz", „Fuß" (4 mal)
b) Ausführung: Der Hund wird an der Außenseite eines mit Kegeln markierten Quadrates von 10 x 10 m gegen
den Uhrzeigersinn herum geführt. Die Übung beginnt und endet mit der Grundstellung in der Mitte des ersten Schenkels.
Der Hund muss einwandfreie Freifolge zeigen. An den Ecken des Quadrates sind korrekte Linkswendungen
auszuführen. Das jeweilige HZ für die einzelnen Positionen erfolgt aus der Bewegung in der Mitte der jeweils nächsten
Quadratseite. Der Hund muss auf das HZ die jeweilige Position sofort einnehmen. Nach jeder vollendeten Runde wird
der Hund in der Bewegung mit HZ „Fuß" mitgenommen.
c) Bewertung: Ein Hund, der nur eine Position ausführt, erhält 0 Punkte. Ein Hund, der zwei Positionen ausführt,
erhält höchstens 7 Punkte. Mängel in der Freifolge zwischen den Positionen entwerten zusätzlich. Bewegt sich der Hund
nach dem HZ um mehr als eine Körperlänge,oder hat der Hund die Position nicht eingenommen bevor der HF den
nächsten Kegel erreicht hat, gilt die Position als nicht eingenommen.
5. Heranrufen mit Abstellen und Ablegen Koeffizient 4 40 Punkte
a) Hörzeichen: „Platz", „Bleib", „Hier" (3 mal), „Steh", „Platz", „Fuß"
b) Ausführung: Der Hund wird mit HZ „Platz" - „Bleib" in ca. 40 Schritten Entfernung abgelegt. Der HF kehrt zum
Ausgangspunkt zurück, dreht sich zum Hund und ruft diesen auf Anweisung mit HZ „Hier" zu sich. Der Hund muss
freudig, schnell (mindestens im schnellen Trab) und direkt herankommen, nach zirka einem Drittel der Distanz wird der
Hund entweder auf Anweisung oder bei einer für den HF gut wahrnehmbaren Markierung mit dem HZ „Steh" abgestellt.
Nach einem erneuten HZ „Hier" und nachdem der Hund das zweite Drittel der Entfernung zurückgelegt hat, erhält er das
Kommando „Platz". Nach einem weiteren HZ „Hier" muss der Hund freudig, schnell (mindestens im schnellen Trab)
herankommen. Der Hund kann sich vor dem HF setzen oder gleich in Grundstellung gehen. Aus dem Vorsitzen, muss
sich der Hund auf das HZ „Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen. Ein Hund darf höchstens 3
Körperlängen benötigen, um die jeweilige Position einzunehmen.
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c) Bewertung: Ein Hund, der Abstellen und Ablegen nicht oder in verkehrter Reihenfolge zeigt, erhält 0 Punkte.
Wenn eine Position nicht eingenommen wird, werden maximal 7 Punkte vergeben. Falls mehr als 3 Hörzeichen für das
Hereinkommen gegeben werden, können höchstens 6 Punkte vergeben werden.
6. Voraussenden mit Anweisungen Koeffizient 4 40 Punkte
a) Hörzeichen: „Voran", „Steh", „Links/Rechts" und/oder Sichtzeichen, „Platz", „Fuß". ( Bei dem Hz „Voran" ist ein
gleichzeitiges Hör und Sichtzeichen gestattet ). Der Hund darf (muss aber nicht) im Quadrat ein Stoppkommando
erhalten (steh) und wird dann sofort abgelegt, der Hund darf aber nicht die Position Sitz einnehmen beim
Stoppkommando. Falls ein Stoppkommando verwendet wird muss der HF das HZ „Platz" sofort und nicht auf Anweisung
geben.
b) Ausführung: Der Hund wird vom HF mit dem HZ „Voran" zu einem Kegel mit Kreis (
Æ 4 m ) geschickt, derungefähr 10 m vom Ausgangspunkt entfernt ist. Der Hund muss auf das HZ „Steh" beim Kegel mit allen 4 Pfoten
innerhalb des Kreises ruhig stehen, um die Anweisung des PL ins Quadrat zu laufen, zu erhalten. Nach ca. 3 Sekunden
wird der Hund mit Hör- und/oder Sichtzeichen in ein mit Kegeln markiertes Quadrat (3 x 3 m ) ca. 25 m vom
Ausgangspunkt entfernt, geschickt. Der Winkel zwischen dem Kegel und dem Quadrat Mitte soll ca.90 Grad betragen.
Auf das HZ „Platz" muss sich der Hund innerhalb des Quadrates hinlegen. Auf Anweisung geht der HF auf den Hund zu.
ca. 2 m vor dem Quadrat führt der HF auf Anweisung eine Wendung aus, nach ca. 10 m eine weitere Wendung in
Richtung Ausgangspunkt. Nach weiteren ca. 10 m wird der Hund in der Bewegung mit HZ „Fuß" nachgerufen. Der Hund
darf die Platzposition nicht vor dem Rufen verlassen.
c) Bewertung: Um die höchste Punkteanzahl zu erreichen, dürfen insgesamt nicht mehr als 6 HZ verwendet
werden. Für jedes Zusatzhörzeichen, welches der Hund befolgt, wird ein Punkt, für jedes das er nicht befolgt werden 2
Punkte abgezogen. Ein Hund, der ganz oder teilweise außerhalb des Quadrates liegt, erhält 0 Punkte. Bei
Positionsänderungen innerhalb des Kreises und des Quadrates werden höchstens 8 Punkte vergeben. Bei zuviel
Körpersprache des HF werden maximal 8 Punkte vergeben. Wenn der HF bei den Hörzeichen seinen Standort verlässt,
können keine Punkte vergeben werden. Ein Hund welcher sehr - sehr langsam ist, kann nicht mehr als 6 Punkte
erhalten.
7. Bringen mit Richtungsanweisung Koeffizient 3 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Voran", „Steh", „Bring - links/rechts" und/oder Sichtzeichen, „Aus", „Fuß".
b) Ausführung: Der LR entscheidet durch Los, ob das linke oder rechte Bringholz gebracht werden soll. Gewicht
des Bringholzes : 200, 400 oder 650 Gramm nach Entscheidung des LR. Die Größe und das Gewicht des Bringholzes
sollte in Relation zur Größe des Hundes stehen. Der PL legt drei gleiche Bringhölzer gut sichtbar in einer Reihe mit
ungefähr 5 m Abstand von Bringholz zu Bringholz aus. Das zu bringende Bringholz wird zuerst ausgelegt. Ca. 20 m vor
dem mittleren Gegenstand nehmen HF und Hund die Grundstellung ein. Der Hund wird dann zu einem Kegel mit einem
Kreis (
Æ 4 m) geschickt, der 10 m vor dem mittleren Gegenstand aufgestellt ist. Der Hund muss auf das HZ „Steh" beimKegel mit allen 4 Pfoten innerhalb des Kreises ruhig stehen. Nach ca. 3 Sekunden wird der Hund zu dem linken oder
rechten Bringholz geschickt. Auf das HZ „Bring - links/rechts" (ein Zusatzhörzeichen ist erlaubt) muss der Hund schnell
und direkt auf das Bringholz zulaufen, es sofort aufnehmen und seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund kann
sich vor seinen HF setzen oder gleich in Grundstellung gehen. Er muss das Bringholz so lange ruhig im Fang halten, bis
der HF ihm das Bringholz mit dem HZ „Aus" abnimmt. Nach dem Abnehmen des Bringholzes aus dem Vorsitzen, muss
sich der Hund auf das HZ „Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen.
c) Bewertung: Entscheidend für die Bewertung ist die Lenkbarkeit und die Arbeitsfreude des Hundes. Um die
höchste Punkteanzahl zu erreichen, dürfen insgesamt höchsten 5 HZ erfolgen und der Hund muss auf die HZ schnell
reagieren, ohne dass dieselben wiederholt werden müssen. Ein Hund der die Position Platz oder Sitz beim Kegel
einnimmt, erhält höchstens 8 Punkte. Für vorzeitiges Lösen aus der Grundstellung, Fallenlassen und Knautschen des
Bringholzes, werden höchstens 7 Punkte vergeben. Wenn der Hund nicht mit allen vier Pfoten im Kreis steht, wenn der
Hund ein falsches Bringholz aufnimmt, erhält der Hund 0 Punkte..
8. Bringen über die Hürde (Metall) Koeffizient 3 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Hopp", „Bring", „Aus", „Fuß"
b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund ca. 3 m vor der Hürde Grundstellung ein. Die Höhe des Hürde soll
in der Widerristhöhe des Hundes sein ( aufgerundet auf volle 10 cm), auf Wunsch des HF kann die Hürde höher
(maximal 1 m) gestellt werden. Aus der Grundstellung wirft der HF eine Metall-Hantel (Gewicht 50, 100 oder 200 Gramm
nach Entscheidung des HF) über die Hürde. Der Hund muss auf die HZ „Hopp" - „Bring" (das HZ „Bring" muss gegeben
werden, solange der Hund im Sprung ist) im Freisprung über die Hürde springen, schnell und direkt auf die Metall-Hantel
zulaufen, sie sofort aufnehmen, zurückspringen und seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund kann sich vor
seinen HF setzen oder gleich in Grundstellung gehen. Er muss die Metall-Hantel so lange ruhig im Fang halten, bis der
HF ihm den Gegenstand mit dem HZ „Aus" abnimmt. Nach dem Abnehmen des Bringgegenstandes aus dem Vorsitzen,
muss sich der Hund auf das HZ „Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen.
Version 21 ÖPO-2003
36
c) Bewertung: Ein Hund, der den HF verlässt, bevor die Hantel den Boden erreicht hat, erhält 0 Punkte. Wenn der
Hund die Hürde auch nur leicht streift, können nicht mehr als 8 Punkte vergeben werden. Ein Hund, der den
Gegenstand fallen läßt oder knautscht, erhält höchstens 7 Punkte. Wenn der Hund den Gegenstand nicht sofort findet,
ihn jedoch sucht, erfolgt kein Punkteabzug.
9. Identifizieren Koeffizient 3 30 Punkte
a) Hörzeichen: „Riech oder Bring", „Aus", „Fuß"
b) Ausführung: Zu Beginn der Übung 3, oder falls der Wettbewerb geteilt ist , am Anfang des zweiten Teiles,
erhält der HF einen zu verwitternden Gegenstand, der mit der Startnummer gekennzeichnet ist. Wenn der LR die
Übungen in geänderter Reihenfolge verlangt, muss dem HF mindestens 5 Minuten zum Verwittern des Gegenstandes
eingeräumt werden. Der HF muss diesen Gegenstand in eine rechte Tasche geben, er darf diesen Gegenstand dem
Hund weder zeigen, noch daran wittern lassen oder in den Fang geben.
Der HF nimmt mit seinem Hund Grundstellung ein und dreht sich um. Der Hundeführer darf beim Auslegen der
Gegenstände nicht zusehen, der Hund darf zusehen. Der HF übergibt den verwitterten Gegenstand dem PL, welcher
ihn, ohne mit den Händen zu berühren, mit weiteren fünf gleichen Neutralen, die mit der Hand ausgelegt werden
müssen, ca. 10m vom HF entfernt, in zirka 30 cm Abstand zueinander, vertikal, horizontal oder im Kreis, wobei sich der
verwitterte Gegenstand in der 11, 12 oder 13 Uhr-Position befinden soll, gut sichtbar auslegt Auf Anweisung des PL
dreht sich der HF wieder um. Der Hund muss auf das HZ „Riech „ zu den Gegenständen laufen, den Richtigen
aufnehmen und dem HF bringen, gerade Vorsitzen oder gleich in Grundstellung gehen und den Gegenstand solange
ruhig im Fang halten, bis der HF ihm den Gegenstand mit dem HZ „Aus" abnimmt. Nach Abnahme des Gegenstandes
im Vorsitzen muss der Hund auf HZ „Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen. Die Übung muss in einer
Minute beendet sein.
c) Bewertung: Die Bewertung der Übung beginnt mit der Übergabe des Gegenstandes an den PL und der
Erklärung „Bereit" des HF. Ein Hund, dem vom HF der verwitterte Gegenstand gezeigt oder in den Fang gegeben wird,
erhält 0 Punkte. Ein Hund, welcher eine Hilfe über den Gegenständen erhält oder den falschen bringt erhält 0 Punkte.
Ein Hund welcher den Gegenstand fallen lässt, knautscht, aufnimmt und wieder fallen lässt, bevor er den richtigen
bringt, erhält höchstens 5,5 Punkte. Bei Aufnahme eines falschen Gegenstandes können keine Punkte vergeben
werden. Langsames arbeiten – spielen – knautschen – einriechen ( z.B bei der Hand) sowie extra Hör- und Sichtzeichen
entwerten.
10. Kontrolle auf Distanz Koeffizient 4 40 Punkte
a) Hörzeichen: „Sitz", „Steh", „Platz", und/oder Sichtzeichen
b) Ausführung: Auf Anweisung wird der Hund vor einer unsichtbaren Linie, die seitlich markiert ist, abgelegt. Auf
Anweisung des PL entfernt sich der HF 20 Schritte von seinem Hund. Der Hund muss 6 x die Position zwischen sitzen,
stehen und liegen wechseln. Der LR entscheidet in welcher Reihenfolge die Positionen ausgeführt werden, nach dem
letzten Wechsel soll der Hund liegen. Der PL, der sich hinter dem Hund aufstellt, zeigt dem HF im Abstand von 3
Sekunden mit Hilfe von Signaltafeln, welche Position jeweils ausgeführt werden soll. Der HF gibt dem Hund aus der
Entfernung das jeweilige Hör- und/oder Sichtzeichen. Der Hund darf sich während den Positionswechseln höchstens
eine Körperlänge von der Linie weg bewegen. Zwischen den einzelnen Positionen ist ein Zeitraum von ca. 3 Sekunden
einzuhalten. Danach wird der HF angewiesen zu seinem Hund zurück zugehen und sich rechts neben ihn zu stellen und
auf weitere Anweisung den Hund mit dem HZ „Sitz" in Grundstellung zu nehmen
c) Bewertung: Besonderer Wert wird auf die schnelle Ausführung der Positionswechsel gelegt. Um Punkte zu
erhalten muss der Hund mindestens 5 mal eine korrekte Positionsänderung durchgeführt haben. Ein Hund der sich eine
halbe Körperlänge nach vor bewegt kann nicht mehr als 8 Punkte erhalten. Wenn der Hund sich nach dem letzen
Wechsel aufsetzt, bevor der HF wieder in Grundstellung ist, kann nicht mehr als 8 Punkte erhalten. Ein Hund, der eine
Position ausläßt, erhält höchstens 7 Punkte. Extra Hör oder Sichtzeichen, langsames Arbeiten, sowie übertriebene
Körpersprache entwerten. Ein Hund welcher mehr als zwei Zusatzhilfen benötigt od. sich mehr als eine Körperlänge
bewegt, erhält 0 Punkte. Jedes vor oder zurück oder seitlich wird auf die Körperlänge addiert. Beispiel: der Hund geht
eine halbe Körperlänge vor und bei der letzten Anweisung eine halbe zurück, dann ist eine Körperlänge erreicht.
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Gebrauchshundeprüfung ÖPO-1
gliedert sich in : Abteilung A 100 Punkte
Abteilung B 100 Punkte
Abteilung C 100 Punkte
Gesamt: 300 Punkte
ÖPO 1 Abteilung
„A"Eigenfährte, mindestens 300 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90
°), 2 dem HF gehörende Gegenstände, mindestens20 Minuten alt, Ausarbeitungszeit 15 min.
Halten der Fährte : 80 Punkte
Gegenstände (10 + 10) 20 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmen unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf
der Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden. Es darf nicht sein, dass z. B. bei jeder Fährte die einzelnen
Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangstelle der Fährte
muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangstelle in den Boden
gesteckt wird.
Die Reihenfolge der Teilnehmer wird im Beisein des LR ausgelost.
Der HF (= Fährtenleger) hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu
zeigen. Es dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten lang) selbst verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der HF (=
Fährtenleger) verweilt kurz am Ansatz und geht dann mit normalen Schritten in die angewiesene Richtung. Die Winkel
werden ebenfalls in normaler Gangart gebildet. Der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten auf dem 1.
oder 2. Schenkel, der zweite Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt. Die Gegenstände müssen aus der Bewegung
auf die Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss der Fährtenleger noch einige Schritte
in gerader Richtung weitergehen. Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden.
(Material: z. B. Leder, Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm,
eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben. Während des
Legens der Fährte muss sich der Hund außer Sicht aufhalten.
Der LR, und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten, in dem das
Team (HF und Hund) das Recht hat zu suchen.
a) Ein Hörzeichen für :"Suchen"
Das HZ für „Suchen" ist bei Fährtenbeginn und nach dem ersten Gegenstand erlaubt.
b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei suchen oder an 10 m langer
Leine. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen
geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug eingestellten, Halsband oder an der Anbindevorrichtung des
Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf
meldet sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt
oder verweist. Vor der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten Fährte ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf
Anweisung des LR wird der Hund langsam und ruhig zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am
Ansatz intensiv, ruhig und mit tiefer Nase Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase und in
gleichmäßigem Tempo intensiv dem Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Entfernung am Ende der
Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF
nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen. Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Nach dem Winkel muss
der Hund im gleichen Tempo weitersuchen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne
Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich
setzen oder auch zum HF kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen sind fehlerhaft. Das
Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) erfolgen. Hat der Hund den Gegenstand verwiesen
oder aufgenommen, legt der HF die Fährtenleine ab und begibt sich zu seinem Hund. Durch Hochheben des
Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf nimmt der HF die Fährtenleine wieder auf und setzt mit
seinem Hund die Fährte fort. Nach Beendigung der Fährte sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen.
c) Bewertung: Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die Fährte intensiv, gleichmäßig
und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein positives Suchverhalten zeigt. Ein Überzeugen, ohne die
Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Faseln, hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde
Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen im Bereich des Fährtenverlaufs oder an den Gegenständen, fehlerhaftes
Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen der Gegenstände, Fehlverweisen entwerten entsprechend. Wenn der HF die
Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verlässt der Hund die Fährte und wird
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dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund zu folgen. Wird diese Richteranweisung nicht
befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR abzubrechen. Ist innerhalb von 15 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangstelle
das Ende der Fährte nicht erreicht, wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung
wird bewertet.
Zeigt ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten also „Aufnehmen" und „Verweisen" der
Gegenstände so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die der Meldung entsprechen.
Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein.
Für nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände werden keine Punkte vergeben.
Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und Schwierigkeitsgrad
erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres
Verweilen am selben Platz ohne zu suchen) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch
auf der Fährte befindet.
ÖPO 1 Abteilung B
Übung 1 : Freifolgen 20 Punkte
Übung 2 : Sitz aus der Bewegung 10 Punkte
Übung 3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte
Übung 4 : Bringen auf ebener Erde 10 Punkte
Übung 5 : Bringen über eine Hürde 15 Punkte
Übung 6 : Bringen über eine Schrägwand 15 Punkte
Übung 7 : Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte
Übung 8 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Der LR gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Anhalten, Wechseln der Gangart
usw. werden ohne Anweisung ausgeführt.
Die HZ sind im Leitfaden verankert. HZ sind normal gesprochene, kurze, aus einem Wort bestehende Befehle. Sie
können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein. Führt ein Hund nach dem dritten
gegebenen HZ eine Übung oder einen Übungsteil nicht aus, so ist die jeweilige Übung ohne Bewertung abzubrechen.
Beim Abrufen kann anstelle des HZ für „Herankommen" auch der Name des Hundes verwendet werden. Der Name des
Hundes in Verbindung mit jeglichen HZ gelten als Doppelhörzeichen.
In der Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des Hundes mit
dem Knie des HF abschließt. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. Das Einnehmen der Grundstellung
am Anfang der Übung ist nur einmal erlaubt. Ein kurzes Lob ist nur nach jeder beendeten Übung und nur in
Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine neue Grundstellung einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und
Neubeginn ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 sec.) eingehalten werden.
Aus der Grundstellung heraus erfolgt die sogenannte Entwicklung. Der HF muss sie mindestens 10, jedoch höchstens
15 Schritte zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung gegeben wird. Zwischen den Übungsteilen „Vorsitzen" und
„Abschluss" sowie beim Herantreten an den absitzenden, stehenden, abliegenden Hund, sind vor der Abgabe eines
weiteren HZ deutliche Pausen einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an
seinen Hund herantreten.
Die Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu zeigen. Auch beim Holen des
Bringholzes muss der Hund mitgeführt werden. Ein Auflockern oder Spielen ist nicht erlaubt.
Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der Kehrtwendung entweder hinter dem HF
herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich sein.
Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die Grundstellung gehen.
Die starre Hürde hat eine Höhe von 100 cm und eine Breite von 150 cm. Die Schrägwand besteht aus zwei am oberen
Teil verbundenen Kletterwänden von 150 cm Breite und 191 cm Höhe. Am Boden stehen diese beiden Wände so weit
auseinander, dass die senkrechte Höhe 180 cm ergibt. Die ganze Fläche der Schrägwand muss mit einem rutschfesten
Belag versehen sein. An den Wänden sind in der oberen Hälfte je 3 Steigleisten 24/48 mm angebracht. Alle Hunde
eines Wettbewerbes müssen die gleichen Hindernisse überspringen.
Bei den Bringübungen sind nur Bringhölzer erlaubt (Gewicht 650 Gramm). Die vom Veranstalter bereitgestellten
Bringhölzer müssen von allen Teilnehmern verwendet werden. Bei allen Bringübungen darf das Bringholz dem Hund
nicht vorher in den Fang gegeben werden.
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Sollte der HF eine Übung vergessen, wird der HF durch den LR, ohne Punkteabzug, aufgefordert die fehlende Übung zu
zeigen. Es erfolgt kein Punktabzug.
1. Freifolge 20 Punkte
a) Ein Hörzeichen für: „Fussgehen"
Das HZ ist dem HF nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart gestattet.
b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem angeleinten oder frei folgenden Hund zum LR, lässt seinen Hund
absitzen und stellt sich vor. Dann begibt er sich zum Ausgangspunkt für die Freifolge und leint seinen Hund ab. Aus
gerader Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ für „Fussgehen" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit
dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig, schnell
und gerade setzen. Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem Hund 50 Schritte ohne anzuhalten geradeaus; nach
der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten muss der HF den Laufschritt und den langsamen Schritt zeigen
(jeweils mindestens 10 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte
ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. Im
normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Das Anhalten ist mindestens
einmal aus dem normalen Schritt zu zeigen. Während der HF mit dem Hund die erste Gerade geht, sind zwei Schüsse
(Kaliber 6 mm ) im Zeitabstand von 5 Sekunden in einer Entfernung von mindestens 15 Schritten zum Hund,
abzugeben. Der Hund muss sich schussgleichgültig verhalten. Am Ende der Übung geht der HF mit seinem Hund auf
Anweisung des LR in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF muss mit seinem Hund dabei
eine Person rechts und eine Person links umgehen und mindestens einmal in der Gruppe anhalten. Dem LR ist es
freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Der HF mit seinem Hund verlässt die Gruppe und nimmt Grundstellung ein.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, langsames oder zögerndes Absitzen, zusätzliche
HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit in allen Gangarten und Wendungen und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten
entsprechend.
2. Sitz aus der Bewegung 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Absitzen"
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15
Schritten muss sich der Hund auf das HZ für „Absitzen" sofort und in Laufrichtung absetzen, ohne dass der HF seine
Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort
zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte Seite.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen, unruhiges und unaufmerksames Sitzen entwerten
entsprechend. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder steht, werden 5 Punkte abgezogen.
3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Ablegen", „Herankommen", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15
Schritten muss sich der Hund auf das HZ für „Ablegen" sofort und in Laufrichtung ablegen, ohne dass der HF seine
Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der HF geht noch etwa 30 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht
sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ für „Herankommen" oder
dem Namen des Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade
vor den HF setzen. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinem
HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen bzw.
langsamer werden beim Herankommen, Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten
entsprechend. Sitzt oder steht der Hund nach dem HZ für „Ablegen" werden 5 Punkte abgezogen.
4. Bringen auf ebener Erde 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) etwa 10 Schritte weit
weg. Das HZ für „Bringen" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem
HF sitzende Hund muss auf das HZ für „Bringen" schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen und
seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund muss sich dicht und gerade vor seinen HF setzen und das Bringholz so
lange ruhig im Fang halten, bis ihm der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für „Abgeben"
abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite
gehalten werden. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen
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HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen Standort nicht
verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen, langsames
Zurückkommen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung des HF,
Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Zu kurzes Werfen des Bringholzes und Hilfen des HF
ohne Veränderung des Standortes entwerten ebenfalls. Verlässt der HF seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist,
wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.
5. Bringen über eine Hürde (100 cm) 15 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Springen", „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Hürde Grundstellung ein. Aus
gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über eine 100 cm hohe Hürde. Das HZ für
„Springen" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende Hund
muss auf die HZ für „Springen" und „Bringen" (das HZ für „Bringen" muss während des Sprunges gegeben werden) im
Freisprung über die Hürde springen, schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen, sofort im Freisprung
über die Hürde zurückspringen und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund hat sich dicht und
gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis ihm der HF nach einer Pause
von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für „Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten
ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss
sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf
während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Springen und Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,
langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung
des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Für Streifen des Hundes an der Hürde müssen
pro Sprung bis zu 1 Punkt, für Aufsetzen bis zu 2 Punkte entwertet werden.
Punkteaufteilung für Bringen über eine Hürde:
Hinsprung Bringen Rücksprung
5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte
Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich, wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen – Rücksprung)
mindestens zwei Teile erfüllt werden.
Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte
Hin- oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte
Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 10 Punkte
Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des
LR, die Möglichkeit das Bringholz ohne Punkteabzug erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben.
HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes, entwerten entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort bevor der
Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet.
6. Bringen über eine Schrägwand (180 cm) 15 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Springen", „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Schrägwand Grundstellung ein. Aus
gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über die Schrägwand. Der ruhig und frei neben
seinem HF sitzende Hund muss auf die HZ für „Springen" und „Bringen" (das HZ für „Bringen" muss während des
Sprunges gegeben werden) über die Schrägwand klettern, schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort
aufnehmen, sofort über die Schrägwand zurückklettern und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der
Hund hat sich dicht und gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis ihm
der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für „Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach
der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in
Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf
Kniehöhe absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Springen und Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,
langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung
des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend.
Punkteaufteilung für Bringen über eine Schrägwand:
Hinsprung Bringen Rücksprung
5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte
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Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich, wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen – Rücksprung)
mindestens zwei Teile erfüllt werden.
Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte
Hin- oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte
Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 10 Punkte
Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des
LR die Möglichkeit das Bringholz ohne Punkteabzug erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben.
HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes, entwerten entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort bevor der
Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet.
7. Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Voraussenden", „Ablegen", „Aufsetzen"
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund in der ihm angewiesenen
Richtung geradeaus. Nach 10-15 Schritten gibt der HF dem Hund unter gleichzeitigem, einmaligem Erheben des Armes
das HZ für „Voraussenden" und bleibt stehen. Hierauf muss sich der Hund zielstrebig, geradlinig und in schneller
Gangart mindestens 30 Schritte in der angezeigten Richtung entfernen. Auf Richteranweisung gibt der HF das HZ für
„Ablegen", worauf sich der Hund sofort hinlegen muss. Der HF darf den Arm so lange richtungsweisend hochhalten, bis
sich der Hund gelegt hat. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und tritt rechts neben ihn. Nach
ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ für „Aufsetzen" schnell und gerade in die
Grundstellung aufsetzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Mitlaufen des HF, zu langsames Vorauslaufen, starkes seitliches
Abweichen, zu kurze Entfernung, zögerndes oder vorzeitiges Ablegen, unruhiges Liegen bzw. vorzeitiges
Aufstehen/Aufsitzen beim Abholen entwerten entsprechend.
8. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Ablegen", „Aufsetzen"
b) Ausführung: Der HF begibt sich mit freifolgendem oder angeleinten Hund zu einem vom LR angewiesenen
Platz und leint den Hund dort ab. Zu Beginn der Abteilung B eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund mit dem
HZ für „Ablegen" aus gerader Grundstellung ab, und zwar ohne die Leine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu
lassen. Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 30 Schritte vom Hund weg
und bleibt in Sicht des Hundes mit dem Rücken zu ihm ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des HF ruhig
liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 6 zeigt. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und
stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ für
„Aufsetzen" schnell und gerade in die Grundstellung aufsetzen. Danach kann der Hund angeleint werden.
c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes bzw.
zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber
am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 3 des vorgeführten
Hundes um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verlässt der Hund nach
Abschluss der Übung 3 den Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen
entgegen erfolgt ein Abzug bis zu 3 Punkten.
ÖPO 1 Abteilung
„C"Übung 1 : Revieren nach dem Helfer 5 Punkte
Übung 2 : Stellen und Verbellen 10 Punkte
Übung 3 : Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 20 Punkte
Übung 4 : Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 35 Punkte
Übung 5 : Angriff auf den Hund aus der Bewegung 30 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Auf einem geeigneten Platz sind an den Längsseiten 6 Verstecke, 3 Verstecke auf jeder Seite, gestaffelt aufgestellt
(siehe Skizze). Die notwendigen Markierungen müssen für HF, LR und Helfer gut sichtbar sein.
Der Helfer muss mit einem Schutzanzug, Schutzarm und Softstock ausgerüstet sein. Der Schutzarm muss mit Beißwulst
ausgestattet, der Überzug aus naturfarbener Jute gefertigt sein. Wenn es für den Helfer erforderlich ist, den Hund im
Auge zu behalten, braucht der Helfer in der Bewachungsphase nicht unbedingt still zu stehen. Er darf aber keine
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drohende Haltung einnehmen und auch keine Abwehrbewegungen machen. Er muss mit dem Schutzarm seinen Körper
decken. Die Art, wie der HF dem HL den Softstock abnimmt, bleibt dem HF überlassen. (Siehe auch „Allgemeiner Teil"
Seite 9 – „Helferbestimmungen").
Bei Prüfungen kann in allen Prüfungsstufen mit einem Helfer gearbeitet werden, ab sechs Hunden in einer
Prüfungsstufe müssen allerdings zwei Helfer eingesetzt werden. Es müssen für alle HF innerhalb einer Prüfungsstufe
derselbe/dieselben Helfer zum Einsatz kommen.
Hunde, die nicht in der Hand des HF stehen, die nach Verteidigungsübungen nicht oder nur durch tätige Einwirkung des
HF ablassen, die an anderen Körperteilen als an dem dafür vorgesehenen Schutzarm anpacken, müssen disqualifiziert
werden. Es erfolgt keine „TSB"-Bewertung.
Bei Hunden die bei einer Verteidigungsübung versagen oder sich verdrängen lassen ist die Abteilung „C" abzubrechen.
Es erfolgt keine Bewertung. Die „TSB"-Bewertung hat zu erfolgen.
Das HZ für das „Ablassen" ist bei allen Verteidigungsübungen einmal erlaubt. Bewertung für das „Ablassen" siehe
untenstehende Tabelle.
Zögerndes Ablassen Erstes Zusatz-HZ mit
sofortigem Ablassen
Erstes Zusatz-HZ mit
zögerndem Ablassen
Zweites Zusatz-HZ mit
sofortigem Ablassen
Zweites Zusatz-HZ mit
zögerndem Ablassen
Kein Ablassen nach 2.
Zusatz-HZ bzw. weitere
Einwirkungen
0,5 – 3,0 3,0 3,5 – 6,0 6,0 6,5 – 9,0 Disqualifikation
1.Revieren nach dem Helfer 5 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Revieren", „Herankommen" (Das HZ für „Herankommen" kann auch mit dem Namen
des Hundes verbunden werden).
b) Ausführung: Der Helfer befindet sich, für den Hund nicht sichtbar, im letzten Versteck. Der HF nimmt mit
seinem angeleinten oder frei folgenden Hund zwischen viertem und fünftem Versteck Aufstellung, sodass zwei
Seitenschläge möglich sind. Auf Anweisung des LR beginnt die Abteilung C. Auf ein kurzes Hörzeichen für „Revieren"
und Sichtzeichen mit dem rechten oder linken Arm, welche wiederholt werden können, muss sich der Hund schnell vom
HF lösen und zielstrebig das fünfte Versteck an-, eng und aufmerksam umlaufen. Hat der Hund den Seitenschlag
ausgeführt, ruft ihn der HF mit einem HZ für „Herankommen" zu sich heran und weist ihn aus der Bewegung heraus mit
erneutem HZ für „Revieren" zum Helferversteck ein. Der HF bewegt sich im normalen Schritt auf der gedachten
Mittellinie, die er während des Revierens nicht verlassen darf. Der Hund muss sich immer vor dem HF befinden. Wenn
der Hund das Helferversteck erreicht hat, muss der HF stehen bleiben, HZ und Sichtzeichen sind dann nicht mehr
erlaubt.
c) Bewertung: Einschränkungen bei der Lenkbarkeit, beim zügigen und zielstrebigen Anlaufen sowie engem und
aufmerksamen Umlaufen der Verstecke entwerten entsprechend.
2. Stellen und Verbellen 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Herankommen", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Der Hund muss den Helfer aktiv und aufmerksam stellen und anhaltend verbellen. Der Hund darf
den Helfer weder anspringen, noch darf er zufassen. Nach einer Verbelldauer von ca. 20 Sekunden, geht der HF auf
Anweisung des LR bis auf 5 Schritte an das Versteck heran. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund in die
Grundstellung ab oder holt ihn vom Versteck ab.
c) Bewertung: Einschränkungen beim anhaltenden, fordernden Verbellen und drangvollen Stellen bis zum HZ,
unbeeinflusst vom LR oder vom herankommenden HF, entwerten entsprechend. Für anhaltendes Verbellen werden 5
Punkte vergeben. Wenn der Hund nur schwach verbellt, werden 2 Punkte, bleibt der nicht verbellende Hund aktiv
aufmerksam bewachend am Helfer, so werden 5 Punkte abgezogen. Bei Belästigen des Helfers z. B. anstoßen,
anspringen usw. müssen bis zu 2, bei starkem Fassen bis zu 9 Punkte abgezogen werden. Verlässt der Hund den
Helfer, bevor die Richteranweisung für den HF zum Verlassen der Mittellinie erfolgt, kann der Hund nochmals zum
Helfer geschickt werden. Bleibt der Hund nun am Helfer, kann die Abteilung C fortgesetzt werden, das Stellen und
Verbellen wird jedoch im „Mangelhaft" bewertet. Lässt sich der Hund nicht mehr einsetzen oder verlässt der Hund den
Helfer erneut, wird die Abteilung C abgebrochen. Kommt der Hund dem HF beim Herankommen an das Versteck
entgegen, oder kommt der Hund vor dem Abrufen zum HF, erfolgt eine Teilbewertung im „Mangelhaft".
3. Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 20 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Ablegen", „Ablassen"
b) Ausführung: Auf Anweisung des LR fordert der HF den Helfer auf, aus dem Versteck herauszutreten. Der
Helfer begibt sich in normaler Gangart zu dem markierten Ausgangspunkt für den Fluchtversuch. Auf Anweisung des LR
begibt sich der HF mit seinem frei folgenden Hund zu der markierten Ablageposition für den Fluchtversuch. Alternativ
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kann sich der HF mit seinem freifolgendem Hund nach dem Abholen auch direkt zur markierten Ablageposition
begeben und auf Anweisung des LR, den Helfer auffordern, ais dem Versteck zu kommen. Die Distanz zwischen
Helfer und Hund beträgt 5 Schritte. Der HF lässt seinen bewachenden Hund in Platzposition zurück und begibt sich zum
Versteck. Er hat Sichtkontakt zu seinem Hund, dem HL und dem LR. Auf Anweisung des LR unternimmt der Helfer
einen Fluchtversuch. Der Hund muss ohne zu zögern den Fluchtversuch selbständig durch energisches und kräftiges
Zufassen wirksam vereiteln. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Auf Anweisung des LR steht der Helfer
still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in
angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere
HZ für „Ablassen". Lässt der Hund nach dem dritten HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen ) nicht ab, erfolgt
Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem
Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles,
energisches Reagieren und Nachgehen mit kräftigem Zufassen und wirksamem Verhindern der Flucht, voller und
ruhiger Griff bis zum Ablassen, aufmerksames Bewachen dicht am Helfer. Bleibt der Hund liegen, oder hat der Hund
nicht innerhalb ca. 20 Schritten die Flucht durch Zufassen und Festhalten vereitelt, wird die Abteilung C abgebrochen.
Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Verlässt
der Hund den Helfer oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung C abgebrochen.
4. Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 35 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Ablassen", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf Anweisung des
LR einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF muss sich der Hund durch energisches und kräftiges Zufassen
verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund zugefasst, werden ihm 2 Schläge versetzt.
Es sind nur Schläge auf die Schultern und den Bereich des Widerristes zugelassen. Auf Anweisung des LR steht der
Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in
angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere
HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt erfolgt
Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem
Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF
in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ für „in Grundstellung gehen" in die
Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer nicht abgenommen.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles und
kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am
Helfer.
Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt
der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer
vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung
C abgebrochen.
5. Angriff auf den Hund aus der Bewegung 30 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Absitzen", „Abwehren", „Ablassen", „in Grundstellung gehen", „Fussgehen"
b) Ausführung: Der HF wird mit seinem angeleinten oder freifolgendem Hund zu einer markierten Stelle auf der
Mittellinie in der Höhe des ersten Versteckes eingewiesen. Am Ausgangspunkt ist der Hund abzuleinen. Der Hund kann
am Halsband gehalten werden, darf aber dabei vom HF nicht stimuliert werden. Auf Anweisung des LR tritt der mit
einem Softstock versehene Helfer aus einem Versteck und geht im normalem Schritt zur Mittellinie. Auf der Höhe der
Mittellinie dreht sich der Helfer zum HF und greift den HF mit seinem Hund im Laufschritt unter Abgabe von
Vertreibungslauten und heftig drohenden Bewegungen frontal an. Sobald sich der HL dem HF und seinem Hund auf 40
bis 30 Schritte genähert hat, gibt der HF auf Anweisung des LR seinen Hund mit dem HZ für „Abwehren" frei. Der Hund
muss den Angriff ohne zu zögern durch energisches und kräftiges Zufassen abwehren. Er darf dabei nur am Schutzarm
des HL angreifen. Der HF selbst darf seinen Standort nicht verlassen. Auf Anweisung des LR stellt der Helfer ein. Nach
dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in angemessener Zeit
selbständig geben.
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Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere
HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt
Disqualifikation. Während des HZ für „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem
Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF
in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ für „in Grundstellung gehen" in die
Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer abgenommen. Der Hund kann angeleint werden.
Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum LR über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein HZ für „Fussgehen" ist
erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu gehen, sodass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem
HF befindet. Der Hund muss während des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den
Helfer nicht bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem LR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem LR den Softstock
und meldet die Abteilung C beendet. Bei der Bewertungsbekanntgabe muss der Hund angeleint sein.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend : Energische
Verteidigung mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames
Bewachen dicht am Helfer.
Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt
der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer
vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung
C abgebrochen.
Gebrauchshundeprüfung ÖPO-2
gliedert sich in : Abteilung A 100 Punkte
Abteilung B 100 Punkte
Abteilung C 100 Punkte
Gesamt : 300 Punkte
ÖPO 2 Abteilung
„A"Fremdfährte, mindestens 400 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90
°), 2 Gegenstände, mindestens 30 Minuten alt,Ausarbeitungszeit 15 min.
Halten der Fährte : 80 Punkte
Gegenstände (10 + 10) 20 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmen unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf
der Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden. Es darf nicht sein, dass z. B. bei jeder Fährte die einzelnen
Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangstelle der Fährte
muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangstelle in den Boden
gesteckt wird.
Die Reihenfolge der Teilnehmer wird nach dem Legen der Fährte im Beisein des LR ausgelost.
Der Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu zeigen. Es
dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten lang) verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der Fährtenleger verweilt kurz
am Ansatz und geht dann mit normalen Schritten in die angewiesene Richtung. Die Winkel werden ebenfalls in normaler
Gangart gebildet. Der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2. Schenkel, der zweite
Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt. Die Gegenstände müssen aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden.
Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung
weitergehen. Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. (Material: z. B. Leder,
Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen maximal eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von
0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben. Alle Gegenstände sind mit
Nummern zu versehen, und zwar so, dass die Nummern der Startschilder mit den Nummern der Gegenstände
übereinstimmen. Während des Legens der Fährte müssen sich HF und Hund außer Sicht aufhalten.
Der LR, Fährtenleger und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten,
in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat, zu suchen.
a) Ein Hörzeichen für: „Suchen"
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Das HZ für „Suchen" ist bei Fährtenbeginn und nach dem ersten Gegenstand erlaubt.
b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei suchen oder an 10 m langer
Leine. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen
geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug eingestellten Halsband oder an der Anbindevorrichtung des
Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf
meldet sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt
oder verweist. Vor der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten Fährte ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf
Anweisung des LR wird der Hund langsam und ruhig zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am
Ansatz intensiv, ruhig und mit tiefer Nase Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigem
Tempo intensiv dem Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Meter Entfernung am Ende der
Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF
nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen. Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Nach dem Winkel muss
der Hund im gleichen Tempo weitersuchen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne
Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich
setzen oder auch zum HF kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen sind fehlerhaft. Das
Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) erfolgen. Hat der Hund den Gegenstand verwiesen
oder aufgenommen, legt der HF die Fährtenleine ab und begibt sich zu seinem Hund. Durch Hochheben des
Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf nimmt der HF die Fährtenleine wieder auf und setzt mit
seinem Hund die Fährte fort. Nach Beendigung der Fährte sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen.
c) Bewertung: Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der Bewertung wenn die Fährte intensiv, gleichmäßig
und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein positives Suchverhalten zeigt. Ein Überzeugen ohne die
Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Faseln, hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde
Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen im Bereich des Fährtenverlaufs, oder an den Gegenständen, fehlerhaftes
Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen der Gegenstände, Fehlverweisen entwerten entsprechend. Wenn der HF die
Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verlässt der Hund die Fährte und wird
dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund zu folgen. Wird diese Richteranweisung nicht
befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR abzubrechen. Ist innerhalb von 15 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangstelle
das Ende der Fährte nicht erreicht, wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung
wird bewertet.
Zeigt ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten also „Aufnehmen" und „Verweisen" der
Gegenstände, so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die der Meldung entsprechen.
Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein.
Für nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände werden keine Punkte vergeben.
Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und Schwierigkeitsgrad
erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres
Verweilen am selben Platz ohne zu suchen) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch
auf der Fährte befindet.
ÖPO 2 Abteilung
„B"Übung 1 : Freifolge 10 Punkte
Übung 2 : Sitz aus der Bewegung 10 Punkte
Übung 3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte
Übung 4 : Stehen aus dem Schritt 10 Punkte
Übung 5 : Bringen auf ebener Erde 10 Punkte
Übung 6 : Bringen über eine Hürde 15 Punkte
Übung 7 : Bringen über eine Schrägwand 15 Punkte
Übung 8 : Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte
Übung 9 Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Der LR gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Anhalten, Wechseln der Gangart
usw. werden ohne Anweisung ausgeführt.
Die HZ sind im Leitfaden verankert. HZ sind normal gesprochene, kurze, aus einem Wort bestehende Befehle. Sie
können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein. Führt ein Hund nach dem dritten
gegebenen HZ eine Übung oder einen Übungsteil nicht aus, so ist die jeweilige Übung ohne Bewertung abzubrechen.
Beim Abrufen kann anstelle des HZ für „Herankommen" auch der Name des Hundes verwendet werden. Der Name des
Hundes in Verbindung mit jeglichem HZ gelten als Doppelhörzeichen.
In der Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des Hundes mit
dem Knie des HF abschließt. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. Das Einnehmen der Grundstellung
am Anfang der Übung ist nur einmal erlaubt. Ein kurzes Lob ist nur nach jeder beendeten Übung und nur in
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Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine neue Grundstellung einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und
Neubeginn ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 sec.) eingehalten werden.
Aus der Grundstellung heraus erfolgt die sogenannte Entwicklung. Der HF muss sie mindestens 10, jedoch höchstens
15 Schritte zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung gegeben wird. Zwischen den Übungsteilen Vorsitzen und
Abschluss sowie beim Herantreten an den absitzenden, stehenden, abliegenden Hund sind vor der Abgabe eines
weiteren HZ deutliche Pausen einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an
seinen Hund herantreten.
Die Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu zeigen. Auch beim Holen des
Bringholzes muss der Hund mitgeführt werden. Ein Auflockern oder Spielen ist nicht erlaubt.
Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der Kehrtwendung entweder hinter dem HF
herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich sein.
Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die Grundstellung gehen.
Die starre Hürde hat eine Höhe von 100 cm und eine Breite von 150 cm. Die Schrägwand besteht aus zwei am oberen
Teil verbundenen Kletterwänden von 150 cm Breite und 191 cm Höhe. Am Boden stehen diese beiden Wände soweit
auseinander, dass die senkrechte Höhe 180 cm ergibt. Die ganze Fläche der Schrägwand muss mit einem rutschfesten
Belag versehen sein. An den Wänden sind in der oberen Hälfte je 3 Steigleisten 24/48 mm angebracht. Alle Hunde
eines Wettbewerbes müssen die gleichen Hindernisse überspringen.
Bei den Bringübungen sind nur Bringhölzer erlaubt, wobei die vorgeschriebenen Gewichte (ebene Erde 1000 Gramm,
Hürde und Schrägwand 650 Gramm) eingehalten werden müssen. Die vom Veranstalter bereitgestellten Bringhölzer
müssen von allen Teilnehmern verwendet werden. Bei allen Bringübungen darf das Bringholz dem Hund nicht vorher in
den Fang gegeben werden.
Sollte der HF eine Übung vergessen, wird der HF durch den LR, ohne Punkteabzug, aufgefordert die fehlende Übung zu
zeigen. Es erfolgt kein Punktabzug.
1. Freifolge 10 Punkte
a) Ein Hörzeichen für: „Fussgehen"
Das HZ ist dem HF nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart gestattet.
b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem frei folgenden Hund zum LR, lässt seinen Hund absitzen und stellt
sich vor. Aus gerader Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ für „Fussgehen" aufmerksam, freudig und
gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten
selbständig, schnell und gerade setzen. Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem Hund 50 Schritte ohne
anzuhalten geradeaus, nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten muss der HF den Laufschritt und den
langsamen Schritt zeigen (jeweils mindestens 10 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt
muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der
Geschwindigkeit unterscheiden. Im normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung
auszuführen. Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt zu zeigen. Während der HF mit dem Hund
die erste Gerade geht, sind zwei Schüsse (Kaliber 6 mm ) im Zeitabstand von 5 Sekunden in einer Entfernung von
mindestens 15 Schritten zum Hund, abzugeben. Der Hund muss sich schussgleichgültig verhalten. Am Ende der Übung
geht der HF mit seinem Hund auf Anweisung des LR in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen.
Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links umgehen und mindestens einmal in der
Gruppe anhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Der HF mit seinem Hund verlässt die Gruppe
und nimmt Grundstellung ein.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, langsames oder zögerndes Absitzen, zusätzliche
HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit in allen Gangarten und Wendungen und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten
entsprechend.
2. Sitz aus der Bewegung 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Absitzen"
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15
Schritten muss sich der Hund auf das HZ für „Absitzen" sofort in Laufrichtung absetzen, ohne dass der HF seine
Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort
zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte Seite.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen, unruhiges und unaufmerksames Sitzen entwerten
entsprechend. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder steht, werden 5 Punkte abgezogen.
3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte
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a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Ablegen", „Herankommen", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15
Schritten muss sich der Hund auf das HZ für „Ablegen" sofort und in Laufrichtung ablegen, ohne dass der HF seine
Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der HF geht noch etwa 30 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht
sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ für „Herankommen" oder
dem Namen des Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade
vor den HF setzen. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinem
HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen bzw.
langsamer werden beim Herankommen, Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten
entsprechend. Sitzt oder steht der Hund nach dem HZ für „Ablegen" werden 5 Punkte abgezogen.
4. Stehen aus dem Schritt 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Abstellen", „Absitzen"
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15
Schritten muss der Hund auf das HZ für „Abstellen" sofort in Laufrichtung stehen bleiben, ohne dass der HF die Gangart
unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu
seinem Hund um. Auf Anweisung des LR geht der HF direkt zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte
Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund auf Anweisung des LR auf das HZ für „Absitzen" schnell und gerade setzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Nachgehen beim HZ, unruhiges Stehen, Nachgehen, unruhiges
Verhalten beim Zurückkommen des HF, langsames Absitzen beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder liegt
der Hund nach dem HZ für „Abstellen" werden 5 Punkte abgezogen.
5. Bringen auf ebener Erde 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 1000 Gramm) etwa 10 Schritte
weit weg. Das HZ für „Bringen" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben
seinem HF sitzende Hund muss auf das HZ für „Bringen" schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen
und seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund muss sich dicht und gerade vor seinen HF setzen und das
Bringholz so lange ruhig im Fang halten, bis ihm der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für
„Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten
Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links
neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen
Standort nicht verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen, langsames
Zurückkommen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung des HF,
Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Zu kurzes Werfen des Bringholzes und Hilfen des HF
ohne Veränderung des Standortes entwerten ebenfalls. Verlässt der HF seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist,
wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.
6. Bringen über eine Hürde (100 cm) 15 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Springen", „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Hürde Grundstellung ein. Aus
gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über die 100 cm hohe Hürde. Das HZ für
„Springen" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende Hund
muss auf die HZ für „Springen" und „Bringen" (das HZ für „Bringen" muss während des Sprunges gegeben werden) im
Freisprung über die Hürde springen, schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen, sofort im Freisprung
über die Hürde zurückspringen und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund hat sich dicht und
gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis ihm der HF nach einer Pause
von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für „Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten
ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss
sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf
während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Springen und Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,
langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung
des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Für Streifen des Hundes an der Hürde müssen
pro Sprung bis zu 1 Punkt, für Aufsetzen bis zu 2 Punkte entwertet werden.
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Punkteaufteilung für Bringen über eine Hürde:
Hinsprung Bringen Rücksprung
5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte
Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen – Rücksprung)
mindestens zwei Teile erfüllt werden.
Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte
Hin- oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte
Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 10 Punkte
Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des
LR die Möglichkeit, das Bringholz ohne Punktabzug erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben.
HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes entwerten entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort bevor der
Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet.
7. Bringen über eine Schrägwand (180 cm) 15 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Springen", „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Schrägwand Grundstellung ein. Aus
gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über die Schrägwand. Der ruhig und frei neben
seinem HF sitzende Hund muss auf die HZ für „Springen" und „Bringen" (das HZ für „Bringen" muss während des
Sprunges gegeben werden) über die Schrägwand klettern, schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort
aufnehmen, sofort über die Schrägwand zurückklettern und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der
Hund hat sich dicht und gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis ihm
der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für „Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach
der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in
Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf
Kniehöhe absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Springen und Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,
langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung
des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend.
Punkteaufteilung für Bringen über eine Schrägwand:
Hinsprung Bringen Rücksprung
5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte
Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich, wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen – Rücksprung)
mindestens zwei Teile erfüllt werden.
Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte
Hin- oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte
Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 10 Punkte
Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des
LR die Möglichkeit, das Bringholz ohne Punkteabzug erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben.
HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes entwerten entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort bevor der
Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet.
8. Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Voraussenden", „Ablegen", „Aufsetzen"
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund in der ihm angewiesenen
Richtung geradeaus. Nach 10 - 15 Schritten gibt der HF dem Hund unter gleichzeitigem, einmaligem Erheben des
Armes das HZ für „Voraussenden" und bleibt stehen. Hierauf muss sich der Hund zielstrebig, geradlinig und in schneller
Gangart mindestens 30 Schritte in der angezeigten Richtung entfernen. Auf Richteranweisung gibt der HF das HZ für
„Ablegen", worauf sich der Hund sofort hinlegen muss. Der HF darf den Arm so lange richtungsweisend hochhalten, bis
sich der Hund gelegt hat. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und tritt rechts neben ihn. Nach
ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ für „Aufsetzen" schnell und gerade in die
Grundstellung aufsetzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Mitlaufen des HF, zu langsames Vorauslaufen, starkes seitliches
Abweichen, zu kurze Entfernung, zögerndes oder vorzeitiges Ablegen, unruhiges Liegen bzw. vorzeitiges
Aufstehen/Aufsitzen beim Abholen entwerten entsprechend.
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9. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Ablegen", „Aufsetzen"
b) Ausführung: Zu Beginn der Abteilung B eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund mit dem HZ für
„Ablegen" an einem vom LR angewiesenen Platz aus gerader Grundstellung ab, und zwar ohne die Leine oder
irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes
wenigstens 30 Schritte vom Hund weg und bleibt in Sicht des Hundes mit dem Rücken zu ihm ruhig stehen. Der Hund
muss ohne Einwirkung des HF ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 7 zeigt. Auf Anweisung des
LR geht der HF zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach
Anweisung des LR auf das HZ für „Aufsetzen" schnell und gerade in die Grundstellung aufsetzen.
c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes bzw.
zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber
am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 4 des vorgeführten
Hundes um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verlässt der Hund nach
Abschluss der Übung 4 den Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen
entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3 Punkten.
ÖPO 2 Abteilung
„C"Übung 1 : Revieren nach dem Helfer 5 Punkte
Übung 2 : Stellen und Verbellen 10 Punkte
Übung 3 : Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 10 Punkte
Übung 4 : Abwehr eines Angriff aus der Bewachungsphase 20 Punkte
Übung 5 : Rückentransport 5 Punkte
Übung 6 : Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport 30 Punkte
Übung 7 : Angriff auf den Hund aus der Bewegung 20 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Auf einem geeigneten Platz sind an den Längsseiten 6 Verstecke, 3 Verstecke auf jeder Seite, gestaffelt aufgestellt
(siehe Skizze). Die notwendigen Markierungen müssen für HF, LR und Helfer gut sichtbar sein.
Der Helfer muss mit einem Schutzanzug, Schutzarm und Softstock ausgerüstet sein. Der Schutzarm muss mit Beißwulst
ausgestattet, der Überzug aus naturfarbener Jute gefertigt sein. Wenn es für den Helfer erforderlich ist, den Hund im
Auge zu behalten, braucht der Helfer in der Bewachungsphase nicht unbedingt still zu stehen. Er darf aber keine
drohende Haltung einnehmen und auch keine Abwehrbewegungen machen. Er muss mit dem Schutzarm seinen Körper
decken. Die Art, wie der HF dem HL den Softstock abnimmt, bleibt dem HF überlassen. (Siehe auch „Allgemeiner Teil"
Seite 9 – „Helferbestimmungen").
Bei Prüfungen kann in allen Prüfungsstufen mit einem Helfer gearbeitet werden, ab sechs Hunden in einer
Prüfungsstufe müssen allerdings zwei Helfer eingesetzt werden. Es müssen für alle HF innerhalb einer Prüfungsstufe
derselbe/dieselben Helfer zum Einsatz kommen.
Hunde, die nicht in der Hand des HF stehen, die nach Verteidigungsübungen nicht oder nur durch tätige Einwirkung des
HF (Berühren) ablassen, die an anderen Körperteilen als an dem dafür vorgesehenen Schutzarm anpacken, müssen
disqualifiziert werden. Es erfolgt keine „TSB"-Bewertung.
Bei Hunden die bei einer Verteidigungsübung versagen oder sich verdrängen lassen ist die Abteilung „C" abzubrechen.
Es erfolgt keine Bewertung. Die „TSB"-Bewertung hat zu erfolgen.
Das HZ für das „Ablassen" ist bei allen Verteidigungsübungen einmal erlaubt. Bewertung für das „Ablassen" siehe
untenstehende Tabelle.
Zögerndes Ablassen Erstes Zusatz-HZ mit
sofortigem Ablassen
Erstes Zusatz-HZ mit
zögerndem Ablassen
Zweites Zusatz-HZ mit
sofortigem Ablassen
Zweites Zusatz-HZ mit
zögerndem Ablassen
Kein Ablassen nach 2.
Zusatz-HZ bzw. weitere
Einwirkungen
0,5 – 3,0 3,0 3,5 – 6,0 6,0 6,5 – 9,0 Disqualifikation
1. Revieren nach dem Helfer 5 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Revieren", „Herankommen" (Das HZ „Herankommen" kann auch in Verbindung mit dem
Namen des Hundes gegeben werden)
b) Ausführung: Der Helfer befindet sich für den Hund nicht sichtbar im letzten Versteck. Der HF nimmt mit seinem
frei folgenden Hund zwischen dem zweitem und drittem Versteck Aufstellung, sodass vier Seitenschläge möglich sind.
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50
Auf Anweisung des LR beginnt die Abteilung C. Auf ein kurzes Hörzeichen für „Revieren" und Sichtzeichen mit dem
rechten oder linken Arm, welche wiederholt werden können, muss sich der Hund schnell vom HF lösen und zielstrebig
das angewiesene Versteck an-, eng und aufmerksam umlaufen. Hat der Hund einen Seitenschlag ausgeführt, ruft ihn
der HF mit einem HZ für „Herankommen" zu sich heran und weist ihn aus der Bewegung heraus mit erneutem HZ für
„Revieren" zum nächsten Versteck ein. Der HF bewegt sich im normalen Schritt auf der gedachten Mittellinie, die er
während des Revierens nicht verlassen darf. Der Hund muss sich immer vor dem HF befinden. Wenn der Hund das
Helferversteck erreicht hat, muss der HF stehen bleiben. HZ sind dann nicht mehr erlaubt.
c) Bewertung: Einschränkungen bei der Lenkbarkeit, beim zügigen und zielstrebigen Anlaufen sowie engem und
aufmerksamen Umlaufen der Verstecke entwerten entsprechend.
2. Stellen und Verbellen 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Herankommen", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Der Hund muss den Helfer aktiv, aufmerksam stellen und anhaltend verbellen. Der Hund darf den
Helfer weder anspringen, noch darf er zufassen. Nach einer Verbelldauer von ca. 20 Sekunden, geht der HF auf
Anweisung des LR bis auf 5 Schritte an das Versteck heran. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund in die
Grundstellung ab.
c) Bewertung: Einschränkungen beim anhaltenden, fordernden Verbellen und drangvollen Stellen bis zum HZ,
unbeeinflusst vom LR oder vom herankommenden HF, entwerten entsprechend. Für anhaltendes Verbellen werden 5
Punkte vergeben. Wenn der Hund nur schwach verbellt, werden 2 Punkte, bleibt der nicht verbellende Hund aktiv
aufmerksam bewachend am Helfer, so werden 5 Punkte abgezogen. Bei Belästigen des Helfers z. B. anstoßen,
anspringen usw. müssen bis zu 2, bei starkem Fassen bis zu 9 Punkte abgezogen werden. Verlässt der Hund den
Helfer, bevor die Richteranweisung für den HF zum Verlassen der Mittellinie erfolgt, kann der Hund nochmals zum
Helfer geschickt werden. Bleibt der Hund nun am Helfer, kann die Abteilung C fortgesetzt werden, das Stellen und
Verbellen wird jedoch im „Mangelhaft" bewertet. Lässt sich der Hund nicht mehr einsetzen oder verlässt der Hund den
Helfer erneut, wird die Abteilung C abgebrochen. Kommt der Hund dem HF beim Herankommen an das Versteck
entgegen, oder kommt der Hund vor dem Abrufen zum HF, erfolgt eine Teilbewertung im „Mangelhaft".
3. Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Ablegen", „Ablassen"
b) Ausführung: Auf Anweisung des LR fordert der HF den Helfer auf aus dem Versteck herauszutreten. Der Helfer
begibt sich in normaler Gangart zu dem markierten Ausgangspunkt für den Fluchtversuch. Auf Anweisung des LR begibt
sich der HF mit seinem frei folgenden Hund zu der markierten Ablageposition für den Fluchtversuch. Die Distanz
zwischen Helfer und Hund beträgt 5 Schritte. Der HF lässt seinen bewachenden Hund in Platzposition zurück und begibt
sich zum Versteck. Er hat Sichtkontakt zu seinem Hund, dem HL und dem LR. Auf Anweisung des LR unternimmt der
Helfer einen Fluchtversuch. Der Hund muss ohne zu zögern den Fluchtversuch selbständig durch energisches und
kräftiges Zufassen wirksam vereiteln. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Auf Anweisung des LR steht
der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in
angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere
HZ für „Ablassen". Lässt der Hund nach dem dritten HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen ) nicht ab, erfolgt
Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem
Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles,
energisches Reagieren und Nachgehen mit kräftigem Zufassen und wirksamem Verhindern der Flucht, voller und
ruhiger Griff bis zum Ablassen, aufmerksames Bewachen dicht am Helfer. Bleibt der Hund liegen, oder hat der Hund
nicht innerhalb ca. 20 Schritten die Flucht durch Zufassen und Festhalten vereitelt, wird die Abteilung C abgebrochen.
Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Verlässt
der Hund den Helfer oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung C abgebrochen.
4. Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 20 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Ablassen", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf Anweisung des
LR einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF muss sich der Hund durch energisches und kräftiges Zufassen
verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund zugefasst, werden ihm 2 Schläge versetzt.
Es sind nur Schläge auf die Schultern und den Bereich des Widerristes zugelassen. Auf Anweisung des LR steht der
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Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in
angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere
HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt
Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem
Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF
in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ „in Grundstellung gehen" in die
Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer nicht abgenommen.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles und
kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am
Helfer.
Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt
der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer
vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung
C abgebrochen.
5. Rückentransport 5 Punkte
a) Ein Hörzeichen für: „Fussgehen"
b) Ausführung: Anschließend an Übung 4 erfolgt ein Rückentransport des Helfers über eine Distanz von etwa 30
Schritte. Den Verlauf des Transportes bestimmt der LR. Der HF fordert den Helfer auf, voranzugehen, und folgt dem
Helfer mit seinem frei folgenden und den Helfer aufmerksam beobachtenden Hund in einem Abstand von 5 Schritten.
Der Abstand von 5 Schritten muss während des gesamten Rückentransportes eingehalten werden.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Aufmerksames
beobachten des Helfers, exaktes Fußgehen, Einhalten des Abstandes von 5 Schritten.
6. Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport 30 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Ablassen", „Fussgehen"
b) Ausführung: Aus dem Rückentransport erfolgt auf Anweisung des PR ohne anzuhalten ein Überfall auf den
Hund. Ohne Einwirkung des HF und ohne zu zögern muss sich der Hund durch energisches und kräftiges Zufassen
verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund den Griff gesetzt, muss der HF am
momentanen Standort stehen bleiben. Auf Anweisung des PR stellt der Helfer ein. Nach dem Einstellen des Helfers
muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere
HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt
Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem
Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF
in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ für „in Grundstellung gehen" in die
Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer abgenommen.
Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum PR über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein HZ „Fussgehen" ist
erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu gehen, so dass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem
HF befindet. Der Hund muss während des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf jedoch den Helfer
nicht bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem PR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem PR den Softstock und
meldet Teil 1 der Abteilung C beendet.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles und
kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am
Helfer.
Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt
der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer
vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung
C abgebrochen.
7. Angriff auf den Hund aus der Bewegung 20 Punkte
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a) Je ein Hörzeichen für: „Absitzen", „Abwehren", „Ablassen", „in Grundstellung gehen", „Fussgehen"
b) Ausführung: Der HF wird mit seinem Hund zu einer markierten Stelle auf der Mittellinie in der Höhe des ersten
Versteckes eingewiesen. Der Hund kann am Halsband gehalten werden, darf aber dabei vom HF nicht stimuliert
werden. Auf Anweisung des LR tritt der mit einem Softstock versehene Helfer aus einem Versteck und läuft bis zur
Mittellinie. Auf der Höhe der Mittellinie dreht sich der Helfer zum HF und greift, ohne seinen Laufschritt zu unterbrechen,
den HF mit seinem Hund unter Abgabe von Vertreibungslauten und heftig drohenden Bewegungen frontal an. Sobald
sich der Helfer dem HF und seinem Hund auf 50 bis 40 Schritte genähert hat, gibt der HF auf Anweisung des LR seinen
Hund mit dem HZ für „Abwehren" frei. Der Hund muss den Angriff ohne zu zögern durch energisches und kräftiges
Zufassen abwehren. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Der HF selbst darf seinen Standort nicht
verlassen. Auf Anweisung des LR stellt der Helfer ein. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen.
Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere
HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt
Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem
Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF
in normaler Gangart auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ „in Grundstellung gehen" in die
Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer abgenommen.
Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum LR über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein HZ für „Fussgehen" ist
erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu gehen, sodass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem
HF befindet. Der Hund muss während des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den
Helfer nicht bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem LR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem LR den Softstock
und meldet die Abteilung C beendet. Vor Beginn der Bewertungsbekanntgabe und auf Anweisung des LR wird der Hund
angeleint.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend : Energische
Verteidigung mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames
Bewachen dicht am Helfer.
Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt
der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer
vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung
C abgebrochen.
Gebrauchshundeprüfung ÖPO-3
gliedert sich in : Abteilung A 100 Punkte
Abteilung B 100 Punkte
Abteilung C 100 Punkte
Gesamt : 300 Punkte
ÖPO 3 Abteilung
„A"Fremdfährte, mindestens 600 Schritte, 5 Schenkel, 4 Winkel (ca. 90
°), 3 Gegenstände, mindestens 60 Minuten alt,Ausarbeitungszeit 20 min.
Halten der Fährte : 80 Punkte
Gegenstände (7 + 7 + 6) 20 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmen unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf
der Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden. Es darf nicht sein, dass z. B. bei jeder Fährte die einzelnen
Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangstelle der Fährte
muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangstelle in den Boden
gesteckt wird.
Die Reihenfolge der Teilnehmer wird nach dem Legen der Fährte durch den LR ausgelost.
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Der Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu zeigen. Es
dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten) verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der Fährtenleger verweilt kurz am
Ansatz und geht dann mit normalen Schritten in die angewiesene Richtung. Die Winkel werden ebenfalls in normaler
Gangart gebildet. Der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2. Schenkel, der zweite
Gegenstand auf dem 2. oder 3. Schenkel und der dritte Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt. Die Gegenstände
müssen aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss der
Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung weitergehen. Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche
Gegenstände verwendet werden. (Material: z. B. Leder, Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen maximal eine Länge
von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen sich in der Farbe nicht
wesentlich vom Gelände abheben. Alle Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, und zwar so, dass die Nummern
der Startschilder mit den Nummern der Gegenstände übereinstimmen. Während des Legens der Fährte müssen sich HF
und Hund außer Sicht aufhalten.
Der LR, Fährtenleger und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten,
in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat, zu suchen.
a) Ein Hörzeichen für: „Suchen"
Das HZ für „Suchen" ist bei Fährtenbeginn sowie nach dem 1. und 2. Gegenstand erlaubt.
b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei suchen oder an 10 m langer
Leine. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen
geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug eingestellten Halsband oder an der Anbindevorrichtung des
Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf
meldet sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt
oder verweist. Vor der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten Fährte ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf
Anweisung des LR wird der Hund langsam und ruhig zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am
Ansatz intensiv, ruhig und mit tiefer Nase Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigem
Tempo intensiv dem Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Meter Entfernung am Ende der
Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF
nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen. Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Nach dem Winkel muss
der Hund im gleichen Tempo weitersuchen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne
Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich
setzen oder auch zum HF kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen sind fehlerhaft. Das
Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) erfolgen. Hat der Hund den Gegenstand verwiesen
oder aufgenommen, legt der HF die Fährtenleine ab und begibt sich zu seinem Hund. Durch Hochheben des
Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf nimmt der HF die Fährtenleine wieder auf und setzt mit
seinem Hund die Fährte fort. Nach Beendigung der Fährte sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen.
c) Bewertung: Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die Fährte intensiv, gleichmäßig
und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein positives Suchverhalten zeigt. Ein Überzeugen, ohne die
Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Faseln, hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde
Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen im Bereich des Fährtenverlaufs oder an den Gegenständen, fehlerhaftes
Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen der Gegenstände, Fehlverweisen, entwerten entsprechend. Wenn der HF die
Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verlässt der Hund die Fährte und wird
dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund zu folgen. Wird diese Richteranweisung nicht
befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR abzubrechen. Ist innerhalb von 20 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangstelle
das Ende der Fährte nicht erreicht, wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung
wird bewertet.
Zeigt ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten also „Aufnehmen" und „Verweisen" der
Gegenstände, so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die der Meldung entsprechen.
Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein.
Für nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände werden keine Punkte vergeben.
Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und Schwierigkeitsgrad
erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres
Verweilen am selben Platz ohne zu suchen) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch
auf der Fährte befindet.
ÖPO 3 Abteilung
„B"Übung 1 : Freifolge 10 Punkte
Übung 2 : Sitz aus der Bewegung 10 Punkte
Übung 3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte
Übung 4 : Stehen aus dem Laufschritt 10 Punkte
Übung 5 : Bringen auf ebener Erde 10 Punkte
Übung 6 : Bringen über eine Hürde 15 Punkte
Übung 7 : Bringen über eine Schrägwand 15 Punkte
Übung 8 : Voransenden mit Hinlegen 10 Punkte
Übung 9 Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte
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Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Der LR gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Anhalten, Wechseln der Gangart
usw. werden ohne Anweisung ausgeführt.
Die HZ sind im Leitfaden verankert. HZ sind normal gesprochene, kurze, aus einem Wort bestehende Befehle. Sie
können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein. Führt ein Hund nach dem dritten
gegebenen HZ eine Übung oder einen Übungsteil nicht aus, so ist die jeweilige Übung ohne Bewertung abzubrechen.
Beim Abrufen kann anstelle des HZ für „Herankommen" auch der Name des Hundes verwendet werden. Der Name des
Hundes in Verbindung mit jeglichem HZ gelten als Doppelhörzeichen.
In der Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des Hundes mit
dem Knie des HF abschließt. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. Das Einnehmen der Grundstellung
am Anfang der Übung ist nur einmal erlaubt. Ein kurzes Lob ist nur nach jeder beendeten Übung und nur in
Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine neue Grundstellung einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und
Neubeginn ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 sec.) eingehalten werden.
Aus der Grundstellung heraus erfolgt die sogenannte Entwicklung. Der HF muss sie mindestens 10, jedoch höchstens
15 Schritte zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung gegeben wird. Zwischen den Übungsteilen „Vorsitzen" und
„Abschluss" sowie beim Herantreten an den absitzenden, stehenden, abliegenden Hund, sind vor der Abgabe eines
weiteren HZ deutliche Pausen einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an
seinen Hund herantreten.
Die Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu zeigen. Auch beim Holen des
Bringholzes muss der Hund mitgeführt werden. Ein Auflockern oder Spielen ist nicht erlaubt.
Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der Kehrtwendung entweder hinter dem HF
herumkommen oder vorne zurückgehen. Die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich sein.
Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die Grundstellung gehen.
Die starre Hürde hat eine Höhe von 100 cm und eine Breite von 150 cm. Die Schrägwand besteht aus zwei am oberen
Teil verbundenen Kletterwänden von 150 cm Breite und 191 cm Höhe. Am Boden stehen diese beiden Wände soweit
auseinander, dass die senkrechte Höhe 180 cm ergibt. Die ganze Fläche der Schrägwand muss mit einem rutschfesten
Belag versehen sein. An den Wänden sind in der oberen Hälfte je 3 Steigleisten 24/48 mm angebracht. Alle Hunde
eines Wettbewerbes müssen die gleichen Hindernisse überspringen.
Bei den Bringübungen sind nur Bringhölzer erlaubt, wobei die vorgeschriebenen Gewichte (ebene Erde 2000 Gramm,
Hürde und Schrägwand 650 Gramm) eingehalten werden müssen. Die vom Veranstalter bereitgestellten Bringhölzer
müssen von allen Teilnehmern verwendet werden. Bei allen Bringübungen darf das Bringholz dem Hund nicht vorher in
den Fang gegeben werden.
Sollte der HF eine Übung vergessen, wird der HF durch den LR, ohne Punkteabzug, aufgefordert die fehlende Übung zu
zeigen. Es erfolgt kein Punktabzug.
1. Freifolge 10 Punkte
b) Ein Hörzeichen für: „Fussgehen"
Das HZ ist dem HF nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart gestattet.
b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem frei folgenden Hund zum LR, lässt seinen Hund absitzen und stellt
sich vor. Aus gerader Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ für „Fussgehen" aufmerksam, freudig und
gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten
selbständig, schnell und gerade setzen. Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem Hund 50 Schritte ohne
anzuhalten geradeaus, nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten muss der HF den Laufschritt und den
langsamen Schritt zeigen (jeweils mindestens 10 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt
muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der
Geschwindigkeit unterscheiden. Im normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung
auszuführen. Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt zu zeigen. Während der HF mit dem Hund
die erste Gerade geht, sind zwei Schüsse (Kaliber 6 mm ) im Zeitabstand von 5 Sekunden in einer Entfernung von
mindestens 15 Schritten zum Hund, abzugeben. Der Hund muss sich schussgleichgültig verhalten. Am Ende der Übung
geht der HF mit seinem Hund auf Anweisung des LR in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen.
Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links umgehen und mindestens einmal in der
Gruppe anhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Der HF mit seinem Hund verlässt die Gruppe
und nimmt Grundstellung ein.
Version 21 ÖPO-2003
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c) Bewertung (gilt für alle Gangarten): Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, langsames oder
zögerndes Absitzen, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit in den Gangarten und Wendungen und/oder
Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
2. Sitz aus der Bewegung 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Absitzen"
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15
Schritten muss sich der Hund auf das HZ für „Absitzen" sofort in Laufrichtung absetzen, ohne dass der HF seine
Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort
zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte Seite.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen, unruhiges und unaufmerksames Sitzen entwerten
entsprechend. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder steht, werden 5 Punkte abgezogen.
3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Ablegen", „Herankommen", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10 - 15
Schritten in normaler Gangart, folgen weitere 10–15 Schritte im Laufschritt. Danach muss sich der Hund auf das HZ für
„Ablegen" sofort und in Laufrichtung ablegen, ohne dass der HF den Laufschritt unterbricht, verändert oder sich umsieht.
Der HF läuft noch etwa 30 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung
des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ für „Herankommen" oder dem Namen des Hundes zu sich. Der Hund muss
freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade vor den HF setzen. Auf das HZ für „in Grundstellung
gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinem HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen bzw.
langsamer werden beim Herankommen, Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten
entsprechend. Sitzt oder steht der Hund nach dem HZ für „Ablegen" werden 5 Punkte abgezogen.
4. Stehen aus dem Laufschritt 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Fußgehen", „Abstellen", „Herankommen", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung läuft der HF im Laufschritt mit seinem frei folgenden Hund geradeaus.
Nach 10-15 Laufschritt muss der Hund auf das HZ für „Abstellen" sofort in Laufrichtung stehen bleiben, ohne dass der
HF seinen Laufschritt unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und
dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Richteranweisung ruft der HF seinen Hund mit dem HZ für „Herankommen"
oder dem Namen des Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und
gerade vor den HF setzen. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben
seinem HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Nachgehen beim HZ, unruhiges Stehen, Nachgehen, langsames
Hereinkommen bzw. langsamer werden beim Herankommen, Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und beim
Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder liegt der Hund nach dem HZ für „Abstellen" werden 5 Punkte
abgezogen.
5. Bringen auf ebener Erde 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 2000 Gramm) etwa 10 Schritte
weit weg. Das HZ für „Bringen" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben
seinem HF sitzende Hund muss auf das HZ für „Bringen" schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen
und seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund muss sich dicht und gerade vor seinen HF setzen und das
Bringholz so lange ruhig im Fang halten, bis ihm der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für
„Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten
Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links
neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen
Standort nicht verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen, langsames
Zurückkommen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung des HF,
Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Zu kurzes Werfen des Bringholzes und Hilfen des HF
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ohne Veränderung des Standortes entwerten ebenfalls. Verlässt der HF seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist,
wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.
6. Bringen über eine Hürde (100 cm) 15 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Springen", „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Hürde Grundstellung ein. Aus
gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über die 100 cm hohe Hürde. Das HZ für
„Springen" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende Hund
muss auf die HZ für „Springen" und „Bringen" (das HZ für „Bringen" muss während des Sprunges gegeben werden) im
Freisprung über die Hürde springen, schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen, sofort im Freisprung
über die Hürde zurückspringen und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund hat sich dicht und
gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis ihm der HF nach einer Pause
von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für „Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten
ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss
sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf
während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Springen und Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,
langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung
des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Für Streifen des Hundes an der Hürde müssen
pro Sprung bis zu 1 Punkt, für Aufsetzen bis zu 2 Punkte entwertet werden.
Punkteaufteilung für Bringen über eine Hürde:
Hinsprung Bringen Rücksprung
5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte
Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen – Rücksprung)
mindestens zwei Teile erfüllt werden.
Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte
Hin- oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte
Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 10 Punkte
Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des
LR die Möglichkeit, das Bringholz ohne Punkteabzug erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben.
HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes entwerten entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort bevor der
Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet.
7. Bringen über eine Schrägwand (180 cm) 15 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Springen", „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Schrägwand Grundstellung ein. Aus
gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über die Schrägwand. Der ruhig und frei neben
seinem HF sitzende Hund muss auf die HZ für „Springen" und „Bringen" (das HZ für „Bringen" muss während des
Sprunges gegeben werden) über die Schrägwand klettern, schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort
aufnehmen, sofort über die Schrägwand zurückklettern und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der
Hund hat sich dicht und gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis ihm
der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für „Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach
der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in
Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf
Kniehöhe absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Springen und Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,
langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung
des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend.
Punkteaufteilung für Bringen über eine Schrägwand:
Hinsprung Bringen Rücksprung
5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte
Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen – Rücksprung)
mindestens zwei Teile erfüllt werden.
Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte
Hin- oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte
Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 10 Punkte
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Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des
LR die Möglichkeit das Bringholz ohne Punkteabzug erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben.
HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes, entwerten entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort bevor der
Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet.
8. Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Voraussenden", „Ablegen", „Aufsetzen"
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund in der ihm angewiesenen
Richtung geradeaus. Nach 10-15 Schritten gibt der HF dem Hund unter gleichzeitigem, einmaligem Erheben des Armes
das HZ für „Voraussenden" und bleibt stehen. Hierauf muss sich der Hund zielstrebig, geradlinig und in schneller
Gangart mindestens 30 Schritte in der angezeigten Richtung entfernen. Auf Richteranweisung gibt der HF das HZ für
„Ablegen", worauf sich der Hund sofort hinlegen muss. Der HF darf den Arm so lange richtungsweisend hochhalten, bis
sich der Hund gelegt hat. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und tritt rechts neben ihn. Nach
ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ für „Aufsetzen" schnell und gerade in die
Grundstellung aufsetzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Mitlaufen des HF, zu langsames Vorauslaufen, starkes seitliches
Abweichen, zu kurze Entfernung, zögerndes oder vorzeitiges Ablegen, unruhiges Liegen bzw. vorzeitiges
Aufstehen/Aufsitzen beim Abholen entwerten entsprechend.
9. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Ablegen", „Aufsetzen"
b) Ausführung: Zu Beginn der Abteilung B eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund mit dem HZ für
„Ablegen" an einem vom LR angewiesenen Platz aus gerader Grundstellung ab, und zwar ohne die Leine oder
irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes
wenigstens 30 Schritte vom Hund weg und geht außer Sicht. Der Hund muss ohne Einwirkung des HF ruhig liegen,
während der andere Hund die Übungen 1 bis 7 zeigt. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und stellt sich
an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ für „Aufsetzen"
schnell und gerade in die Grundstellung aufsetzen.
c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes bzw.
zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber
am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 5 des vorgeführten
Hundes um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verlässt der Hund nach
Abschluss der Übung 5 den Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen
entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3 Punkten.
ÖPO 3 Abteilung
„C"Übung 1 : Revieren nach dem Helfer 10 Punkte
Übung 2 : Stellen und Verbellen 10 Punkte
Übung 3 : Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 10 Punkte
Übung 4 : Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 20 Punkte
Übung 5 : Rückentransport 5 Punkte
Übung 6 : Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport 15 Punkte
Übung 7 : Angriff auf den Hund aus der Bewegung 10 Punkte
Übung 8 : Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 20 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Auf einem geeigneten Platz sind an den Längsseiten 6 Verstecke, 3 Verstecke auf jeder Seite, gestaffelt aufgestellt
(siehe Skizze). Die notwendigen Markierungen müssen für HF, LR und Helfer gut sichtbar sein.
Der Helfer muss mit einem Schutzanzug, Schutzarm und Softstock ausgerüstet sein. Der Schutzarm muss mit Beißwulst
ausgestattet, der Überzug aus naturfarbener Jute gefertigt sein. Wenn es für den Helfer erforderlich ist, den Hund im
Auge zu behalten, braucht der Helfer in der Bewachungsphase nicht unbedingt still zu stehen. Er darf aber keine
drohende Haltung einnehmen und auch keine Abwehrbewegungen machen. Er muss mit dem Schutzarm seinen Körper
decken. Die Art, wie der HF dem HL den Softstock abnimmt, bleibt dem HF überlassen. (Siehe auch „Allgemeiner Teil"
Seite 9 – „Helferbestimmungen").
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Bei Prüfungen kann in allen Prüfungsstufen mit einem Helfer gearbeitet werden, ab sechs Hunden in einer
Prüfungsstufe müssen allerdings zwei Helfer eingesetzt werden. Es müssen für alle HF innerhalb einer Prüfungsstufe
derselbe/dieselben Helfer zum Einsatz kommen.
Hunde, die nicht in der Hand des HF stehen, die nach Verteidigungsübungen nicht oder nur durch tätige Einwirkung des
HF (Berühren) ablassen, die an anderen Körperteilen als an dem dafür vorgesehenen Schutzarm anpacken, müssen
disqualifiziert werden. Es erfolgt keine „TSB"-Bewertung.
Bei Hunden die bei einer Verteidigungsübung versagen oder sich verdrängen lassen ist die Abteilung „C" abzubrechen.
Es erfolgt keine Bewertung. Die „TSB"-Bewertung hat zu erfolgen.
Das HZ für das „Ablassen" ist bei allen Verteidigungsübungen einmal erlaubt. Bewertung für das „Ablassen" siehe
untenstehende Tabelle.
Zögerndes Ablassen Erstes Zusatz-HZ mit
sofortigem Ablassen
Erstes Zusatz-HZ mit
zögerndem Ablassen
Zweites Zusatz-HZ mit
sofortigem Ablassen
Zweites Zusatz-HZ mit
zögerndem Ablassen
Kein Ablassen nach 2.
Zusatz-HZ bzw. weitere
Einwirkungen
0,5 – 3,0 3,0 3,5 – 6,0 6,0 6,5 – 9,0 Disqualifikation
1. Revieren nach dem Helfer 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Revieren", „Herankommen" (Das HZ „Herankommen" kann auch in Verbindung mit dem
Namen des Hundes gegeben werden)
b) Ausführung: Der Helfer befindet sich, für den Hund nicht sichtbar, im letzten Versteck. Der HF nimmt mit
seinem Hund vor dem ersten Versteck Aufstellung, sodass sechs Seitenschläge möglich sind. Auf Anweisung des LR
beginnt die Abteilung C. Auf ein kurzes Hörzeichen für „Revieren" und Sichtzeichen mit dem rechten oder linken Arm,
welche wiederholt werden können, muss sich der Hund schnell vom HF lösen und zielstrebig das angewiesene Versteck
an-, eng und aufmerksam umlaufen. Hat der Hund einen Seitenschlag ausgeführt, ruft ihn der HF mit einem HZ für
„Herankommen" zu sich heran und weist ihn aus der Bewegung heraus mit erneutem HZ für „Revieren" zum nächsten
Versteck ein. Der HF bewegt sich im normalen Schritt auf der gedachten Mittellinie, die er während des Revierens nicht
verlassen darf. Der Hund muss sich immer vor dem HF befinden. Wenn der Hund das Helferversteck erreicht hat, muss
der HF stehen bleiben. HZ sind dann nicht mehr erlaubt.
c) Bewertung: Einschränkungen bei der Lenkbarkeit, beim zügigen und zielstrebigen Anlaufen sowie engem und
aufmerksamen Umlaufen der Verstecke, entwerten entsprechend.
2. Stellen und Verbellen 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Herankommen", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Der Hund muss den Helfer aktiv, aufmerksam stellen und anhaltend verbellen. Der Hund darf den
Helfer weder anspringen, noch darf er zufassen. Nach einer Verbelldauer von ca. 20 Sekunden geht der HF auf
Anweisung des LR bis auf 5 Schritte an das Versteck heran. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund in die
Grundstellung ab.
c) Bewertung: Einschränkungen beim anhaltenden, fordernden Verbellen und drangvollen Stellen bis zum HZ,
unbeeinflusst vom LR oder vom herankommenden HF, entwerten entsprechend. Für anhaltendes Verbellen werden 5
Punkte vergeben. Wenn der Hund nur schwach verbellt, werden 2 Punkte, bleibt der nicht verbellende Hund aktiv
aufmerksam bewachend am Helfer, so werden 5 Punkte abgezogen. Bei Belästigen des Helfers z. B. anstoßen,
anspringen usw. müssen bis zu 2, bei starkem Fassen bis zu 9 Punkte abgezogen werden. Verlässt der Hund den
Helfer, bevor die Richteranweisung für den HF zum Verlassen der Mittellinie erfolgt, kann der Hund nochmals zum
Helfer geschickt werden. Bleibt der Hund nun am Helfer, kann die Abteilung C fortgesetzt werden, das Stellen und
Verbellen wird jedoch im „Mangelhaft" bewertet. Lässt sich der Hund nicht mehr einsetzen oder verlässt der Hund den
Helfer erneut, wird die Abteilung C abgebrochen. Kommt der Hund dem HF beim Herankommen an das Versteck
entgegen, oder kommt der Hund vor dem Abrufen zum HF, erfolgt eine Teilbewertung im „Mangelhaft".
3. Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Ablegen", „Ablassen"
b) Ausführung: Auf Anweisung des LR fordert der HF den Helfer auf, aus dem Versteck herauszutreten. Der
Helfer begibt sich in normaler Gangart zu dem markierten Ausgangspunkt für den Fluchtversuch. Auf Anweisung des LR
begibt sich der HF mit seinem frei folgenden Hund zu der markierten Ablageposition für den Fluchtversuch. Die Distanz
zwischen Helfer und Hund beträgt 5 Schritte. Der HF lässt seinen bewachenden Hund in Platzposition zurück und begibt
sich zum Versteck. Er hat Sichtkontakt zu seinem Hund, dem HL und dem LR. Auf Anweisung des LR unternimmt der
Helfer einen Fluchtversuch. Der Hund muss ohne zu zögern den Fluchtversuch selbständig durch energisches und
kräftiges Zufassen wirksam vereiteln. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Auf Anweisung des LR steht
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der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in
angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere
HZ für „Ablassen". Lässt der Hund nach dem dritten HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen ) nicht ab, erfolgt
Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem
Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles,
energisches Reagieren und Nachgehen mit kräftigem Zufassen und wirksamem Verhindern der Flucht, voller und
ruhiger Griff bis zum Ablassen, aufmerksames Bewachen dicht am Helfer. Bleibt der Hund liegen, oder hat der Hund
nicht innerhalb ca. 20 Schritten die Flucht durch Zufassen und Festhalten vereitelt, wird die Abteilung C abgebrochen.
Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Verlässt
der Hund den Helfer oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung C abgebrochen.
4. Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 20 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Ablassen", „in Grundstellung gehen"
b) Ausführung: Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf Anweisung des
LR einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF muss sich der Hund durch energisches und kräftiges Zufassen
verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund zugefasst, werden ihm 2 Schläge versetzt.
Es sind nur Schläge auf die Schultern und den Bereich des Widerristes zugelassen. Auf Anweisung des LR steht der
Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in
angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere
HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt
Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem
Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF
in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ „in Grundstellung gehen" in die
Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer nicht abgenommen.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend :
Schnelles und kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames
Bewachen dicht am Helfer.
Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt
der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer
vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung
C abgebrochen.
5. Rückentransport 5 Punkte
a) Ein Hörzeichen für: „Fussgehen"
b) Ausführung: Anschließend an Übung 4 erfolgt ein Rücktransport des Helfers über eine Distanz von etwa 30
Schritte. Den Verlauf des Transportes bestimmt der LR. Der HF fordert den Helfer auf, voranzugehen und folgt dem
Helfer mit seinem frei folgenden und den Helfer aufmerksam beobachtenden Hund in einem Abstand von 5 Schritten.
Der Abstand von 5 Schritten muss während des gesamten Rückentransportes eingehalten werden.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend : Aufmerksames
Beobachten des Helfers, exaktes Fußgehen, Einhalten des Abstandes von 5 Schritten.
6. Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport 15 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Ablassen", „Fussgehen"
b) Ausführung: Aus dem Rückentransport erfolgt auf Anweisung des LR ohne anzuhalten ein Überfall auf den
Hund. Ohne Einwirkung des HF und ohne zu zögern muss sich der Hund durch energisches und kräftiges Zufassen
verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund den Griff gesetzt, muss der HF am
momentanen Standort stehen bleiben. Auf Anweisung des LR stellt der Helfer ein. Nach dem Einstellen des Helfers
muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in angemessener Zeit selbständig geben.
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Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere
HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt
Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem
Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF
in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ für „in Grundstellung gehen" in die
Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer abgenommen.
Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum LR über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein HZ für „Fussgehen" ist
erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu gehen, sodass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem
HF befindet. Der Hund muss während des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den
Helfer nicht bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem LR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem LR den Softstock
und meldet Teil 1 der Abteilung C beendet.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles und
kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am
Helfer.
Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt
der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer
vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung
C abgebrochen.
7. Angriff auf den Hund aus der Bewegung 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Absitzen", „Abwehren", „Ablassen"
b) Ausführung: Der HF wird mit seinem Hund zu einer markierten Stelle auf der Mittellinie in der Höhe des ersten
Versteckes eingewiesen. Der Hund kann am Halsband gehalten werden, darf aber dabei vom HF nicht stimuliert
werden. Auf Anweisung des LR tritt der mit einem Softstock versehene Helfer aus einem Versteck und läuft bis zur
Mittellinie. Auf der Höhe der Mittellinie dreht sich der Helfer zum HF und greift, ohne seinen Laufschritt zu unterbrechen,
den HF mit seinem Hund unter Abgabe von Vertreibungslauten und heftig drohenden Bewegungen frontal an. Sobald
sich der Helfer dem HF und seinem Hund auf ca. 60 Schritte genähert hat, gibt der HF auf Anweisung des LR seinen
Hund mit dem HZ für „Abwehren" frei. Der Hund muss den Angriff ohne zu zögern durch energisches und kräftiges
Zufassen abwehren. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Der HF selbst darf seinen Standort nicht
verlassen. Auf Anweisung des LR stellt der Helfer ein. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen.
Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere
HZ für „Ablassen". Lässt der Hund nach dem dritten HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen ) nicht ab, erfolgt
Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem
Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend : Energische
Verteidigung mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames
Bewachen dicht am Helfer.
Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Verlässt
der Hund den Helfer oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung C abgebrochen.
8. Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 20 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: „Ablassen", „in Grundstellung gehen", „Fussgehen"
b) Ausführung: Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf Anweisung des
LR einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF muss sich der Hund durch energisches und kräftiges Zufassen
verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund zugefasst, werden ihm 2 Schläge versetzt.
Es sind nur Schläge auf die Schultern und den Bereich des Widerristes zugelassen. Auf Anweisung des LR steht der
Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in
angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere
HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt
Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem
Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF
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in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ „in Grundstellung gehen" in die
Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer abgenommen.
Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum LR über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein HZ für „Fussgehen" ist
erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu gehen, sodass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem
HF befindet. Der Hund muss während des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den
Helfer nicht bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem LR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem LR den Softstock
und meldet die Abteilung C beendet. Vor Beginn der Bewertungsbekanntgabe und auf Anweisung des LR wird der Hund
angeleint.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles und
kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am
Helfer.
Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten
entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt
der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer
vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung
C abgebrochen.
Fährtenhunde-Prüfung FH-1
gliedert sich in : Fährtenarbeit 100 Punkte
Unterordnung 100 Punkte
gesamt : 200 Punkte
FH- 1 Abteilung A Fährtenarbeit
Eigenfährte,
600 Schritte, 5 Schenkel, 3 Winkel (ca. 90°) - 1 spitzer Winkel am Ende, 3 Gegenstände, 45 Minuten alt,Ausarbeitungszeit 15 min.
Halten der Fährte : 80 Punkte
Gegenstände (7 + 7 + 6) 20 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen :
Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf der
Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden. Es darf nicht sein, dass z. B. bei jeder Fährte die einzelnen
Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangstelle der Fährte
muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangstelle in den Boden
gesteckt wird.
Die Reihenfolge der Teilnehmer wird im Fährtengelände durch den LR nochmals ausgelost.
Der HF (=Fährtenleger) hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu
zeigen. Es dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten lang) verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der HF
(=Fährtenleger) verweilt kurz am Ansatz und geht dann mit normalem Schritten in die angewiesene Richtung. Die
Schenkel sollen dem Gelände angepasst sein. Die Winkel werden in normaler Gangart gebildet, der letzte ist ein spitzer
Winkel. Spitze Winkel müssen innerhalb von 30 bis 60 Grad angelegt sein. Der erste Gegenstand wird nach mindestens
100 Schritte am 1. oder 2. Schenkel, der zweite am 3. und der dritte Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt. Die
Gegenstände müssen aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes
muss der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung weitergehen. Innerhalb einer Fährte müssen
unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. (Material : Leder, Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen eine
Länge von 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen sich in der Farbe nicht
wesentlich vom Gelände abheben. Alle Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, und zwar so, dass die Nummern
der Startschilder mit den Nummern der Gegenstände übereinstimmen. Während des Legens der Fährte muss der Hund
außer Sicht sein.
Der LR, Fährtenleger und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten,
in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat, zu suchen.
a) Hörzeichen: „Such". Das HZ ist bei Fährtenbeginn und nach jedem Gegenstand erlaubt. Auch gelegentliches
Loben und gelegentliches HZ „Such" ist, ausgenommen an den Winkeln und bei den Gegenständen, erlaubt.
b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährtenarbeit vor. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den
Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf
Zug eingestellten Halsband oder an der dafür vorgesehenen Stelle des Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder
Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf meldet sich der HF mit seinem Hund in
Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt oder verweist. Vor der Fährtenarbeit,
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während des Ansetzens und der gesamten Fährtenarbeit ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf Anweisung des LR wird
der Hund langsam und ruhig zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am Ansatz intensiv, ruhig und mit
tiefer Nase Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigen Tempo, intensiv dem
Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Entfernung am Ende der Fährtenleine. Bei Freisuche ist
ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird,
durchhängen. Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Nach dem Winkel muss der Hund im gleichen Tempo
weitersuchen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort
aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehenbleiben, sich setzen oder auch zum HF
kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das Verweisen kann liegend,
sitzend oder stehend (auch im Wechsel) geschehen. Hat der Hund den Gegenstand verwiesen, begibt sich der HF zu
seinem Hund. Durch Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf setzt der HF mit
seinem Hund die Fährtenarbeit fort. Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen Gegenstände dem LR
vorzuzeigen. Die Abgabe von Futtermittel ist während der Fährtenarbeit nicht erlaubt.
c) Bewertung: Eine zügige oder langsame Suchleistung ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die
Fährte intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist
nicht fehlerhaft. Faseln, hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, fehlerhaftes
Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen des Gegenstandes, Fehlverweisen, entwerten entsprechend. Wenn der HF die
Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verläßt der Hund die Fährte und wird
dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund nachzugehen. Wird diese Richteranweisung
zum Nachgehen nicht befolgt, so wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Ist innerhalb von 15 Minuten nach dem
Ansatz an der Abgangstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, so wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Die bis
zum Abbruch gezeigte Leistung wird bewertet. Aufnehmen und Verweisen der Gegenstände ist fehlerhaft. Für nicht
verwiesene oder aufgenommene Gegenstände, werden die vorgesehenen Punkte nicht vergeben.
Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und Schwierigkeitsgrad
erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres
Verweilen am selben Platz) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch am
Fährtenverlauf befindet.
FH- 1 Abteilung B Unterordnung
siehe BgH-2
Gesamt 100 Punkte
Fährtenhunde-Prüfung FH-2
Fremdfährte, 1000
Schritte, 6 Schenkel, 3 Winkel (ca. 90 Grad) - 2 spitze Winkel, 4 Gegenstände, 90 Minuten alt,Ausarbeitungszeit 30 min.
Halten der Fährte : 80 Punkte
Gegenstände (5 + 5 + 5 + 5) 20 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen :
Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf der
Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden. Es darf nicht sein, dass z. B. bei jeder Fährte die einzelnen
Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangstelle der Fährte
muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangstelle in den Boden
gesteckt wird.
Die Reihenfolge der Teilnehmer wird nach dem Legen der Fährte durch den LR nochmals ausgelost.
Der Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu zeigen. Es
dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten) verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der Fährtenleger verweilt kurz am
Ansatz und geht dann mit normalem Schritten in die angewiesene Richtung. Die Schenkel sollen dem Gelände
angepasst sein. Die 5 Winkel werden in normaler Gangart gebildet, zwei davon müssen spitze Winkel sein. Spitze
Winkel müssen innerhalb von 30 bis 60 Grad angelegt sein. Der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritte
am 1. Schenkel, der zweite und dritte Gegenstand auf je einen der folgenden Schenkel und der vierte Gegenstand am
Ende der Fährte abgelegt. Die Gegenstände müssen aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden. Nach dem
Ablegen des letzten Gegenstandes muss der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung weitergehen.
Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. (Material : Leder, Textilien, Holz). Die
Gegenstände müssen eine Länge von 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen
sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben. Alle Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, und zwar
so, dass die Nummern der Startschilder mit den Nummern der Gegenstände übereinstimmen. Während des Legens der
Fährte müssen sich HF und Hund außer Sicht aufhalten.
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Der LR, Fährtenleger und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten,
in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat, zu suchen.
a) Hörzeichen: „Such". Das HZ ist bei Fährtenbeginn und nach jedem Gegenstand erlaubt. Auch gelegentliches
Loben und gelegentliches HZ „Such" ist, ausgenommen an den Winkeln und bei den Gegenständen, erlaubt.
b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährtenarbeit vor. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den
Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf
Zug eingestellten Halsband oder an der dafür vorgesehenen Stelle des Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder
Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf meldet sich der HF mit seinem Hund in
Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt oder verweist. Vor der Fährtenarbeit,
während des Ansetzens und der gesamten Fährtenarbeit ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf Anweisung des LR wird
der Hund langsam und ruhig zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am Ansatz intensiv, ruhig und mit
tiefer Nase Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigen Tempo, intensiv dem
Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Meter Entfernung am Ende der Fährtenleine. Bei Freisuche ist
ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird,
durchhängen. Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Nach dem Winkel muss der Hund im gleichen Tempo
weitersuchen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort
aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehenbleiben, sich setzen oder auch zum HF
kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das Verweisen kann liegend,
sitzend oder stehend (auch im Wechsel) geschehen. Hat der Hund den Gegenstand verwiesen, begibt sich der HF zu
seinem Hund. Durch Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf setzt der HF mit
seinem Hund die Fährtenarbeit fort. Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen Gegenstände dem LR
vorzuzeigen. Die Abgabe von Futtermittel ist während der Fährtenarbeit nicht erlaubt.
c) Bewertung: Eine zügige oder langsame Suchleistung ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die
Fährte intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist
nicht fehlerhaft. Neuansetzen, Faseln, hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen,
fehlerhaftes Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen des Gegenstandes, Fehlverweisen, entwerten entsprechend.
Wenn der HF die Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verläßt der Hund die
Fährte und wird dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund nachzugehen. Wird diese
Richteranweisung zum Nachgehen nicht befolgt, so wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Ist innerhalb von 30
Minuten nach dem Ansatz an der Abgangstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, so wird die Fährtenarbeit vom LR
abgebrochen. Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung wird bewertet. Aufnehmen und Verweisen der Gegenstände ist
fehlerhaft. Für nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände, werden die vorgesehenen Punkte nicht vergeben.
Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und Schwierigkeitsgrad
erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres
Verweilen am selben Platz) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch am
Fährtenverlauf befindet.
Fährtenhunde-Prüfung FH-3
Fremdfährte, 1800
Schritte, 8 Schenkel, 5 Winkel (ca. 90 Grad) - 2 spitze Winkel, 7 Gegenstände + 1Identifikationsgegenstand (wertneutral), 180 Minuten alt, Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit 45 min.
Halten der Fährte : 80 Punkte
Gegenstände (3 + 3 + 3 + 3 + 3 + 3 + 2) 20 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf der
Fährte. Es darf nicht sein, dass z. B. die einzelnen Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen
Abständen liegen.
Die Reihenfolge der Teilnehmer wird nach dem Legen der Fährte durch den LR ausgelost.
Der Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu zeigen. Es
dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten) verwitterte Gegenstände verwendet werden. Das Abgangsfeld ist eine gedachte
Fläche von 20 x 20 Metern. Die Grundlinie des Abgangsfeldes (Quadrates) wird vom Fährtenleger mit zwei Stöcken
markiert. Der Fährtenleger betritt das Abgangsfeld etwa in der Mitte einer der beiden Seitenlinien und legt innerhalb des
Abgangsfeldes den Identifikationsgegenstand ab, der den eigentlichen Ansatz (Beginn) der Fährte markiert. Die
Beschaffenheit und Größe des Identifikationsgegenstandes entspricht den Gegenständen auf der Fährte. Nach kurzem
Verweilen geht der FL dann mit normalem Schritten in die angewiesene Richtung, in dem er die gegenüberliegende
Seite der Grundlinie überquert. Die Schenkel sollen dem Gelände angepasst sein. Ein Schenkel muss als Halbkreis mit
mindestens drei Fährtenleinen (ca. 30 m) im Radius ausgebildet sein. Der Halbkreis beginnt und endet mit einem
rechten Winkel. Die 7 Winkel sollen in normaler Gangart gebildet werden und dem Gelände angepasst sein. Mindestens
zwei davon müssen spitze Winkel sein. Spitze Winkel müssen innerhalb von 30 bis 60 Grad angelegt sein. Die
unterschiedlichen Gegenstände (Material: z. B. Leder, Textilien, Holz) können auf allen Schenkeln unregelmäßig, der
letzte Gegenstand muss am Ende der Fährte abgelegt werden. Die Gegenstände müssen aus der Bewegung auf die
Version 21 ÖPO-2003
64
Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss der Fährtenleger noch einige Schritte in
gerader Richtung weitergehen. Die Gegenstände müssen eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine
Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben. Alle Gegenstände
müssen übereinstimmend mit der Fährtennummer gekennzeichnet sein. Während des Legens der Fährte müssen sich
HF und Hund außer Sicht aufhalten. Eine halbe Stunde vor der Ausarbeitungszeit muss ein weiterer Fährtenleger eine
Verleitungsfährte legen, welche zwei Schenkel der Fährte nicht unter 60° kreuzt. Die Verleitungsfährte darf nicht den
ersten oder letzten Schenkel, oder einen Schenkel zweimal kreuzen.
Der LR, Fährtenleger und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten,
in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat, zu suchen.
a) Hörzeichen für: „Suchen"
Das HZ ist bei Fährtenbeginn und nach jedem Gegenstand erlaubt. Auch gelegentliches Loben und gelegentliches HZ
für „Suchen" ist, ausgenommen an den Winkeln und bei den Gegenständen, erlaubt.
b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei, oder an einer 10 m langen Leine
suchen. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen
geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug eingestellten Halsband oder an der dafür vorgesehenen
Anbindevorrichtung des Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen)
befestigt sein. Nach Aufruf meldet sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die
Gegenstände aufnimmt oder verweist. Der LR gibt dem HF bekannt, von welcher Richtung er den Hund in die
Abgangsfläche führen soll. Vor der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten Fährte ist jeglicher Zwang zu
unterlassen. Auf Anweisung des LR wird der Hund langsam und ruhig zur Grundlinie geführt. Der HF darf das
Abgangsfeld erst am Ende der 10 m langen Leine betreten. Die Zeit bis zur Aufnahme der Fährte beim
Identifikationsgegenstand (= Abgang) ist auf drei Minuten begrenzt. Der Hund muss ab dem Identifikationsgegenstand
intensiv, ruhig, mit tiefer Nase und in gleichmäßigen Tempo, dem Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10
m Entfernung am Ende der Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die
Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen. Der Hund muss die Winkel sicher
ausarbeiten. Nach dem Winkel muss der Hund im gleichen Tempo weitersuchen. Sobald der Hund einen Gegenstand
gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim
Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder
Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) geschehen.
Hat der Hund den Gegenstand verwiesen/aufgenommen, begibt sich der HF zu seinem Hund. Durch Hochheben des
Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf setzt der HF mit seinem Hund die Fährte fort. Nach
Beendigung der Fährte sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen. Die Abgabe von Futtermittel ist
während der Fährte nicht erlaubt. Dem HF ist es nach Rücksprache mit dem LR erlaubt, die Fährtenarbeit kurz zu
unterbrechen, wenn er glaubt, dass er oder sein Hund aus Gründen der körperlichen Verfassung und der
Witterungsbedingungen (z. B. große Hitze) eine kurze Pause benötigen. Die in Anspruch genommene Pausen gehen zu
lasten der zur Verfügung stehenden Gesamtzeit. Dem HF ist es erlaubt, während einer Pause oder am Gegenstand
seinem Hund Kopf, Augen und Nase zu reinigen. Dazu kann der HF ein nasses Tuch bzw. nassen Schwamm mit sich
führen. Die Hilfsmittel sind dem LR vor Beginn der Fährte zu zeigen. Weitere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
c) Bewertung: Das Suchen und Auffinden des Identifikationsgegenstandes wird bei der Bewertung nicht
berücksichtigt. Die Bewertung beginnt mit Aufnahme der Fährte. Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der
Bewertung, wenn die Fährte intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein
positives Suchverhalten zeigt. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Neuansetzen, Faseln,
hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen im Bereich des
Fährtenverlaufs, oder an den Gegenständen, fehlerhaftes Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen der Gegenstände,
Fehlverweisen entwerten entsprechend. Wenn der HF die Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die
Fährte abgebrochen. Verlässt der Hund die Fährte und wird dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die
Richteranweisung, dem Hund zu folgen. Wird diese Richteranweisung nicht befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR
abzubrechen. Ist innerhalb von 45 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, so
wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung wird bewertet. Sucht der Hund auf
dem letzten Schenkel, darf die Fährte wegen Zeitüberschreitung nicht abgebrochen werden.
Zeigt ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten, also „Aufnehmen" und „Verweisen" der
Gegenstände so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die der Meldung entsprechend
verwiesen/Aufgenommen werden. Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein. Überlaufene
Gegenstände müssen dem HF nicht gezeigt werden.
Für nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände, werden keine Punkte vergeben.
Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und Schwierigkeitsgrad
erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres
Verweilen am selben Platz) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch auf der Fährte
befindet.
Anlagen zur ÖPO
Skizzen
Version 21 ÖPO-2003
65
Das Schema für die Leinenführigkeit und Freifolge entspricht der international üblichen Vorführweise. Es sind alle
anderen Möglichkeiten ebenso erlaubt, wenn die Mindestanforderungen der PO eingehalten werden.
Die Schrägwand ist für die Stufen ÖPO-1,2 und 3 bindend. In den anderen Prüfungsstufen kann auch eine Agility-
Schrägwand verwendet werden, wenn sie auf die vorgeschriebene Höhe eingestellt werden kann.
Das skizzierte Bringholz ermöglicht dem Hund ein korrektes Aufnehmen und soll in den Prüfungsstufen ÖPO-1, 2 und 3
verwendet werden. Bei Übungen, in denen ein dem HF gehörendes Bringholz verwendet werden darf, bleibt Form und
Gewicht dem HF überlassen.
Schema
Leinenführigkeit
Freifolge