Version 21 ÖPO-2003

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Ö S T E R R E I C H I S C H E

P R Ü F U N G S O R D N U N G

für

Hundeführschein-Prüfung

Rettungshunde-Eignungsprüfung

Begleithunde-Prüfungen

Gehorsams-(Obedience)-Prüfungen

Gebrauchshunde-Prüfungen

Fährtenhunde-Prüfungen

des

ÖSTERREICHISCHEN KYNOLOGENVERBANDES

ÖKV

A 1230 Wien, Johann-Teufel-Gasse 8

Ausgabe 2003

Beschlossen vom Vorstand des ÖKV am 6. November 2002

und Änderungen vom 28.01.2004

für den ÖKV-Vorstand :

Dr. Michael Kreiner, Präsident Eberhard Strasser, Leistungsreferent

Ó Copyright 2003 Nachdruck und Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Österreichischen Kynologenverbandes ( ÖKV )

A 2362 Biedermannsdorf, Siegfried Marcusstraße 8

Version 21 ÖPO-2003

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Inhaltsverzeichnis :

Allgemeiner Teil..................................................................................................................Seite 3 - 12

Gültigkeit .......................................................................................................................................... Seite 3

Allgemeines ..................................................................................................................................... Seite 3

Prüfungssaison ................................................................................................................................ Seite 3

Veranstaltungsgenehmigung............................................................................................................ Seite 3

Prüfungsaufbau................................................................................................................................ Seite 4

Die einzelnen Prüfungen ................................................................................................................... Seite 4

Prüfungsorganisation / Prüfungsleiter ............................................................................................... Seite 5

Leistungsrichter ................................................................................................................................ Seite 5

Prüfungsteilnehmer ........................................................................................................................... Seite 5

Zulassungsbestimmungen ................................................................................................................ Seite 6

Unbefangenheitsprobe..................................................................................................................... Seite 6

Bewertung........................................................................................................................................ Seite 7

Auswertung...................................................................................................................................... Seite 8

„TSB"-Bewertung .............................................................................................................................. Seite 8

Disqualifikation ................................................................................................................................. Seite 8

Bewertungsliste................................................................................................................................ Seite 8

Leistungsheft.................................................................................................................................... Seite 8

Leistungstitel .................................................................................................................................... Seite 9

Haftpflicht ......................................................................................................................................... Seite 9

Impfungen ........................................................................................................................................ Seite 9

Fährtenaufsicht ................................................................................................................................ Seite 9

Helferbestimmungen ......................................................................................................................... Seite 9

Prüfungsaufsicht ............................................................................................................................. Seite 12

Pflichtenheft ................................................................................................................................... Seite 12

Hinweis auf die ÖKV-Satzung § 24a Veranstaltungs- und Zuchtsperren........................................ Seite 12

Die Prüfungen ...................................................................................................................Seite 14 - 62

Hundeführschein-Prüfung HFS ................................................................................................... Seite 14

Rettungshunde-Eignungprüfung RH-E ...................................................................................... Seite 15

Begleithundeprüfung BgH-A ....................................................................................................... Seite 17

Begleithundeprüfung BgH-1 ....................................................................................................... Seite 19

Begleithundeprüfung BgH-2 ....................................................................................................... Seite 21

Begleithundeprüfung BgH-3 ....................................................................................................... Seite 22

Gehorsamsprüfung GH-1 ............................................................................................................ Seite 26

Gehorsamsprüfung GH-2 ............................................................................................................ Seite 30

Gehorsamsprüfung GH-3 ............................................................................................................ Seite 33

Gebrauchshundeprüfung ÖPO-1 ................................................................................................ Seite 37

Gebrauchshundeprüfung ÖPO-2 ................................................................................................ Seite 44

Gebrauchshundeprüfung ÖPO-3 ................................................................................................. Seite 52

Fährtenhundeprüfung FH-1 ......................................................................................................... Seite 61

Fährtenhundeprüfung FH-2 ......................................................................................................... Seite 62

Fährtenhundeprüfung FH-3 ......................................................................................................... Seite 63

Anlagen zur ÖPO-2003........................................................................................................ Seite 64

Skizzen ......................................................................................................................................... Seite 64

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Allgemeine Kurzbezeichnungen :

FCI = Fédération Cynologique Internationale

ÖKV = Österreichischer Kynologenverband

AKZ = Ausbildungskennzeichen

LR = Leistungsrichter/in

PL = Prüfungsleiter/in

HL = Helfer/in

HF = Hundeführer/in

FL = Fährtenleger/in

HZ = Hörzeichen

PO = Prüfungsordnung

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Allgemeiner Teil:

Gültigkeit

Diese Prüfungsordnung tritt am 01. März 2003 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Bestimmungen.

Die Prüfungsordnung gilt für alle Verbandkörperschaften des Österreichischen Kynologenverbandes ÖKV. Alle

Prüfungsveranstaltungen (Prüfungen und Turniere) unterliegen diesen Vorschriften und Regeln.

Allgemeines

Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe sollen zwei Zielen dienen. Durch das Ablegen einer Prüfung sollen

einerseits die einzelnen Hunde für ihren jeweiligen Verwendungszweck als geeignet herausgestellt werden, andererseits

sollen die Prüfungen in der Zucht dazu beitragen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Hunde im Sinne der

Gebrauchstüchtigkeit von Generation zu Generation zu erhalten bzw. zu steigern. Sie dienen ferner zur Förderung und

Erhaltung der Gesundheit und Fitness. Das Ablegen einer Prüfung kann auch als Nachweis der Zuchttauglichkeit des

Hundes gelten.

Den Verbandskörperschaften (VK) wird empfohlen, die ÖPO zu fördern. Alle Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe

unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Vorschriften der

Prüfungsordnung sind für alle Beteiligten bindend. Alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu

erfüllen. Die Leistungsveranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter. Ort und Beginn sind den Mitgliedern öffentlich

bekannt zu geben.

Jugendveranlagungsprüfungen, Zuchttauglichkeitsprüfungen und Körungen sind Angelegenheit der zuständigen

Verbandskörperschaften. Für den Bereich der Zucht ist es den Verbandkörperschaften (Rasse-Zuchtvereinen)

überlassen, welche Prüfungen zur Erlangung der Zuchttauglichkeit anerkannt werden.

Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe müssen den kompletten Prüfungsstufen oder einzelnen kompletten

Abteilungen der jeweiligen Prüfungsstufen entsprechen. Turnierordnungen, die diesen Bestimmungen nicht

entsprechen, müssen vom ÖKV-Leistungsreferat genehmigt werden. Eine im Rahmen einer Veranstaltung erfolgreich

abgelegte komplette Prüfungsstufe gilt in jedem Fall als Ausbildungskennzeichen. Die Ausbildungskennzeichen müssen

von allen VK anerkannt werden.

Im Ausland abgelegte Leistungsprüfungen werden anerkannt. Solche Prüfungen gelten als Ausbildungskennzeichen,

wenn sie einer der Prüfungsstufen der ÖPO (bzw. IPO) entsprechen. Eine Eintragung in das Leistungsregister kann

über die zuständige Verbandskörperschaft auf Kosten des Antragstellers erfolgen.

Prüfungssaison

Prüfungsveranstaltungen können an jedem Tag der Woche und das ganze Jahr hindurch durchgeführt werden, wenn die

Witterungsverhältnisse es zulassen und die Sicherheit und Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet ist. Die

Entscheidung darüber trifft der LR.

BgH-A, BgH-1 bis 3, und GH-1 bis 3 können auch in einer geeigneten Halle durchgeführt werden. Die Abmessung des

Vorführplatzes in der Halle muss mindestens 15 x 30 m aufweisen.

Veranstaltungsgenehmigung

Prüfungsveranstaltungen dürfen alle Verbandskörperschaften durchführen, die sich mit der Ausbildung befassen. Die

Veranstaltungsgenehmigung (Formular) erteilt der ÖKV bzw. eine Verbandskörperschaft im Auftrag des ÖKV. Der

Veranstalter einer Prüfungsveranstaltung muss die Veranstaltungsgenehmigung mindestens vier Wochen vor dem

Prüfungstermin einreichen. Die Prüfungsveranstaltung darf nicht durchgeführt werden, wenn die Veranstaltungsgenehmigung

am Tage der Prüfungsveranstaltung nicht vorliegt.

Eine Prüfungsveranstaltung wird nur als solche anerkannt, wenn mindestens 4 HF daran teilnehmen.

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Prüfungsaufbau :

BgH-A HFS BgH-1 RH-E

BgH-2 verschiedene

Rettungshundeprüfungen

siehe PO des ÖKV

BgH-3 für Rettungshundeprüfungen

FH-1 ÖPO-1 GH-1

FH-2 ÖPO-2 GH-2

FH-3 ÖPO-3 GH-3

Die Ausbildungslaufbahnen BgH, FH, ÖPO und GH können unabhängig voneinander mit folgenden Prüfungsstufen

begonnen werden : BgH-1, GH-1, ÖPO-1, FH-1. Der Hund muss immer in der höchsten erreichten Prüfungsstufe geführt

werden, ausgenommen wenn keine Reihung oder Qualifikation mit der Prüfung verbunden ist. FH-1, FH-2, FH-3 sind

gleichrangig mit BgH-2 oder BgH-3. GH-1, GH-2, GH-3 sind gleichrangig mit BgH-3. Hunde mit ÖPO-1,2,3, die das 7.

Lebensjahr vollendet haben, können wieder in BgH-3 geführt werden. Jede Prüfungsstufe kann beliebig oft wiederholt

werden.

Die einzelnen Prüfungen :

Hundeführschein-Prüfung (HFS)

Sachkunde für den Hundehalter, Gehorsams- und Umweltverträglichkeitsprüfung für den Hund

Rettungshunde-Eignungsprüfung (RH-E)

Grundstufe der Rettungshundeausbildung

Begleithundeprüfung Stufe A (BgH-A)

Folgsamkeitsübungen an der Leine

Begleithundeprüfung Stufe 1 (BgH-1)

Folgsamkeitsübungen, im einfachen Schwierigkeitsgrad, mit und ohne Leine

Begleithundeprüfung Stufe 2 (BgH-2)

Folgsamkeitsübungen, im mittleren Schwierigkeitsgrad, mit und ohne Leine, mit einer Bringübung

Begleithundeprüfung Stufe 3 (BgH-3)

Folgsamkeitsübungen, im größeren Schwierigkeitsgrad, mit und ohne Leine, mit wechselnder Übungsfolge

Gehorsamsprüfung Stufe 1 (GH-1)

Unterordnungsübungen, im mittleren Schwierigkeitsgrad, mit Bringen und Identifizieren

Gehorsamsprüfung Stufe 2 (GH-2)

Unterordnungsübungen im höheren Schwierigkeitsgrad

Gehorsamsprüfung Stufe 3 (GH-3)

Spezial-Unterordnungsübungen im höchsten Schwierigkeitsgrad

entsprechend der internationalen Obedience-Prüfungsordnung

Gebrauchshundeprüfungen Stufen 1-3 (ÖPO-1, ÖPO-2, ÖPO-3)

Abteilungen in Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzarbeit

entsprechend der internationalen Prüfungsordnung für Gebrauchshunde (IPO-2003)

Fährtenhundeprüfung Stufe 1 (FH-1)

Fährtenarbeit und BgH-2-Unterordnung

Fährtenhundeprüfung Stufe 2 (FH-2)

Fährtenarbeit im mittleren Schwierigkeitsgrad

Fährtenhundeprüfung Stufe 3 (FH-3)

Spezialfährtenarbeit im höchsten Schwierigkeitsgrad

entsprechend der internationalen Fährtenhundeprüfung (IPO-2003)

Ab dem 7.

Lebensjahr

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Prüfungsorganisation/Prüfungsleiter (PL)

Für den organisatorischen Teil der Prüfungsveranstaltung ist der PL verantwortlich. Er erledigt und überwacht alle

erforderlichen Arbeiten zur Vorbereitung und Durchführung einer Prüfungsveranstaltung. Er muss den ordnungsgemäßen

Ablauf der Prüfungsveranstaltung gewährleisten und dem amtierenden Richter für die Gesamtzeit der Prüfungsveranstaltung

zur Verfügung stehen.

Der PL darf demnach keinen Hund vorführen oder andere Funktionen übernehmen. Ihm obliegt u.a.:

· Einholen sämtlicher Veranstaltungsgenehmigungen. · Einholen des Terminschutzes.

· Bereitstellung von PO entsprechendem Fährtengelände für alle

Prüfungsstufen.

· Bereitstellung der erforderlichen PO-gerechten Gerätschaften und

sicherer HL Schutzbekleidung.

· Absprache mit den Eigentümern des Fährtengeländes und den

jeweiligen Jagdausübungsberechtigten.

· Bereitstellung schriftlicher Unterlagen wie Richterblätter und

Bewertungslisten für alle Prüfungsstufen.

· Bereitstellung von fachkundigem Hilfspersonal wie z. B. Helfer im

Schutzdienst, Fährtenleger, Personengruppe usw.

· Bereithaltung der Leistungshefte, Ahnentafeln, Impfnachweise und -

falls erforderlich - Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

Der PL muss mindestens drei Tage vor der Prüfungsveranstaltung dem LR Ort, Beginn, Anfahrtsbeschreibung, Art der

Prüfungen und Anzahl der zu prüfenden Hunde bekannt geben. Wird dies versäumt, so hat der LR das Recht, von seiner

Verpflichtung zurückzutreten.

Die Veranstaltungsgenehmigung ist vor Prüfungsbeginn dem LR vorzulegen.

Leistungsrichter

Bei Prüfungsveranstaltungen dürfen nur ÖKV-Leistungsrichter amtieren, die für die jeweiligen Prüfungsarten zugelassen sind.

Es gelten alle Bestimmungen der ÖKV-Richterordnung.

Zu den Prüfungsveranstaltungen sind von der veranstaltenden Vereinsleitung die Leistungsrichter aus der Richterliste des

ÖKV selbst einzuladen. Für Staatsmeisterschaften und vom ÖKV vergebene Turniere werden die Leistungsrichter durch die

zuständige ÖKV-Fachkommission bestellt. Die Anzahl der einzuladenden Leistungsrichter ist dem Veranstalter überlassen,

jedoch dürfen von einem Leistungsrichter pro Tag maximal 36 Einzelabteilungen gerichtet werden.

HFS, BgH-A, BgH-1, BgH-2, BgH-3, GH-1, GH-2, GH-3 eine Abteilung

RH-E, FH-1, FH-2 zwei Abteilungen

ÖPO-1, ÖPO-2, ÖPO-3, IPO-1, IPO-2, IPO-3, FH-3 drei Abteilungen

Für die vom ÖKV festgelegten Großveranstaltungen können Sonderregelungen durch das ÖKV-Leistungsreferat bestimmt

werden.

Die Berufung eines ausländischen Leistungsrichters kann nur entsprechend der Richterordnung des ÖKV (§3 Abs.3 und §21

Abs.3) erfolgen.

Der Leistungsrichter darf Hunde nicht richten, die in seinem Eigentum oder Besitz stehen oder deren Halter er ist, Hunde

deren Eigentümer, Besitzer oder Halter mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben; Hunde die von Personen vorgeführt

werden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Außerdem darf der Leistungsrichter nicht in der eigenen Ortsgruppe,

oder zweimal hintereinander in der selben Ortsgruppe richten. Veranstaltungen bei denen die LR durch den ÖKV oder der

zuständigen ÖKV-Fachkommission zugeteilt werden, sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.

Der LR darf durch sein Verhalten die Arbeit des Hundes weder stören noch beeinflussen. Der LR ist für die Einhaltung und

korrekte Beachtung der Bestimmungen der geltenden PO verantwortlich. Er ist berechtigt, bei Nichtbeachtung der PO und

seiner Anweisungen, die Prüfung abzubrechen. Der LR hat in diesen Fällen einen Bericht an den ÖKV-Leistungsreferenten

abzugeben.

Die Richterentscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom

Hundesportgelände und eventuelle Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. In begründeten Fällen, die sich nicht auf

Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße des LR beziehen, ist innerhalb von acht Tagen eine Beschwerde

möglich. Diese Beschwerde ist schriftlich, mit Unterschrift des Beschwerdeführers und mindestens einem weiteren Zeugen

über den Prüfungsleiter bei dem veranstaltenden Verein bzw. VK einzubringen. Aus der Annahme einer Beschwerde leitet

sich kein Anspruch auf Revidierung der Bewertung des LR ab. Die Entscheidung über eine Beschwerde trifft das zuständige

Gremium der VK. Die VK kann die Beschwerde an das Leistungsreferat bzw. die zuständige Fachkommission weiterleiten,

die in letzter Instanz entscheidet.

Die Richterspesen legt der ÖKV fest, und verlautbart diese in der Zeitschrift des ÖKV „Unsere Hunde" (UH).

Prüfungsteilnehmer

Der Prüfungsteilnehmer muss den Meldeschluss der Prüfungsveranstaltung einhalten. Mit Abgabe der Meldung

verpflichtet sich der Teilnehmer, die Startgebühr zu bezahlen. Sollte ein Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen am

Erscheinen verhindert sein, muss er dies unverzüglich dem PL mitteilen. Der Teilnehmer muss die für den

Veranstaltungsort geltenden Veterinär- und Tierschutzbestimmungen einhalten. Der Teilnehmer muss sich den

Anweisungen des LR und des PL fügen. Der Prüfungsteilnehmer muss seinen Hund in sportlich einwandfreier Weise

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vorführen und hat ungeachtet des Ergebnisses in einer Abteilung, seinen Hund in allen Abteilungen einer Prüfungsstufe

vorzuführen. Das Ende der Prüfung ist mit der Verlautbarung des Prüfungsergebnisses (Siegerehrung) und der

Übergabe des Leistungsheftes gegeben.

Der LR ist berechtigt, einen verletzten oder in seiner Leistung eingeschränkten Hund - auch gegen die Einsicht des HF -

aus der Prüfung zu nehmen. Wenn ein HF seinen Hund unentschuldigt zurückzieht, erfolgt die Eintragung „Mangelhaft"

in das Leistungsheft. Wenn ein HF seinen Hund wegen einer offensichtlichen Verletzung zurückzieht oder ein

dementsprechendes Attest eines Tierarztes vorliegt, erfolgt die Eintragung „Abbruch wegen Krankheit" in das

Leistungsheft. Der LR ist berechtigt, bei unsportlichem Verhalten, bei offensichtlichem Mitführen von

Motiviergegenständen oder Futter, bei Verstößen gegen die PO, gegen die Regeln des Tierschutzes und gegen die

guten Sitten, die Disqualifikation des HF zu verfügen. Ein vorzeitiger Abbruch der Prüfung ist in jedem Fall mit

Begründung im Leistungsheft zu vermerken. Bei einer Disqualifikation werden alle erworbenen Punkte aberkannt.

Der HF muss während der gesamten Prüfung eine Leine mitführen. Dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein

einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband tragen muss. An der Leine darf das Kettenhalsband nicht auf

Zug eingestellt sein. Andere zusätzliche Halsbänder wie z. B. Lederhalsbänder, Zeckenhalsbänder u. ä. sind während

der Prüfung nicht erlaubt. Die Leine kann sowohl unsichtbar für den Hund mitgeführt, als auch von links oben nach

rechts unten umgehängt werden

Hörzeichen sind normal gesprochene, kurze, aus einem Wort bestehende Befehle. Sie können in jeder Sprache

erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein.

Werden mehrere Teilnehmer in der gleichen Prüfungsstufe geprüft, so muss die Startreihenfolge durch Los ermittelt

werden.

Zulassungsbestimmungen

Am Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter vollendet haben. Es dürfen keine

Ausnahmen gemacht werden.

HFS, BgH-A, BgH-1, RH-E 12 Monate

BgH-2 14 Monate

BgH-3, FH-1, GH-1,2+3 15 Monate

FH-2 17 Monate

ÖPO-1 18 Monate

ÖPO-2 19 Monate

ÖPO-3, FH-3 20 Monate

Bei Prüfungsveranstaltungen dürfen alle Hunde ohne Rücksicht auf Größe, Rasse oder Abstammungsnachweis teilnehmen.

Für Sieger- oder Qualifikationsprüfungen innerhalb der Verbandskörperschaften können zusätzliche

Zulassungsbestimmungen erlassen werden.

Rassehunde, die im Ausland gezüchtet wurden, in österreichischem Besitz stehen und zu einer Prüfungsveranstaltung

angemeldet werden, müssen im ÖHZB (Österreichisches Hundezuchtbuch) eingetragen sein.

Ein HF darf pro Tag nur an einer Prüfungsveranstaltung teilnehmen. Ein HF darf an einer Veranstaltung mit Reihung

höchstens zwei Hunde zur Prüfung führen. Ein Hund darf an einem Tag nur zu einer Prüfung geführt werden.

Jede Prüfungsstufe kann beliebig oft wiederholt werden. Die Prüfungsstufen sind der Reihe nach (Stufe 1 – 2 – 3)

abzulegen. Zur nächst höheren Prüfungsstufe darf der Hund erst nach bestandener niedrigerer Prüfungsstufe vorgeführt

werden. Das Alterslimit ist zu berücksichtigen. Der Hund muss immer in der höchsten erreichten Prüfungsstufe geführt

werden, ausgenommen wenn keine Reihung oder Qualifikation mit der Prüfung verbunden ist.

Hitzige Hündinnen sind zu allen Prüfungsveranstaltungen zugelassen, müssen jedoch gesondert von den übrigen

Prüfungsteilnehmern gehalten werden. Sie werden in der Abteilung „A" nach Zeitplan, in den übrigen Abteilungen als letzte

Teilnehmer am Schluss der Veranstaltung geprüft. Sichtbar trächtige oder säugende Hündinnen sind nicht zugelassen.

Kranke und ansteckungsverdächtige Tiere sind von allen Prüfungsveranstaltungen ausgeschlossen.

Unbefangenheitsprobe

Zu Beginn jeder Prüfung, vor der ersten abzuleistenden Abteilung, muss der LR den Hund einer Unbefangenheitsprobe

unterziehen. Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung der Identität des Hundes (z. B.: Überprüfen der

Tätowiernummer, Chip, usw.). Hunde, die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, können an der Prüfung nicht

teilnehmen bzw. müssen disqualifiziert werden. Der Veranstalter und der Eigentümer von gechipten Hunden müssen

dafür sorgen, dass eine Identifizierungsmöglichkeit vorhanden ist.

Darüber hinaus beobachtet der LR die Unbefangenheit (Wesen) des Hundes während der gesamten Prüfung. Der

Leistungsrichter ist verpflichtet, den Hund bei Erkennen von Wesensmängeln sofort zu disqualifizieren. Die Disqualifikation

muss im Leistungsheft mit Angabe der Wesensmängel eingetragen werden. Hunde, die wegen Wesensmängeln

disqualifiziert wurden, müssen dem zuständigen Gremium der VK schriftlich gemeldet werden.

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Durchführung der Unbefangenheitsprobe

1. Die Unbefangenheitsprobe hat unter normalen Umwelteinflüssen an einem für den Hund neutralen Ort zu

erfolgen.

2. Alle teilnehmenden Hunde sind dem Leistungsrichter einzeln vorzuführen.

3. Der Hund ist mit einer gebräuchlichen Leine angeleint vorzustellen. Die Leine muss lose gehalten werden.

4. Der LR hat jegliche Reizeinflüsse zu unterlassen. Ein Anfassen des Hundes durch den LR ist nicht gestattet.

Beurteilung :

a) positives Verhalten des Hundes : Der Hund verhält sich bei der Überprüfung z. B. neutral, selbstbewusst, sicher,

aufmerksam, temperamentvoll, unbefangen.

b) noch zu vertretende Grenzfälle : Der Hund verhält sich z. B. etwas unstet, leicht überreizt, leicht unsicher. Diese

Hunde können zugelassen werden, sie sind jedoch im Prüfungsverlauf genauestens zu beobachten.

c) negatives Verhalten des Hundes bzw. Wesensmängel : Der Hund verhält sich z. B. scheu, unsicher, schreckhaft,

schussscheu, unführig, bissig, aggressiv (Disqualifikation)

Bewertung:

Die Bewertung der gezeigten Leistungen erfolgt nach Noten (Qualifikation) und Punkten. Die Note (Qualifikation) und die

dazugehörenden Punkte müssen der Ausführung der Übung entsprechen.

Punktetabelle :

Punktezahl vorzüglich sehr gut gut befriedigend mangelhaft

2 Punkte 2 2 2 1,5 1,0 -0

3 Punkte 3 3 2,5 2,5 2,0 - 0

5 Punkte 5 4,5 4,0 3,5 3,0 - 0

7 Punkte 7 6,5 6 5,5 - 5,0 4,5 - 0

10 Punkte 10 9,5 - 9,0 8,5 - 8,0 7,5 - 7,0 6,5 - 0

15 Punkte 15,0 - 14,5 14,0 - 13,5 13,0 - 12,0 11,5 - 10,5 10,0 - 0

20 Punkte 20,0 - 19,5 19,0 - 18,0 17,5 - 16,0 15,5 - 14,0 13,5 - 0

25 Punkte 25,0 - 24,0 23,5 - 22,5 22,0 - 20,0 19,5 - 17,5 17,0 - 0

30 Punkte 30,0 - 29,0 28,5 - 27,0 26,5 -24,0 23,5 - 21,0 20,5 - 0

40 Punkte 40,0 - 38,5 38,0 - 36,0 35,5 - 32,0 31,5 - 28,0 27,5 - 0

70 Punkte 70,0 - 66,5 66,0 - 63,0 62,5 - 56,0 55,5 - 49,0 48,5 - 0

80 Punkte 80,0 - 76,0 75,5 -72,0 71,5 - 64,0 63,5 - 56,0 55,5 - 0

100 Punkte 100 - 96,0 95,5 - 90,0 89,5 - 80,0 79,5 - 70,0 69,5 - 0

Prozentrechnung :

vorzüglich = mindestens 96 % oder bis minus 4 %

sehr gut = 95 bis 90 % oder minus 5 bis 10 %

gut = 89 bis 80 % oder minus 11 bis 20 %

befriedigend = 79 bis 70 % oder minus 21 bis 30 %

mangelhaft = unter 70 % oder minus 31 bis 100 %

Bei der Gesamtbewertung einer Abteilung sollen nur ganze Punkte vergeben werden. Bei den einzelnen Übungen kann

dagegen mit Teilpunkten gewertet werden. Sollte sich beim Endergebnis einer Abteilung rechnerisch keine volle Punktzahl

ergeben, so wird diese nach Gesamteindruck der Abteilung auf- oder abgerundet.

Bei Punktegleichheit entscheidet die höhere Punktzahl in der Abteilung C. Sind auch diese Punkte gleich, so entscheidet die

höhere Punktzahl in der Abteilung B. Ergebnisse, die in allen drei Abteilungen übereinstimmen, werden innerhalb der

Platzierung gleich gestellt.

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Auswertung

Eine Prüfung gilt als „bestanden", wenn der Hund in jeder Abteilung einer Prüfungsstufe mindestens 70 % der möglichen

Punkte erreicht hat.

Höchstpunktezahl vorzüglich sehr gut gut befriedigend nicht

bestanden

100 Punkte 100 - 96 95 - 90 89 - 80 79 - 70 69 - 0

Höchstpunktezahl vorzüglich sehr gut gut befriedigend nicht

bestanden

200 Punkte 200 - 191 190 - 180 179 - 160 159 - 140 139 - 0

Höchstpunktezahl vorzüglich sehr gut gut befriedigend nicht

bestanden

300 Punkte 300 - 286 285 - 270 269 - 240 239 - 210 209 - 0

TSB - Bewertung (für ÖPO-Prüfungen)

Die „TSB"-Bewertung soll die Wesensveranlagungen des Hundes im Hinblick auf eine Zuchtverwendung beschreiben.

Die „TSB"-Bewertung hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der Prüfung bzw. auf eine Reihung. Um eine „TSB"-

Bewertung zu erhalten, muss der Hund mindestens eine Verteidigungsübung abgeleistet haben.

Mit den Prädikaten ausgeprägt (a), vorhanden (vh) und nicht genügend (ng) werden folgende Eigenschaften bewertet:

Triebveranlagung, Selbstsicherheit und Belastbarkeit.

TSB „ausgeprägt" erhält ein Hund: Bei großer Arbeitsbereitschaft, klarem Triebverhalten, zielstrebigem Ausführen der

Übungen, selbstsicherem Auftreten, uneingeschränkter Aufmerksamkeit und außergewöhnlich großem

Belastungsvermögen.

TSB „vorhanden" erhält ein Hund: Bei Einschränkungen bei der Arbeitsbereitschaft, im Triebverhalten, in der

Selbstsicherheit, in der Aufmerksamkeit und in der Belastbarkeit.

TSB „nicht genügend" erhält ein Hund: Bei Mängel in der Arbeitsbereitschaft, bei mangelnder Triebveranlagung,

fehlender Selbstsicherheit und ungenügender Belastbarkeit.

Disqualifikation

Verlässt ein Hund während der Prüfung den HF oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges Rufen nicht zurück, wird

der Hund disqualifiziert.

Bei einer Disqualifikation werden alle bis dahin vergebenen Punkte aberkannt. Im Leistungsheft werden weder Noten

(Qualifikationen) noch Punkte eingetragen.

Bewertungsliste

Der Leistungsrichter ist zur Kontrolle der vom PL vollständig und richtig ausgefüllten Bewertungslisten, in denen alle

Prüfungsdaten eingetragen sein müssen, verpflichtet. Der Leistungsrichter ist auch für die Weiterleitung der Bewertungslisten

nach den jeweils geltenden Bestimmungen verantwortlich.

Leistungsheft

Ein Leistungsheft ist für jeden Prüfungshund obligatorisch. Alle Prüfungshunde, die in österreichischem Besitz stehen und zu

einer Prüfungsveranstaltung angemeldet werden, müssen ein ÖKV-Leistungsheft haben. Alle Prüfungshunde, die in

ausländischem Besitz stehen oder bei der ersten Prüfung in ausländischem Besitz standen und zu einer

Prüfungsveranstaltung angemeldet werden, müssen ein Leistungsheft ihres Herkunftslandes haben.

Das ÖKV-Leistungsheft muss in der Ahnentafel, Registrierung oder Hundesportlizenz von einem Leistungsrichter oder

Clubvorsitzenden eingetragen sein. Die Eintragung der Ausstellung (Datum, Angabe des Ausstellenden) im ÖKVLeistungsheft

einerseits und auf der Ahnentafel, Registrierung oder Hundesportlizenz andererseits, muss übereinstimmen.

Für Hunde, die keine Ahnentafel, Registrierung oder Hundesportlizenz haben, wird die Ausgabe des ÖKV-Leistungsheftes

durch die Verbandskörperschaft oder Ortsgruppe listenmäßig festgehalten.

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Das Leistungsheft mit der Ahnentafel, Registrierung oder der Hundesportlizenz (oder deren Kopie) muss vor Prüfungsbeginn

dem PL übergeben werden Das Prüfungsergebnis ist in jedem Fall in das Leistungsheft einzutragen, vom Leistungsrichter

und - sofern vorgesehen - vom PL zu kontrollieren und zu unterschreiben.

Leistungstitel

Der Titel „Internationaler Arbeitschampion" wird auf Antrag des HF an den ÖKV von der FCI zuerkannt. Dazu sind zwei

CACIT (CACIOB) oder Reserve-CACIT (Reserve-CACIOB), die mindestens ein Jahr und einen Tag auseinander liegen

und in zwei verschiedenen Ländern unter zwei verschiedenen Leistungsrichtern erreicht worden sein müssen, sowie

eine Ausstellungsbewertung mit mindestens „SEHR-GUT" auf einer Internationalen FCI-Rassehundeausstellung.

Die Vergabe von CACIT (CACIOB bei Obedience) und Reserve-CACIT (Reserve-CACIOB bei Obedience) erfolgt bei

Wettbewerben, die von der FCI dazu das Recht erhalten haben. Zu einer CACIT-Veranstaltung müssen alle LAO

eingeladen werden. Es müssen dazu mindestens zwei PR eingeladen werden, davon muss mindestens ein PR aus

einer zweiten LAO kommen. Die Vergabe erfolgt auf Antrag der LR. Für das CACIT bzw. das Reserve-CACIT können

nur Hunde vorgeschlagen werden, die auf der FCI-Liste der nichtjagenden Gebrauchshunde angeführt sind, und bei der

Prüfung in der Stufe IPO-3 die Bewertung „Vorzüglich" oder „Sehr-gut" erhalten haben. Die Vergabe des CACIT ist nicht

automatisch an den erreichten Rang gekoppelt.

Der Titel „Nationaler Arbeitschampion" wird auf Antrag des HF vom ÖKV zuerkannt. Dazu sind zwei CACAT (CACAOB)

nachzuweisen, die mindestens ein Jahr und einen Tag auseinander liegen. Die Vergabe von CACAT (CACAOB) und

Reserve-CACAT (Reserve-CACAOB) erfolgen bei Wettbewerben, die vom ÖKV dazu das Recht erhalten haben. Die

Vergabe erfolgt auf Antrag der Leistungsrichter. Die Vergabe des CACAT (CACAOB) ist an die höchste Prüfungsstufe

und an das Prädikat „Vorzüglich" oder „Sehr-gut" gebunden.

Der Titel „ÖKV-Staatsmeister" (der jeweiligen Sparte) wird einmal pro Jahr in der jeweilig höchsten Prüfungsstufe

vergeben (BgH-3, GH-3, ÖPO-3, FH-3). Staatsmeisterschaften werden vom ÖKV ausgeschrieben und durchgeführt

bzw. den Verbandskörperschaften übertragen.

Die Verbandskörperschaften können Siegerprüfungen für ihren Bereich durchführen. Dabei wird jährlich der Titel

„Leistungssieger" (des jeweiligen Vereines) vergeben.

Landes-, Bezirks-, Stadtmeisterschaften, Vereinsmeisterschaften, usw. unterliegen keinen besonderen Bestimmungen.

Haftpflicht

Der Eigentümer eines Hundes hat für alle Personen- und Sachschäden aufzukommen, die durch seinen Hund verursacht

werden. Er muss daher gegen die Folgen versichert sein. Für etwaige Unfälle während der gesamten Prüfungsveranstaltung

haftet der HF für sich und seinen Hund. Die vom Leistungsrichter bzw. vom Veranstalter gegebenen Anweisungen werden

vom HF freiwillig angenommen und auf eigene Gefahr ausgeführt.

Impfungen

Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR bzw. PL vor

Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen.

Fährtenaufsicht

Bei einer größeren Anzahl von Fährten kann ein Leistungsrichter oder eine fachkundige Person das Legen der Fährten

als Fährtenaufsicht überwachen. Die Aufgaben der Fährtenaufsicht sind :

· bei der Auswahl des Fährtengeländes mitzuwirken

· bei der Erstellung des Zeitplanes mitzuhelfen

· die Fährtenleger einzuweisen (eventuell zu instruieren)

· die Art der Gegenstände und die Reihenfolge des Auslegens festzulegen

· die Numerierung der Fährtengegenstände und der Fährtentafeln zu veranlassen

· Das Verwittern der Gegenstände zu kontrollieren

· das ordnungsgemäße Legen der einzelnen Fährten zu kontrollieren

· das insgesamt korrekte Auslegen der Fährten für den amtierenden Richter zu bestätigen

Die Fährtenaufsicht hat folgende Rechte :

· Ablehnen eines Geländeabschnittes, der in der Bodenbeschaffenheit stark von den übrigen Fährten abweicht

· Ablehnen eines Fährtenlegers, wenn er die Anweisungen wiederholt nicht befolgt

Helferbestimmungen

A) Voraussetzungen für den Einsatz als Helfer in Abteilung C"

1. Die Richtlinien und Bestimmungen bezüglich der Helfertätigkeit der Prüfungsordnung sind zu beachten.

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2. Der HL in Abteilung „C" ist am Tag der Prüfung der Assistent des Leistungsrichters

3. Im Hinblick auf seine persönliche Sicherheit sowie auch aus versicherungsrechtlichen Gründen hat der HL, sowohl im

Ausbildungsbetrieb wie auch bei Prüfungen und Wettkämpfen, Schutzbekleidung (Schutzhose, Schutzjacke, Schutzarm,

Tiefenschutz und evtl. Handschuhe) zu tragen.

4. Das Schuhwerk des HL muss den Witterungs-/Bodenverhältnissen angepasst, standsicher und rutschfest sein.

5. Vor Beginn der Abteilung „C" wird der HL vom LR eingewiesen. Er hat seine Tätigkeit nach den Weisungen des LR

verbindlich auszuführen.

6. Der HL hat bei Entwaffnungen/Durchsuchungen auf Anweisung des HF zu arbeiten, soweit dies nach der PO erwartet

wird. Er muss es dem HF ermöglichen, den Hund vor Beginn des Seiten- und Rückentransportes nochmals in

Grundstellung zu nehmen.

7. Bei Vereinsprüfungen kann mit einem HL gearbeitet werden. Ab 6 Hunden in einer Prüfungsstufe sollten jedoch zwei HL

eingesetzt werden. Bei überregionalen Veranstaltungen wie z. B. Wettkämpfen, Qualifikationsprüfungen,

Meisterschaften usw. sind generell mindestens zwei HL einzusetzen. Ein mit dem HF in häuslicher Gemeinschaft

lebender HL darf bei allen Veranstaltungen eingesetzt werden.

B) Grundsätze zum Helferverhalten bei Prüfungseinsätzen:

1. Allgemein

Im Rahmen einer Prüfung sollen der Ausbildungsstand und, soweit möglich, die Qualität des vorgeführten Hundes (z. B.

Triebveranlagung, Belastungsfähigkeit, Selbstsicherheit und Führigkeit) vom LR beurteilt werden. Der LR kann das

objektiv beurteilen, was er im Verlauf der Prüfung akustisch und visuell erfasst.

Dieser Aspekt, vor allem aber auch die Wahrung des sportlichen Charakters der Prüfung (d. h. möglichst gleiche

Voraussetzungen für alle Teilnehmer) erfordern es, dass die Helferarbeit dem LR ein weitgehend zweifelsfreies Bild

bieten muss.

Es darf also nicht der Willkür des HL überlassen bleiben, wie die Abteilung „C" gestaltet wird. Vielmehr hat der HL eine

Reihe von Regeln zu beachten.

Vom LR sind bei den Prüfungen in den einzelnen Übungselementen die wichtigsten Beurteilungskriterien für die

Abteilung „C" zu überprüfen. Diese sind z. B. Belastbarkeit, Selbstsicherheit, Triebverhalten, Führigkeit. Darüber hinaus

ist auch die Griffqualität der vorgeführten Hunde zu beurteilen. Demzufolge muss der Hund, wenn z. B. die Griffqualität

beurteilt werden soll, vom Helfer die Möglichkeit erhalten einen „guten Griff" überhaupt zu setzen, oder wenn die

Belastbarkeit bewertet werden soll, ist es erforderlich, dass durch entsprechenden Einsatz des Helfers „Belastung"

erfolgt. Anzustreben ist daher ein möglichst einheitliches Helferverhalten, das den Forderungen an die

Beurteilungsmöglichkeit genügt.

2. Stellen und Verbellen (Prüfungsstufen 1 - 3)

Der HL steht – für HF und Hund nicht sichtbar – mit leicht angewinkeltem Schutzarm bewegungslos und ohne

„drohende" Körperhaltung im zugewiesenen Versteck. Der Schutzarm dient als Körperschutz. Der Hund ist beim „Stellen

und Verbellen" vom HL zu beobachten, zusätzliche Reizlagen sowie Hilfestellungen aller Art, sind nicht zulässig. Der

Softstock wird seitlich nach unten gehalten. Anstoßen und Zufassen des Hundes dürfen vom HL nicht durch

Abwehrbewegungen beantwortet werden.

3. Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers (Prüfungsstufen 1 - 3)

Der HL kommt nach Aufforderung durch den HF in normaler Gangart aus dem Versteck und stellt sich an dem vom LR

zugewiesenen Platz (markierte Fluchtposition) auf. Die Position des HL muss dem HF ermöglichen, seinen Hund in

einer Distanz von 5 Schritten an einer ebenfalls zugewiesenen Stelle seitlich vom HL auf der Schutzarmseite abzulegen.

Für den HF muss die Fluchtrichtung erkennbar sein.

Der HL unternimmt auf Anweisung des LR in schnellem und forschen Laufschritt einen Fluchtversuch in gerader

Richtung, ohne dabei übertrieben und unkontrolliert zu laufen. Der Schutzarm wird nicht zusätzlich in Bewegung

versetzt, der Hund soll eine optimale Griffmöglichkeit vorfinden. Der HL darf sich während des Fluchtversuches

keinesfalls zum Hund drehen, er kann jedoch den Hund im Blickwinkel haben. Das Wegziehen des Schutzarmes hat zu

unterbleiben. Hat der Hund gefasst, läuft der HL in gerader Richtung weiter, er zieht dabei den Schutzarm aus der

Bewegung heraus dicht an den Körper.

Die Länge der vom HL zurücklegenden Fluchtdistanz wird vom LR festgelegt. Der HL stellt auf Anweisung des LR den

Fluchtversuch ein. Wenn der Fluchtversuch mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der LR

eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z. B. übertriebenes Anbieten des

Schutzarmes vor dem Griff, Reizlaute oder Anschlagen mit dem Softstock an die Schutzhose vor Beginn oder während

des Fluchtversuches, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Zugriff, Minderung der Fluchtgeschwindigkeit,

selbständiges Einstellen des Fluchtversuches usw. sind nicht zulässig.

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Einstellen : siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)

4. Abwehr eine Angriffes aus der Bewachungsphase (Prüfungsstufen 1 - 3)

Nach der Bewachungsphase unternimmt der HL auf Anweisung des LR einen Angriff auf den Hund. Hierbei wird der

Softstock mit drohenden Bewegungen oberhalb des Schutzarmes eingesetzt, ohne den Hund zu schlagen. Im gleichen

Augenblick wird der Hund, ohne dass der Schutzarm zusätzlich in Bewegung versetzt wird, frontal durch Vorwärtslaufen

mit dem entsprechenden Widerstand angegriffen. Der Schutzarm wird hierbei dicht am Körper gehalten. Hat der Hund

gefasst, ist er aus der Bewegung durch den HL seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader Richtung

beginnt. Der HL muss alle Hunde in derselben Richtung bedrängen. Der LR hat sich so zu positionieren, dass es ihm

möglich ist, bei allen Hunden das Verteidigungsverhalten, das Verhalten während der Belastungsphase, das

Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in Richtung des HF ist nicht

zulässig.

Die Stockschläge mit dem Softstock erfolgen auf die Schultern und im Bereich des Widerristes. Die Stockschläge sind

bei allen Hunden in derselben Intensität anzubringen. Der 1. Schlag erfolgt nach ca. 4 – 5 Schritten, der 2. Schlag nach

weiteren 4 – 5 Schritten in der Belastungsphase. Nach dem 2. Schlag ist ein weiteres Bedrängen ohne Stockschläge zu

zeigen.

Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der LR. Der HL stellt auf Anweisung des LR die Belastung ein. Wenn der

Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der LR eine optimale Beurteilungsmöglichkeit.

Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z. B. Anbieten des Schutzarmes vor dem Griff, Reizlaute oder Anschlagen mit

dem Softstock an die Schutzhose vor Beginn des Angriffes, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Zugriff

während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität während der Belastungsphase und bei den Stockschlägen,

selbständiges Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw. sind nicht zulässig.

Einstellen siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)

5. Rückentransport (Prüfungsstufen 2 + 3)

In normaler Gangart führt der HL nach Aufforderung durch den HF einen Rückentransport über eine Distanz von ca. 30

Schritten durch. Den Verlauf des Transportes bestimmt der LR. Der HL darf während des Transportes keine ruckartigen

Bewegungen durchführen. Der Softstock und der Schutzarm sind so zu tragen, dass sie für den Hund keine zusätzliche

Reizlage bilden. Insbesondere der Softstock ist hierbei verdeckt zu tragen. Der HL geht bei allen Hunden in derselben

Schrittgeschwindigkeit.

6. Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport (Prüfungsstufen 2 + 3)

Der Überfall aus dem Rückentransport erfolgt aus der Bewegung auf Anweisung der LR. Der Überfall wird vom HL

durch eine dynamische Links- oder Rechtskehrtwendung und druckvolles Vorwärtslaufen in Richtung des Hundes

durchgeführt. Der Softstock wird oberhalb des Schutzarmes unter drohenden Bewegungen eingesetzt. Der Schutzarm

ist frontal zur Laufrichtung am Körper des HL zu halten. Zusätzliche Bewegungen des Schutzarmes sind zu vermeiden.

Hat der Hund gefasst, ist er aus der Bewegung durch den HL seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader

Richtung beginnt. Der HL muss alle Hunde in dieselbe Richtung bedrängen. Der LR hat sich so zu positionieren, dass

es ihm möglich ist bei allen Hunden das Verteidigungsverhalten, das Verhalten während der Belastungsphase, das

Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in Richtung des HF ist nicht

zulässig.

Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der LR. Der HL stellt auf Anweisung des LR die Belastung ein. Wenn der

Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der LR eine optimale Beurteilungsmöglichkeit.

Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z. B. übertreiben seitliches Abweichen des HL vor dem Griff, Anbieten des

Schutzarmes vor dem Griff, Reizlaute oder Anschlagen mit dem Softstock an die Schutzhose bei Beginn des Überfalls,

spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Zugriff während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität

während der Belastungsphase, selbständiges Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw. sind

nicht zulässig.

Einstellen siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)

7. Angriff auf den Hund aus der Bewegung (Prüfungsstufe 1 - 3)

Der HL verlässt auf Anweisung des LR sein ihm zugewiesenes Versteck und überquert in normalem Schritt

(Prüfungsstufe 1) bzw. im Laufschritt (Prüfungsstufe 2 + 3) das Vorführgelände bis zur Mittellinie. Der HF fordert den HL

durch Zuruf zum Anhalten auf. Der HL missachtet die Aufforderung – und

· geht aus dem normalen Schritt direkt in den Laufschritt über und greift den HF und Hund unter Abgabe von

Vertreibungslauten und Drohbewegungen mit dem Softstock frontal an (Prüfungsstufe 1).

· greift den HF und Hund ohne den Laufschritt zu unterbrechen und unter Abgabe von Vertreibungslauten und

Drohbewegungen mit dem Softstock frontal an (Prüfungsstufe 2 + 3).

Der Hund muss mit elastischer Schutzarmhaltung, ohne dass der HL zum Stillstand kommt, angenommen werden.

Beim Annehmen des Hundes muss – soweit erforderlich – eine Drehung des Körpers durchgeführt werden, um den

Schwung des Hundes abzufangen. Der Hund darf auf keinen Fall umlaufen werden. Hat der Hund gefasst, ist er aus der

Bewegung durch den HL seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader Richtung beginnt. Hierbei muss ein

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Überrollen des Hundes auf jeden Fall vermieden werden. Der HL muss alle Hunde in die selbe Richtung bedrängen. Der

LR hat sich so zu positionieren, dass es ihm möglich ist, bei allen Hunden das Verteidigungsverhalten, das Verhalten

während der Belastungsphase, das Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein

Bedrängen in Richtung des HF ist nicht zulässig.

Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der LR. Der HL stellt auf Anweisung des LR die Belastung ein. Wenn der

Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der LR eine optimale Beurteilungsmöglichkeit.

Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z. B. Minderung der Angriffsgeschwindigkeit, Annahme des Hundes im Stand,

übertrieben seitliches Abweichen des HL vor dem Griff, Umlaufen des Hundes, Anbieten des Schutzarmes vor dem

Griff, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Zugriff während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität

während der Belastungsphase, selbständiges Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw. sind

nicht zulässig.

Einstellen siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)

8. Einstellen (gilt für alle Übungen)

Das Einstellen bei allen Verteidigungsübungen ist so durchzuführen, dass der LR das Griffverhalten, das Ablassen und

die Bewachungsphase des Hundes beobachten kann (nicht mit dem Rücken zum LR einstellen, Blickkontakt zum LR

halten). Nach dem Einstellen einer Verteidigungsübung ist der Widerstand gegen den Hund zu verringern, der HL hat

die Bewegungsreize einzustellen, ohne den Schutzarm deutlich zu lockern. Der Schutzarm ist nicht hoch angewinkelt zu

tragen, sondern er verbleibt in der Position, in der er auch während der vorangegangenen Übung gehalten wurde. Der

Softstock wird für den Hund nicht sichtbar seitlich am Körper nach unten gehalten. Für das Ablassen dürfen vom HL

keinerlei Hilfestellungen gegeben werden. Nach dem Ablassen hält der HL Blickkontakt zum Hund - zusätzliche

Reizlagen sowie Hilfestellungen aller Art sind nicht zulässig. Um den Hund im Auge zu behalten, kann sich der HL

während der Stellphasen bei umkreisenden Bewegungen des Hundes langsam, ohne ruckartigen Bewegungen

mitdrehen.

9. Unsicherheiten und Versagen des Hundes

Ein Hund, der bei einer Verteidigungsübung nicht zufasst oder in einer Belastungsphase den Griff löst und ablässt, ist

durch den HL weiter zu bedrängen, bis der LR die Übung abbricht. Der HL darf in einer solchen Situation keinesfalls

Hilfestellungen geben oder selbständig die Übung einstellen. Hunde, die nicht ablassen, dürfen seitens des HL durch

entsprechende Haltung oder Bewegung des Softstockes nicht zum Ablassen gebracht werden. Hunde, die während der

Stellphasen dazu neigen, den HL zu verlassen, dürfen seitens des HL nicht durch Reizeinwirkungen gebunden werden.

Der HL hat sich bei allen Übungen und Übungsteilen gemäß den Forderungen der PO aktiv oder neutral zu verhalten.

Stößt oder beißt ein Hund während der Stellphasen zu, sind Abwehrbewegungen durch den HL zu vermeiden.

Prüfungsaufsicht

Der ÖKV-Leistungsreferent bzw. die Leistungsreferenten der VK oder eine von diesen beauftragte fachkundige Person

können unangemeldet Prüfungsaufsichten durchführen. Der Kontrolle unterliegen die Einhaltung der Bestimmungen der

Prüfungsordnung und die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung.

Die Rechte bzw. Aufgaben der Prüfungsaufsicht sind :

· Zutrittsrecht zu allen Prüfungsstätten

· Überprüfung der objektiven, in der PO vorgegebenen Rahmenbedingungen

· Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen der PO

· Kontrolle der Identität der vorgeführten Hunde

· Kontrolle der schriftlichen Dokumentation der Prüfung, einschließlich der Kontrolle der Hundedokumente

Über die durchgeführte Prüfungsaufsicht erhält der ÖKV-Leistungsreferenten einen schriftlichen Bericht. Wenn die

Prüfungsaufsicht verweigert wird oder Mängel bei der Durchführung der Prüfung festgestellt werden, kann über

Beschluß des ÖKV-Vorstandes ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, dass die Aberkennung der zuerkannten

Ausbildungskennzeichen zur Folge haben kann.

Pflichtenheft

Die Durchführung der verschiedenen ÖKV-Staatsmeisterschaften, WM-Qualifikationen und ähnlichem können durch weitere

Bestimmungen (Pflichtenheft) geregelt werden. Die Herausgabe bzw. Änderungen des Pflichtenheftes obliegt dem ÖKV bzw.

der zuständigen Fachkommission.

Hinweis auf die ÖKV-Satzung § 24a Veranstaltungs- und Zuchtsperren

1. Die Teilnahme an nicht vom ÖKV/FCI genehmigten dissidenten Veranstaltungen durch Ausstellen von Hunden, Antritt

zu Hundeprüfungen, in einer Funktion als Leistungs- oder Formwertrichter sowie die Organisation von derartigen

Veranstaltungen ist Funktionären und Richtern sowie Mitgliedern von ÖKV - Verbandskörperschaften ausdrücklich nicht

gestattet. Eine Verletzung dieser Vorschrift führt automatisch, sohin ohne jegliche weitere Maßnahme des ÖKV oder

einer Verbandskörperschaft, zu einer Sperre für jegliche ÖKV – Veranstaltung.

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2. Inhabern von FCI geschützten Zwingernamen ist es untersagt, Eintragungen in andere Zuchtbücher (Dissidenz) als

dem ÖHZB vornehmen zu lassen. Eine Verletzung dieser Vorschrift führt automatisch, sohin ohne jegliche weitere

Maßnahme des ÖKV oder einer Verbandskörperschaft, zu einer Sperre für weitere Eintragungen in das ÖHZB.

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Hundeführschein-Prüfung HFS

Gliedert sich in: Sachkundeprüfung des HF 30 Punkte

Gehorsam und Sozialverträglichkeit des Hundes 100 Punkte

Höchstpunktezahl 130 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Die HFS-Prüfung ist vom organisatorischen Aufwand nicht zu unterschätzen und bedarf einer guten Vorbereitung. Der

Prüfungsleiter braucht unbedingt ein bis zwei Helfer. Hundeführschein-Prüfungen können sowohl auf

Vereinsübungsplätzen und Sportplätzen, als auch an einem öffentlichen Ort durchgeführt werden, sofern eine genügend

große Personengruppe, Lärmbelastung und Fahrzeugbewegungen vorhanden sind.

Der aktuelle Fragenkatalog ist bei den Vereinen bzw. dem ÖKV erhältlich.

Auswertung : Sowohl bei der Sachkundeprüfung des Hundehalters als auch bei der Gehorsams- und

Sozialverträglichkeitsprüfung des Hundes müssen jeweils 70 % der Punkte erreicht werden um die HFS-Prüfung zu

bestehen.

V SG G B NB

130 - 125 124 - 117 116 - 104 103 - 91 90 – 0

30 - 29 28 - 27 26 - 24 23 - 21 20 – 0

100 - 96 95 - 90 89 - 80 79 - 70 69 - 0

Sachkunde für den Hundehalter 30 Punkte

Der Prüfling erhält 30 willkürliche aus dem Fragenkatalog ausgewählte Fragen aus verschiedenen Wissensgebieten :

Allgemeines Wissen über Hundehaltung in der heutigen Gesellschaft, artgerechte Haltung, Pflichten des Hundehalters,

Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zur Hundehaltung, Erste Hilfe beim Hund, Hygiene und Gesundheit,

Verständigung zwischen Mensch und Hund, Erziehung, Wesen, Trieb- und lnstinktveranlagung, Körpersprache und

Ausdrucksverhalten des Hundes, Konditionierung, usw.

Die 30 Fragen sollen willkürlich erst kurz vor der Prüfung ausgewählt werden, sodass der Prüfling sich nicht auf bestimmte

Fragen vorbereiten kann und möglichst alle Antworten kennen muss. Wenn mehrere Prüflinge gleichzeitig geprüft werden,

sollen nicht alle die gleiche Fragenauswahl bekommen bzw. ist darauf zu achten, dass nicht abgeschrieben wird. Die

Beantwortung der 30 Fragen muss unter Aufsicht des Leistungsrichters erfolgen.

Gehorsams- und Sozialverträglichkeitsprüfung des Hundes 100 Punkte

Übung 1 : Leinenführigkeit 15 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß".

b) Ausführung: Der Hundehalter begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum Prüfer, läßt seinen Hund absitzen und stellt

sich vor. Die Leine muss locker durchhängend gehalten werden. Von der Grundstellung aus muss der Hund dem

Hundehalter auf das Hörzeichen „Fuß" 30 Schritte geradeaus und wieder zurück aufmerksam, freudig folgen, immer an

der linken Seite des Hundehalter bleiben und sich beim Anhalten selbständig setzen oder stehen bleiben. Es sind dann

mindestens je eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung und ein Anhalten auszuführen.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes

entwerten entsprechend.

Übung 2 : Freifolge 15 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß"

b) Ausführung: Der Hundehalter nimmt seinen Hund in Grundstellung, legt ihm einen Maulkorb an und leint ihn ab. Von der

Grundstellung aus muss der Hund dem Hundehalter auf das Hörzeichen „Fuß" 30 Schritte geradeaus und wieder zurück

aufmerksam, freudig folgen, immer an der linken Seite des Hundehalters bleiben und sich beim Anhalten selbständig

setzen oder stehen bleiben. Dann nimmt der Hundehalter dem Hund den Maulkorb wieder ab. Von der Grundstellung aus

muss der Hund erneut dem Hundehalter auf das Hörzeichen „Fuß" aufmerksam, freudig folgen, immer an der linken Seite

des Hundehalter bleiben und sich beim Anhalten selbständig setzen oder stehen bleiben. Es sind dann wieder

mindestens je eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung und das Anhalten auszuführen.

c) Bewertung: Abneigung gegen Maulkorb, Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, Geräuschempfindlichkeit,

Ablenkung bzw. Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.

Übung 3 : Freilaufen mit Heranrufen 10 Punkte

a) Hörzeichen: beliebig

b) Ausführung: Der Hundehalter läßt seinen Hund frei. Wenn sich der Hund zwanglos mindestens 10 Meter entfernt hat, ruft

ihn der Hundehalter auf Anweisung des Prüfers mit einem beliebigen Hörzeichen zu sich. Der Hund soll sofort und freudig

zum Hundehalter kommen.

c) Bewertung: Zögerndes Reagieren und Hereinkommen entwerten entsprechend.

Übung 4 : Leinenführigkeit unter Ablenkung insgesamt 50 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß"

b) Teil 1 10 Punkte

Ausführung: Auf Anweisung des Prüfers oder Prüfungsleiters geht der Hundehalter mit seinem angeleinten Hund einen

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Weg oder eine Straße entlang. Der Hund soll seinem Hundeführer auf der linken Seite an lose hängender Leine willig

folgen. Auf seinem Weg wird der Hundehalter von einer vorbeilaufenden Person geschnitten. Der Hund soll sich neutral

und unbeeindruckt zeigen. Hundehalter und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von

mindestens sechs Personen, in der eine Person den Hundehalter anspricht und begrüßt. Der Hund soll neben seinem

Hundehalter sitzen oder liegen und sich während der kurzen Unterhaltung ruhig verhalten.

Teil 2 10 Punkte

Ausführung: Danach werden Hundehalter und angeleinter Hund zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der

dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt dem Hundehalter und Hund entgegen.

Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Der Hundehalter darf beim Vorbeifahren des Radfahrers das

Hörzeichen „Fuß" wiederholen. Er kann seinen Hund aber auch in die Sitz- oder Platzposition bringen. In jedem Fall hat

sich der Hund unbeeindruckt zu zeigen.

Teil 3 10 Punkte

Ausführung: Danach werden Hundehalter und angeleinter Hund von mindestens zwei Joggern überholt. Haben sich die

Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hundhalter und Hund entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne ihre

Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden und

entgegenkommenden Personen aber nicht belästigen. Der Hundehalter darf beim Vorbeilaufen der Personen das

Hörzeichen „Fuß" wiederholen. Er kann seinen Hund aber auch in die Sitz- oder Platzposition bringen. Statt der Jogger

können auch ein oder zwei Inline-Skater Hund und Hundehalter überholen und ihnen wieder entgegen kommen. In jedem

Fall hat sich der Hund unbeeindruckt zu zeigen.

Teil 4 10 Punkte

Ausführung: Danach geht der Hundehalter mit angeleintem Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der

Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während Hundehalter und Hund weitergehen,

hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der Hundehalter um eine Auskunft gebeten.

Dabei soll der Hund sitzen oder liegen. Der Hund soll sich ruhig und unbeeindruckt zeigen.

Teil 5 10 Punkte

Ausführung: Danach überholen den Hundehalter mit angeleintem Hund mindestens 2 andere Hundehalter mit ihren

angeleinten Hunden und kommen ihnen wieder entgegen. Beim Überholen und Entgegenkommen anderer Hunde muss

der Hund neutral, unbefangen und ohne Aggression gegenüber diesen Hunden bleiben. Der Hundeführer kann hierbei

das Hörzeichen „ Fuß" wiederholen oder den Hund dabei in die Sitz- oder Platzposition bringen.

c) Bewertung: Der angeleinten Hund soll sich gegenüber den Passanten, dem Radfahrer, den Joggern, den

Verkehrsgeräuschen und Autos, sowie gegenüber anderen Hunden unbefangen zeigen. Unsicheres und/oder ängstliches

Verhalten des Hundes entwerten entsprechend.

Übung 5 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Platz", „Sitz"

b) Ausführung: Der Hundehalter legt seinen Hund zu Beginn der Arbeit eines anderen Hundes mit dem Hörzeichen „Platz"

an einem vom Prüfer angewiesenen Platz ab, und zwar ohne die Leine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen.

Nun geht der Hundehalter wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und bleibt zum Hund gewendet stehen. Der Hund muss

ohne Einwirkung des Hundehalters ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 4 zeigt. Während der

Übung 4 des anderen Hundes geht der Hundehalter in der Personengruppe mit. Nach der Personengruppe geht der

Hundehalter selbständig zu seinem Hund und stellt sich bis zum Ende der Übung 4 an dessen rechte Seite. Während

dem Rest der Übungen 4 des anderen Hundes fährt ein Fahrradfahrer (Moped, Auto) und laufen Jogger oder Inline-

Skater an dem abgelegten Hund vorbei. Nach Anweisung des Prüfers muss sich der Hund auf das Hörzeichen „Sitz"

aufsetzen. Der HF leint seinen Hund an.

c) Bewertung: Unruhiges Liegen des Hundes entwerten entsprechend. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 3

des vorgeführten Hundes vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.

Rettungshunde – Eignungsprüfung RH-E

Gliedert sich in: Nasenarbeit 100 Punkte

Unterordnung mit Gewandtheit 100 Punkte

Höchstpunktezahl 200 Punkte

Abteilung A - Nasenarbeit

Höchstpunktezahl: 100 Punkte

Halten der Fährte 70 Punkte

Gegenstände 3 x 10 Punkte 30 Punkte

Ausarbeitungszeit: 15 Minuten, Eigenfährte ca. 600 Schritte, 30 Minuten alt, 2 Winkel dem Gelände angepaßt, 3

Gebrauchsgegenstände auf der Fährte in Schuhgröße, 10 m Leine oder Freifährte, Abgang ist gekennzeichnet.

Allgemeine Bestimmungen:

Es dürfen vom Hundeführer nur gut verwitterte Gebrauchsgegenstände benutzt werden, welche die angegebene Größe

nicht überschreiten und sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben sollen. Der erste Gegenstand wird am

1. Schenkel, der zweite am 2. Schenkel, der dritte am Fährtenende abgelegt. Der Fährtengeruch soll beim Ablegen

eines Gegenstandes möglichst nicht verändert werden. Der Hundeführer (=Fährtenleger) darf nicht scharren und nicht

stehenbleiben. Die Gegenstände sollen nicht neben, sondern auf die Fährte gelegt werden.

Ein Abbruch der Arbeit durch den LR erfolgt, wenn der HF mehr als 10 m von der Fährte entfernt ist. In schwierigem

Gelände kann der LR eine größere Distanz erlauben. Der Abbruch erfolgt in jedem Fall, wenn der LR den Eindruck hat,

dass der Hund aus eigener Kraft die Fährte nicht mehr aufnehmen kann.

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HZ:

„Such". Das HZ ist bei Fährtenbeginn und nach jedem Gegenstand erlaubt. Auch gelegentliches Loben und

gelegentliches HZ „Such" ist, ausgenommen an den Winkeln und bei den Gegenständen, erlaubt.

Ausführungsbestimmungen:

Nach Aufruf meldet sich der Hundeführer (HF) mit seinem Hund beim Leistungsrichter (LR). Vor der Fährtenarbeit,

während des Ansetzens und während der gesamten Fährte ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Der HF folgt seinem

Hund und hat den Abstand von 10 m auch bei Freisuche beizubehalten. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden

hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen

stehenbleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen

ist fehlerhaft. Das Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) geschehen. Hat der Hund den

Gegenstand verwiesen, begibt sich der HF zu seinem Hund. Durch Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der

Hund gefunden hat. Hierauf setzt der HF mit seinem Hund die Fährtenarbeit fort. Nach Beendigung der Fährtenarbeit

sind die gefundenen Gegenstände dem LR zu übergeben. Die Übung endet mit der Abmeldung des HF und mit der

Bekanntgabe der Bewertung durch den LR.

Abteilung B - Unterordnung und Gewandtheit:

Höchstpunktezahl 100 Punkte

Übung 1: Leinenführigkeit 10 Punkte

Übung 2: Freifolge 15 Punkte

Übung 3: Begehen von unangenehmem Material 10 Punkte

Übung 4: Freilaufen mit Herankommen 10 Punkte

Übung 5: Gehen durch eine Personengruppe 10 Punkte

Übung 6: Überqueren von 3 verschiedenen Hindernissen 15 Punkte

Übung 7: Überqueren einer starren Holzbrücke 10 Punkte

Übung 8: Tragen und Übergeben 10 Punkte

Übung 9: Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Beginn und Ausführung der Übungen werden vom LR oder von einer von ihm benannten Person angesagt. In der

Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des Hundes mit dem Knie

des HF abschließt.

Ausführungsbestimmungen:

1. Leinenführigkeit 10 Punkte

HZ: „Fuß". Das HZ ist bei jedem Angehen erlaubt. Der HF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum LR, läßt seinen

Hund absitzen und stellt sich vor. Die Leine muss in der linken Hand locker durchhängend gehalten werden. Von der

Grundstellung aus muss der Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit dem

Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig, schnell und

gerade setzen. Vordrängen, Zurückbleiben, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei

den Wendungen sind fehlerhaft. Es sind dann eine Links, eine Rechts- und eine Kehrtwendung zu zeigen. Das Anhalten

ist zweimal zu zeigen. Beim letzten Anhalten ist abzuleinen.

2. Freifolge 15 Punkte

HZ: „Fuß". Das HZ ist bei jedem Angehen erlaubt. Von der Grundstellung aus muss der Hund dem HF auf das HZ „Fuß"

aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben

und sich beim Anhalten selbständig, schnell und gerade setzen. Vordrängen, Zurückbleiben, seitliches Abweichen des

Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft. Es sind dann eine Links, eine Rechts-

und eine Kehrtwendung zu zeigen. Das Anhalten ist einmal zu zeigen. Während der Freifolge erfolgt die Ablenkung

durch Abgabe von zwei Schüssen (Kaliber 6-9 mm) und Motorengeräusch. Der Hund hat sich schußgleichgültig zu

verhalten. Zeigt sich der Hund schuß- oder lärmscheu scheidet er von der Prüfung aus. Wird der Hund auf den Schuß

angriffslustig, so ist dies bedingt fehlerhaft, sofern er noch in der Hand des HF steht. Volle Punktzahl kann nur ein

umweltlärmgleichgültiger und schußgleichgültiger Hund erhalten. Aggressive und ängstliche Hunde sind von der Prüfung

zu verweisen.

3. Begehen von unangenehmem Material 10 Punkte

Hindernis: Auf einer Fläche von ca. 3x3 m sind mit Steinen unterlegte Blechtafeln, Baustahlgitter, Folien, Schutt oder

ähnliches Material auszulegen.

HZ: „Fuß". Der HF nimmt mit seinem Hund vor dem Hindernis Grundstellung ein. Mit dem HZ „Fuß" betritt der HF das

Hindernis und geht mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund einmal hin und einmal zurück, wobei beim Zurückgehen ein

einmaliges Anhalten zu zeigen ist. Nach verlassen der Fläche nimmt der HF mit seinem Hund Grundstellung ein.

4. Freilaufen mit Heranrufen 10 Punkte

HZ: beliebig. Von der Grundstellung aus läßt der HF seinen Hund auf Anweisung des LR frei. Der HF verändert seine

Position nicht. Wenn sich der Hund mindestens 10 m entfernt hat, ruft ihn der HF auf Anweisung des LR mit einem

beliebigen HZ (HZ) zu sich. Der Hund soll sofort und freudig zum HF kommen.

5. Gehen durch eine Gruppe 10 Punkte

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HZ: „Fuß". Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem frei folgenden Hund durch eine sich bewegende, aus

mindestens vier Personen bestehende, Gruppe. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten.

6. Hindernisse 15 Punkte

HZ: „Fuß", „Hopp". Der Hund wird nacheinander mit dem HZ „Fuß" zu drei natürlichen Hindernissen geführt. Als

Hindernisse sind z. B. ein Busch, ein Faß und ein Pfosten geeignet, die eine Höhe von mindestens 0,4 m und

höchstens 0,8 m aufweisen. Mit dem HZ „Hopp" muss der Hund die Hindernisse im Freisprung oder mit Aufsetzen

überqueren. Der HF geht seitlich mit.

7. Überqueren einer starren Holzbrücke 10 Punkte

HZ: „Fuß". Der Hund wird zu einer starren Holzbrücke mit Aufgang geführt. Die Holzbrücke soll ca. 4,5 m lang, ca. 0,4 m

hoch und maximal 0,4 m breit sein. Mit dem HZ „Fuß" muss der Hund ruhig und sicher auf den Aufgang und über die

Holzbrücke gehen. Der HF geht in normalem Schritt seitlich mit.

8. Tragen und Übergeben 10 Punkte

HZ: beliebig. Der Hund wird vom Boden oder einer erhöhten Stelle (z. B. Detachiertisch) vom HF oder einer anderen

Person weggehoben, ca. 10 m getragen und dem HF oder einer zweiten Person übergeben. Die zweite Person trägt

den Hund ebenfalls ca. 10 m und stellt ihn dann zu Boden. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund zu sich,

nimmt die Grundstellung ein und leint seinen Hund an. Der Hund darf weder gegen seinen HF noch gegen die

Hilfspersonen Aggression zeigen.

9. Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte

HZ: „Platz", „Sitz". Der HF legt seinen Hund zu Beginn der Arbeit eines anderen Hundes mit dem HZ „Platz" an einem

vom LR angewiesenen Platz ab, und zwar ohne die Leine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht

der HF wenigstens 30 Schritte vom Hund weg und bleibt zum Hund gewendet stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung

des HF ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 8 zeigt. Während der Übung 5 des anderen Hundes

geht der HF in der Gruppe mit. Nach Übung 5 geht der HF wieder selbständig zu seinem ursprünglichen Platz zurück.

Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte Seite. Auf erneute Anweisung des

LR gibt der HF das HZ „Sitz". Der Hund muss sich schnell und gerade aufsetzen Der HF leint seinen Hund an.

Dieser Prüfungsteil endet mit der Abmeldung des HF und mit der Bekanntgabe der Bewertung durch den LR.

Begleithundeprüfung BgH-A

Übung 1 : Geradeausgehen an der Leine 10 Punkte

Übung 2 : Wendungen an der Leine 10 Punkte

Übung 3 : Gangarten an der Leine 10 Punkte

Übung 4 : Sitzen an der Leine 10 Punkte

Übung 5 : Ablegen an der Leine 10 Punkte

Übung 6 : Stehen an der Leine 10 Punkte

Übung 7 : Leinenführigkeit unter Ablenkung 20 Punkte

Übung 8 : Alleinlassen 20 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen :

Der LR oder der PL gibt die Anweisungen für alle Übungen. Ein kurzes Lob ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Zu

jedem HZ ist zusätzlich ein Sichtzeichen erlaubt. Ein Sichtzeichen ist eine einmalige, kurze Handbewegung, ohne den

Hund dabei zu berühren.

In dieser Prüfungsstufe dürfen keine Wettbewerbe durchgeführt werden.

1. Geradeausgehen an der Leine 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß". Das HZ ist nur beim Angehen erlaubt.

b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum LR, läßt seinen Hund absitzen und stellt

sich vor. Die Leine muss in der linken Hand locker durchhängend gehalten werden. Von der Grundstellung aus muss der

Hund dem HF auf das Hörzeichen „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in

Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben. Der HF muss mit seinem Hund im normalen Schritt 50 Schritte geradeaus

gehen ohne anzuhalten und nach einem Bogen nach rechts wieder 50 Schritte zurückgehen.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Hilfen mit der Leine,

Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.

2. Wendungen an der Leine 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß" bei jeder Wendung

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b) Ausführung: Auf Anweisung des LR oder PL muss der HF mit seinem angeleinten Hund im normalen Schritt je

2 Kehrt-, Rechts- und Linkswendungen ausführen. Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund

kann bei der Kehrtwendung entweder hinter dem HF herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss

innerhalb einer Prüfung gleich sein.

c) Bewertung: seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Hilfen mit der Leine, Unaufmerksamkeit

und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.

3. Gangarten an der Leine 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß" bei jeder Gangartänderung

b) Ausführung: Auf Anweisung der LR oder PL muss der HF mit seinem Hund nach einigen normalen Schritten

jeweils mindestens 10 bis 15 Schritte den Laufschritt und den langsamen Schritt zeigen. Der Übergang vom Laufschritt

in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten müssen sich

deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Hilfen mit der Leine,

Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.

4. Sitzen an der Leine 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Sitz", „Fuß"

b) Ausführung: Der HF mit seinem Hund gehen in normalem Schritt geradeaus. Auf Anweisung des LR oder PL

muss sich der Hund auf das HZ „Sitz" schnell und gerade neben den HF setzen. Er muss bis zum Weitergehen ohne

weitere HZ ruhig sitzen. Nach ca. 5 Sekunden geht der HF mit seinem Hund mit dem HZ „Fuß" in normalem Schritt

weiter.

c) Bewertung: Leinenhilfe zum Absetzen, unruhiges Sitzen und/oder zusätzliche HZ entwerten entsprechend.

Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehenbleibt, werden 5 Punkte abgezogen.

5. Ablegen an der Leine 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Platz", „Fuß"

b) Ausführung: Der HF mit seinem Hund gehen in normalem Schritt geradeaus. Auf Anweisung des LR oder PL

muss sich der Hund auf das HZ „Platz" schnell und gerade neben den HF legen. Er muss bis zum Weitergehen ohne

weiteres HZ ruhig liegen. Nach ca. 5 Sekunden geht der HF mit seinem Hund mit dem HZ „Fuß" in normalem Schritt

weiter.

c) Bewertung: Leinenhilfe zum Ablegen, unruhiges Liegen und/oder zusätzliche HZ entwerten entsprechend.

Wenn der Hund anstatt zu liegen, sich setzt oder stehenbleibt, werden 5 Punkte abgezogen.

6. Stehen an der Leine 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Steh", „Fuß"

b) Ausführung: Der HF mit seinem Hund gehen in normalem Schritt geradeaus. Auf Anweisung des LR oder PL

muss der Hund auf das HZ „Steh" sofort und gerade neben dem HF stehen bleiben. Er muss bis zum Weitergehen ohne

weiteres HZ ruhig stehen. Nach ca. 5 Sekunden geht der HF mit seinem Hund mit dem HZ „Fuß" in normalem Schritt

weiter.

c) Bewertung: Leinenhilfe zum Abstellen, unruhiges Stehen und/oder zusätzliche HZ entwerten entsprechend.

Wenn der Hund anstatt zu stehen, sich legt oder setzt, werden 5 Punkte abgezogen.

7. Leinenführigkeit unter Ablenkung 20 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß", „Sitz", „Fuß"

b) Ausführung: Auf Anweisung des LR oder PL geht der HF mit seinem angeleinten Hund durch eine sich

bewegende, aus mindestens vier Personen bestehende, Gruppe. Eine Person führt einen sich ruhig verhaltenden Hund

mit sich. In der Gruppe hält der HF an und läßt den Hund mit HZ „Sitz" absitzen. Nach einer kurzen Pause geht der HF

mit seinem Hund weiter.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, starke Ablenkung durch den Hund in der Gruppe,

Hilfen mit der Leine, ängstliches Verhalten des Hundes entwerten entsprechend.

8. Alleinlassen 20 Punkte

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a) Hörzeichen: „Bleib"

b) Ausführung: Auf Anweisung des LR oder PL befestigt der HF seinen Hund mit der Leine an einem Zaun,

Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht. Nachdem der HF ca. eine Minute abwesend ist, geht ein

Passant in einer seitlichen Entfernung von ca. 5 Schritten am Prüfungshund vorbei. Nach ca. einer weiteren Minute geht

ein Passant mit einem angeleinten und sich ruhig verhaltenden Hund in einer seitlichen Entfernung von 5 Schritten am

Prüfungshund vorbei. Der alleingelassene Hund muss sich ruhig verhalten, ohne stark zu zerren oder andauernd zu

bellen. Der Hund darf liegen, sitzen oder stehen. Nach fünf Minuten erscheint der HF wieder und holt seinen Hund ab.

c) Bewertung: starkes Zerren oder Springen an der Leine, starkes Bellen, ängstliches oder drohendes Verhalten

des Hundes entwerten entsprechend.

Begleithundeprüfung BgH-1

Übung 1 : Leinenführigkeit 30 Punkte

Übung 2 : Freifolge 30 Punkte

Übung 3 : Sitz aus der Bewegung 15 Punkte

Übung 4 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 15 Punkte

Übung 5 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen :

Der LR oder PL gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Anhalten, Wechseln der

Gangart usw. werden ohne Anweisung ausgeführt. Auf Wunsch des HF können diese Anweisungen auch gegeben

werden.

Die HZ sind in der Prüfungsordnung verankert. Führt ein Hund nach dem dritten gegebenen HZ eine Übung nicht aus,

ist diese zu beenden (Bewertung 0 Punkte). Beim Abrufen kann anstelle des HZ „Hier" auch der Name des Hundes

verwendet werden. Der Name des Hundes in Verbindung mit dem HZ „Hier" gilt jedoch als Doppelhörzeichen.

In der Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des Hundes mit

dem Knie des HF abschließt. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. Die Abschlussgrundstellung einer

Übung gilt als Anfangsgrundstellung der nächsten Übung, sofern ein Positionswechsel nicht erforderlich ist. Das

Einnehmen der Grundstellung am Anfang der Übung ist nur einmal erlaubt.

Aus der Grundstellung heraus erfolgt die sogenannte Entwicklung. Der HF muss sie mindestens 10, jedoch höchstens

15 Schritte zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung gegeben wird. Zwischen den Übungsteilen Vorsitzen und

Abschluss oder beim Herantreten an den abliegenden Hund, sind deutliche Pausen einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim

Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an seinen Hund herantreten.

Ein kurzes Lob ist nur nach jeder beendeten Übung und nur in Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine neue

Grundstellung einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und Neubeginn ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 sec.)

eingehalten werden.

Die Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu zeigen. Ein Auflockern oder

Spielen ist nicht erlaubt.

Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der Kehrtwendung entweder hinter dem HF

herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich sein.

Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die Grundstellung gehen.

Wird eine Übung oder ein Übungsteil nach drei HZ nicht ausgeführt, so ist die jeweilige Übung abzubrechen. Verläßt der

Hund den HF oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges Rufen nicht zurück, wird die Unterordnung

abgebrochen.

Zu jedem HZ ist zusätzlich ein Sichtzeichen erlaubt. Ein Sichtzeichen ist eine einmalige, kurze Handbewegung, ohne

den Hund dabei zu berühren.

1. Leinenführigkeit 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß". Das HZ ist beim Angehen, bei den Wendungen und beim Wechsel der Gangart erlaubt.

b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum LR, läßt seinen Hund absitzen und stellt

sich vor. Die Leine muss in der linken Hand locker durchhängend gehalten werden. Von der Grundstellung aus muss der

Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an

der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig, schnell und gerade setzen. Zu Beginn der Übung

muss der HF mit seinem Hund 50 Schritte geradeaus gehen ohne anzuhalten, nach der Kehrtwendung und weiteren 10

Version 21 ÖPO-2003

20

bis 15 Schritte den Laufschritt und den langsamen Schritt zeigen (jeweils mindestens 10 Schritte). Der Übergang vom

Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten

müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. Im normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-,

Links- und Kehrtwendung auszuführen. Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt zu zeigen. Auf

Anweisung des LR muss der HF mit seinem Hund durch eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen

gehen. Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links umgehen und mindestens einmal

in der Gruppe anhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Der HF mit seinem Hund verlässt die

Gruppe.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit

und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.

2. Freifolge 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß". Das HZ ist beim Angehen, bei den Wendungen und beim Wechsel der Gangart erlaubt.

b) Ausführung: Der HF nimmt seinen Hund in Grundstellung und leint ihn ab. Von der Grundstellung aus muss

der Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe

an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig, schnell und gerade setzen. Zu Beginn der

Übung muss der HF mit seinem Hund 50 Schritte geradeaus gehen ohne anzuhalten, nach der Kehrtwendung und

weiteren 10 bis 15 Schritte den Laufschritt und den langsamen Schritt zeigen (jeweils mindestens 10 Schritte). Der

Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Die verschiedenen

Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. Im normalen Schritt ist dann mindestens eine

Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt zu

zeigen.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit

und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.

3. Sitz aus der Bewegung 15 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß", „Sitz"

b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15

Schritten muss sich der Hund auf das HZ „Sitz" schnell und gerade setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht,

verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 20 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um.

Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen und unruhiges Sitzen entwerten entsprechend.

Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehenbleibt, werden 7 Punkte abgezogen.

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 15 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß", „Platz", „Hier", „Fuß"

b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15

Schritten muss sich der Hund auf das HZ „Platz" schnell und gerade hinlegen, ohne dass der HF seine Gangart

unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der HF geht noch etwa 20 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht sich

sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ „Hier" oder dem Namen des

Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade vor den HF setzen.

Auf das HZ „Fuß" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF setzen. Der HF leint seinen Hund an.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen bzw.

Langsamerwerden beim Hereinkommen, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder

steht der Hund nach dem HZ „Platz", werden 7 Punkte abgezogen.

5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Platz", „Sitz"

b) Ausführung: Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund mit dem HZ „Platz"

an einem vom LR angewiesenen Platz ab, und zwar ohne die Leine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen.

Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und

bleibt zum Hund gewendet ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des HF ruhig liegen, während der andere

Hund die Übungen 1 bis 4 zeigt. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte

Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ „Sitz" schnell und gerade aufsetzen. Der

HF leint seinen Hund an.

c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes, zu

frühes Aufstehen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am

Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 2 des vorgeführten Hundes

Version 21 ÖPO-2003

21

um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verläßt der Hund danach den

Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3

Punkten.

Begleithundeprüfung BgH-2

Übung 1 : Leinenführigkeit 20 Punkte

Übung 2 : Freifolge 20 Punkte

Übung 3 : Sitz aus der Bewegung 15 Punkte

Übung 4 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 15 Punkte

Übung 5 : Bringen 10 Punkte

Übung 6 : Voransenden 10 Punkte

Übung 7 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen :

Der LR oder PL gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Anhalten, Wechseln der

Gangart usw. werden ohne Anweisung ausgeführt. Auf Wunsch des HF können diese Anweisungen auch gegeben

werden.

Die HZ sind in der Prüfungsordnung verankert. Führt ein Hund nach dem dritten gegebenen HZ eine Übung nicht aus,

ist diese zu beenden (Bewertung 0 Punkte). Beim Abrufen kann anstelle des HZ „Hier" auch der Name des Hundes

verwendet werden. Der Name des Hundes in Verbindung mit dem HZ „Hier" gilt jedoch als Doppelhörzeichen.

In der Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des Hundes mit

dem Knie des HF abschließt. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. Die Abschlussgrundstellung einer

Übung gilt als Anfangsgrundstellung der nächsten Übung, sofern ein Positionswechsel nicht erforderlich ist. Das

Einnehmen der Grundstellung am Anfang der Übung ist nur einmal erlaubt.

Aus der Grundstellung heraus erfolgt die sogenannte Entwicklung. Der HF muss sie mindestens 10, jedoch höchstens

15 Schritte zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung gegeben wird. Zwischen den Übungsteilen Vorsitzen und

Abschluss oder beim Herantreten an den abliegenden Hund, sind deutliche Pausen einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim

Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an seinen Hund herantreten.

Ein kurzes Lob ist nur nach jeder beendeten Übung und nur in Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine neue

Grundstellung einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und Neubeginn ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 sec.)

eingehalten werden.

Die Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu zeigen. Ein Auflockern oder

Spielen ist nicht erlaubt.

Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der Kehrtwendung entweder hinter dem HF

herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich sein.

Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die Grundstellung gehen.

Wird eine Übung oder ein Übungsteil nach drei HZ nicht ausgeführt, so ist die jeweilige Übung abzubrechen. Verläßt der

Hund den HF oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges Rufen nicht zurück, wird die Unterordnung

abgebrochen.

Zu jedem HZ ist zusätzlich ein Sichtzeichen erlaubt. Ein Sichtzeichen ist eine einmalige, kurze Handbewegung, ohne

den Hund dabei zu berühren.

1. Leinenführigkeit 20 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß" Das HZ ist beim Angehen, bei den Wendungen und beim Wechsel der Gangart erlaubt.

b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum LR, läßt seinen Hund absitzen und stellt

sich vor. Die Leine muss in der linken Hand locker durchhängend gehalten werden. Von der Grundstellung aus muss der

Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an

der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig, schnell und gerade setzen. Zu Beginn der Übung

muss der HF mit seinem Hund 50 Schritte geradeaus gehen ohne anzuhalten, nach der Kehrtwendung und weiteren 10

bis 15 Schritten den Laufschritt und den langsamen Schritt zeigen (jeweils mindestens 10 Schritte). Der Übergang vom

Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten

müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. Im normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-,

Links- und Kehrtwendung auszuführen. Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt zu zeigen. Auf

Anweisung des LR muss der HF mit seinem Hund durch eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen

Version 21 ÖPO-2003

22

gehen. Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links umgehen und mindestens einmal

in der Gruppe anhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Der HF mit seinem Hund verlässt die

Gruppe, hält an und leint seinen sitzenden Hund ab.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit

und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.

2. Freifolge 20 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß". Das HZ ist beim Angehen, bei den Wendungen und beim Wechsel der Gangart erlaubt.

b) Ausführung: Von der Grundstellung aus muss der Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und

gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten

selbständig, schnell und gerade setzen. Zu Beginn der Übung muss der HF mit seinem Hund durch eine sich

bewegende Gruppe von mindestens vier Personen gehen. Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und

eine Person links umgehen und mindestens einmal in der Gruppe anhalten. Der HF mit seinem Hund verlässt die

Gruppe und begibt sich zum Ausgangspunkt. Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund 50 Schritte ohne

anzuhalten geradeaus, und zeigt nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten den Laufschritt und den

langsamen Schritt (jeweils mindestens 10 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne

Zwischenschritte ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit

unterscheiden. Im normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Das

Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt zu zeigen.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit

und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.

3. Sitz aus der Bewegung 15 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß", „Sitz"

b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15

Schritten muss sich der Hund auf das HZ „Sitz" schnell und gerade setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht,

verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 20 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um.

Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen und unruhiges Sitzen entwerten entsprechend.

Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehenbleibt, werden 7 Punkte abgezogen.

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 15 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß", „Platz", „Hier", „Fuß"

b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15

Schritten muss sich der Hund auf das HZ „Platz" schnell und gerade hinlegen, ohne dass der HF seine Gangart

unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der HF geht noch etwa 20 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht sich

sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ „Hier" oder dem Namen des

Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade vor den HF setzen.

Auf das HZ „Fuß" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF setzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen bzw.

Langsamerwerden beim Hereinkommen, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder

steht der Hund nach dem HZ „Platz", werden 7 Punkte abgezogen.

5. Bringen auf ebener Erde 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Bring", „Aus", „Fuß"

b) Ausführung: Aus der Grundstellung wirft der HF ein dem HF gehörendes Bringholz etwa 10 Schritte weit weg.

Das HZ „Bring" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende

Hund muss auf das HZ „Bring" schnell und direkt auf das Bringholz zulaufen, es sofort aufnehmen und seinem HF

schnell und direkt bringen. Der Hund muss sich dicht und gerade vor seinen HF setzen und das Bringholz so lange ruhig

im Fang halten, bis der HF ihm nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ „Aus" abnimmt. Das

Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten

werden. Auf das HZ „Fuß" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF setzen. Der HF darf während

der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen, langsames

Zurückkommen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Fehler beim Vorsitzen und

Abschluss entwerten entsprechend. Zu kurzes Werfen des Bringholzes und Hilfen des HF ohne Veränderung des

Version 21 ÖPO-2003

23

Standortes entwerten ebenfalls entsprechend. Verläßt der HF seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die

Übung mit „Mangelhaft" bewertet. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.

6. Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß", „Voran", „Platz", „Sitz"

b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund in der ihm angewiesenen

Richtung geradeaus. Nach 10-15 Schritten gibt der HF dem Hund unter gleichzeitigem, einmaligem Erheben des Armes

das HZ „Voran" und bleibt stehen. Hierauf muss sich der Hund zielstrebig, geradlinig und in schneller Gangart

mindestens 30 Schritte in der angezeigten Richtung entfernen. Auf Richteranweisung gibt der HF das HZ „Platz", worauf

sich der Hund sofort hinlegen muss. Der HF darf den Arm so lange richtungsweisend hochhalten, bis sich der Hund

gelegt hat. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und tritt rechts neben ihn. Nach ca. 3 Sek. muss

sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ „Sitz" schnell und gerade aufsetzen. Der HF leint seinen Hund an.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Mitlaufen des HF, zu langsames Voranlaufen, starkes seitliches

Abweichen, zu kurze Entfernung, zögerndes oder vorzeitiges Hinlegen, unruhiges Liegen bzw. vorzeitiges Aufstehen

beim Abholen entwerten entsprechend.

7. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Platz", „Sitz"

b) Ausführung: Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund mit dem HZ „Platz"

an einem vom LR angewiesenen Platz ab, und zwar ohne die Leine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen.

Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und

bleibt zum Hund gewendet ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des HF ruhig liegen, während der andere

Hund die Übungen 1 bis 5 zeigt. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte

Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ „Sitz" schnell und gerade aufsetzen. Der

HF leint seinen Hund an.

c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes, zu

frühes Aufstehen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am

Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 3 des vorgeführten Hundes

um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verläßt der Hund danach den

Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3

Punkten.

Begleithundeprüfung BgH-3

Übung 1 : Freifolge 20 Punkte

Übung 2 : Sitz aus der Bewegung 10 Punkte

Übung 3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte

Übung 4 : Stehenbleiben aus dem Schritt 10 Punkte

Übung 5 : Bringen auf ebener Erde 15 Punkte

Übung 6 Bringen über eine Schrägwand (140 cm) 15 Punkte

Übung 7 : Voransenden 10 Punkte

Übung 8 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen :

Der LR oder PL gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Anhalten, Wechseln der

Gangart usw. werden ohne Anweisung ausgeführt. Auf Wunsch des HF können diese Anweisungen auch gegeben

werden.

Die HZ sind in der Prüfungsordnung verankert. Führt ein Hund nach dem dritten gegebenen HZ eine Übung nicht aus,

ist diese zu beenden (Bewertung 0 Punkte). Beim Abrufen kann anstelle des HZ „Hier" auch der Name des Hundes

verwendet werden. Der Name des Hundes in Verbindung mit dem HZ „Hier" gilt jedoch als Doppelhörzeichen.

In der Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des Hundes mit

dem Knie des HF abschließt. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. Die Abschlussgrundstellung einer

Übung gilt als Anfangsgrundstellung der nächsten Übung, sofern ein Positionswechsel nicht erforderlich ist. Das

Einnehmen der Grundstellung am Anfang der Übung ist nur einmal erlaubt.

Aus der Grundstellung heraus erfolgt die sogenannte Entwicklung. Der HF muss sie mindestens 10, jedoch höchstens

15 Schritte zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung gegeben wird. Zwischen den Übungsteilen Vorsitzen und

Version 21 ÖPO-2003

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Abschluss oder beim Herantreten an den abliegenden Hund, sind deutliche Pausen einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim

Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an seinen Hund herantreten.

Ein kurzes Lob ist nur nach jeder beendeten Übung und nur in Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine neue

Grundstellung einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und Neubeginn ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 sec.)

eingehalten werden.

Die Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu zeigen. Ein Auflockern oder

Spielen ist nicht erlaubt.

Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der Kehrtwendung entweder hinter dem HF

herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich sein.

Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die Grundstellung gehen.

Wird eine Übung oder ein Übungsteil nach drei HZ nicht ausgeführt, so ist die jeweilige Übung abzubrechen. Verläßt der

Hund den HF oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges Rufen nicht zurück, wird die Unterordnung

abgebrochen.

Zu jedem HZ ist zusätzlich ein Sichtzeichen erlaubt. Ein Sichtzeichen ist eine einmalige, kurze Handbewegung, ohne

den Hund dabei zu berühren.

1. Freifolge 20 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß". Das HZ ist beim Angehen, bei den Wendungen und beim Wechsel der Gangart erlaubt.

b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem frei folgenden Hund zum LR, lässt seinen Hund absitzen und stellt

sich vor. Aus gerader Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen,

mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig, schnell

und gerade setzen. Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem Hund 50 Schritte ohne anzuhalten geradeaus, nach

der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten muss der HF den Laufschritt und den langsamen Schritt zeigen

(jeweils mindestens 10 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte

ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. Im

normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Das Anhalten ist mindestens

einmal aus dem normalen Schritt zu zeigen. Am Ende der Übung geht der HF mit seinem Hund auf Anweisung des LR

in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts

und eine Person links umgehen und mindestens einmal in der Gruppe anhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine

Wiederholung zu fordern. Der HF mit seinem Hund verlässt die Gruppe und nimmt Grundstellung ein.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit

und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.

Die Reihenfolge der Übungen 2 bis 6 werden vom LR aus folgenden 5 Varianten durch Los festgestellt :

Variante 1 : Übung 2 - 4 - 5 - 6 - 3

Variante 2 : Übung 4 - 3 - 6 - 2 - 5

Variante 3 : Übung 6 - 4 - 5 - 3 - 2

Variante 4 : Übung 3 - 2 - 6 - 5 - 4

Variante 5 : Übung 5 - 6 - 3 - 2 - 4

Alle Teilnehmer müssen die Übungen 2 bis 6 in der gleichen Reihenfolge vorführen.

2. Sitz aus der Bewegung 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß", „Sitz"

b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15

Schritten muss sich der Hund auf das HZ „Sitz" schnell und gerade setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht,

verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 20 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um.

Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen und unruhiges Sitzen entwerten entsprechend.

Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehenbleibt, werden 5 Punkte abgezogen.

3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß", „Platz", „Hier", „Fuß"

b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15

Schritten muss sich der Hund auf das HZ „Platz" schnell und gerade hinlegen, ohne dass der HF seine Gangart

unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der HF geht noch etwa 20 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht sich

sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ „Hier" oder dem Namen des

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Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade vor den HF setzen.

Auf das HZ „Fuß" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF setzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen bzw.

Langsamerwerden beim Hereinkommen, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder

steht der Hund nach dem HZ „Platz", werden 5 Punkte abgezogen.

4. Stehenbleiben aus dem Schritt 10 Punkte

a) Hörzeichen „Fuß", „Steh", „Sitz"

b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15

Schritten muss der Hund auf das HZ „Steh" sofort und gerade stehenbleiben, ohne dass der HF die Gangart unterbricht,

verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 20 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um.

Auf Anweisung des LR geht der HF direkt zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3

Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ „Sitz" schnell und gerade setzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Nachziehen beim HZ, unruhiges Stehen, Nachgehen, unruhiges

Verhalten beim Zurückkommen des HF, langsames Absitzen beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder liegt

der Hund nach dem HZ „Steh" werden 5 Punkte abgezogen.

5. Bringen auf ebener Erde 15 Punkte

a) Hörzeichen: „Bring", „Aus", „Fuß"

b) Ausführung: Aus der Grundstellung wirft der HF ein dem HF gehörendes Bringholz etwa 10 Schritte weit weg.

Das HZ „Bring" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende

Hund muss auf das HZ „Bring" schnell und direkt auf das Bringholz zulaufen, es sofort aufnehmen und seinem HF

schnell und direkt bringen. Der Hund muss sich dicht und gerade vor seinen HF setzen und das Bringholz so lange ruhig

im Fang halten, bis der HF ihm nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ „Aus" abnimmt. Das

Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten

werden. Auf das HZ „Fuß" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF setzen. Der HF darf während

der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen, langsames

Zurückkommen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung des HF,

Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Zu kurzes Werfen des Bringholzes und Hilfen des HF

ohne Veränderung des Standortes entwertet ebenfalls. Verläßt der HF seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist,

wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.

6. Klettersprung über eine Schrägwand (140 cm) 15 Punkte

a) Hörzeichen: „Hopp", „Bring", „Aus", „Fuß"

b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund in angemessener Entfernung vor der auf eine Höhe von 140 cm

gestellte Schrägwand Grundstellung ein. Aus der Grundstellung wirft der HF ein dem HF gehörendes Bringholz über die

Schrägwand. Das HZ „Hopp" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem

HF sitzende Hund muss auf die HZ „Hopp" - „Bring" (das HZ „Bring" muss während des Sprunges gegeben werden)

über die Schrägwand klettern, schnell und direkt auf das Bringholz zulaufen, es sofort aufnehmen, sofort über die

Schrägwand zurückklettern und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund hat sich dicht und

gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis der HF ihm nach einer Pause

von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ „Aus" abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten

ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf das HZ „Fuß" muss sich der Hund schnell

und gerade links neben seinen HF setzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Springen und Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,

langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung

des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend.

Punkteaufteilung für Bringen über eine Schrägwand:

Hinsprung Bringen Rücksprung

5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte

Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen – Rücksprung)

mindestens zwei Teile erfüllt werden.

Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte

Hin- oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte

Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 10 Punkte

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Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des

LR die Möglichkeit das Bringholz ohne Punkteabzug erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben.

HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes, entwerten entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort bevor der

Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet.

7. Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß", „Voran", „Platz", „Sitz"

b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund in der ihm angewiesenen

Richtung geradeaus. Nach 10-15 Schritten gibt der HF dem Hund unter gleichzeitigem, einmaligem Erheben des Armes

das HZ „Voran" und bleibt stehen. Hierauf muss sich der Hund zielstrebig, geradlinig und in schneller Gangart

mindestens 30 Schritte in der angezeigten Richtung entfernen. Auf Richteranweisung gibt der HF das HZ „Platz", worauf

sich der Hund sofort hinlegen muss. Der HF darf den Arm so lange richtungsweisend hochhalten, bis sich der Hund

gelegt hat. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und tritt rechts neben ihn. Nach ca. 3 Sek. muss

sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ „Sitz" schnell und gerade aufsetzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Mitlaufen des HF, zu langsames Voranlaufen, starkes seitliches

Abweichen, zu kurze Entfernung, zögerndes oder vorzeitiges Hinlegen, unruhiges Liegen bzw. vorzeitiges Aufstehen

beim Abholen entwerten entsprechend.

8. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte

a) Hörzeichen: „Platz", „Sitz"

b) Ausführung: Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund mit dem HZ „Platz"

an einem vom LR angewiesenen Platz ab, und zwar ohne die Leine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen.

Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und

bleibt zum Hund gewendet ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des HF ruhig liegen, während der andere

Hund die Übungen 1 bis 6 zeigt. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte

Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ „Sitz" schnell und gerade aufsetzen.

c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes, zu

frühes Aufstehen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am

Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 3 des vorgeführten Hundes

um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verläßt der Hund danach den

Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3

Punkten.

Gehorsamsprüfungen (Obedience) GH

Allgemeine Bestimmungen:

Der ebene gut gepflegte Prüfungsplatz mit den Maßen von 25 x 40 Meter ( Halle 20 x 30 Meter) muss ausreichend

abgegrenzt sein. Wenn zwei oder mehr Ringe angelegt sind, muss ein Abstand von 8 bis 10 Meter eingehalten werden

oder so sicher getrennt sein, dass ein Hund nicht in den anderen Ring gelangen kann.

Die einzelnen Übungen können in beliebiger Reihenfolge durchgeführt werden, müssen jedoch innerhalb einer Prüfung

für alle Hunde gleich sein. Die Reihenfolge bestimmt der LR.

Die Bewertung erfolgt nach Noten und Punkten, sie muss genau der Ausführung der Übung entsprechen. Jede Übung

wird nach einer Punkteskala bewertet : 10 / 9,5 / 9 / 8,5 / 8 / 7,5 / 7 / 6,5 / 6 / 5,5 / 5 / 0. Die Bewertung muss vom LR

nach jeder beendeten Übung mittels einer gut sichtbaren Anzeigetafel bekannt gegeben werden. Die erreichte

Punktezahl wird mit dem für die Übung vorgesehenen Koeffizienten multipliziert und ergibt die Bewertung der Übung.

Wenn mehrere Leistungsrichter tätig sind, wird der Durchschnitt, der von den einzelnen LR gegebenen Punkte für die

Übung errechnet. Bei Punktegleichheit entscheidet in der GH-1+2 die höhere Gesamtpunktezahl der Übungen 2, 6 und

8, in der GH-3 die höhere Gesamtpunktezahl der Übungen 3, 5 und 6. Sollte auch diese Bewertung gleich sein, kann die

Reihung durch ein Stechen in diesen drei Übungen ermittelt werden.

Bei 10 oder mehr Teilnehmer ist ein eigener Helfer für die Dokumentation und Berechnung der Bewertungen

einzusetzen.

Bei allen Prüfungen und Turnieren mit Reihung muss ein geprüfter Obedienceprüfungsleiter eingesetzt werden. Als

Helfer stehen den PL Stewards zur Verfügung. Jedem LR muss ein eigener Steward zugeteilt sein. Der Parcours kann

in Absprache zwischen PL und LR individuell eingerichtet sein. Der Parcours muss dem Hund ein fließendes Arbeiten

erlauben. Alle Übungen werden auf Anweisung des Prüfungsleiters durchgeführt, auch alle Teilübungen. Die in der PO

angegebenen Hörzeichen sind ein Vorschlag, andere Wörter dürfen verwendet werden. Führt ein Hund nach dem dritten

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gegebenen HZ eine Übung nicht aus, ist diese mit der Bewertung 0 Punkte zu beenden. Verlässt der Hund den HF

und/oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges Rufen nicht zurück, oder ist zu irgendeinem Zeitpunkt nicht unter

Kontrolle des HF, wird der Hund disqualifiziert.

In der Grundstellung sitzt oder steht der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des

Hundes mit dem Knie des HF abschließt. Die Abschlussgrundstellung einer Übung gilt als Anfangsgrundstellung der

nächsten Übung, sofern ein Standortwechsel des HF nicht erforderlich ist. Das Einnehmen der Grundstellung am Anfang

der Übung ist nur einmal erlaubt. Beim Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an seinen Hund herantreten.

Jede Übung beginnt mit der Erklärung „Bereit" des HF, falls es bei einer Übung nicht anders vorgeschrieben ist. Nach

„Bereit" sind Loben und ein Berühren des Hundes nicht mehr erlaubt. Jede Übung endet mit der Erklärung „Beendet"

des HF, falls es bei einer Übung nicht anders vorgeschrieben ist. Der LR entscheidet ob der HF für diese Erklärungen zu

viel Zeit benötigt. Der PL bestätigt die Meldungen „Bereit" und „Übung beendet".

Es muss eine stabile mindestens 1 Meter breite und 1 Meter hohe Hürde ohne Seitenflügel zur Verfügung stehen, die in

10 cm Stufen verstellbar ist. Es sind Bringhölzer in verschiedener Größe und dem Gewicht von 650, 400 und 200

Gramm und drei Metallhanteln mit dem Gewicht von 50, 100 und 200 Gramm bereitzuhalten. Holzgegenstände 2 x 2 x

10 cm für die Übung „Identifizieren" sind in genügender Anzahl vorzubereiten. Für Markierungen sind Kegel,

Durchmesser 20 cm, Höhe 30 cm notwendig.

Loben ist nach jeder Übung erlaubt, nachdem diese als beendet erklärt wurde. Bei übertriebenem Lob kann der

Leistungsrichter den HF ermahnen. Spielen oder die Verwendung von Motivationsgegenständen sowie Futter ist nicht

gestattet.

Wenn sich der Hund während einer Übung entleert, verliert er die Punkte dieser Übung und weitere 20 Punkte in GH-1

bzw. 40 Punkte in GH-2+3 vom Gesamtergebnis. Entleert sich der Hund zwischen den Übungen, so verliert er nur die

20 Punkte in GH-1 bzw. 40 Punkte in GH-2+3 vom Gesamtergebnis.

Die Kehrtwendungen können vom HF sowohl nach links als auch nach rechts ausgeführt werden, außer in der

Übungsbeschreibung wird ausdrücklich eine bestimmte Kehrtwendung verlangt. Der Hund kann bei der Kehrtwendung

entweder hinter dem HF herumkommen oder vorne zurückgehen. Die Ausführung der Wendungen muss innerhalb einer

Prüfung nicht gleich sein. Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die

Grundstellung gehen, die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich sein.

Bei allen Übungen des Hereinrufens und Bringens muss der Hund nicht Vorsitzen, sondern kann gleich in Grundstellung

gehen. Beim Bringen gibt der Hund das Bringholz an der linken Seite des HF sitzend, ab. Die Ausführung muss

innerhalb einer Prüfung immer gleich sein.

Als Halsband darf nur ein eingliederiges Kettenhalsband verwendet werden.

Ein Sichtzeichen ist eine einmalige, kurze Handbewegung ohne den Hund dabei zu berühren und kann anstatt eines

Hörzeichens gegeben werden oder gleichzeitig, falls es die Übung erlaubt.

Auswertung :

V SG G NB

250 - 200 199,9 - 175 174,9 - 150 149,9 – 0

320 - 256 255,9 - 224 223,9 - 192 191,9 – 0

10 – 9,5 – 9 – 8,5 - 8 7,5 - 7 6,5 - 6 5,5 – 5 - 0

Gehorsamsprüfung GH-1

Übung 1 : Liegen in der Gruppe Koeffizient 2 Maximale Punkteanzahl: 20

Übung 2 : Leinenführigkeit und Freifolge Koeffizient 2 Maximale Punkteanzahl: 20

Übung 3 : Absetzen aus der Bewegung Koeffizient 2 Maximale Punkteanzahl: 20

Übung 4 : Ablegen mit Hereinkommen Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30

Übung 5 : Abstellen mit Hereinkommen Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30

Übung 6 : Freisprung über die Hürde Koeffizient 2 Maximale Punkteanzahl: 20

Übung 7 : Voraussenden Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40

Übung 8 : Bringen Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40

Übung 9 : Identifizieren Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30

Gesamt Maximale Punkteanzahl : 250

1. Liegen in der Gruppe Koeffizient 2 20 Punkte

a) Hörzeichen: „Platz", „Bleib", „Sitz"

b) Ausführung: Die Übung muss mit mindestens 3 und maximal 6 Hunden ausgeführt werden. Die Hunde

werden angeleint in einer Reihe in einem Abstand von zirka 3m voneinander in Grundstellung aufgestellt und auf

Anweisung des PL abgeleint. Die Hunde werden mit dem HZ „Platz" abgelegt, ein HZ „Bleib" beim Wegtreten ist

Version 21 ÖPO-2003

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gestattet. Die HF entfernen sich zirka 30 Schritte, halten an und wenden sich zu den Hunden. Ab diesem Zeitpunkt

müssen die Hunde 2 Minuten ruhig liegen. Nach Ablauf der Zeit treten die HF zu ihren Hunden und nehmen auf

neuerliche Anweisung den Hund mit HZ „Sitz" in Grundstellung. Danach wird der Hund angeleint. Der LR kann das

Ablegen und das Aufsetzen einzeln oder gemeinsam abverlangen. Das Wegtreten und zum Hund gehen wird immer

gemeinsam gezeigt.

c) Bewertung: Die Bewertung erfolgt ab der Anweisung „Ableinen" bis zur abschließenden Grundstellung. Ein

Hund, der sich aufsetzt, aufsteht oder sich mehr als eine Körperlänge bewegt, dauerhaft bellt oder winselt, erhält 0

Punkte. Ein Hund, der sich unruhig verhält, teilweise bellt oder winselt, erhält höchstens 8 Punkte. Ein Hund welcher

beim Zurückkommen des HF seine Position ändert ohne seinen Platz zu verlassen, erhält maximal 5 Punkte.

2. Leinenführigkeit und Freifolge Koeffizient 2 20 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß" (bei jedem Angehen und Gangartwechsel).

b) Ausführung: Der LR gibt ein Schema für Leinenführigkeit und Freifolge vor, nach dem alle Hunde im Bewerb

vorgeführt werden müssen. Der Hund ist nicht auf Zug angeleint. Die Leine muss in der linken Hand locker gehalten

werden und durchhängen. Von der Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und

gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten

selbständig schnell und gerade setzen. Der HF soll die Arme natürlich bewegen. Zu Beginn der Übung müssen 30

Schritte geradeaus und wieder zurück ohne anzuhalten, beim Zurückgehen 10 Schritte im langsamen Schritt, gezeigt

werden. In der Grundstellung wird der Hund abgeleint (Loben ist nicht gestattet). Danach folgt eine Freifolge im

normalen Schritt mit mindestens 2 Anhalten, 1 Links- und 1 Rechtswendung, 1 Kehrtwendung (die Kehrtwendung kann

vom LR als Links- oder Rechtskehrtwendung verlangt werden), sowie im Laufschritt 1 Kehrtwendung, 1 Links- und 1

Rechtswendung. Der Gangartwechsel kann sowohl aus der Grundstellung als auch aus der jeweiligen Gangart verlangt

werden.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit

und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend. Ein Hund, welcher bei der Leinenführigkeit überwiegend an

gespannter Leine geht oder in der Freifolge mehr als einen Meter Abstand zum HF hat, erhält 0 Punkte.

3. Absetzen aus der Bewegung Koeffizient 2 20 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß", „Sitz".

b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10 -

15 Schritten erhält der HF vom PL die Anweisung den Hund abzusetzen. Der Hund muss sich auf das Hörzeichen „Sitz"

schnell und gerade setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 20

Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich auf Anweisung des PL zu seinem Hund um. Auf Anweisung des PL geht

der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen und unruhiges Sitzen entwerten entsprechend.

Ein Hund der, anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, erhält höchstens 5 Punkte. Verändert der Hund seine

Position können höchstens 7 Punkte vergeben werden. Ein Hund, welcher sich mehr als eine Körperlänge entfernt, kann

keine Punkte erhalten.

4. Ablegen mit Herankommen Koeffizient 3 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß", „Platz", „Hier", „Fuß".

b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10 -

15 Schritten erhält der HF vom PL die Anweisung den Hund abzulegen. Der Hund muss sich auf das HZ „Platz" schnell

und gerade hinlegen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 20

Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich auf Anweisung zu seinem Hund um. Auf Anweisung des PL ruft der HF

seinen Hund mit dem HZ „Hier" zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und

gerade vor den HF setzen, oder gleich in Grundstellung gehen. Aus dem Vorsitzen muss sich der Hund auf das HZ

„Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen

bzw. langsamer werden beim Hereinkommen, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten entsprechend. Ein

Hund, der ein zweites HZ „Hier" benötigt, erhält höchstens 6 Punkte. Ein Hund, der sich aufsetzt oder aufsteht bevor der

HF ihn ruft, erhält höchsten 7 Punkte. Ein Hund, welcher sich mehr als eine Körperlänge entfernt oder selbständig

kommt kann keine Punkte erhalten.

5. Abstellen mit Herankommen Koeffizient 3 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß", „Steh", „Hier", „Fuß".

Version 21 ÖPO-2003

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b) Ausführung: Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10 -

15 Schritten erhält der HF vom PL die Anweisung den Hund abzustellen. Der Hund muss sich auf das HZ „Steh" schnell

und gerade stehen bleiben, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 20

Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich auf Anweisung des PL zu seinem Hund um. Auf Anweisung des PL ruft der

HF seinen Hund mit dem HZ „Hier" zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und

gerade vor den HF setzen, oder gleich in Grundstellung gehen. Aus dem Vorsitzen muss sich der Hund auf das HZ

„Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, nachgehen beim HZ, unruhiges Stehen, langsames Hereinkommen

bzw. langsamer werden beim Hereinkommen, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten entsprechend. Ein

Hund, der ein zweites HZ „Hier" benötigt, erhält höchstens 6 Punkte. Ein Hund, der sich setzt oder hinlegt bevor der HF

ihn ruft, erhält höchsten 7 Punkte. Ein Hund, welcher sich mehr als eine Körperlänge entfernt oder selbständig kommt,

kann keine Punkte erhalten.

6. Freisprung über die Hürde Koeffizient 2 20 Punkte

a) Hörzeichen: „Hopp" – „Platz, Sitz, Steh" - „Fuß"

b) Ausführung: Der HF gibt bekannt welche Position sein Hund nach der Hürde einnehmen wird. Der HF nimmt

mit seinem Hund ca. 3m vor der Hürde Grundstellung ein. Die Höhe der Hürde entspricht der Widerristhöhe des

Hundes, aufgerundet auf die nächsten vollen 10 cm, höchstens aber 60cm. Der Hund muss auf das HZ „Hopp" im

Freisprung über die Hürde springen. Nachdem der Hund die Hürde überquert hat, erfolgt wahlweise das HZ „Platz" „Sitz"

oder „Steh". Sobald der Hund die entsprechende Position eingenommen hat, geht der HF auf Anweisung des PL an der

Hürde vorbei, tritt zum Hund und nimmt ihn auf Anweisung des PL mit HZ „Fuß" in Grundstellung.

c) Bewertung: Ein Hund, der vorzeitig abspringt, oder der HF die Grundstellung leicht verändert erhält

höchstens 6 Punkte. Ein Hund, der nach dem Sprung nicht die angesagte Position einnimmt oder verändert bevor der

HF beim Hund ist erhält höchstens 7 Punkte. Ein Hund, der einen Sprung verweigert oder die Position mehr als eine

Körperlänge verlässt erhält 0 Punkte.

7. Voraussenden Koeffizient 4 40 Punkte

a) Hörzeichen: „Voran" (Hör und / oder Sichtzeichen), „Steh", „Platz", „Sitz"

b) Ausführung: Von der Grundstellung aus wird der Hund mit Hör – und/ oder Sichtzeichen, in ein in einer

Distanz von 20 m. vom HF zum Mittelpunkt des mit Kegeln markierten Quadrates ( 4 x 4 m ), geschickt. Der Hund muss

geradlinig und in schneller Gangart ins Quadrat laufen und kann (muss aber nicht) im Quadrat das Stoppkommando

„Steh" erhalten. Auf das HZ „Platz" muss der Hund sich sofort hinlegen. Danach geht der HF zu seinem Hund und tritt

rechts neben ihn und nimmt ihn auf Anweisung des PL mit dem HZ „Sitz" in Grundstellung.

c) Bewertung: Um Punkte zu erhalten, muss der Hund mehrheitlich mit dem Körper im Quadrat liegen

(Tischprinzip). Die Rute wird nicht gewertet. Ein Hund, welcher die falsche Position einnimmt, kann max. 7 Punkte

erhalten. Ein Hund, welcher seine Position verändert, erhält maximal 8 Punkte. Ein Hund, welcher selbständig stehen

bleibt oder sich ablegt erhält maximal 6 Punkte. Ein Hund welcher teilweise aus dem Quadrat liegt kann max. 7 Punkte

erhalten (Tischprinzip). Bei frühzeitiger Grundstellung werden nicht mehr als 8,5 Punkte vergeben. Mitlaufen des HF

ergibt 0 Punkte, zu langsames Voranlaufen, zögerndes Hinlegen oder unruhiges Liegen entwerten entsprechend.

Verlässt der Hund seinen Platz selbständig, kann er keine Punkte erhalten.

8. Bringen Koeffizient 4 40 Punkte

a) Hörzeichen: „Bleib", „Bring", „Aus", „Fuß"

b) Ausführung: HF und Hund nehmen die Grundstellung ein. Alle Teilübungen werden auf Anweisung

durchgeführt. Der PL legt 20 Schritte vom HF entfernt das dem HF gehörende Bringholz ab (welches Gewicht

entscheidet der HF). Auf das HZ „Bring" muss der Hund schnell und direkt auf das Bringholz zulaufen, es sofort

aufnehmen und seinem HF schnell und direkt bringen und sich dicht und gerade vor den HF setzen oder gleich in

Grundstellung gehen. Er muss das Bringholz so lange ruhig im Fang halten, bis der HF ihm das Bringholz mit dem HZ

„Aus" abnimmt. Nach dem Abnehmen des Bringholzes im Vorsitzen muss sich der Hund auf das HZ „Fuß" schnell und

gerade links neben seinen HF setzen.

c) Bewertung: Fehler beim Aufnehmen, Fallenlassen, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz entwerten

entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort leicht, werden höchsten 6 Punkte vergeben, bei starker Veränderung 0

Punkte. Verändert der Hund seine Position während des Auslegens können höchstens 7 Punkte vergeben werden.

9. Identifizieren Koeffizient 3 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Riech", „Aus", „Fuß". Ausarbeitungszeit ist maximal eine Minute.

Version 21 ÖPO-2003

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b) Ausführung: Zu Beginn der Übung 2 erhält der HF einen zu verwitternden Gegenstand, der mit der

Startnummer gekennzeichnet ist. Wenn der LR die Übungen in geänderter Reihenfolge verlangt, muss dem HF

mindestens 5 Minuten zum Verwittern des Gegenstandes eingeräumt werden. Der HF muss diesen Gegenstand in eine

rechte Tasche geben, er darf diesen Gegenstand dem Hund weder zeigen, noch daran wittern lassen oder in den Fang

geben.

Der HF nimmt seinem Hund Grundstellung ein und dreht sich um. Der Hundeführer darf beim Auslegen der

Gegenstände nicht zusehen, der Hund darf zusehen. Der HF übergibt den verwitterten Gegenstand dem PL, welcher

ihn, ohne mit den Händen zu berühren, mit weiteren zwei gleichen Neutralen, die mit der Hand ausgelegt werden

müssen, ca. 10m vom HF entfernt, in zirka 30 cm Abstand zueinander, vertikal, horizontal oder im Halbkreis gut sichtbar

auslegt. Auf Anweisung des PL dreht sich der HF wieder um. Der Hund muss auf das HZ „Riech" zu den Gegenständen

laufen, den Richtigen aufnehmen und dem HF bringen, gerade Vorsitzen oder gleich in Grundstellung gehen und den

Gegenstand solange ruhig im Fang halten, bis der HF ihm den Gegenstand mit dem HZ „Aus" abnimmt. Nach Abnahme

des Gegenstandes im Vorsitzen muss der Hund auf HZ „Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen. Die

Übung muss in einer Minute beendet sein.

c) Bewertung: . Die Bewertung der Übung beginnt mit der Übergabe des Gegenstandes an den PL und der

Erklärung „Bereit" des HF. Ein Hund, dem vom HF der verwitterte Gegenstand gezeigt oder in den Fang gegeben wird,

erhält 0 Punkte. Ein Hund, welcher eine Hilfe über den Gegenständen erhält oder den falschen bringt erhält 0 Punkte.

Ein Hund welcher den Gegenstand fallen lässt, knautscht oder einen falschen aufnimmt und wieder fallen lässt, bevor er

den richtigen bringt, erhält höchstens 5,5 Punkte. Bei dreimaliger Aufnahme eines falschen Gegenstandes können keine

Punkte vergeben werden. Dies gilt, auch wenn der Hund den Richtigen mehr als dreimal im Fang hatte ohne zu bringen.

Gehorsamsprüfung GH-2

Übung 1 : Sitzen in der Gruppe Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30

Übung 2 : Liegen in der Gruppe Koeffizient 2 Maximale Punkteanzahl: 20

Übung 3 : Freifolge Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30

Übung 4 : Abstellen und Absetzen aus der Bewegung Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30

Übung 5 : Heranrufen mit Abstellen Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40

Übung 6 : Voraussenden Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40

Übung 7 : Bringen über die Hürde (Metall) Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30

Übung 8 : Bringen auf Anweisung (Holz) Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40

Übung 9 : Identifizieren Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30

Übung 10: Kontrolle auf Distanz Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30

Gesamt Maximale Punkteanzahl : 320

1. Sitzen in der Gruppe Koeffizient 3 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Sitz" „Bleib"

b) Ausführung: Die Übung muss mit mindestens 3 und maximal 6 Hunden ausgeführt werden. Die Hunde werden

angeleint in einer Reihe in einem Abstand von zirka 3m voneinander in Grundstellung aufgestellt und auf Anweisung des

PL abgeleint. Der PL gibt die Anweisung für das HZ „Sitz", ein HZ „Bleib" beim Wegtreten ist gestattet. Die HF entfernen

sich ca. 30 Schritte, halten an und wenden sich zu den Hunden. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Hunde 1 Minute ruhig

sitzen. Nach Ablauf der Zeit treten die HF zu ihren Hunden, um sie auf Anweisung des PL anzuleinen.

c) Bewertung: Die Bewertung erfolgt ab der Anweisung „Ableinen" bis zum „Anleinen". Ein Hund, der aufsteht,

hinlegt oder sich mehr als eine Körperlänge bewegt, dauerhaft bellt oder winselt, erhält 0 Punkte. Ein Hund, der sich

unruhig verhält, bellt oder winselt, erhält höchsten 8 Punkte. Ein Hund welcher beim Zurückkommen des HF seine

Position ändert ohne seinen Platz zu verlassen erhält maximal 5 Punkte.

2. Liegen in der Gruppe Koeffizient 2 20 Punkte

a) Hörzeichen: „Platz" „Bleib" „Sitz"

b) Ausführung: Die Übung muss mit mindestens 3 und maximal 6 Hunden ausgeführt werden. Die Hunde werden

angeleint in einer Reihe in einem Abstand von zirka 3m voneinander in Grundstellung aufgestellt und auf Anweisung des

PL abgeleint. Die Hunde werden mit dem HZ „Platz" abgelegt, ein HZ „Bleib" beim Wegtreten ist gestattet. Die HF

entfernen sich außer Sicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Hunde 3 Minuten ruhig liegen. Nach Ablauf der Zeit treten

die HF 3 Meter hinter ihre Hunde, auf neuerliche Anweisung gehen die HF zu ihren Hunden, um auf Anweisung des PL

den Hund mit HZ „Sitz" in Grundstellung zu nehmen. Der LR kann das Ablegen und das Aufsetzen einzeln oder

gemeinsam abverlangen. Das Wegtreten und zum Hund gehen wird immer gemeinsam gezeigt.

c) Bewertung: Die Bewertung erfolgt ab der Anweisung „Ableinen" bis zur abschließenden Grundstellung. Ein

Hund, der sich aufsetzt, aufsteht oder sich mehr als eine Körperlänge bewegt, dauerhaft bellt oder winselt, erhält 0

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Punkte. Ein Hund, der sich unruhig verhält, teilweise bellt oder winselt, erhält höchsten 8 Punkte. Ein Hund welcher beim

Zurückkommen des HF seine Position ändert ohne seinen Platz zu verlassen, erhält maximal 5 Punkte.

3. Freifolge Koeffizient 3 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß" (bei jedem Angehen und Gangartwechsel)

b) Ausführung: Der LR gibt ein Schema für die Freifolge vor, nach dem alle Hunde im Bewerb vorgeführt werden

müssen. Von der Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit

dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig schnell und

gerade setzen. Der HF soll die Arme natürlich bewegen. Es müssen mindestens aus dem normalen Schritt 2 Anhalten, 1

Links- und 1 Rechtswendung, 2 Kehrtwendung (die Kehrtwendungen können vom LR als Links- und /oder

Rechtskehrtwendung verlangt werden), sowie im Laufschritt 1 Links- und 1 Rechtswendung und 1 Kehrtwendung, und

im langsamen Schritt 2 Anhalten, 1 Links- und 1 Rechtswendung und 1 Kehrtwendung, gezeigt werden. Der

Gangartwechsel kann sowohl aus der Grundstellung als auch aus der jeweiligen Gangart verlangt werden.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit

und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend. Ein Hund, der während dem größten Teil der Übung mehr

als einen halben Meter Abstand zum HF hat, erhält 0 Punkte.

4. Abstellen und Absetzen aus der Bewegung Koeffizient 3 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß", „Steh" „Fuß" „ Sitz" „ Fuß"

b) Ausführung: Der Hund wird an der Außenseite eines mit Kegeln markierten Dreiecks von 10 m Seitenlänge

gegen den Uhrzeigersinn herum geführt. Die Übung beginnt und endet mit der Grundstellung in der Mitte des ersten

Schenkels. Der Hund muss einwandfreie Freifolge zeigen. An den Ecken des Dreiecks sind korrekte Wendungen

auszuführen. Das jeweilige HZ für die einzelnen Positionen erfolgt aus der Bewegung in der Mitte der jeweils nächsten

Dreieckseite, ohne das der HF seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der Hund muss auf das HZ die

jeweilige Position sofort einnehmen. Nach vollendeter Runde wird der Hund in der Bewegung mit HZ „Fuß"

mitgenommen. Der HF kann auch beim folgenden Kegel umdrehen, beim Hund vorbei zum vorherigen Kegel zurück,

wieder zum Hund gehen und ihn in der Bewegung mit dem HZ „Fuß" mitnehmen. Der LR entscheidet welche Variante

gezeigt werden muss. Alle Hunde im Bewerb zeigen die selbe Variante.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Abstellen – Absetzen und unruhiges Verhalten entwerten

entsprechend. Ein Hund welcher eine Position nicht einnimmt erhält höchstens 7 Punkte. Bewegt sich der Hund nach

dem HZ um mehr als eine Körperlänge,oder hat der Hund die Position nicht eingenommen bevor der HF den nächsten

Kegel erreicht hat, gilt die Position als nicht eingenommen.

5. Hereinrufen mit Abstellen Koeffizient 4 40 Punkte

a) Hörzeichen: „Platz", „Hier", „Steh" „Hier" „Fuß"

b) Ausführung: Der Hund wird aus der Grundstellung mit den HZ „Platz" und „Bleib" abgelegt. Auf Anweisung des

PL entfernt sich der HF zirka 30 Schritte von seinem Hund, dreht sich auf Anweisung zu seinem Hund und ruft in

ebenfalls auf Anweisung mit dem HZ „Hier" zu sich. Der Hund muss freudig, schnell (mindestens im schnellen Trab) und

direkt herankommen, nach zirka der halben Distanz wird der Hund entweder auf Anweisung oder bei einer für den HF

gut wahrnehmbare Markierung mit dem HZ „Steh" abgestellt. Auf Anweisung ruft der HF seinen Hund, der freudig,

schnell (mindestens im schnellen Trab) und direkt herankommen soll. Der Hund kann sich vor dem HF setzen oder

gleich in Grundstellung gehen. Aus dem Vorsitzen, muss sich der Hund auf das HZ „Fuß" schnell und gerade links

neben seinen HF setzen.

c) Bewertung: Langsames Ablegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen bzw. langsamer werden beim

Hereinkommen, entwertet entsprechend. Ein Hund welcher nicht Stehen bleibt erhält 0 Punkte. Ein Hund darf höchstens

drei Körperlängen benötigen um die Position Steh einzunehmen um Punkte zu erhalten (die Schnelligkeit des

Herankommens wird hier berücksichtigt). Langsames stehen bleiben, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss

entwerten entsprechend. Ein Hund welcher ein Zusatzkommando „Hier" benötigt, erhält höchstens 6 Punkte. Ein Hund

der sich aufsetzt oder aufsteht, erhält maximal 7 Punkte. Ein Hund, welcher sich mehr als eine Körperlänge bewegt,

erhält 0 Punkte. Ein Hund der selbständig kommt kann keine Punkte erhalten.

6. Voraussenden Koeffizient 4 40 Punkte

a) Hörzeichen: „Voran" „Steh" „Voran" „Platz" „Sitz". ( Bei dem Hz „Voran" ist ein gleichzeitiges Hör und

Sichtzeichen gestattet ). Der Hund darf (muss aber nicht) im Quadrat ein Stoppkommando erhalten („Steh") und wird

dann sofort abgelegt, der Hund darf aber nicht die Position Sitz einnehmen beim Stoppkommando. Falls ein

Stoppkommando verwendet wird muss der HF das Platz sofort und nicht auf Anweisung geben.

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b) Ausführung: Aus der Grundstellung wird der Hund mit dem Hör und / oder Sichtzeichen „Voran" zu einem 10 m

entfernten Kegel geschickt, welcher in einen markiertem Kreis (Æ 4 m) steht. Der Hund muss auf das HZ „Steh" beim

Kegel mit allen 4 Pfoten innerhalb des Kreises ruhig stehen, um die Anweisung des PL ins Quadrat zu laufen, zu

erhalten. Auf Anweisung des PL wird der Hund mit dem HZ „Voran" zu einem in gerader Linie 15 m entfernten mit

Kegeln gut sichtbar markierten Quadrat ( 4 x 4m )geschickt. Auf das HZ „Platz" muss sich der Hund innerhalb des

Quadrates hinlegen. Auf Anweisung geht der HF zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ „Sitz" in Grundstellung.

c) Bewertung: Um Punkte zu erhalten muss der Hund mit allen vier Pfoten im Kreis stehen und mehrheitlich mit

dem Körper im Quadrat liegen (Tischprinzip). Die Rute wird nicht gewertet. Ein Hund welcher beim Kegel die falsche

Position einnimmt, kann max. 7 Punkte erhalten. Ein Hund welcher beide Positionen falsch einnimmt, kann keine Punkte

erhalten. Ein Hund, welcher seine Position verändert, erhält maximal 7,5 Punkte. Ein Hund welcher selbständig stehen

bleibt oder sich ablegt erhält maximal 6 Punkte. Ein Hund welcher teilweise außerhalb des Quadrates liegt, kann max. 7

Punkte erhalten (Tischprinzip).Bei frühzeitiger Grundstellung werden nicht mehr als 8,5 Punkte vergeben. Mitlaufen des

HF ergibt 0 Punkte. Zu langsames Voranlaufen, zögerndes Hinlegen oder unruhiges Liegen entwerten entsprechend.

Verläßt der Hund das Quadrat selbständig bzw. verlässt seinen Platz kann er keine Punkte erhalten.

7. Bringen über die Hürde (Metall) Koeffizient 3 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Hopp" – „Bring – Aus"- „Fuß"

b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund zirka 3 Meter vor der Hürde Grundstellung ein. Die Höhe der

Hürde soll in Wideristhöhe des Hundes aufgerundet auf 10 cm sein, höchstens aber 80 cm. Aus der Grundstellung wirft

der HF eine Metall-Hantel (welches Gewicht entscheidet der HF) über die Hürde. Der Hund muss auf das HZ „Hopp"

und „Bring" (das HZ Bring muss vor der Überquerung gegeben werden) im Freisprung über die Hürde springen, schnell

und direkt auf die Hantel zulaufen und sofort aufnehmen, über die Hürde zurück springen und sich dicht und gerade vor

den HF setzen oder gleich in Grundstellung gehen. Er muss die Hantel solange ruhig im Fang halten bis es ihm der HF

mit dem HZ „Aus" abnimmt. Nach dem Abnehmen der Hantel aus dem Vorsitzen, muss sich der Hund auf das HZ „Fuß"

schnell und gerade links neben seinen HF setzen.

c) Bewertung: Ein Hund der vorzeitig abspringt die Hantel fallen läßt, oder knautscht erhält höchstens 7 Punkte,

bei extrem starken Knautschen können bis zu 5 Punkte abgezogen werden. Ein Hund, der abspringt bevor die Hantel

den Boden erreicht, erhält 0 Punkte. Bei Auslassen eines Sprunges sowie kein Bringen werden 0 Punkte vergeben.

Wenn der Hund die Hantel nicht gleich findet aber sucht erfolgt kein Punktabzug.

8. Bringen auf Anweisung Koeffizient 4 40 Punkte

a) Hörzeichen: „ Voran - Steh" „Bring Links/Rechts" und/oder Sichtzeichen. „Aus" „Fuß

b) Ausführung: Der LR lost bei jedem Hund, ob das linke oder rechte Bringholz zu bringen ist. Der HF nimmt mit

seinem Hund Grundstellung ein und nach der Erklärung „Bereit" legt der PL 20 m vom HF entfernt, in einer Linie mit 10

m Abstand, zwei dem HF gehörende Bringhölzer aus (welches Gewicht entscheidet der HF). Das zu bringende Holz

wird zuerst abgelegt. Aus der Grundstellung wird der Hund mit dem Hör und / oder Sichtzeichen „Voran" zu einem 10

Meter entfernten Kegel geschickt, welcher in einem markierten Kreis (Æ 4 m) steht. Der Hund muss mit allen vier Pfoten

innerhalb des Kreises stehen. Auf Anweisung des PL und einem HZ und oder Sichtzeichen muss der Hund schnell und

direkt auf das angewiesene Bringholz zulaufen, es sofort aufnehmen und seinem HF schnell und direkt bringen und sich

dicht und gerade vor den HF setzen oder gleich in Grundstellung gehen. Er muss das Bringholz solange ruhig im Fang

halten bis es ihm der HF mit dem HZ „Aus" abnimmt. Nach dem Abnehmen des Bringholzes aus dem Vorsitzen, muss

sich der Hund auf das HZ „Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen.

c) Bewertung: Um Punkte zu erhalten muss der Hund mit allen vier Pfoten im Kreis stehen. Kein direktes

Hinauslaufen in der angegebenen Richtung, zögerndes Aufnehmen, fallen lassen, spielen, knautschen mit dem

Bringholz - entwertet entsprechend. Bei geringfügiger Standortveränderung des HF, werden höchstens 6 Punkte

vergeben. Ein Hund welcher nicht bringt, oder das falsche Holz mit dem Fang einmal aufnimmt, kann keine Punkte

erhalten. Ein richtungsweisendes Zusatzkommando ist einmal ohne Punkteabzug gestattet. Gleichzeitige Hör und

Sichtzeichen dürfen nur bei Richtungsanweisung gegeben werden ( nicht bei Steh und Fuß).

9. Identifizieren Koeffizient 3 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Riech" „Aus" „Fuß"

b) Ausführung: Zu Beginn der Übung 3 erhält der HF einen zu verwitterten Gegenstand, der mit der Startnummer

gekennzeichnet ist. Wenn der LR die Übungen in geänderter Reihenfolge verlangt, muss dem HF mindestens 5 Minuten

zum Verwittern des Gegenstandes eingeräumt werden. Der HF muss diesen Gegenstand in eine rechte Tasche geben,

er darf diesen Gegenstand dem Hund weder zeigen, noch daran wittern lassen oder in den Fang geben.

Der HF nimmt seinem Hund Grundstellung ein und dreht sich um. Der Hundeführer darf beim Auslegen der

Gegenstände nicht zusehen, der Hund darf zusehen. Der HF übergibt den verwitterten Gegenstand dem PL, welcher

ihn, ohne mit den Händen zu berühren, mit weiteren drei gleichen Neutralen, die mit der Hand ausgelegt werden

müssen, ca. 10m vom HF entfernt, in zirka 30 cm Abstand zueinander, vertikal, horizontal oder im Halbkreis gut sichtbar

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auslegt Auf Anweisung des PL dreht sich der HF wieder um. Der Hund muss auf das HZ „Riech „ zu den Gegenständen

laufen, den Richtigen aufnehmen und dem HF bringen, gerade Vorsitzen oder gleich in Grundstellung gehen und den

Gegenstand solange ruhig im Fang halten, bis der HF ihm den Gegenstand mit dem HZ „Aus" abnimmt. Nach Abnahme

des Gegenstandes im Vorsitzen muss sich der Hund auf HZ „Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen.

Die Übung muss in einer Minute beendet sein.

c) Bewertung: . Die Bewertung der Übung beginnt mit der Übergabe des Gegenstandes an den PL und der

Erklärung „Bereit" des HF. Ein Hund, dem vom HF der verwitterte Gegenstand gezeigt oder in den Fang gegeben wird,

erhält 0 Punkte. Ein Hund, welcher eine Hilfe über den Gegenständen erhält oder den falschen bringt erhält 0 Punkte.

Ein Hund welcher den Gegenstand fallen lässt, knautscht oder einen falschen aufnimmt und wieder fallen lässt, bevor er

den richtigen bringt, erhält höchstens 5,5 Punkte. Bei dreimaliger Aufnahme eines falschen Gegenstandes können keine

Punkte vergeben werden. Dies gilt, auch wenn der Hund den Richtigen mehr als dreimal im Fang hatte ohne zu bringen.

Langsames arbeiten – spielen – knautschen – einriechen ( z.B bei der Hand) sowie extra Hör und Sichtzeichen

entwerten.

10. Kontrolle auf Distanz Koeffizient 3 30 Punkte

a) Hörzeichen: Hör und /oder Sichtzeichen „Sitz", „Platz", „Fuß"

b) Ausführung: Auf Anweisung wird der Hund vor einer für ihn unsichtbaren Linie, die markiert wird, abgelegt. Auf

Anweisung des PL entfernt sich der HF 20 Schritte von seinem Hund. Der Hund muss 4 x die Position zwischen sitzen

und liegen wechseln. Nach dem letzten Wechsel soll der Hund liegen. Der PL, der sich hinter dem Hund aufstellt, zeigt

dem HF im Abstand von 3 Sekunden mit Hilfe von Signaltafeln, welche Position jeweils ausgeführt werden soll. Der HF

gibt dem Hund aus der Entfernung das jeweilige Hör- und/oder Sichtzeichen. Der Hund darf sich während den

Positionswechseln höchstens eine Körperlänge von der Linie weg bewegen. Zwischen den einzelnen Positionen ist ein

Zeitraum von ca. 3 Sekunden einzuhalten. Danach wird der HF angewiesen zu seinem Hund zurück zugehen und sich

rechts neben ihn zu stellen und auf weitere Anweisung den Hund mit dem HZ „Sitz" in Grundstellung zu nehmen

c) Bewertung: Um Punkte zu erhalten muss der Hund mindestens 3 mal eine korrekte Positionsänderung

durchgeführt haben. Ein Hund der sich eine halbe Körperlänge nach vor bewegt kann nicht mehr als 7,5 Punkte

erhalten. Wenn der Hund sich nach dem letzen Wechsel aufsetzt, bevor der HF wieder in Grundstellung ist, kann nicht

mehr als 8 Punkte erhalten. Ein Hund, der eine Position ausläßt, erhält höchstens 7 Punkte. Extra Hör oder

Sichtzeichen, langsames Arbeiten, sowie übertriebene Körpersprache entwerten. Ein Hund welcher mehr als zwei

Zusatzhilfen benötigt od. sich mehr als eine Körperlänge bewegt, erhält 0 Punkte. Jedes vor oder zurück oder seitlich

wird auf die Körperlänge addiert. Beispiel: der Hund geht eine halbe Körperlänge vor und bei der letzten Anweisung eine

halbe zurück, dann ist eine Körperlänge erreicht.

Gehorsamsprüfung GH-3

Übung 1 : Sitzen in der Gruppe Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30

Übung 2 : Liegen in der Gruppe Koeffizient 2 Maximale Punkteanzahl: 20

Übung 3 : Freifolge Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30

Übung 4 : Abstellen, Absetzen und Ablegen a.d.BewegungKoeffizient 3

Maximale Punkteanzahl: 30

Übung 5 : Heranrufen mit Abstellen und Ablegen Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40

Übung 6 : Voraussenden mit Anweisungen Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40

Übung 7 : Bringen mit Richtungsanweisungen Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30

Übung 8 : Bringen über die Hürde (Metall) Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30

Übung 9 : Identifizieren Koeffizient 3 Maximale Punkteanzahl: 30

Übung 10: Kontrolle auf Distanz Koeffizient 4 Maximale Punkteanzahl: 40

Gesamt Maximale Punkteanzahl : 320

1. Sitzen in der Gruppe Koeffizient 3 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Sitz", „Bleib"

b) Ausführung: Die Übung muss mit mindestens 3 und maximal 6 Hunden ausgeführt werden. Die Hunde werden

in einer Reihe in einem Abstand von zirka 3m voneinander in Grundstellung aufgestellt. Der PL gibt die Anweisung für

das HZ „Sitz", ein HZ „Bleib" beim Wegtreten ist gestattet. Die HF entfernen sich außer Sicht. Ab diesem Zeitpunkt

müssen die Hunde 2 Minuten ruhig sitzen. Nach Ablauf der Zeit treten die HF zu ihren Hunden.

c) Bewertung: Die Bewertung erfolgt ab der Anweisung des PL für das HZ „Sitz" und endet wenn der HF wieder

zum Hund zurückgekehrt ist. Ein Hund, der aufsteht, hinlegt oder sich mehr als eine Körperlänge bewegt, dauerhaft bellt

oder winselt, erhält 0 Punkte. Ein Hund, der sich unruhig verhält, zeitweise bellt oder winselt, erhält höchsten 8 Punkte.

Ein Hund welcher beim Zurückkommen des HF seine Position ändert, ohne seinen Platz zu verlassen, erhält maximal 5

Punkte.

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2. Liegen in der Gruppe Koeffizient 2 20 Punkte

a) Hörzeichen: „Platz", „Bleib", „Sitz"

b) Ausführung: Die Übung muss mit mindestens 3 und maximal 6 Hunden ausgeführt werden. Die Hunde werden

in einer Reihe in einem Abstand von zirka 3m voneinander in Grundstellung aufgestellt. Die Hunde werden mit dem HZ

„Platz" abgelegt, ein HZ „Bleib" beim Wegtreten ist gestattet. Die HF entfernen sich außer Sicht. Ab diesem Zeitpunkt

müssen die Hunde 4 Minuten ruhig liegen. Als Ablenkung geht eine Person einen Slalom zwischen den abgelegten

Hunden. Nach Ablauf der Zeit treten die HF 3 Meter hinter ihre Hunde, auf Anweisung des PL gehen die HF zu ihren

Hunden, um auf neuerliche Anweisung des PL den Hund mit HZ „Sitz" in Grundstellung zu nehmen. Der LR kann das

Ablegen und das Aufsetzen einzeln oder gemeinsam abverlangen. Das Wegtreten und zum Hund gehen wird immer

gemeinsam gezeigt.

c) Bewertung: Die Bewertung erfolgt ab der Anweisung des PL für das HZ „Platz" bis zur abschließenden

Grundstellung. Ein Hund, der sich aufsetzt, aufsteht oder sich mehr als eine Körperlänge bewegt, dauerhaft bellt oder

winselt, erhält 0 Punkte. Ein Hund, der sich unruhig verhält, zeitweise bellt oder winselt, erhält höchsten 8 Punkte. Ein

Hund welcher beim Zurückkommen des HF seine Position ändert, ohne seinen Platz zu verlassen, erhält maximal 5

Punkte.

3. Freifolge Koeffizient 3 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Fuß" (bei jedem Angehen und Gangartwechsel)

b) Ausführung: Der LR gibt ein Schema für die Freifolge vor, nach dem alle Hunde im Bewerb vorgeführt werden

müssen. Von der Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ „Fuß" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit

dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig schnell und

gerade setzen. Der HF soll die Arme natürlich bewegen. Es müssen mindestens 2 Anhalten, 2 Kehrtwendungen (die

Kehrtwendung kann vom LR als Links- oder Rechtskehrtwendung verlangt werden), 2 Links- und 2 Rechtswendungen

im normalen und langsamen Schritt, sowie 1 Kehrtwendung, 2 Links- und 2 Rechtswendungen im Laufschritt und zwei –

drei Schritte aus der Grundstellung nach links, nach rechts, nach vor und zurück, die Reihenfolge bestimmt der LR,

gezeigt werden. Der Gangartwechsel kann sowohl aus der Grundstellung als auch aus der jeweiligen Gangart verlangt

werden.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit

und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend. Ein Hund, der während dem größten Teil der Übung mehr

als einen halben Meter Abstand zum HF hat, erhält 0 Punkte.

4. Abstellen, Absetzen, Ablegen a.d. Bewegung Koeffizient3 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Steh", „Sitz", „Platz", „Fuß" (4 mal)

b) Ausführung: Der Hund wird an der Außenseite eines mit Kegeln markierten Quadrates von 10 x 10 m gegen

den Uhrzeigersinn herum geführt. Die Übung beginnt und endet mit der Grundstellung in der Mitte des ersten Schenkels.

Der Hund muss einwandfreie Freifolge zeigen. An den Ecken des Quadrates sind korrekte Linkswendungen

auszuführen. Das jeweilige HZ für die einzelnen Positionen erfolgt aus der Bewegung in der Mitte der jeweils nächsten

Quadratseite. Der Hund muss auf das HZ die jeweilige Position sofort einnehmen. Nach jeder vollendeten Runde wird

der Hund in der Bewegung mit HZ „Fuß" mitgenommen.

c) Bewertung: Ein Hund, der nur eine Position ausführt, erhält 0 Punkte. Ein Hund, der zwei Positionen ausführt,

erhält höchstens 7 Punkte. Mängel in der Freifolge zwischen den Positionen entwerten zusätzlich. Bewegt sich der Hund

nach dem HZ um mehr als eine Körperlänge,oder hat der Hund die Position nicht eingenommen bevor der HF den

nächsten Kegel erreicht hat, gilt die Position als nicht eingenommen.

5. Heranrufen mit Abstellen und Ablegen Koeffizient 4 40 Punkte

a) Hörzeichen: „Platz", „Bleib", „Hier" (3 mal), „Steh", „Platz", „Fuß"

b) Ausführung: Der Hund wird mit HZ „Platz" - „Bleib" in ca. 40 Schritten Entfernung abgelegt. Der HF kehrt zum

Ausgangspunkt zurück, dreht sich zum Hund und ruft diesen auf Anweisung mit HZ „Hier" zu sich. Der Hund muss

freudig, schnell (mindestens im schnellen Trab) und direkt herankommen, nach zirka einem Drittel der Distanz wird der

Hund entweder auf Anweisung oder bei einer für den HF gut wahrnehmbaren Markierung mit dem HZ „Steh" abgestellt.

Nach einem erneuten HZ „Hier" und nachdem der Hund das zweite Drittel der Entfernung zurückgelegt hat, erhält er das

Kommando „Platz". Nach einem weiteren HZ „Hier" muss der Hund freudig, schnell (mindestens im schnellen Trab)

herankommen. Der Hund kann sich vor dem HF setzen oder gleich in Grundstellung gehen. Aus dem Vorsitzen, muss

sich der Hund auf das HZ „Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen. Ein Hund darf höchstens 3

Körperlängen benötigen, um die jeweilige Position einzunehmen.

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c) Bewertung: Ein Hund, der Abstellen und Ablegen nicht oder in verkehrter Reihenfolge zeigt, erhält 0 Punkte.

Wenn eine Position nicht eingenommen wird, werden maximal 7 Punkte vergeben. Falls mehr als 3 Hörzeichen für das

Hereinkommen gegeben werden, können höchstens 6 Punkte vergeben werden.

6. Voraussenden mit Anweisungen Koeffizient 4 40 Punkte

a) Hörzeichen: „Voran", „Steh", „Links/Rechts" und/oder Sichtzeichen, „Platz", „Fuß". ( Bei dem Hz „Voran" ist ein

gleichzeitiges Hör und Sichtzeichen gestattet ). Der Hund darf (muss aber nicht) im Quadrat ein Stoppkommando

erhalten (steh) und wird dann sofort abgelegt, der Hund darf aber nicht die Position Sitz einnehmen beim

Stoppkommando. Falls ein Stoppkommando verwendet wird muss der HF das HZ „Platz" sofort und nicht auf Anweisung

geben.

b) Ausführung: Der Hund wird vom HF mit dem HZ „Voran" zu einem Kegel mit Kreis ( Æ 4 m ) geschickt, der

ungefähr 10 m vom Ausgangspunkt entfernt ist. Der Hund muss auf das HZ „Steh" beim Kegel mit allen 4 Pfoten

innerhalb des Kreises ruhig stehen, um die Anweisung des PL ins Quadrat zu laufen, zu erhalten. Nach ca. 3 Sekunden

wird der Hund mit Hör- und/oder Sichtzeichen in ein mit Kegeln markiertes Quadrat (3 x 3 m ) ca. 25 m vom

Ausgangspunkt entfernt, geschickt. Der Winkel zwischen dem Kegel und dem Quadrat Mitte soll ca.90 Grad betragen.

Auf das HZ „Platz" muss sich der Hund innerhalb des Quadrates hinlegen. Auf Anweisung geht der HF auf den Hund zu.

ca. 2 m vor dem Quadrat führt der HF auf Anweisung eine Wendung aus, nach ca. 10 m eine weitere Wendung in

Richtung Ausgangspunkt. Nach weiteren ca. 10 m wird der Hund in der Bewegung mit HZ „Fuß" nachgerufen. Der Hund

darf die Platzposition nicht vor dem Rufen verlassen.

c) Bewertung: Um die höchste Punkteanzahl zu erreichen, dürfen insgesamt nicht mehr als 6 HZ verwendet

werden. Für jedes Zusatzhörzeichen, welches der Hund befolgt, wird ein Punkt, für jedes das er nicht befolgt werden 2

Punkte abgezogen. Ein Hund, der ganz oder teilweise außerhalb des Quadrates liegt, erhält 0 Punkte. Bei

Positionsänderungen innerhalb des Kreises und des Quadrates werden höchstens 8 Punkte vergeben. Bei zuviel

Körpersprache des HF werden maximal 8 Punkte vergeben. Wenn der HF bei den Hörzeichen seinen Standort verlässt,

können keine Punkte vergeben werden. Ein Hund welcher sehr - sehr langsam ist, kann nicht mehr als 6 Punkte

erhalten.

7. Bringen mit Richtungsanweisung Koeffizient 3 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Voran", „Steh", „Bring - links/rechts" und/oder Sichtzeichen, „Aus", „Fuß".

b) Ausführung: Der LR entscheidet durch Los, ob das linke oder rechte Bringholz gebracht werden soll. Gewicht

des Bringholzes : 200, 400 oder 650 Gramm nach Entscheidung des LR. Die Größe und das Gewicht des Bringholzes

sollte in Relation zur Größe des Hundes stehen. Der PL legt drei gleiche Bringhölzer gut sichtbar in einer Reihe mit

ungefähr 5 m Abstand von Bringholz zu Bringholz aus. Das zu bringende Bringholz wird zuerst ausgelegt. Ca. 20 m vor

dem mittleren Gegenstand nehmen HF und Hund die Grundstellung ein. Der Hund wird dann zu einem Kegel mit einem

Kreis (Æ 4 m) geschickt, der 10 m vor dem mittleren Gegenstand aufgestellt ist. Der Hund muss auf das HZ „Steh" beim

Kegel mit allen 4 Pfoten innerhalb des Kreises ruhig stehen. Nach ca. 3 Sekunden wird der Hund zu dem linken oder

rechten Bringholz geschickt. Auf das HZ „Bring - links/rechts" (ein Zusatzhörzeichen ist erlaubt) muss der Hund schnell

und direkt auf das Bringholz zulaufen, es sofort aufnehmen und seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund kann

sich vor seinen HF setzen oder gleich in Grundstellung gehen. Er muss das Bringholz so lange ruhig im Fang halten, bis

der HF ihm das Bringholz mit dem HZ „Aus" abnimmt. Nach dem Abnehmen des Bringholzes aus dem Vorsitzen, muss

sich der Hund auf das HZ „Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen.

c) Bewertung: Entscheidend für die Bewertung ist die Lenkbarkeit und die Arbeitsfreude des Hundes. Um die

höchste Punkteanzahl zu erreichen, dürfen insgesamt höchsten 5 HZ erfolgen und der Hund muss auf die HZ schnell

reagieren, ohne dass dieselben wiederholt werden müssen. Ein Hund der die Position Platz oder Sitz beim Kegel

einnimmt, erhält höchstens 8 Punkte. Für vorzeitiges Lösen aus der Grundstellung, Fallenlassen und Knautschen des

Bringholzes, werden höchstens 7 Punkte vergeben. Wenn der Hund nicht mit allen vier Pfoten im Kreis steht, wenn der

Hund ein falsches Bringholz aufnimmt, erhält der Hund 0 Punkte..

8. Bringen über die Hürde (Metall) Koeffizient 3 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Hopp", „Bring", „Aus", „Fuß"

b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund ca. 3 m vor der Hürde Grundstellung ein. Die Höhe des Hürde soll

in der Widerristhöhe des Hundes sein ( aufgerundet auf volle 10 cm), auf Wunsch des HF kann die Hürde höher

(maximal 1 m) gestellt werden. Aus der Grundstellung wirft der HF eine Metall-Hantel (Gewicht 50, 100 oder 200 Gramm

nach Entscheidung des HF) über die Hürde. Der Hund muss auf die HZ „Hopp" - „Bring" (das HZ „Bring" muss gegeben

werden, solange der Hund im Sprung ist) im Freisprung über die Hürde springen, schnell und direkt auf die Metall-Hantel

zulaufen, sie sofort aufnehmen, zurückspringen und seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund kann sich vor

seinen HF setzen oder gleich in Grundstellung gehen. Er muss die Metall-Hantel so lange ruhig im Fang halten, bis der

HF ihm den Gegenstand mit dem HZ „Aus" abnimmt. Nach dem Abnehmen des Bringgegenstandes aus dem Vorsitzen,

muss sich der Hund auf das HZ „Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen.

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c) Bewertung: Ein Hund, der den HF verlässt, bevor die Hantel den Boden erreicht hat, erhält 0 Punkte. Wenn der

Hund die Hürde auch nur leicht streift, können nicht mehr als 8 Punkte vergeben werden. Ein Hund, der den

Gegenstand fallen läßt oder knautscht, erhält höchstens 7 Punkte. Wenn der Hund den Gegenstand nicht sofort findet,

ihn jedoch sucht, erfolgt kein Punkteabzug.

9. Identifizieren Koeffizient 3 30 Punkte

a) Hörzeichen: „Riech oder Bring", „Aus", „Fuß"

b) Ausführung: Zu Beginn der Übung 3, oder falls der Wettbewerb geteilt ist , am Anfang des zweiten Teiles,

erhält der HF einen zu verwitternden Gegenstand, der mit der Startnummer gekennzeichnet ist. Wenn der LR die

Übungen in geänderter Reihenfolge verlangt, muss dem HF mindestens 5 Minuten zum Verwittern des Gegenstandes

eingeräumt werden. Der HF muss diesen Gegenstand in eine rechte Tasche geben, er darf diesen Gegenstand dem

Hund weder zeigen, noch daran wittern lassen oder in den Fang geben.

Der HF nimmt mit seinem Hund Grundstellung ein und dreht sich um. Der Hundeführer darf beim Auslegen der

Gegenstände nicht zusehen, der Hund darf zusehen. Der HF übergibt den verwitterten Gegenstand dem PL, welcher

ihn, ohne mit den Händen zu berühren, mit weiteren fünf gleichen Neutralen, die mit der Hand ausgelegt werden

müssen, ca. 10m vom HF entfernt, in zirka 30 cm Abstand zueinander, vertikal, horizontal oder im Kreis, wobei sich der

verwitterte Gegenstand in der 11, 12 oder 13 Uhr-Position befinden soll, gut sichtbar auslegt Auf Anweisung des PL

dreht sich der HF wieder um. Der Hund muss auf das HZ „Riech „ zu den Gegenständen laufen, den Richtigen

aufnehmen und dem HF bringen, gerade Vorsitzen oder gleich in Grundstellung gehen und den Gegenstand solange

ruhig im Fang halten, bis der HF ihm den Gegenstand mit dem HZ „Aus" abnimmt. Nach Abnahme des Gegenstandes

im Vorsitzen muss der Hund auf HZ „Fuß" schnell und gerade links neben seinen HF setzen. Die Übung muss in einer

Minute beendet sein.

c) Bewertung: Die Bewertung der Übung beginnt mit der Übergabe des Gegenstandes an den PL und der

Erklärung „Bereit" des HF. Ein Hund, dem vom HF der verwitterte Gegenstand gezeigt oder in den Fang gegeben wird,

erhält 0 Punkte. Ein Hund, welcher eine Hilfe über den Gegenständen erhält oder den falschen bringt erhält 0 Punkte.

Ein Hund welcher den Gegenstand fallen lässt, knautscht, aufnimmt und wieder fallen lässt, bevor er den richtigen

bringt, erhält höchstens 5,5 Punkte. Bei Aufnahme eines falschen Gegenstandes können keine Punkte vergeben

werden. Langsames arbeiten – spielen – knautschen – einriechen ( z.B bei der Hand) sowie extra Hör- und Sichtzeichen

entwerten.

10. Kontrolle auf Distanz Koeffizient 4 40 Punkte

a) Hörzeichen: „Sitz", „Steh", „Platz", und/oder Sichtzeichen

b) Ausführung: Auf Anweisung wird der Hund vor einer unsichtbaren Linie, die seitlich markiert ist, abgelegt. Auf

Anweisung des PL entfernt sich der HF 20 Schritte von seinem Hund. Der Hund muss 6 x die Position zwischen sitzen,

stehen und liegen wechseln. Der LR entscheidet in welcher Reihenfolge die Positionen ausgeführt werden, nach dem

letzten Wechsel soll der Hund liegen. Der PL, der sich hinter dem Hund aufstellt, zeigt dem HF im Abstand von 3

Sekunden mit Hilfe von Signaltafeln, welche Position jeweils ausgeführt werden soll. Der HF gibt dem Hund aus der

Entfernung das jeweilige Hör- und/oder Sichtzeichen. Der Hund darf sich während den Positionswechseln höchstens

eine Körperlänge von der Linie weg bewegen. Zwischen den einzelnen Positionen ist ein Zeitraum von ca. 3 Sekunden

einzuhalten. Danach wird der HF angewiesen zu seinem Hund zurück zugehen und sich rechts neben ihn zu stellen und

auf weitere Anweisung den Hund mit dem HZ „Sitz" in Grundstellung zu nehmen

c) Bewertung: Besonderer Wert wird auf die schnelle Ausführung der Positionswechsel gelegt. Um Punkte zu

erhalten muss der Hund mindestens 5 mal eine korrekte Positionsänderung durchgeführt haben. Ein Hund der sich eine

halbe Körperlänge nach vor bewegt kann nicht mehr als 8 Punkte erhalten. Wenn der Hund sich nach dem letzen

Wechsel aufsetzt, bevor der HF wieder in Grundstellung ist, kann nicht mehr als 8 Punkte erhalten. Ein Hund, der eine

Position ausläßt, erhält höchstens 7 Punkte. Extra Hör oder Sichtzeichen, langsames Arbeiten, sowie übertriebene

Körpersprache entwerten. Ein Hund welcher mehr als zwei Zusatzhilfen benötigt od. sich mehr als eine Körperlänge

bewegt, erhält 0 Punkte. Jedes vor oder zurück oder seitlich wird auf die Körperlänge addiert. Beispiel: der Hund geht

eine halbe Körperlänge vor und bei der letzten Anweisung eine halbe zurück, dann ist eine Körperlänge erreicht.

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Gebrauchshundeprüfung ÖPO-1

gliedert sich in : Abteilung A 100 Punkte

Abteilung B 100 Punkte

Abteilung C 100 Punkte

Gesamt: 300 Punkte

ÖPO 1 Abteilung A"

Eigenfährte, mindestens 300 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90°), 2 dem HF gehörende Gegenstände, mindestens

20 Minuten alt, Ausarbeitungszeit 15 min.

Halten der Fährte : 80 Punkte

Gegenstände (10 + 10) 20 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmen unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf

der Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden. Es darf nicht sein, dass z. B. bei jeder Fährte die einzelnen

Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangstelle der Fährte

muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangstelle in den Boden

gesteckt wird.

Die Reihenfolge der Teilnehmer wird im Beisein des LR ausgelost.

Der HF (= Fährtenleger) hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu

zeigen. Es dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten lang) selbst verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der HF (=

Fährtenleger) verweilt kurz am Ansatz und geht dann mit normalen Schritten in die angewiesene Richtung. Die Winkel

werden ebenfalls in normaler Gangart gebildet. Der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten auf dem 1.

oder 2. Schenkel, der zweite Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt. Die Gegenstände müssen aus der Bewegung

auf die Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss der Fährtenleger noch einige Schritte

in gerader Richtung weitergehen. Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden.

(Material: z. B. Leder, Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm,

eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben. Während des

Legens der Fährte muss sich der Hund außer Sicht aufhalten.

Der LR, und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten, in dem das

Team (HF und Hund) das Recht hat zu suchen.

a) Ein Hörzeichen für :"Suchen"

Das HZ für „Suchen" ist bei Fährtenbeginn und nach dem ersten Gegenstand erlaubt.

b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei suchen oder an 10 m langer

Leine. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen

geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug eingestellten, Halsband oder an der Anbindevorrichtung des

Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf

meldet sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt

oder verweist. Vor der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten Fährte ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf

Anweisung des LR wird der Hund langsam und ruhig zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am

Ansatz intensiv, ruhig und mit tiefer Nase Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase und in

gleichmäßigem Tempo intensiv dem Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Entfernung am Ende der

Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF

nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen. Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Nach dem Winkel muss

der Hund im gleichen Tempo weitersuchen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne

Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich

setzen oder auch zum HF kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen sind fehlerhaft. Das

Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) erfolgen. Hat der Hund den Gegenstand verwiesen

oder aufgenommen, legt der HF die Fährtenleine ab und begibt sich zu seinem Hund. Durch Hochheben des

Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf nimmt der HF die Fährtenleine wieder auf und setzt mit

seinem Hund die Fährte fort. Nach Beendigung der Fährte sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen.

c) Bewertung: Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die Fährte intensiv, gleichmäßig

und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein positives Suchverhalten zeigt. Ein Überzeugen, ohne die

Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Faseln, hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde

Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen im Bereich des Fährtenverlaufs oder an den Gegenständen, fehlerhaftes

Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen der Gegenstände, Fehlverweisen entwerten entsprechend. Wenn der HF die

Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verlässt der Hund die Fährte und wird

Version 21 ÖPO-2003

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dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund zu folgen. Wird diese Richteranweisung nicht

befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR abzubrechen. Ist innerhalb von 15 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangstelle

das Ende der Fährte nicht erreicht, wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung

wird bewertet.

Zeigt ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten also „Aufnehmen" und „Verweisen" der

Gegenstände so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die der Meldung entsprechen.

Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein.

Für nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände werden keine Punkte vergeben.

Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und Schwierigkeitsgrad

erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres

Verweilen am selben Platz ohne zu suchen) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch

auf der Fährte befindet.

ÖPO 1 Abteilung B

Übung 1 : Freifolgen 20 Punkte

Übung 2 : Sitz aus der Bewegung 10 Punkte

Übung 3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte

Übung 4 : Bringen auf ebener Erde 10 Punkte

Übung 5 : Bringen über eine Hürde 15 Punkte

Übung 6 : Bringen über eine Schrägwand 15 Punkte

Übung 7 : Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte

Übung 8 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Der LR gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Anhalten, Wechseln der Gangart

usw. werden ohne Anweisung ausgeführt.

Die HZ sind im Leitfaden verankert. HZ sind normal gesprochene, kurze, aus einem Wort bestehende Befehle. Sie

können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein. Führt ein Hund nach dem dritten

gegebenen HZ eine Übung oder einen Übungsteil nicht aus, so ist die jeweilige Übung ohne Bewertung abzubrechen.

Beim Abrufen kann anstelle des HZ für „Herankommen" auch der Name des Hundes verwendet werden. Der Name des

Hundes in Verbindung mit jeglichen HZ gelten als Doppelhörzeichen.

In der Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des Hundes mit

dem Knie des HF abschließt. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. Das Einnehmen der Grundstellung

am Anfang der Übung ist nur einmal erlaubt. Ein kurzes Lob ist nur nach jeder beendeten Übung und nur in

Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine neue Grundstellung einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und

Neubeginn ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 sec.) eingehalten werden.

Aus der Grundstellung heraus erfolgt die sogenannte Entwicklung. Der HF muss sie mindestens 10, jedoch höchstens

15 Schritte zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung gegeben wird. Zwischen den Übungsteilen „Vorsitzen" und

„Abschluss" sowie beim Herantreten an den absitzenden, stehenden, abliegenden Hund, sind vor der Abgabe eines

weiteren HZ deutliche Pausen einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an

seinen Hund herantreten.

Die Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu zeigen. Auch beim Holen des

Bringholzes muss der Hund mitgeführt werden. Ein Auflockern oder Spielen ist nicht erlaubt.

Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der Kehrtwendung entweder hinter dem HF

herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich sein.

Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die Grundstellung gehen.

Die starre Hürde hat eine Höhe von 100 cm und eine Breite von 150 cm. Die Schrägwand besteht aus zwei am oberen

Teil verbundenen Kletterwänden von 150 cm Breite und 191 cm Höhe. Am Boden stehen diese beiden Wände so weit

auseinander, dass die senkrechte Höhe 180 cm ergibt. Die ganze Fläche der Schrägwand muss mit einem rutschfesten

Belag versehen sein. An den Wänden sind in der oberen Hälfte je 3 Steigleisten 24/48 mm angebracht. Alle Hunde

eines Wettbewerbes müssen die gleichen Hindernisse überspringen.

Bei den Bringübungen sind nur Bringhölzer erlaubt (Gewicht 650 Gramm). Die vom Veranstalter bereitgestellten

Bringhölzer müssen von allen Teilnehmern verwendet werden. Bei allen Bringübungen darf das Bringholz dem Hund

nicht vorher in den Fang gegeben werden.

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Sollte der HF eine Übung vergessen, wird der HF durch den LR, ohne Punkteabzug, aufgefordert die fehlende Übung zu

zeigen. Es erfolgt kein Punktabzug.

1. Freifolge 20 Punkte

a) Ein Hörzeichen für: „Fussgehen"

Das HZ ist dem HF nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart gestattet.

b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem angeleinten oder frei folgenden Hund zum LR, lässt seinen Hund

absitzen und stellt sich vor. Dann begibt er sich zum Ausgangspunkt für die Freifolge und leint seinen Hund ab. Aus

gerader Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ für „Fussgehen" aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit

dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten selbständig, schnell

und gerade setzen. Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem Hund 50 Schritte ohne anzuhalten geradeaus; nach

der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten muss der HF den Laufschritt und den langsamen Schritt zeigen

(jeweils mindestens 10 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte

ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. Im

normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Das Anhalten ist mindestens

einmal aus dem normalen Schritt zu zeigen. Während der HF mit dem Hund die erste Gerade geht, sind zwei Schüsse

(Kaliber 6 mm ) im Zeitabstand von 5 Sekunden in einer Entfernung von mindestens 15 Schritten zum Hund,

abzugeben. Der Hund muss sich schussgleichgültig verhalten. Am Ende der Übung geht der HF mit seinem Hund auf

Anweisung des LR in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF muss mit seinem Hund dabei

eine Person rechts und eine Person links umgehen und mindestens einmal in der Gruppe anhalten. Dem LR ist es

freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Der HF mit seinem Hund verlässt die Gruppe und nimmt Grundstellung ein.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, langsames oder zögerndes Absitzen, zusätzliche

HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit in allen Gangarten und Wendungen und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten

entsprechend.

2. Sitz aus der Bewegung 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Absitzen"

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15

Schritten muss sich der Hund auf das HZ für „Absitzen" sofort und in Laufrichtung absetzen, ohne dass der HF seine

Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort

zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte Seite.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen, unruhiges und unaufmerksames Sitzen entwerten

entsprechend. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder steht, werden 5 Punkte abgezogen.

3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Ablegen", „Herankommen", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15

Schritten muss sich der Hund auf das HZ für „Ablegen" sofort und in Laufrichtung ablegen, ohne dass der HF seine

Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der HF geht noch etwa 30 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht

sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ für „Herankommen" oder

dem Namen des Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade

vor den HF setzen. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinem

HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen bzw.

langsamer werden beim Herankommen, Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten

entsprechend. Sitzt oder steht der Hund nach dem HZ für „Ablegen" werden 5 Punkte abgezogen.

4. Bringen auf ebener Erde 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) etwa 10 Schritte weit

weg. Das HZ für „Bringen" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem

HF sitzende Hund muss auf das HZ für „Bringen" schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen und

seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund muss sich dicht und gerade vor seinen HF setzen und das Bringholz so

lange ruhig im Fang halten, bis ihm der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für „Abgeben"

abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite

gehalten werden. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen

Version 21 ÖPO-2003

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HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen Standort nicht

verlassen.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen, langsames

Zurückkommen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung des HF,

Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Zu kurzes Werfen des Bringholzes und Hilfen des HF

ohne Veränderung des Standortes entwerten ebenfalls. Verlässt der HF seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist,

wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.

5. Bringen über eine Hürde (100 cm) 15 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Springen", „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Hürde Grundstellung ein. Aus

gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über eine 100 cm hohe Hürde. Das HZ für

„Springen" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende Hund

muss auf die HZ für „Springen" und „Bringen" (das HZ für „Bringen" muss während des Sprunges gegeben werden) im

Freisprung über die Hürde springen, schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen, sofort im Freisprung

über die Hürde zurückspringen und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund hat sich dicht und

gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis ihm der HF nach einer Pause

von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für „Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten

ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss

sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf

während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Springen und Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,

langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung

des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Für Streifen des Hundes an der Hürde müssen

pro Sprung bis zu 1 Punkt, für Aufsetzen bis zu 2 Punkte entwertet werden.

Punkteaufteilung für Bringen über eine Hürde:

Hinsprung Bringen Rücksprung

5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte

Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich, wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen – Rücksprung)

mindestens zwei Teile erfüllt werden.

Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte

Hin- oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte

Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 10 Punkte

Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des

LR, die Möglichkeit das Bringholz ohne Punkteabzug erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben.

HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes, entwerten entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort bevor der

Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet.

6. Bringen über eine Schrägwand (180 cm) 15 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Springen", „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Schrägwand Grundstellung ein. Aus

gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über die Schrägwand. Der ruhig und frei neben

seinem HF sitzende Hund muss auf die HZ für „Springen" und „Bringen" (das HZ für „Bringen" muss während des

Sprunges gegeben werden) über die Schrägwand klettern, schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort

aufnehmen, sofort über die Schrägwand zurückklettern und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der

Hund hat sich dicht und gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis ihm

der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für „Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach

der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in

Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf

Kniehöhe absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Springen und Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,

langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung

des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend.

Punkteaufteilung für Bringen über eine Schrägwand:

Hinsprung Bringen Rücksprung

5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte

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Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich, wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen – Rücksprung)

mindestens zwei Teile erfüllt werden.

Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte

Hin- oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte

Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 10 Punkte

Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des

LR die Möglichkeit das Bringholz ohne Punkteabzug erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben.

HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes, entwerten entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort bevor der

Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet.

7. Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Voraussenden", „Ablegen", „Aufsetzen"

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund in der ihm angewiesenen

Richtung geradeaus. Nach 10-15 Schritten gibt der HF dem Hund unter gleichzeitigem, einmaligem Erheben des Armes

das HZ für „Voraussenden" und bleibt stehen. Hierauf muss sich der Hund zielstrebig, geradlinig und in schneller

Gangart mindestens 30 Schritte in der angezeigten Richtung entfernen. Auf Richteranweisung gibt der HF das HZ für

„Ablegen", worauf sich der Hund sofort hinlegen muss. Der HF darf den Arm so lange richtungsweisend hochhalten, bis

sich der Hund gelegt hat. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und tritt rechts neben ihn. Nach

ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ für „Aufsetzen" schnell und gerade in die

Grundstellung aufsetzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Mitlaufen des HF, zu langsames Vorauslaufen, starkes seitliches

Abweichen, zu kurze Entfernung, zögerndes oder vorzeitiges Ablegen, unruhiges Liegen bzw. vorzeitiges

Aufstehen/Aufsitzen beim Abholen entwerten entsprechend.

8. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Ablegen", „Aufsetzen"

b) Ausführung: Der HF begibt sich mit freifolgendem oder angeleinten Hund zu einem vom LR angewiesenen

Platz und leint den Hund dort ab. Zu Beginn der Abteilung B eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund mit dem

HZ für „Ablegen" aus gerader Grundstellung ab, und zwar ohne die Leine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu

lassen. Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 30 Schritte vom Hund weg

und bleibt in Sicht des Hundes mit dem Rücken zu ihm ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des HF ruhig

liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 6 zeigt. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und

stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ für

„Aufsetzen" schnell und gerade in die Grundstellung aufsetzen. Danach kann der Hund angeleint werden.

c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes bzw.

zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber

am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 3 des vorgeführten

Hundes um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verlässt der Hund nach

Abschluss der Übung 3 den Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen

entgegen erfolgt ein Abzug bis zu 3 Punkten.

ÖPO 1 Abteilung C"

Übung 1 : Revieren nach dem Helfer 5 Punkte

Übung 2 : Stellen und Verbellen 10 Punkte

Übung 3 : Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 20 Punkte

Übung 4 : Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 35 Punkte

Übung 5 : Angriff auf den Hund aus der Bewegung 30 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Auf einem geeigneten Platz sind an den Längsseiten 6 Verstecke, 3 Verstecke auf jeder Seite, gestaffelt aufgestellt

(siehe Skizze). Die notwendigen Markierungen müssen für HF, LR und Helfer gut sichtbar sein.

Der Helfer muss mit einem Schutzanzug, Schutzarm und Softstock ausgerüstet sein. Der Schutzarm muss mit Beißwulst

ausgestattet, der Überzug aus naturfarbener Jute gefertigt sein. Wenn es für den Helfer erforderlich ist, den Hund im

Auge zu behalten, braucht der Helfer in der Bewachungsphase nicht unbedingt still zu stehen. Er darf aber keine

Version 21 ÖPO-2003

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drohende Haltung einnehmen und auch keine Abwehrbewegungen machen. Er muss mit dem Schutzarm seinen Körper

decken. Die Art, wie der HF dem HL den Softstock abnimmt, bleibt dem HF überlassen. (Siehe auch „Allgemeiner Teil"

Seite 9 – „Helferbestimmungen").

Bei Prüfungen kann in allen Prüfungsstufen mit einem Helfer gearbeitet werden, ab sechs Hunden in einer

Prüfungsstufe müssen allerdings zwei Helfer eingesetzt werden. Es müssen für alle HF innerhalb einer Prüfungsstufe

derselbe/dieselben Helfer zum Einsatz kommen.

Hunde, die nicht in der Hand des HF stehen, die nach Verteidigungsübungen nicht oder nur durch tätige Einwirkung des

HF ablassen, die an anderen Körperteilen als an dem dafür vorgesehenen Schutzarm anpacken, müssen disqualifiziert

werden. Es erfolgt keine „TSB"-Bewertung.

Bei Hunden die bei einer Verteidigungsübung versagen oder sich verdrängen lassen ist die Abteilung „C" abzubrechen.

Es erfolgt keine Bewertung. Die „TSB"-Bewertung hat zu erfolgen.

Das HZ für das „Ablassen" ist bei allen Verteidigungsübungen einmal erlaubt. Bewertung für das „Ablassen" siehe

untenstehende Tabelle.

Zögerndes Ablassen Erstes Zusatz-HZ mit

sofortigem Ablassen

Erstes Zusatz-HZ mit

zögerndem Ablassen

Zweites Zusatz-HZ mit

sofortigem Ablassen

Zweites Zusatz-HZ mit

zögerndem Ablassen

Kein Ablassen nach 2.

Zusatz-HZ bzw. weitere

Einwirkungen

0,5 – 3,0 3,0 3,5 – 6,0 6,0 6,5 – 9,0 Disqualifikation

1.Revieren nach dem Helfer 5 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Revieren", „Herankommen" (Das HZ für „Herankommen" kann auch mit dem Namen

des Hundes verbunden werden).

b) Ausführung: Der Helfer befindet sich, für den Hund nicht sichtbar, im letzten Versteck. Der HF nimmt mit

seinem angeleinten oder frei folgenden Hund zwischen viertem und fünftem Versteck Aufstellung, sodass zwei

Seitenschläge möglich sind. Auf Anweisung des LR beginnt die Abteilung C. Auf ein kurzes Hörzeichen für „Revieren"

und Sichtzeichen mit dem rechten oder linken Arm, welche wiederholt werden können, muss sich der Hund schnell vom

HF lösen und zielstrebig das fünfte Versteck an-, eng und aufmerksam umlaufen. Hat der Hund den Seitenschlag

ausgeführt, ruft ihn der HF mit einem HZ für „Herankommen" zu sich heran und weist ihn aus der Bewegung heraus mit

erneutem HZ für „Revieren" zum Helferversteck ein. Der HF bewegt sich im normalen Schritt auf der gedachten

Mittellinie, die er während des Revierens nicht verlassen darf. Der Hund muss sich immer vor dem HF befinden. Wenn

der Hund das Helferversteck erreicht hat, muss der HF stehen bleiben, HZ und Sichtzeichen sind dann nicht mehr

erlaubt.

c) Bewertung: Einschränkungen bei der Lenkbarkeit, beim zügigen und zielstrebigen Anlaufen sowie engem und

aufmerksamen Umlaufen der Verstecke entwerten entsprechend.

2. Stellen und Verbellen 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Herankommen", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Der Hund muss den Helfer aktiv und aufmerksam stellen und anhaltend verbellen. Der Hund darf

den Helfer weder anspringen, noch darf er zufassen. Nach einer Verbelldauer von ca. 20 Sekunden, geht der HF auf

Anweisung des LR bis auf 5 Schritte an das Versteck heran. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund in die

Grundstellung ab oder holt ihn vom Versteck ab.

c) Bewertung: Einschränkungen beim anhaltenden, fordernden Verbellen und drangvollen Stellen bis zum HZ,

unbeeinflusst vom LR oder vom herankommenden HF, entwerten entsprechend. Für anhaltendes Verbellen werden 5

Punkte vergeben. Wenn der Hund nur schwach verbellt, werden 2 Punkte, bleibt der nicht verbellende Hund aktiv

aufmerksam bewachend am Helfer, so werden 5 Punkte abgezogen. Bei Belästigen des Helfers z. B. anstoßen,

anspringen usw. müssen bis zu 2, bei starkem Fassen bis zu 9 Punkte abgezogen werden. Verlässt der Hund den

Helfer, bevor die Richteranweisung für den HF zum Verlassen der Mittellinie erfolgt, kann der Hund nochmals zum

Helfer geschickt werden. Bleibt der Hund nun am Helfer, kann die Abteilung C fortgesetzt werden, das Stellen und

Verbellen wird jedoch im „Mangelhaft" bewertet. Lässt sich der Hund nicht mehr einsetzen oder verlässt der Hund den

Helfer erneut, wird die Abteilung C abgebrochen. Kommt der Hund dem HF beim Herankommen an das Versteck

entgegen, oder kommt der Hund vor dem Abrufen zum HF, erfolgt eine Teilbewertung im „Mangelhaft".

3. Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 20 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Ablegen", „Ablassen"

b) Ausführung: Auf Anweisung des LR fordert der HF den Helfer auf, aus dem Versteck herauszutreten. Der

Helfer begibt sich in normaler Gangart zu dem markierten Ausgangspunkt für den Fluchtversuch. Auf Anweisung des LR

begibt sich der HF mit seinem frei folgenden Hund zu der markierten Ablageposition für den Fluchtversuch. Alternativ

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kann sich der HF mit seinem freifolgendem Hund nach dem Abholen auch direkt zur markierten Ablageposition

begeben und auf Anweisung des LR, den Helfer auffordern, ais dem Versteck zu kommen. Die Distanz zwischen

Helfer und Hund beträgt 5 Schritte. Der HF lässt seinen bewachenden Hund in Platzposition zurück und begibt sich zum

Versteck. Er hat Sichtkontakt zu seinem Hund, dem HL und dem LR. Auf Anweisung des LR unternimmt der Helfer

einen Fluchtversuch. Der Hund muss ohne zu zögern den Fluchtversuch selbständig durch energisches und kräftiges

Zufassen wirksam vereiteln. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Auf Anweisung des LR steht der Helfer

still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in

angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere

HZ für „Ablassen". Lässt der Hund nach dem dritten HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen ) nicht ab, erfolgt

Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem

Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles,

energisches Reagieren und Nachgehen mit kräftigem Zufassen und wirksamem Verhindern der Flucht, voller und

ruhiger Griff bis zum Ablassen, aufmerksames Bewachen dicht am Helfer. Bleibt der Hund liegen, oder hat der Hund

nicht innerhalb ca. 20 Schritten die Flucht durch Zufassen und Festhalten vereitelt, wird die Abteilung C abgebrochen.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Verlässt

der Hund den Helfer oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung C abgebrochen.

4. Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 35 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Ablassen", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf Anweisung des

LR einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF muss sich der Hund durch energisches und kräftiges Zufassen

verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund zugefasst, werden ihm 2 Schläge versetzt.

Es sind nur Schläge auf die Schultern und den Bereich des Widerristes zugelassen. Auf Anweisung des LR steht der

Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in

angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere

HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt erfolgt

Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem

Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF

in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ für „in Grundstellung gehen" in die

Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer nicht abgenommen.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles und

kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am

Helfer.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt

der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer

vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung

C abgebrochen.

5. Angriff auf den Hund aus der Bewegung 30 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Absitzen", „Abwehren", „Ablassen", „in Grundstellung gehen", „Fussgehen"

b) Ausführung: Der HF wird mit seinem angeleinten oder freifolgendem Hund zu einer markierten Stelle auf der

Mittellinie in der Höhe des ersten Versteckes eingewiesen. Am Ausgangspunkt ist der Hund abzuleinen. Der Hund kann

am Halsband gehalten werden, darf aber dabei vom HF nicht stimuliert werden. Auf Anweisung des LR tritt der mit

einem Softstock versehene Helfer aus einem Versteck und geht im normalem Schritt zur Mittellinie. Auf der Höhe der

Mittellinie dreht sich der Helfer zum HF und greift den HF mit seinem Hund im Laufschritt unter Abgabe von

Vertreibungslauten und heftig drohenden Bewegungen frontal an. Sobald sich der HL dem HF und seinem Hund auf 40

bis 30 Schritte genähert hat, gibt der HF auf Anweisung des LR seinen Hund mit dem HZ für „Abwehren" frei. Der Hund

muss den Angriff ohne zu zögern durch energisches und kräftiges Zufassen abwehren. Er darf dabei nur am Schutzarm

des HL angreifen. Der HF selbst darf seinen Standort nicht verlassen. Auf Anweisung des LR stellt der Helfer ein. Nach

dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in angemessener Zeit

selbständig geben.

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Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere

HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt

Disqualifikation. Während des HZ für „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem

Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF

in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ für „in Grundstellung gehen" in die

Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer abgenommen. Der Hund kann angeleint werden.

Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum LR über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein HZ für „Fussgehen" ist

erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu gehen, sodass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem

HF befindet. Der Hund muss während des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den

Helfer nicht bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem LR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem LR den Softstock

und meldet die Abteilung C beendet. Bei der Bewertungsbekanntgabe muss der Hund angeleint sein.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend : Energische

Verteidigung mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames

Bewachen dicht am Helfer.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt

der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer

vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung

C abgebrochen.

Gebrauchshundeprüfung ÖPO-2

gliedert sich in : Abteilung A 100 Punkte

Abteilung B 100 Punkte

Abteilung C 100 Punkte

Gesamt : 300 Punkte

ÖPO 2 Abteilung A"

Fremdfährte, mindestens 400 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90°), 2 Gegenstände, mindestens 30 Minuten alt,

Ausarbeitungszeit 15 min.

Halten der Fährte : 80 Punkte

Gegenstände (10 + 10) 20 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmen unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf

der Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden. Es darf nicht sein, dass z. B. bei jeder Fährte die einzelnen

Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangstelle der Fährte

muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangstelle in den Boden

gesteckt wird.

Die Reihenfolge der Teilnehmer wird nach dem Legen der Fährte im Beisein des LR ausgelost.

Der Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu zeigen. Es

dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten lang) verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der Fährtenleger verweilt kurz

am Ansatz und geht dann mit normalen Schritten in die angewiesene Richtung. Die Winkel werden ebenfalls in normaler

Gangart gebildet. Der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2. Schenkel, der zweite

Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt. Die Gegenstände müssen aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden.

Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung

weitergehen. Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. (Material: z. B. Leder,

Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen maximal eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von

0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben. Alle Gegenstände sind mit

Nummern zu versehen, und zwar so, dass die Nummern der Startschilder mit den Nummern der Gegenstände

übereinstimmen. Während des Legens der Fährte müssen sich HF und Hund außer Sicht aufhalten.

Der LR, Fährtenleger und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten,

in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat, zu suchen.

a) Ein Hörzeichen für: „Suchen"

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Das HZ für „Suchen" ist bei Fährtenbeginn und nach dem ersten Gegenstand erlaubt.

b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei suchen oder an 10 m langer

Leine. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen

geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug eingestellten Halsband oder an der Anbindevorrichtung des

Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf

meldet sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt

oder verweist. Vor der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten Fährte ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf

Anweisung des LR wird der Hund langsam und ruhig zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am

Ansatz intensiv, ruhig und mit tiefer Nase Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigem

Tempo intensiv dem Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Meter Entfernung am Ende der

Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF

nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen. Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Nach dem Winkel muss

der Hund im gleichen Tempo weitersuchen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne

Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich

setzen oder auch zum HF kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen sind fehlerhaft. Das

Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) erfolgen. Hat der Hund den Gegenstand verwiesen

oder aufgenommen, legt der HF die Fährtenleine ab und begibt sich zu seinem Hund. Durch Hochheben des

Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf nimmt der HF die Fährtenleine wieder auf und setzt mit

seinem Hund die Fährte fort. Nach Beendigung der Fährte sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen.

c) Bewertung: Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der Bewertung wenn die Fährte intensiv, gleichmäßig

und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein positives Suchverhalten zeigt. Ein Überzeugen ohne die

Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Faseln, hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde

Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen im Bereich des Fährtenverlaufs, oder an den Gegenständen, fehlerhaftes

Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen der Gegenstände, Fehlverweisen entwerten entsprechend. Wenn der HF die

Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verlässt der Hund die Fährte und wird

dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund zu folgen. Wird diese Richteranweisung nicht

befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR abzubrechen. Ist innerhalb von 15 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangstelle

das Ende der Fährte nicht erreicht, wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung

wird bewertet.

Zeigt ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten also „Aufnehmen" und „Verweisen" der

Gegenstände, so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die der Meldung entsprechen.

Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein.

Für nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände werden keine Punkte vergeben.

Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und Schwierigkeitsgrad

erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres

Verweilen am selben Platz ohne zu suchen) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch

auf der Fährte befindet.

ÖPO 2 Abteilung B"

Übung 1 : Freifolge 10 Punkte

Übung 2 : Sitz aus der Bewegung 10 Punkte

Übung 3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte

Übung 4 : Stehen aus dem Schritt 10 Punkte

Übung 5 : Bringen auf ebener Erde 10 Punkte

Übung 6 : Bringen über eine Hürde 15 Punkte

Übung 7 : Bringen über eine Schrägwand 15 Punkte

Übung 8 : Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte

Übung 9 Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Der LR gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Anhalten, Wechseln der Gangart

usw. werden ohne Anweisung ausgeführt.

Die HZ sind im Leitfaden verankert. HZ sind normal gesprochene, kurze, aus einem Wort bestehende Befehle. Sie

können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein. Führt ein Hund nach dem dritten

gegebenen HZ eine Übung oder einen Übungsteil nicht aus, so ist die jeweilige Übung ohne Bewertung abzubrechen.

Beim Abrufen kann anstelle des HZ für „Herankommen" auch der Name des Hundes verwendet werden. Der Name des

Hundes in Verbindung mit jeglichem HZ gelten als Doppelhörzeichen.

In der Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des Hundes mit

dem Knie des HF abschließt. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. Das Einnehmen der Grundstellung

am Anfang der Übung ist nur einmal erlaubt. Ein kurzes Lob ist nur nach jeder beendeten Übung und nur in

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Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine neue Grundstellung einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und

Neubeginn ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 sec.) eingehalten werden.

Aus der Grundstellung heraus erfolgt die sogenannte Entwicklung. Der HF muss sie mindestens 10, jedoch höchstens

15 Schritte zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung gegeben wird. Zwischen den Übungsteilen Vorsitzen und

Abschluss sowie beim Herantreten an den absitzenden, stehenden, abliegenden Hund sind vor der Abgabe eines

weiteren HZ deutliche Pausen einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an

seinen Hund herantreten.

Die Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu zeigen. Auch beim Holen des

Bringholzes muss der Hund mitgeführt werden. Ein Auflockern oder Spielen ist nicht erlaubt.

Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der Kehrtwendung entweder hinter dem HF

herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich sein.

Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die Grundstellung gehen.

Die starre Hürde hat eine Höhe von 100 cm und eine Breite von 150 cm. Die Schrägwand besteht aus zwei am oberen

Teil verbundenen Kletterwänden von 150 cm Breite und 191 cm Höhe. Am Boden stehen diese beiden Wände soweit

auseinander, dass die senkrechte Höhe 180 cm ergibt. Die ganze Fläche der Schrägwand muss mit einem rutschfesten

Belag versehen sein. An den Wänden sind in der oberen Hälfte je 3 Steigleisten 24/48 mm angebracht. Alle Hunde

eines Wettbewerbes müssen die gleichen Hindernisse überspringen.

Bei den Bringübungen sind nur Bringhölzer erlaubt, wobei die vorgeschriebenen Gewichte (ebene Erde 1000 Gramm,

Hürde und Schrägwand 650 Gramm) eingehalten werden müssen. Die vom Veranstalter bereitgestellten Bringhölzer

müssen von allen Teilnehmern verwendet werden. Bei allen Bringübungen darf das Bringholz dem Hund nicht vorher in

den Fang gegeben werden.

Sollte der HF eine Übung vergessen, wird der HF durch den LR, ohne Punkteabzug, aufgefordert die fehlende Übung zu

zeigen. Es erfolgt kein Punktabzug.

1. Freifolge 10 Punkte

a) Ein Hörzeichen für: „Fussgehen"

Das HZ ist dem HF nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart gestattet.

b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem frei folgenden Hund zum LR, lässt seinen Hund absitzen und stellt

sich vor. Aus gerader Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ für „Fussgehen" aufmerksam, freudig und

gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten

selbständig, schnell und gerade setzen. Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem Hund 50 Schritte ohne

anzuhalten geradeaus, nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten muss der HF den Laufschritt und den

langsamen Schritt zeigen (jeweils mindestens 10 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt

muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der

Geschwindigkeit unterscheiden. Im normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung

auszuführen. Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt zu zeigen. Während der HF mit dem Hund

die erste Gerade geht, sind zwei Schüsse (Kaliber 6 mm ) im Zeitabstand von 5 Sekunden in einer Entfernung von

mindestens 15 Schritten zum Hund, abzugeben. Der Hund muss sich schussgleichgültig verhalten. Am Ende der Übung

geht der HF mit seinem Hund auf Anweisung des LR in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen.

Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links umgehen und mindestens einmal in der

Gruppe anhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Der HF mit seinem Hund verlässt die Gruppe

und nimmt Grundstellung ein.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, langsames oder zögerndes Absitzen, zusätzliche

HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit in allen Gangarten und Wendungen und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten

entsprechend.

2. Sitz aus der Bewegung 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Absitzen"

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15

Schritten muss sich der Hund auf das HZ für „Absitzen" sofort in Laufrichtung absetzen, ohne dass der HF seine

Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort

zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte Seite.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen, unruhiges und unaufmerksames Sitzen entwerten

entsprechend. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder steht, werden 5 Punkte abgezogen.

3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte

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a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Ablegen", „Herankommen", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15

Schritten muss sich der Hund auf das HZ für „Ablegen" sofort und in Laufrichtung ablegen, ohne dass der HF seine

Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der HF geht noch etwa 30 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht

sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ für „Herankommen" oder

dem Namen des Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade

vor den HF setzen. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinem

HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen bzw.

langsamer werden beim Herankommen, Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten

entsprechend. Sitzt oder steht der Hund nach dem HZ für „Ablegen" werden 5 Punkte abgezogen.

4. Stehen aus dem Schritt 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Abstellen", „Absitzen"

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15

Schritten muss der Hund auf das HZ für „Abstellen" sofort in Laufrichtung stehen bleiben, ohne dass der HF die Gangart

unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu

seinem Hund um. Auf Anweisung des LR geht der HF direkt zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte

Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund auf Anweisung des LR auf das HZ für „Absitzen" schnell und gerade setzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Nachgehen beim HZ, unruhiges Stehen, Nachgehen, unruhiges

Verhalten beim Zurückkommen des HF, langsames Absitzen beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder liegt

der Hund nach dem HZ für „Abstellen" werden 5 Punkte abgezogen.

5. Bringen auf ebener Erde 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 1000 Gramm) etwa 10 Schritte

weit weg. Das HZ für „Bringen" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben

seinem HF sitzende Hund muss auf das HZ für „Bringen" schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen

und seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund muss sich dicht und gerade vor seinen HF setzen und das

Bringholz so lange ruhig im Fang halten, bis ihm der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für

„Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten

Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links

neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen

Standort nicht verlassen.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen, langsames

Zurückkommen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung des HF,

Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Zu kurzes Werfen des Bringholzes und Hilfen des HF

ohne Veränderung des Standortes entwerten ebenfalls. Verlässt der HF seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist,

wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.

6. Bringen über eine Hürde (100 cm) 15 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Springen", „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Hürde Grundstellung ein. Aus

gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über die 100 cm hohe Hürde. Das HZ für

„Springen" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende Hund

muss auf die HZ für „Springen" und „Bringen" (das HZ für „Bringen" muss während des Sprunges gegeben werden) im

Freisprung über die Hürde springen, schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen, sofort im Freisprung

über die Hürde zurückspringen und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund hat sich dicht und

gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis ihm der HF nach einer Pause

von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für „Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten

ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss

sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf

während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Springen und Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,

langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung

des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Für Streifen des Hundes an der Hürde müssen

pro Sprung bis zu 1 Punkt, für Aufsetzen bis zu 2 Punkte entwertet werden.

Version 21 ÖPO-2003

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Punkteaufteilung für Bringen über eine Hürde:

Hinsprung Bringen Rücksprung

5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte

Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen – Rücksprung)

mindestens zwei Teile erfüllt werden.

Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte

Hin- oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte

Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 10 Punkte

Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des

LR die Möglichkeit, das Bringholz ohne Punktabzug erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben.

HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes entwerten entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort bevor der

Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet.

7. Bringen über eine Schrägwand (180 cm) 15 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Springen", „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Schrägwand Grundstellung ein. Aus

gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über die Schrägwand. Der ruhig und frei neben

seinem HF sitzende Hund muss auf die HZ für „Springen" und „Bringen" (das HZ für „Bringen" muss während des

Sprunges gegeben werden) über die Schrägwand klettern, schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort

aufnehmen, sofort über die Schrägwand zurückklettern und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der

Hund hat sich dicht und gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis ihm

der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für „Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach

der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in

Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf

Kniehöhe absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Springen und Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,

langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung

des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend.

Punkteaufteilung für Bringen über eine Schrägwand:

Hinsprung Bringen Rücksprung

5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte

Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich, wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen – Rücksprung)

mindestens zwei Teile erfüllt werden.

Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte

Hin- oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte

Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 10 Punkte

Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des

LR die Möglichkeit, das Bringholz ohne Punkteabzug erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben.

HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes entwerten entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort bevor der

Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet.

8. Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Voraussenden", „Ablegen", „Aufsetzen"

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund in der ihm angewiesenen

Richtung geradeaus. Nach 10 - 15 Schritten gibt der HF dem Hund unter gleichzeitigem, einmaligem Erheben des

Armes das HZ für „Voraussenden" und bleibt stehen. Hierauf muss sich der Hund zielstrebig, geradlinig und in schneller

Gangart mindestens 30 Schritte in der angezeigten Richtung entfernen. Auf Richteranweisung gibt der HF das HZ für

„Ablegen", worauf sich der Hund sofort hinlegen muss. Der HF darf den Arm so lange richtungsweisend hochhalten, bis

sich der Hund gelegt hat. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und tritt rechts neben ihn. Nach

ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ für „Aufsetzen" schnell und gerade in die

Grundstellung aufsetzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Mitlaufen des HF, zu langsames Vorauslaufen, starkes seitliches

Abweichen, zu kurze Entfernung, zögerndes oder vorzeitiges Ablegen, unruhiges Liegen bzw. vorzeitiges

Aufstehen/Aufsitzen beim Abholen entwerten entsprechend.

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9. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Ablegen", „Aufsetzen"

b) Ausführung: Zu Beginn der Abteilung B eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund mit dem HZ für

„Ablegen" an einem vom LR angewiesenen Platz aus gerader Grundstellung ab, und zwar ohne die Leine oder

irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes

wenigstens 30 Schritte vom Hund weg und bleibt in Sicht des Hundes mit dem Rücken zu ihm ruhig stehen. Der Hund

muss ohne Einwirkung des HF ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 7 zeigt. Auf Anweisung des

LR geht der HF zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach

Anweisung des LR auf das HZ für „Aufsetzen" schnell und gerade in die Grundstellung aufsetzen.

c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes bzw.

zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber

am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 4 des vorgeführten

Hundes um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verlässt der Hund nach

Abschluss der Übung 4 den Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen

entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3 Punkten.

ÖPO 2 Abteilung C"

Übung 1 : Revieren nach dem Helfer 5 Punkte

Übung 2 : Stellen und Verbellen 10 Punkte

Übung 3 : Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 10 Punkte

Übung 4 : Abwehr eines Angriff aus der Bewachungsphase 20 Punkte

Übung 5 : Rückentransport 5 Punkte

Übung 6 : Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport 30 Punkte

Übung 7 : Angriff auf den Hund aus der Bewegung 20 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Auf einem geeigneten Platz sind an den Längsseiten 6 Verstecke, 3 Verstecke auf jeder Seite, gestaffelt aufgestellt

(siehe Skizze). Die notwendigen Markierungen müssen für HF, LR und Helfer gut sichtbar sein.

Der Helfer muss mit einem Schutzanzug, Schutzarm und Softstock ausgerüstet sein. Der Schutzarm muss mit Beißwulst

ausgestattet, der Überzug aus naturfarbener Jute gefertigt sein. Wenn es für den Helfer erforderlich ist, den Hund im

Auge zu behalten, braucht der Helfer in der Bewachungsphase nicht unbedingt still zu stehen. Er darf aber keine

drohende Haltung einnehmen und auch keine Abwehrbewegungen machen. Er muss mit dem Schutzarm seinen Körper

decken. Die Art, wie der HF dem HL den Softstock abnimmt, bleibt dem HF überlassen. (Siehe auch „Allgemeiner Teil"

Seite 9 – „Helferbestimmungen").

Bei Prüfungen kann in allen Prüfungsstufen mit einem Helfer gearbeitet werden, ab sechs Hunden in einer

Prüfungsstufe müssen allerdings zwei Helfer eingesetzt werden. Es müssen für alle HF innerhalb einer Prüfungsstufe

derselbe/dieselben Helfer zum Einsatz kommen.

Hunde, die nicht in der Hand des HF stehen, die nach Verteidigungsübungen nicht oder nur durch tätige Einwirkung des

HF (Berühren) ablassen, die an anderen Körperteilen als an dem dafür vorgesehenen Schutzarm anpacken, müssen

disqualifiziert werden. Es erfolgt keine „TSB"-Bewertung.

Bei Hunden die bei einer Verteidigungsübung versagen oder sich verdrängen lassen ist die Abteilung „C" abzubrechen.

Es erfolgt keine Bewertung. Die „TSB"-Bewertung hat zu erfolgen.

Das HZ für das „Ablassen" ist bei allen Verteidigungsübungen einmal erlaubt. Bewertung für das „Ablassen" siehe

untenstehende Tabelle.

Zögerndes Ablassen Erstes Zusatz-HZ mit

sofortigem Ablassen

Erstes Zusatz-HZ mit

zögerndem Ablassen

Zweites Zusatz-HZ mit

sofortigem Ablassen

Zweites Zusatz-HZ mit

zögerndem Ablassen

Kein Ablassen nach 2.

Zusatz-HZ bzw. weitere

Einwirkungen

0,5 – 3,0 3,0 3,5 – 6,0 6,0 6,5 – 9,0 Disqualifikation

1. Revieren nach dem Helfer 5 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Revieren", „Herankommen" (Das HZ „Herankommen" kann auch in Verbindung mit dem

Namen des Hundes gegeben werden)

b) Ausführung: Der Helfer befindet sich für den Hund nicht sichtbar im letzten Versteck. Der HF nimmt mit seinem

frei folgenden Hund zwischen dem zweitem und drittem Versteck Aufstellung, sodass vier Seitenschläge möglich sind.

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Auf Anweisung des LR beginnt die Abteilung C. Auf ein kurzes Hörzeichen für „Revieren" und Sichtzeichen mit dem

rechten oder linken Arm, welche wiederholt werden können, muss sich der Hund schnell vom HF lösen und zielstrebig

das angewiesene Versteck an-, eng und aufmerksam umlaufen. Hat der Hund einen Seitenschlag ausgeführt, ruft ihn

der HF mit einem HZ für „Herankommen" zu sich heran und weist ihn aus der Bewegung heraus mit erneutem HZ für

„Revieren" zum nächsten Versteck ein. Der HF bewegt sich im normalen Schritt auf der gedachten Mittellinie, die er

während des Revierens nicht verlassen darf. Der Hund muss sich immer vor dem HF befinden. Wenn der Hund das

Helferversteck erreicht hat, muss der HF stehen bleiben. HZ sind dann nicht mehr erlaubt.

c) Bewertung: Einschränkungen bei der Lenkbarkeit, beim zügigen und zielstrebigen Anlaufen sowie engem und

aufmerksamen Umlaufen der Verstecke entwerten entsprechend.

2. Stellen und Verbellen 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Herankommen", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Der Hund muss den Helfer aktiv, aufmerksam stellen und anhaltend verbellen. Der Hund darf den

Helfer weder anspringen, noch darf er zufassen. Nach einer Verbelldauer von ca. 20 Sekunden, geht der HF auf

Anweisung des LR bis auf 5 Schritte an das Versteck heran. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund in die

Grundstellung ab.

c) Bewertung: Einschränkungen beim anhaltenden, fordernden Verbellen und drangvollen Stellen bis zum HZ,

unbeeinflusst vom LR oder vom herankommenden HF, entwerten entsprechend. Für anhaltendes Verbellen werden 5

Punkte vergeben. Wenn der Hund nur schwach verbellt, werden 2 Punkte, bleibt der nicht verbellende Hund aktiv

aufmerksam bewachend am Helfer, so werden 5 Punkte abgezogen. Bei Belästigen des Helfers z. B. anstoßen,

anspringen usw. müssen bis zu 2, bei starkem Fassen bis zu 9 Punkte abgezogen werden. Verlässt der Hund den

Helfer, bevor die Richteranweisung für den HF zum Verlassen der Mittellinie erfolgt, kann der Hund nochmals zum

Helfer geschickt werden. Bleibt der Hund nun am Helfer, kann die Abteilung C fortgesetzt werden, das Stellen und

Verbellen wird jedoch im „Mangelhaft" bewertet. Lässt sich der Hund nicht mehr einsetzen oder verlässt der Hund den

Helfer erneut, wird die Abteilung C abgebrochen. Kommt der Hund dem HF beim Herankommen an das Versteck

entgegen, oder kommt der Hund vor dem Abrufen zum HF, erfolgt eine Teilbewertung im „Mangelhaft".

3. Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Ablegen", „Ablassen"

b) Ausführung: Auf Anweisung des LR fordert der HF den Helfer auf aus dem Versteck herauszutreten. Der Helfer

begibt sich in normaler Gangart zu dem markierten Ausgangspunkt für den Fluchtversuch. Auf Anweisung des LR begibt

sich der HF mit seinem frei folgenden Hund zu der markierten Ablageposition für den Fluchtversuch. Die Distanz

zwischen Helfer und Hund beträgt 5 Schritte. Der HF lässt seinen bewachenden Hund in Platzposition zurück und begibt

sich zum Versteck. Er hat Sichtkontakt zu seinem Hund, dem HL und dem LR. Auf Anweisung des LR unternimmt der

Helfer einen Fluchtversuch. Der Hund muss ohne zu zögern den Fluchtversuch selbständig durch energisches und

kräftiges Zufassen wirksam vereiteln. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Auf Anweisung des LR steht

der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in

angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere

HZ für „Ablassen". Lässt der Hund nach dem dritten HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen ) nicht ab, erfolgt

Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem

Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles,

energisches Reagieren und Nachgehen mit kräftigem Zufassen und wirksamem Verhindern der Flucht, voller und

ruhiger Griff bis zum Ablassen, aufmerksames Bewachen dicht am Helfer. Bleibt der Hund liegen, oder hat der Hund

nicht innerhalb ca. 20 Schritten die Flucht durch Zufassen und Festhalten vereitelt, wird die Abteilung C abgebrochen.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Verlässt

der Hund den Helfer oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung C abgebrochen.

4. Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 20 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Ablassen", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf Anweisung des

LR einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF muss sich der Hund durch energisches und kräftiges Zufassen

verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund zugefasst, werden ihm 2 Schläge versetzt.

Es sind nur Schläge auf die Schultern und den Bereich des Widerristes zugelassen. Auf Anweisung des LR steht der

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Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in

angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere

HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt

Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem

Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF

in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ „in Grundstellung gehen" in die

Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer nicht abgenommen.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles und

kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am

Helfer.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt

der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer

vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung

C abgebrochen.

5. Rückentransport 5 Punkte

a) Ein Hörzeichen für: „Fussgehen"

b) Ausführung: Anschließend an Übung 4 erfolgt ein Rückentransport des Helfers über eine Distanz von etwa 30

Schritte. Den Verlauf des Transportes bestimmt der LR. Der HF fordert den Helfer auf, voranzugehen, und folgt dem

Helfer mit seinem frei folgenden und den Helfer aufmerksam beobachtenden Hund in einem Abstand von 5 Schritten.

Der Abstand von 5 Schritten muss während des gesamten Rückentransportes eingehalten werden.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Aufmerksames

beobachten des Helfers, exaktes Fußgehen, Einhalten des Abstandes von 5 Schritten.

6. Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport 30 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Ablassen", „Fussgehen"

b) Ausführung: Aus dem Rückentransport erfolgt auf Anweisung des PR ohne anzuhalten ein Überfall auf den

Hund. Ohne Einwirkung des HF und ohne zu zögern muss sich der Hund durch energisches und kräftiges Zufassen

verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund den Griff gesetzt, muss der HF am

momentanen Standort stehen bleiben. Auf Anweisung des PR stellt der Helfer ein. Nach dem Einstellen des Helfers

muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere

HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt

Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem

Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF

in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ für „in Grundstellung gehen" in die

Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer abgenommen.

Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum PR über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein HZ „Fussgehen" ist

erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu gehen, so dass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem

HF befindet. Der Hund muss während des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf jedoch den Helfer

nicht bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem PR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem PR den Softstock und

meldet Teil 1 der Abteilung C beendet.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles und

kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am

Helfer.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt

der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer

vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung

C abgebrochen.

7. Angriff auf den Hund aus der Bewegung 20 Punkte

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a) Je ein Hörzeichen für: „Absitzen", „Abwehren", „Ablassen", „in Grundstellung gehen", „Fussgehen"

b) Ausführung: Der HF wird mit seinem Hund zu einer markierten Stelle auf der Mittellinie in der Höhe des ersten

Versteckes eingewiesen. Der Hund kann am Halsband gehalten werden, darf aber dabei vom HF nicht stimuliert

werden. Auf Anweisung des LR tritt der mit einem Softstock versehene Helfer aus einem Versteck und läuft bis zur

Mittellinie. Auf der Höhe der Mittellinie dreht sich der Helfer zum HF und greift, ohne seinen Laufschritt zu unterbrechen,

den HF mit seinem Hund unter Abgabe von Vertreibungslauten und heftig drohenden Bewegungen frontal an. Sobald

sich der Helfer dem HF und seinem Hund auf 50 bis 40 Schritte genähert hat, gibt der HF auf Anweisung des LR seinen

Hund mit dem HZ für „Abwehren" frei. Der Hund muss den Angriff ohne zu zögern durch energisches und kräftiges

Zufassen abwehren. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Der HF selbst darf seinen Standort nicht

verlassen. Auf Anweisung des LR stellt der Helfer ein. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen.

Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere

HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt

Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem

Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF

in normaler Gangart auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ „in Grundstellung gehen" in die

Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer abgenommen.

Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum LR über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein HZ für „Fussgehen" ist

erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu gehen, sodass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem

HF befindet. Der Hund muss während des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den

Helfer nicht bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem LR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem LR den Softstock

und meldet die Abteilung C beendet. Vor Beginn der Bewertungsbekanntgabe und auf Anweisung des LR wird der Hund

angeleint.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend : Energische

Verteidigung mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames

Bewachen dicht am Helfer.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt

der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer

vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung

C abgebrochen.

Gebrauchshundeprüfung ÖPO-3

gliedert sich in : Abteilung A 100 Punkte

Abteilung B 100 Punkte

Abteilung C 100 Punkte

Gesamt : 300 Punkte

ÖPO 3 Abteilung A"

Fremdfährte, mindestens 600 Schritte, 5 Schenkel, 4 Winkel (ca. 90°), 3 Gegenstände, mindestens 60 Minuten alt,

Ausarbeitungszeit 20 min.

Halten der Fährte : 80 Punkte

Gegenstände (7 + 7 + 6) 20 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmen unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf

der Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden. Es darf nicht sein, dass z. B. bei jeder Fährte die einzelnen

Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangstelle der Fährte

muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangstelle in den Boden

gesteckt wird.

Die Reihenfolge der Teilnehmer wird nach dem Legen der Fährte durch den LR ausgelost.

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Der Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu zeigen. Es

dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten) verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der Fährtenleger verweilt kurz am

Ansatz und geht dann mit normalen Schritten in die angewiesene Richtung. Die Winkel werden ebenfalls in normaler

Gangart gebildet. Der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2. Schenkel, der zweite

Gegenstand auf dem 2. oder 3. Schenkel und der dritte Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt. Die Gegenstände

müssen aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss der

Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung weitergehen. Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche

Gegenstände verwendet werden. (Material: z. B. Leder, Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen maximal eine Länge

von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen sich in der Farbe nicht

wesentlich vom Gelände abheben. Alle Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, und zwar so, dass die Nummern

der Startschilder mit den Nummern der Gegenstände übereinstimmen. Während des Legens der Fährte müssen sich HF

und Hund außer Sicht aufhalten.

Der LR, Fährtenleger und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten,

in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat, zu suchen.

a) Ein Hörzeichen für: „Suchen"

Das HZ für „Suchen" ist bei Fährtenbeginn sowie nach dem 1. und 2. Gegenstand erlaubt.

b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei suchen oder an 10 m langer

Leine. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen

geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug eingestellten Halsband oder an der Anbindevorrichtung des

Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf

meldet sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt

oder verweist. Vor der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten Fährte ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf

Anweisung des LR wird der Hund langsam und ruhig zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am

Ansatz intensiv, ruhig und mit tiefer Nase Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigem

Tempo intensiv dem Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Meter Entfernung am Ende der

Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF

nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen. Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Nach dem Winkel muss

der Hund im gleichen Tempo weitersuchen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne

Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich

setzen oder auch zum HF kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen sind fehlerhaft. Das

Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) erfolgen. Hat der Hund den Gegenstand verwiesen

oder aufgenommen, legt der HF die Fährtenleine ab und begibt sich zu seinem Hund. Durch Hochheben des

Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf nimmt der HF die Fährtenleine wieder auf und setzt mit

seinem Hund die Fährte fort. Nach Beendigung der Fährte sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen.

c) Bewertung: Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die Fährte intensiv, gleichmäßig

und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein positives Suchverhalten zeigt. Ein Überzeugen, ohne die

Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Faseln, hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde

Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen im Bereich des Fährtenverlaufs oder an den Gegenständen, fehlerhaftes

Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen der Gegenstände, Fehlverweisen, entwerten entsprechend. Wenn der HF die

Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verlässt der Hund die Fährte und wird

dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund zu folgen. Wird diese Richteranweisung nicht

befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR abzubrechen. Ist innerhalb von 20 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangstelle

das Ende der Fährte nicht erreicht, wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung

wird bewertet.

Zeigt ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten also „Aufnehmen" und „Verweisen" der

Gegenstände, so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die der Meldung entsprechen.

Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein.

Für nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände werden keine Punkte vergeben.

Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und Schwierigkeitsgrad

erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres

Verweilen am selben Platz ohne zu suchen) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch

auf der Fährte befindet.

ÖPO 3 Abteilung B"

Übung 1 : Freifolge 10 Punkte

Übung 2 : Sitz aus der Bewegung 10 Punkte

Übung 3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte

Übung 4 : Stehen aus dem Laufschritt 10 Punkte

Übung 5 : Bringen auf ebener Erde 10 Punkte

Übung 6 : Bringen über eine Hürde 15 Punkte

Übung 7 : Bringen über eine Schrägwand 15 Punkte

Übung 8 : Voransenden mit Hinlegen 10 Punkte

Übung 9 Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte

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Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Der LR gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Anhalten, Wechseln der Gangart

usw. werden ohne Anweisung ausgeführt.

Die HZ sind im Leitfaden verankert. HZ sind normal gesprochene, kurze, aus einem Wort bestehende Befehle. Sie

können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein. Führt ein Hund nach dem dritten

gegebenen HZ eine Übung oder einen Übungsteil nicht aus, so ist die jeweilige Übung ohne Bewertung abzubrechen.

Beim Abrufen kann anstelle des HZ für „Herankommen" auch der Name des Hundes verwendet werden. Der Name des

Hundes in Verbindung mit jeglichem HZ gelten als Doppelhörzeichen.

In der Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter des Hundes mit

dem Knie des HF abschließt. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. Das Einnehmen der Grundstellung

am Anfang der Übung ist nur einmal erlaubt. Ein kurzes Lob ist nur nach jeder beendeten Übung und nur in

Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine neue Grundstellung einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und

Neubeginn ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 sec.) eingehalten werden.

Aus der Grundstellung heraus erfolgt die sogenannte Entwicklung. Der HF muss sie mindestens 10, jedoch höchstens

15 Schritte zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung gegeben wird. Zwischen den Übungsteilen „Vorsitzen" und

„Abschluss" sowie beim Herantreten an den absitzenden, stehenden, abliegenden Hund, sind vor der Abgabe eines

weiteren HZ deutliche Pausen einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an

seinen Hund herantreten.

Die Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu zeigen. Auch beim Holen des

Bringholzes muss der Hund mitgeführt werden. Ein Auflockern oder Spielen ist nicht erlaubt.

Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der Kehrtwendung entweder hinter dem HF

herumkommen oder vorne zurückgehen. Die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich sein.

Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die Grundstellung gehen.

Die starre Hürde hat eine Höhe von 100 cm und eine Breite von 150 cm. Die Schrägwand besteht aus zwei am oberen

Teil verbundenen Kletterwänden von 150 cm Breite und 191 cm Höhe. Am Boden stehen diese beiden Wände soweit

auseinander, dass die senkrechte Höhe 180 cm ergibt. Die ganze Fläche der Schrägwand muss mit einem rutschfesten

Belag versehen sein. An den Wänden sind in der oberen Hälfte je 3 Steigleisten 24/48 mm angebracht. Alle Hunde

eines Wettbewerbes müssen die gleichen Hindernisse überspringen.

Bei den Bringübungen sind nur Bringhölzer erlaubt, wobei die vorgeschriebenen Gewichte (ebene Erde 2000 Gramm,

Hürde und Schrägwand 650 Gramm) eingehalten werden müssen. Die vom Veranstalter bereitgestellten Bringhölzer

müssen von allen Teilnehmern verwendet werden. Bei allen Bringübungen darf das Bringholz dem Hund nicht vorher in

den Fang gegeben werden.

Sollte der HF eine Übung vergessen, wird der HF durch den LR, ohne Punkteabzug, aufgefordert die fehlende Übung zu

zeigen. Es erfolgt kein Punktabzug.

1. Freifolge 10 Punkte

b) Ein Hörzeichen für: „Fussgehen"

Das HZ ist dem HF nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart gestattet.

b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem frei folgenden Hund zum LR, lässt seinen Hund absitzen und stellt

sich vor. Aus gerader Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ für „Fussgehen" aufmerksam, freudig und

gerade folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten

selbständig, schnell und gerade setzen. Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem Hund 50 Schritte ohne

anzuhalten geradeaus, nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten muss der HF den Laufschritt und den

langsamen Schritt zeigen (jeweils mindestens 10 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt

muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der

Geschwindigkeit unterscheiden. Im normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung

auszuführen. Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt zu zeigen. Während der HF mit dem Hund

die erste Gerade geht, sind zwei Schüsse (Kaliber 6 mm ) im Zeitabstand von 5 Sekunden in einer Entfernung von

mindestens 15 Schritten zum Hund, abzugeben. Der Hund muss sich schussgleichgültig verhalten. Am Ende der Übung

geht der HF mit seinem Hund auf Anweisung des LR in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen.

Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links umgehen und mindestens einmal in der

Gruppe anhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Der HF mit seinem Hund verlässt die Gruppe

und nimmt Grundstellung ein.

Version 21 ÖPO-2003

55

c) Bewertung (gilt für alle Gangarten): Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, langsames oder

zögerndes Absitzen, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit in den Gangarten und Wendungen und/oder

Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.

2. Sitz aus der Bewegung 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Absitzen"

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10-15

Schritten muss sich der Hund auf das HZ für „Absitzen" sofort in Laufrichtung absetzen, ohne dass der HF seine

Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort

zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte Seite.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen, unruhiges und unaufmerksames Sitzen entwerten

entsprechend. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder steht, werden 5 Punkte abgezogen.

3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Ablegen", „Herankommen", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. Nach 10 - 15

Schritten in normaler Gangart, folgen weitere 10–15 Schritte im Laufschritt. Danach muss sich der Hund auf das HZ für

„Ablegen" sofort und in Laufrichtung ablegen, ohne dass der HF den Laufschritt unterbricht, verändert oder sich umsieht.

Der HF läuft noch etwa 30 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung

des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ für „Herankommen" oder dem Namen des Hundes zu sich. Der Hund muss

freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade vor den HF setzen. Auf das HZ für „in Grundstellung

gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinem HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames Hereinkommen bzw.

langsamer werden beim Herankommen, Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten

entsprechend. Sitzt oder steht der Hund nach dem HZ für „Ablegen" werden 5 Punkte abgezogen.

4. Stehen aus dem Laufschritt 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Fußgehen", „Abstellen", „Herankommen", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung läuft der HF im Laufschritt mit seinem frei folgenden Hund geradeaus.

Nach 10-15 Laufschritt muss der Hund auf das HZ für „Abstellen" sofort in Laufrichtung stehen bleiben, ohne dass der

HF seinen Laufschritt unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und

dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Richteranweisung ruft der HF seinen Hund mit dem HZ für „Herankommen"

oder dem Namen des Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und

gerade vor den HF setzen. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben

seinem HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Nachgehen beim HZ, unruhiges Stehen, Nachgehen, langsames

Hereinkommen bzw. langsamer werden beim Herankommen, Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und beim

Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder liegt der Hund nach dem HZ für „Abstellen" werden 5 Punkte

abgezogen.

5. Bringen auf ebener Erde 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 2000 Gramm) etwa 10 Schritte

weit weg. Das HZ für „Bringen" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben

seinem HF sitzende Hund muss auf das HZ für „Bringen" schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen

und seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund muss sich dicht und gerade vor seinen HF setzen und das

Bringholz so lange ruhig im Fang halten, bis ihm der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für

„Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten

Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links

neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen

Standort nicht verlassen.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen, langsames

Zurückkommen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung des HF,

Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Zu kurzes Werfen des Bringholzes und Hilfen des HF

Version 21 ÖPO-2003

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ohne Veränderung des Standortes entwerten ebenfalls. Verlässt der HF seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist,

wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.

6. Bringen über eine Hürde (100 cm) 15 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Springen", „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Hürde Grundstellung ein. Aus

gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über die 100 cm hohe Hürde. Das HZ für

„Springen" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende Hund

muss auf die HZ für „Springen" und „Bringen" (das HZ für „Bringen" muss während des Sprunges gegeben werden) im

Freisprung über die Hürde springen, schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen, sofort im Freisprung

über die Hürde zurückspringen und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund hat sich dicht und

gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis ihm der HF nach einer Pause

von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für „Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten

ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen" muss

sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf

während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Springen und Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,

langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung

des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Für Streifen des Hundes an der Hürde müssen

pro Sprung bis zu 1 Punkt, für Aufsetzen bis zu 2 Punkte entwertet werden.

Punkteaufteilung für Bringen über eine Hürde:

Hinsprung Bringen Rücksprung

5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte

Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen – Rücksprung)

mindestens zwei Teile erfüllt werden.

Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte

Hin- oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte

Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 10 Punkte

Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des

LR die Möglichkeit, das Bringholz ohne Punkteabzug erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben.

HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes entwerten entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort bevor der

Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet.

7. Bringen über eine Schrägwand (180 cm) 15 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Springen", „Bringen", „Abgeben", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Schrägwand Grundstellung ein. Aus

gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über die Schrägwand. Der ruhig und frei neben

seinem HF sitzende Hund muss auf die HZ für „Springen" und „Bringen" (das HZ für „Bringen" muss während des

Sprunges gegeben werden) über die Schrägwand klettern, schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort

aufnehmen, sofort über die Schrägwand zurückklettern und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der

Hund hat sich dicht und gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis ihm

der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für „Abgeben" abnimmt. Das Bringholz muss nach

der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in

Grundstellung gehen" muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf

Kniehöhe absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Springen und Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,

langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung

des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend.

Punkteaufteilung für Bringen über eine Schrägwand:

Hinsprung Bringen Rücksprung

5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte

Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen – Rücksprung)

mindestens zwei Teile erfüllt werden.

Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte

Hin- oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte

Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 10 Punkte

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Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des

LR die Möglichkeit das Bringholz ohne Punkteabzug erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben.

HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes, entwerten entsprechend. Verlässt der HF seinen Standort bevor der

Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit „Mangelhaft" bewertet.

8. Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Voraussenden", „Ablegen", „Aufsetzen"

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund in der ihm angewiesenen

Richtung geradeaus. Nach 10-15 Schritten gibt der HF dem Hund unter gleichzeitigem, einmaligem Erheben des Armes

das HZ für „Voraussenden" und bleibt stehen. Hierauf muss sich der Hund zielstrebig, geradlinig und in schneller

Gangart mindestens 30 Schritte in der angezeigten Richtung entfernen. Auf Richteranweisung gibt der HF das HZ für

„Ablegen", worauf sich der Hund sofort hinlegen muss. Der HF darf den Arm so lange richtungsweisend hochhalten, bis

sich der Hund gelegt hat. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und tritt rechts neben ihn. Nach

ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ für „Aufsetzen" schnell und gerade in die

Grundstellung aufsetzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Mitlaufen des HF, zu langsames Vorauslaufen, starkes seitliches

Abweichen, zu kurze Entfernung, zögerndes oder vorzeitiges Ablegen, unruhiges Liegen bzw. vorzeitiges

Aufstehen/Aufsitzen beim Abholen entwerten entsprechend.

9. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Ablegen", „Aufsetzen"

b) Ausführung: Zu Beginn der Abteilung B eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund mit dem HZ für

„Ablegen" an einem vom LR angewiesenen Platz aus gerader Grundstellung ab, und zwar ohne die Leine oder

irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes

wenigstens 30 Schritte vom Hund weg und geht außer Sicht. Der Hund muss ohne Einwirkung des HF ruhig liegen,

während der andere Hund die Übungen 1 bis 7 zeigt. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und stellt sich

an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ für „Aufsetzen"

schnell und gerade in die Grundstellung aufsetzen.

c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes bzw.

zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber

am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 5 des vorgeführten

Hundes um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verlässt der Hund nach

Abschluss der Übung 5 den Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen

entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3 Punkten.

ÖPO 3 Abteilung C"

Übung 1 : Revieren nach dem Helfer 10 Punkte

Übung 2 : Stellen und Verbellen 10 Punkte

Übung 3 : Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 10 Punkte

Übung 4 : Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 20 Punkte

Übung 5 : Rückentransport 5 Punkte

Übung 6 : Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport 15 Punkte

Übung 7 : Angriff auf den Hund aus der Bewegung 10 Punkte

Übung 8 : Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 20 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Auf einem geeigneten Platz sind an den Längsseiten 6 Verstecke, 3 Verstecke auf jeder Seite, gestaffelt aufgestellt

(siehe Skizze). Die notwendigen Markierungen müssen für HF, LR und Helfer gut sichtbar sein.

Der Helfer muss mit einem Schutzanzug, Schutzarm und Softstock ausgerüstet sein. Der Schutzarm muss mit Beißwulst

ausgestattet, der Überzug aus naturfarbener Jute gefertigt sein. Wenn es für den Helfer erforderlich ist, den Hund im

Auge zu behalten, braucht der Helfer in der Bewachungsphase nicht unbedingt still zu stehen. Er darf aber keine

drohende Haltung einnehmen und auch keine Abwehrbewegungen machen. Er muss mit dem Schutzarm seinen Körper

decken. Die Art, wie der HF dem HL den Softstock abnimmt, bleibt dem HF überlassen. (Siehe auch „Allgemeiner Teil"

Seite 9 – „Helferbestimmungen").

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Bei Prüfungen kann in allen Prüfungsstufen mit einem Helfer gearbeitet werden, ab sechs Hunden in einer

Prüfungsstufe müssen allerdings zwei Helfer eingesetzt werden. Es müssen für alle HF innerhalb einer Prüfungsstufe

derselbe/dieselben Helfer zum Einsatz kommen.

Hunde, die nicht in der Hand des HF stehen, die nach Verteidigungsübungen nicht oder nur durch tätige Einwirkung des

HF (Berühren) ablassen, die an anderen Körperteilen als an dem dafür vorgesehenen Schutzarm anpacken, müssen

disqualifiziert werden. Es erfolgt keine „TSB"-Bewertung.

Bei Hunden die bei einer Verteidigungsübung versagen oder sich verdrängen lassen ist die Abteilung „C" abzubrechen.

Es erfolgt keine Bewertung. Die „TSB"-Bewertung hat zu erfolgen.

Das HZ für das „Ablassen" ist bei allen Verteidigungsübungen einmal erlaubt. Bewertung für das „Ablassen" siehe

untenstehende Tabelle.

Zögerndes Ablassen Erstes Zusatz-HZ mit

sofortigem Ablassen

Erstes Zusatz-HZ mit

zögerndem Ablassen

Zweites Zusatz-HZ mit

sofortigem Ablassen

Zweites Zusatz-HZ mit

zögerndem Ablassen

Kein Ablassen nach 2.

Zusatz-HZ bzw. weitere

Einwirkungen

0,5 – 3,0 3,0 3,5 – 6,0 6,0 6,5 – 9,0 Disqualifikation

1. Revieren nach dem Helfer 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Revieren", „Herankommen" (Das HZ „Herankommen" kann auch in Verbindung mit dem

Namen des Hundes gegeben werden)

b) Ausführung: Der Helfer befindet sich, für den Hund nicht sichtbar, im letzten Versteck. Der HF nimmt mit

seinem Hund vor dem ersten Versteck Aufstellung, sodass sechs Seitenschläge möglich sind. Auf Anweisung des LR

beginnt die Abteilung C. Auf ein kurzes Hörzeichen für „Revieren" und Sichtzeichen mit dem rechten oder linken Arm,

welche wiederholt werden können, muss sich der Hund schnell vom HF lösen und zielstrebig das angewiesene Versteck

an-, eng und aufmerksam umlaufen. Hat der Hund einen Seitenschlag ausgeführt, ruft ihn der HF mit einem HZ für

„Herankommen" zu sich heran und weist ihn aus der Bewegung heraus mit erneutem HZ für „Revieren" zum nächsten

Versteck ein. Der HF bewegt sich im normalen Schritt auf der gedachten Mittellinie, die er während des Revierens nicht

verlassen darf. Der Hund muss sich immer vor dem HF befinden. Wenn der Hund das Helferversteck erreicht hat, muss

der HF stehen bleiben. HZ sind dann nicht mehr erlaubt.

c) Bewertung: Einschränkungen bei der Lenkbarkeit, beim zügigen und zielstrebigen Anlaufen sowie engem und

aufmerksamen Umlaufen der Verstecke, entwerten entsprechend.

2. Stellen und Verbellen 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Herankommen", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Der Hund muss den Helfer aktiv, aufmerksam stellen und anhaltend verbellen. Der Hund darf den

Helfer weder anspringen, noch darf er zufassen. Nach einer Verbelldauer von ca. 20 Sekunden geht der HF auf

Anweisung des LR bis auf 5 Schritte an das Versteck heran. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund in die

Grundstellung ab.

c) Bewertung: Einschränkungen beim anhaltenden, fordernden Verbellen und drangvollen Stellen bis zum HZ,

unbeeinflusst vom LR oder vom herankommenden HF, entwerten entsprechend. Für anhaltendes Verbellen werden 5

Punkte vergeben. Wenn der Hund nur schwach verbellt, werden 2 Punkte, bleibt der nicht verbellende Hund aktiv

aufmerksam bewachend am Helfer, so werden 5 Punkte abgezogen. Bei Belästigen des Helfers z. B. anstoßen,

anspringen usw. müssen bis zu 2, bei starkem Fassen bis zu 9 Punkte abgezogen werden. Verlässt der Hund den

Helfer, bevor die Richteranweisung für den HF zum Verlassen der Mittellinie erfolgt, kann der Hund nochmals zum

Helfer geschickt werden. Bleibt der Hund nun am Helfer, kann die Abteilung C fortgesetzt werden, das Stellen und

Verbellen wird jedoch im „Mangelhaft" bewertet. Lässt sich der Hund nicht mehr einsetzen oder verlässt der Hund den

Helfer erneut, wird die Abteilung C abgebrochen. Kommt der Hund dem HF beim Herankommen an das Versteck

entgegen, oder kommt der Hund vor dem Abrufen zum HF, erfolgt eine Teilbewertung im „Mangelhaft".

3. Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen", „Ablegen", „Ablassen"

b) Ausführung: Auf Anweisung des LR fordert der HF den Helfer auf, aus dem Versteck herauszutreten. Der

Helfer begibt sich in normaler Gangart zu dem markierten Ausgangspunkt für den Fluchtversuch. Auf Anweisung des LR

begibt sich der HF mit seinem frei folgenden Hund zu der markierten Ablageposition für den Fluchtversuch. Die Distanz

zwischen Helfer und Hund beträgt 5 Schritte. Der HF lässt seinen bewachenden Hund in Platzposition zurück und begibt

sich zum Versteck. Er hat Sichtkontakt zu seinem Hund, dem HL und dem LR. Auf Anweisung des LR unternimmt der

Helfer einen Fluchtversuch. Der Hund muss ohne zu zögern den Fluchtversuch selbständig durch energisches und

kräftiges Zufassen wirksam vereiteln. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Auf Anweisung des LR steht

Version 21 ÖPO-2003

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der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in

angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere

HZ für „Ablassen". Lässt der Hund nach dem dritten HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen ) nicht ab, erfolgt

Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem

Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles,

energisches Reagieren und Nachgehen mit kräftigem Zufassen und wirksamem Verhindern der Flucht, voller und

ruhiger Griff bis zum Ablassen, aufmerksames Bewachen dicht am Helfer. Bleibt der Hund liegen, oder hat der Hund

nicht innerhalb ca. 20 Schritten die Flucht durch Zufassen und Festhalten vereitelt, wird die Abteilung C abgebrochen.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Verlässt

der Hund den Helfer oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung C abgebrochen.

4. Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 20 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Ablassen", „in Grundstellung gehen"

b) Ausführung: Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf Anweisung des

LR einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF muss sich der Hund durch energisches und kräftiges Zufassen

verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund zugefasst, werden ihm 2 Schläge versetzt.

Es sind nur Schläge auf die Schultern und den Bereich des Widerristes zugelassen. Auf Anweisung des LR steht der

Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in

angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere

HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt

Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem

Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF

in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ „in Grundstellung gehen" in die

Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer nicht abgenommen.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend :

Schnelles und kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames

Bewachen dicht am Helfer.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt

der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer

vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung

C abgebrochen.

5. Rückentransport 5 Punkte

a) Ein Hörzeichen für: „Fussgehen"

b) Ausführung: Anschließend an Übung 4 erfolgt ein Rücktransport des Helfers über eine Distanz von etwa 30

Schritte. Den Verlauf des Transportes bestimmt der LR. Der HF fordert den Helfer auf, voranzugehen und folgt dem

Helfer mit seinem frei folgenden und den Helfer aufmerksam beobachtenden Hund in einem Abstand von 5 Schritten.

Der Abstand von 5 Schritten muss während des gesamten Rückentransportes eingehalten werden.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend : Aufmerksames

Beobachten des Helfers, exaktes Fußgehen, Einhalten des Abstandes von 5 Schritten.

6. Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport 15 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Ablassen", „Fussgehen"

b) Ausführung: Aus dem Rückentransport erfolgt auf Anweisung des LR ohne anzuhalten ein Überfall auf den

Hund. Ohne Einwirkung des HF und ohne zu zögern muss sich der Hund durch energisches und kräftiges Zufassen

verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund den Griff gesetzt, muss der HF am

momentanen Standort stehen bleiben. Auf Anweisung des LR stellt der Helfer ein. Nach dem Einstellen des Helfers

muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in angemessener Zeit selbständig geben.

Version 21 ÖPO-2003

60

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere

HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt

Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem

Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF

in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ für „in Grundstellung gehen" in die

Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer abgenommen.

Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum LR über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein HZ für „Fussgehen" ist

erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu gehen, sodass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem

HF befindet. Der Hund muss während des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den

Helfer nicht bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem LR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem LR den Softstock

und meldet Teil 1 der Abteilung C beendet.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles und

kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am

Helfer.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt

der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer

vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung

C abgebrochen.

7. Angriff auf den Hund aus der Bewegung 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Absitzen", „Abwehren", „Ablassen"

b) Ausführung: Der HF wird mit seinem Hund zu einer markierten Stelle auf der Mittellinie in der Höhe des ersten

Versteckes eingewiesen. Der Hund kann am Halsband gehalten werden, darf aber dabei vom HF nicht stimuliert

werden. Auf Anweisung des LR tritt der mit einem Softstock versehene Helfer aus einem Versteck und läuft bis zur

Mittellinie. Auf der Höhe der Mittellinie dreht sich der Helfer zum HF und greift, ohne seinen Laufschritt zu unterbrechen,

den HF mit seinem Hund unter Abgabe von Vertreibungslauten und heftig drohenden Bewegungen frontal an. Sobald

sich der Helfer dem HF und seinem Hund auf ca. 60 Schritte genähert hat, gibt der HF auf Anweisung des LR seinen

Hund mit dem HZ für „Abwehren" frei. Der Hund muss den Angriff ohne zu zögern durch energisches und kräftiges

Zufassen abwehren. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Der HF selbst darf seinen Standort nicht

verlassen. Auf Anweisung des LR stellt der Helfer ein. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen.

Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere

HZ für „Ablassen". Lässt der Hund nach dem dritten HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen ) nicht ab, erfolgt

Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem

Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend : Energische

Verteidigung mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames

Bewachen dicht am Helfer.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Verlässt

der Hund den Helfer oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung C abgebrochen.

8. Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 20 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Ablassen", „in Grundstellung gehen", „Fussgehen"

b) Ausführung: Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf Anweisung des

LR einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF muss sich der Hund durch energisches und kräftiges Zufassen

verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund zugefasst, werden ihm 2 Schläge versetzt.

Es sind nur Schläge auf die Schultern und den Bereich des Widerristes zugelassen. Auf Anweisung des LR steht der

Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in

angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis zu zwei weitere

HZ für „Ablassen". Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt

Disqualifikation. Während des HZ „Ablassen" muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem

Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF

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in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ „in Grundstellung gehen" in die

Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer abgenommen.

Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum LR über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein HZ für „Fussgehen" ist

erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu gehen, sodass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem

HF befindet. Der Hund muss während des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den

Helfer nicht bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem LR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem LR den Softstock

und meldet die Abteilung C beendet. Vor Beginn der Bewertungsbekanntgabe und auf Anweisung des LR wird der Hund

angeleint.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles und

kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am

Helfer.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung um eine Note

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten

entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt

der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im „Mangelhaft" bewertet. Verlässt der Hund den Helfer

vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung

C abgebrochen.

Fährtenhunde-Prüfung FH-1

gliedert sich in : Fährtenarbeit 100 Punkte

Unterordnung 100 Punkte

gesamt : 200 Punkte

FH- 1 Abteilung A Fährtenarbeit

Eigenfährte, 600 Schritte, 5 Schenkel, 3 Winkel (ca. 90°) - 1 spitzer Winkel am Ende, 3 Gegenstände, 45 Minuten alt,

Ausarbeitungszeit 15 min.

Halten der Fährte : 80 Punkte

Gegenstände (7 + 7 + 6) 20 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen :

Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf der

Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden. Es darf nicht sein, dass z. B. bei jeder Fährte die einzelnen

Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangstelle der Fährte

muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangstelle in den Boden

gesteckt wird.

Die Reihenfolge der Teilnehmer wird im Fährtengelände durch den LR nochmals ausgelost.

Der HF (=Fährtenleger) hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu

zeigen. Es dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten lang) verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der HF

(=Fährtenleger) verweilt kurz am Ansatz und geht dann mit normalem Schritten in die angewiesene Richtung. Die

Schenkel sollen dem Gelände angepasst sein. Die Winkel werden in normaler Gangart gebildet, der letzte ist ein spitzer

Winkel. Spitze Winkel müssen innerhalb von 30 bis 60 Grad angelegt sein. Der erste Gegenstand wird nach mindestens

100 Schritte am 1. oder 2. Schenkel, der zweite am 3. und der dritte Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt. Die

Gegenstände müssen aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes

muss der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung weitergehen. Innerhalb einer Fährte müssen

unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. (Material : Leder, Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen eine

Länge von 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen sich in der Farbe nicht

wesentlich vom Gelände abheben. Alle Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, und zwar so, dass die Nummern

der Startschilder mit den Nummern der Gegenstände übereinstimmen. Während des Legens der Fährte muss der Hund

außer Sicht sein.

Der LR, Fährtenleger und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten,

in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat, zu suchen.

a) Hörzeichen: „Such". Das HZ ist bei Fährtenbeginn und nach jedem Gegenstand erlaubt. Auch gelegentliches

Loben und gelegentliches HZ „Such" ist, ausgenommen an den Winkeln und bei den Gegenständen, erlaubt.

b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährtenarbeit vor. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den

Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf

Zug eingestellten Halsband oder an der dafür vorgesehenen Stelle des Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder

Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf meldet sich der HF mit seinem Hund in

Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt oder verweist. Vor der Fährtenarbeit,

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während des Ansetzens und der gesamten Fährtenarbeit ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf Anweisung des LR wird

der Hund langsam und ruhig zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am Ansatz intensiv, ruhig und mit

tiefer Nase Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigen Tempo, intensiv dem

Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Entfernung am Ende der Fährtenleine. Bei Freisuche ist

ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird,

durchhängen. Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Nach dem Winkel muss der Hund im gleichen Tempo

weitersuchen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort

aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehenbleiben, sich setzen oder auch zum HF

kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das Verweisen kann liegend,

sitzend oder stehend (auch im Wechsel) geschehen. Hat der Hund den Gegenstand verwiesen, begibt sich der HF zu

seinem Hund. Durch Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf setzt der HF mit

seinem Hund die Fährtenarbeit fort. Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen Gegenstände dem LR

vorzuzeigen. Die Abgabe von Futtermittel ist während der Fährtenarbeit nicht erlaubt.

c) Bewertung: Eine zügige oder langsame Suchleistung ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die

Fährte intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist

nicht fehlerhaft. Faseln, hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, fehlerhaftes

Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen des Gegenstandes, Fehlverweisen, entwerten entsprechend. Wenn der HF die

Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verläßt der Hund die Fährte und wird

dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund nachzugehen. Wird diese Richteranweisung

zum Nachgehen nicht befolgt, so wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Ist innerhalb von 15 Minuten nach dem

Ansatz an der Abgangstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, so wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Die bis

zum Abbruch gezeigte Leistung wird bewertet. Aufnehmen und Verweisen der Gegenstände ist fehlerhaft. Für nicht

verwiesene oder aufgenommene Gegenstände, werden die vorgesehenen Punkte nicht vergeben.

Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und Schwierigkeitsgrad

erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres

Verweilen am selben Platz) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch am

Fährtenverlauf befindet.

FH- 1 Abteilung B Unterordnung

siehe BgH-2

Gesamt 100 Punkte

Fährtenhunde-Prüfung FH-2

Fremdfährte, 1000 Schritte, 6 Schenkel, 3 Winkel (ca. 90 Grad) - 2 spitze Winkel, 4 Gegenstände, 90 Minuten alt,

Ausarbeitungszeit 30 min.

Halten der Fährte : 80 Punkte

Gegenstände (5 + 5 + 5 + 5) 20 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen :

Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf der

Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden. Es darf nicht sein, dass z. B. bei jeder Fährte die einzelnen

Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangstelle der Fährte

muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangstelle in den Boden

gesteckt wird.

Die Reihenfolge der Teilnehmer wird nach dem Legen der Fährte durch den LR nochmals ausgelost.

Der Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu zeigen. Es

dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten) verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der Fährtenleger verweilt kurz am

Ansatz und geht dann mit normalem Schritten in die angewiesene Richtung. Die Schenkel sollen dem Gelände

angepasst sein. Die 5 Winkel werden in normaler Gangart gebildet, zwei davon müssen spitze Winkel sein. Spitze

Winkel müssen innerhalb von 30 bis 60 Grad angelegt sein. Der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritte

am 1. Schenkel, der zweite und dritte Gegenstand auf je einen der folgenden Schenkel und der vierte Gegenstand am

Ende der Fährte abgelegt. Die Gegenstände müssen aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden. Nach dem

Ablegen des letzten Gegenstandes muss der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung weitergehen.

Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. (Material : Leder, Textilien, Holz). Die

Gegenstände müssen eine Länge von 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen

sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben. Alle Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, und zwar

so, dass die Nummern der Startschilder mit den Nummern der Gegenstände übereinstimmen. Während des Legens der

Fährte müssen sich HF und Hund außer Sicht aufhalten.

Version 21 ÖPO-2003

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Der LR, Fährtenleger und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten,

in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat, zu suchen.

a) Hörzeichen: „Such". Das HZ ist bei Fährtenbeginn und nach jedem Gegenstand erlaubt. Auch gelegentliches

Loben und gelegentliches HZ „Such" ist, ausgenommen an den Winkeln und bei den Gegenständen, erlaubt.

b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährtenarbeit vor. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den

Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf

Zug eingestellten Halsband oder an der dafür vorgesehenen Stelle des Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder

Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf meldet sich der HF mit seinem Hund in

Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt oder verweist. Vor der Fährtenarbeit,

während des Ansetzens und der gesamten Fährtenarbeit ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf Anweisung des LR wird

der Hund langsam und ruhig zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am Ansatz intensiv, ruhig und mit

tiefer Nase Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigen Tempo, intensiv dem

Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Meter Entfernung am Ende der Fährtenleine. Bei Freisuche ist

ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird,

durchhängen. Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Nach dem Winkel muss der Hund im gleichen Tempo

weitersuchen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort

aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehenbleiben, sich setzen oder auch zum HF

kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das Verweisen kann liegend,

sitzend oder stehend (auch im Wechsel) geschehen. Hat der Hund den Gegenstand verwiesen, begibt sich der HF zu

seinem Hund. Durch Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf setzt der HF mit

seinem Hund die Fährtenarbeit fort. Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen Gegenstände dem LR

vorzuzeigen. Die Abgabe von Futtermittel ist während der Fährtenarbeit nicht erlaubt.

c) Bewertung: Eine zügige oder langsame Suchleistung ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die

Fährte intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist

nicht fehlerhaft. Neuansetzen, Faseln, hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen,

fehlerhaftes Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen des Gegenstandes, Fehlverweisen, entwerten entsprechend.

Wenn der HF die Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verläßt der Hund die

Fährte und wird dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund nachzugehen. Wird diese

Richteranweisung zum Nachgehen nicht befolgt, so wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Ist innerhalb von 30

Minuten nach dem Ansatz an der Abgangstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, so wird die Fährtenarbeit vom LR

abgebrochen. Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung wird bewertet. Aufnehmen und Verweisen der Gegenstände ist

fehlerhaft. Für nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände, werden die vorgesehenen Punkte nicht vergeben.

Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und Schwierigkeitsgrad

erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres

Verweilen am selben Platz) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch am

Fährtenverlauf befindet.

Fährtenhunde-Prüfung FH-3

Fremdfährte, 1800 Schritte, 8 Schenkel, 5 Winkel (ca. 90 Grad) - 2 spitze Winkel, 7 Gegenstände + 1

Identifikationsgegenstand (wertneutral), 180 Minuten alt, Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit 45 min.

Halten der Fährte : 80 Punkte

Gegenstände (3 + 3 + 3 + 3 + 3 + 3 + 2) 20 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf der

Fährte. Es darf nicht sein, dass z. B. die einzelnen Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen

Abständen liegen.

Die Reihenfolge der Teilnehmer wird nach dem Legen der Fährte durch den LR ausgelost.

Der Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu zeigen. Es

dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten) verwitterte Gegenstände verwendet werden. Das Abgangsfeld ist eine gedachte

Fläche von 20 x 20 Metern. Die Grundlinie des Abgangsfeldes (Quadrates) wird vom Fährtenleger mit zwei Stöcken

markiert. Der Fährtenleger betritt das Abgangsfeld etwa in der Mitte einer der beiden Seitenlinien und legt innerhalb des

Abgangsfeldes den Identifikationsgegenstand ab, der den eigentlichen Ansatz (Beginn) der Fährte markiert. Die

Beschaffenheit und Größe des Identifikationsgegenstandes entspricht den Gegenständen auf der Fährte. Nach kurzem

Verweilen geht der FL dann mit normalem Schritten in die angewiesene Richtung, in dem er die gegenüberliegende

Seite der Grundlinie überquert. Die Schenkel sollen dem Gelände angepasst sein. Ein Schenkel muss als Halbkreis mit

mindestens drei Fährtenleinen (ca. 30 m) im Radius ausgebildet sein. Der Halbkreis beginnt und endet mit einem

rechten Winkel. Die 7 Winkel sollen in normaler Gangart gebildet werden und dem Gelände angepasst sein. Mindestens

zwei davon müssen spitze Winkel sein. Spitze Winkel müssen innerhalb von 30 bis 60 Grad angelegt sein. Die

unterschiedlichen Gegenstände (Material: z. B. Leder, Textilien, Holz) können auf allen Schenkeln unregelmäßig, der

letzte Gegenstand muss am Ende der Fährte abgelegt werden. Die Gegenstände müssen aus der Bewegung auf die

Version 21 ÖPO-2003

64

Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss der Fährtenleger noch einige Schritte in

gerader Richtung weitergehen. Die Gegenstände müssen eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine

Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben. Alle Gegenstände

müssen übereinstimmend mit der Fährtennummer gekennzeichnet sein. Während des Legens der Fährte müssen sich

HF und Hund außer Sicht aufhalten. Eine halbe Stunde vor der Ausarbeitungszeit muss ein weiterer Fährtenleger eine

Verleitungsfährte legen, welche zwei Schenkel der Fährte nicht unter 60° kreuzt. Die Verleitungsfährte darf nicht den

ersten oder letzten Schenkel, oder einen Schenkel zweimal kreuzen.

Der LR, Fährtenleger und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten,

in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat, zu suchen.

a) Hörzeichen für: „Suchen"

Das HZ ist bei Fährtenbeginn und nach jedem Gegenstand erlaubt. Auch gelegentliches Loben und gelegentliches HZ

für „Suchen" ist, ausgenommen an den Winkeln und bei den Gegenständen, erlaubt.

b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei, oder an einer 10 m langen Leine

suchen. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen

geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug eingestellten Halsband oder an der dafür vorgesehenen

Anbindevorrichtung des Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen)

befestigt sein. Nach Aufruf meldet sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die

Gegenstände aufnimmt oder verweist. Der LR gibt dem HF bekannt, von welcher Richtung er den Hund in die

Abgangsfläche führen soll. Vor der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten Fährte ist jeglicher Zwang zu

unterlassen. Auf Anweisung des LR wird der Hund langsam und ruhig zur Grundlinie geführt. Der HF darf das

Abgangsfeld erst am Ende der 10 m langen Leine betreten. Die Zeit bis zur Aufnahme der Fährte beim

Identifikationsgegenstand (= Abgang) ist auf drei Minuten begrenzt. Der Hund muss ab dem Identifikationsgegenstand

intensiv, ruhig, mit tiefer Nase und in gleichmäßigen Tempo, dem Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10

m Entfernung am Ende der Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die

Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen. Der Hund muss die Winkel sicher

ausarbeiten. Nach dem Winkel muss der Hund im gleichen Tempo weitersuchen. Sobald der Hund einen Gegenstand

gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim

Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder

Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) geschehen.

Hat der Hund den Gegenstand verwiesen/aufgenommen, begibt sich der HF zu seinem Hund. Durch Hochheben des

Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf setzt der HF mit seinem Hund die Fährte fort. Nach

Beendigung der Fährte sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen. Die Abgabe von Futtermittel ist

während der Fährte nicht erlaubt. Dem HF ist es nach Rücksprache mit dem LR erlaubt, die Fährtenarbeit kurz zu

unterbrechen, wenn er glaubt, dass er oder sein Hund aus Gründen der körperlichen Verfassung und der

Witterungsbedingungen (z. B. große Hitze) eine kurze Pause benötigen. Die in Anspruch genommene Pausen gehen zu

lasten der zur Verfügung stehenden Gesamtzeit. Dem HF ist es erlaubt, während einer Pause oder am Gegenstand

seinem Hund Kopf, Augen und Nase zu reinigen. Dazu kann der HF ein nasses Tuch bzw. nassen Schwamm mit sich

führen. Die Hilfsmittel sind dem LR vor Beginn der Fährte zu zeigen. Weitere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

c) Bewertung: Das Suchen und Auffinden des Identifikationsgegenstandes wird bei der Bewertung nicht

berücksichtigt. Die Bewertung beginnt mit Aufnahme der Fährte. Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der

Bewertung, wenn die Fährte intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein

positives Suchverhalten zeigt. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Neuansetzen, Faseln,

hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen im Bereich des

Fährtenverlaufs, oder an den Gegenständen, fehlerhaftes Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen der Gegenstände,

Fehlverweisen entwerten entsprechend. Wenn der HF die Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die

Fährte abgebrochen. Verlässt der Hund die Fährte und wird dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die

Richteranweisung, dem Hund zu folgen. Wird diese Richteranweisung nicht befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR

abzubrechen. Ist innerhalb von 45 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, so

wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung wird bewertet. Sucht der Hund auf

dem letzten Schenkel, darf die Fährte wegen Zeitüberschreitung nicht abgebrochen werden.

Zeigt ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten, also „Aufnehmen" und „Verweisen" der

Gegenstände so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die der Meldung entsprechend

verwiesen/Aufgenommen werden. Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein. Überlaufene

Gegenstände müssen dem HF nicht gezeigt werden.

Für nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände, werden keine Punkte vergeben.

Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und Schwierigkeitsgrad

erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres

Verweilen am selben Platz) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch auf der Fährte

befindet.

Anlagen zur ÖPO

Skizzen

Version 21 ÖPO-2003

65

Das Schema für die Leinenführigkeit und Freifolge entspricht der international üblichen Vorführweise. Es sind alle

anderen Möglichkeiten ebenso erlaubt, wenn die Mindestanforderungen der PO eingehalten werden.

Die Schrägwand ist für die Stufen ÖPO-1,2 und 3 bindend. In den anderen Prüfungsstufen kann auch eine Agility-

Schrägwand verwendet werden, wenn sie auf die vorgeschriebene Höhe eingestellt werden kann.

Das skizzierte Bringholz ermöglicht dem Hund ein korrektes Aufnehmen und soll in den Prüfungsstufen ÖPO-1, 2 und 3

verwendet werden. Bei Übungen, in denen ein dem HF gehörendes Bringholz verwendet werden darf, bleibt Form und

Gewicht dem HF überlassen.

Schema

Leinenführigkeit

Freifolge